Warnmeldungen
Vereinsmitglieder steht der umfassende Anlegerschutznewsletter zur Verfügung. Für unsere Interessenten stellen wir Ihnen nachstehende Warnmeldungen zur Verfügung:
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft RMD DEVELOPMENTS LTD, Roseua, Dominica, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der MMG Finance Group mit dem angeblichen Sitz in Großbritannien keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland als Bank zu firmieren.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. März 2021, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 7. April 2021 gegenüber der Grey Matter Enterprise Ltd., aktuelle Anschrift unbekannt, die sofortige Einstellung des Eigenhandels angeordnet.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der EZ2GO Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Depotgeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein https://www.fma-li.li/ warnt vor einer Klonfirma.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hatfolgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die BaFin stellt entgegen der falschen Behauptung des Unternehmens klar, dass sie der Adlerstein365 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
Die BaFin stellt entgegen der falschen Behauptung des Unternehmens klar, dass sie der Baerental24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2021 gegenüber der Share Oracle Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die YORKCG, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin ermittelt gegen die ZUR-FG Holdings Ltd., mit angegebenem Sitz St. Vincent und die Grenadinen, da Inhalte der Handelsplattform zurichfinancialgroup.co die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Schon länger rät die BaFin bei Warnungen vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Handelsplattformen zu Vorsicht, wenn Hilfe bei der Rückführung verlorener Gelder angeboten wird.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Gesellschaft Macro Project Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform fxprime.io, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat ihre Liste verdächtiger Websites aktualisiert.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. April 2021 gegenüber der Gesellschaft Advanced Software SolutionsLtd., St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform invcenter.com die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Gesellschaft KBS Capital Markets Ltd, Marshallinseln, als Betreiberin der Handelsplattform imctrades.io die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Internetseite:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Index Capital Limited mit Geschäftssitzen in Berlin, Hongkong, Singapur, auf den Britischen Jungferninseln und auf Vanuatu keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Internetseite:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt informiert über die unerlaubte Verwendung des folgenden Namens:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehender Internetseite:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die IG GmbH keine Erlaubnis nach § 10 ZAG zum Betreiben von Zahlungsdiensten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.finanstilsynet.no) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Webseite:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Arbitrage A.I. Technologies PLC, das auch unter dem Namen Smartbitrage auftritt, und David Wahlberg Finanzpool, beide mit angegebenem Sitz in London, Großbritannien, keine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt informiert über das nachstehende, nicht lizenzierte, Unternehmen:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) informiert auf ihrer Webseite (https://www.mfsa.mt) über nachstehendes, nicht lizenzierte, Unternehmen:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat auf ihrer Webseite (https://www.fma.gv.at/) eine Warnung über folgendes Unternehmen herausgegeben:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Hong Kong Monetary Authority (https://www.hkma.gov.hk/eng) hat folgende Warnung veröffentlicht:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) https://www.mfsa.mt informiert über das nachstehende, nicht lizenzierte, Unternehmen:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Internetseite:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unter bexstock.com von der BS ASIA PTE. LTD., Singapur, betriebene Online-Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte auf Aktien, Rohstoffe, Indizes, Kryptowerte und andere Finanzinstrumente keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der TradingSoftware Bitcoin-up, angeboten über die anonym registrierte Webseite btc-revolution.cc/code-de/, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Horizon Invest keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehender, nicht autorisierter, Firma:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehender, nicht autorisierter, Firma:
Die International Financial Services Commission of Belize ("IFSC") https://www.ifsc.gov.bz warnt die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor vor nachstehendem Unternehmen:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die TOROFLEX LTD keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Vanuatu Financial Services Commission (https://www.vfsc.vu/) bittet um Beachtung, dass die nachfolgend aufgeführten Unternehmen nicht von ihr lizenziert sind und möglicherweise illegal Finanzdienstleistungen erbringen.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der Handelsplattform Yuan Pay App, angeboten über die anonym registrierten Webseiten yuanpayapp.com/de/ und yuanpaygroup.com/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Investpromax Limited, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auf ihrer Internetpräsenz wirbt die Gesellschaft mit dem Logo der BaFinund suggeriert damit, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Dies trifft nicht zu. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgenden Internetseiten:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Banque Postale / Postal Banque keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet http://www.finanstilsynet.no warnt vor Investitionsangeboten des nachstehenden Unternehmens:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li.li/) warnt vor nachstehender Website:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. Mai 2021 gegenüber der Baumont Group LTD, St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform 24news.trade die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Focustrades Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht von Neuseeland Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz warnt vor nachstehender Website:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die PACO World System LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die International Financial Services Commission of Belize („IFSC“) https://www.ifsc.gov.bz warnt die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor vor nachstehendem Unternehmen:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Marketspots Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Felicity Group LTD, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Mellifluous Group LTD, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehender Internetseite:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem, nicht autorisierten, Unternehmen:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Tätigkeit nachstehender Gesellschaft:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem, nicht autorisierten, Unternehmen:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li.li/ warnt vor folgender Website:
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem, nicht autorisierten, Unternehmen:
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von vorbörslichen Aktien derCheck24GmbH ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Ramford Analytics Inc. mit Sitz in Vancouver/Kanada in Deutschland Inhaberaktien der Ramford Analytics Inc. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehender Website:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die TopMarketCap Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die InvestmentScout LTD, London (GBR), keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SHARE BNB LTD, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (FSA) (http://svgfsa.com) hat folgende Warnung herausgegeben:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die in Frankreich Investitionen in Forex und in Krypto-Assets-Derivate anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Copy4Xpert, nach eigenen Angaben eine Marke der STS Ltd mit Sitz in London (GBR), keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Global Trading Swaps Inc.,New York, die auf ihrer Internetseite www.globaltradingswaps.com auch unter Global Trading SwapsFinancial Group Inc. auftritt, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Riva Financial SystemsLimited, Isle of Man und Luxemburg, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Trader X
Business Center, Auckland, NEW ZEALAND
40 Princess St, Manchester, UNITED KINGDOM, M1 6DE
ABC Business Center Friedrichstraße 79, 10117 Berlin, GERMANY
Website: www.traderx.online
Email: support@traderx.online, contact.us@traderx.online
Mobile: 07309928347
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
KapitalEU
www.kapitaleu.com
support@kapitaleu.info, compliance@kapitaleu.info
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 23.04.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Mcgregor Trade
Web: www.mcgregortrade24.com
E-Mail: info@mcgregortrade24.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 24.04.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
New Traders Holdings FX
Web: https://newtradersholdings-fx.com/
E-Mail: info@newtradersholdings-fx.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 24.04.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
„OFXB LTD“
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft namens „OFXB LTD“, welche Wertpapierdienstleistungen anbietet und dabei vorgibt, von der CSSF reguliert zu werden und in 4, rue Robert Stümper, L-2557 Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens „OFXB LTD“ unbekannt ist, dass diese nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft RMD DEVELOPMENTS LTD, Roseua, Dominica, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite ctxprime.com ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Gesellschaft RMD DEVELOPMENTS LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, bis sie von der BaFin gestoppt werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der MMG Finance Group mit dem angeblichen Sitz in Großbritannien keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland als Bank zu firmieren.
Die MMG Finance Group agiert unter den Namen „MMG Generali Group“, „MMG Group“ sowie „MMG Bank Corporation“. Zudem bezeichnet sie sich als Unternehmen der JP Morgan Chase & Co. sowie der Generali Group bzw. „Morgan & Morgan“ und MMG Bank. Damit entsteht der Eindruck, dass die MMG Finance Group in einem Zusammenhang mit lizensierten Instituten steht bzw. selbst ein zugelassenes Institut ist. Das trifft aber nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
„TRADE7fx“
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft namens „TRADE7fx“, welche auf der Internetseite www.trade7fx.com Wertpapierdienstleistungen anbietet und dabei vorgibt, in 46, avenue J.-F. Kennedy, L-1855 Luxembourg ansässig zu sein und von der CSSF reguliert zu werden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens „TRADE7fx“ unbekannt ist , nicht von der CSSF reguliert wird und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
EnFoid Pte. Ltd.
23 New Industrial Road, #04-08 Solstice Business Center, Singapore 536209
Website: https://www.enfoid.comhttps://www.swingfish.trade
Phone Number: +65 3159 0589
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. März 2021, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 7. April 2021 gegenüber der Grey Matter Enterprise Ltd., aktuelle Anschrift unbekannt, die sofortige Einstellung des Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet auf auch in deutscher Sprache abrufbaren Internetseiten, insbesondere auf der Seite www.solidinvest.co finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD) an, die auf Grundwerte wie Forex, Indizes und Rohstoffe laufen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der EZ2GO Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Depotgeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform capitalfx.co Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Rohstoffen („commodities“), Indizes, Aktien sowie Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang schließt die Gesellschaft Verträge mit ihren Kunden ab, in denen Verluste ausgeschlossen werden. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“; AGB) geht hervor, dass die von den Kunden angeschafften Finanzinstrumente von der EZ2GO Ltd. verwahrt und verwaltet werden. Den AGB ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Gesellschaft Handelsaufträge als Vertreter („agent“) des Kunden abschließt. Zudem trifft das Unternehmen ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Handelskonten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG und erbringt die Abschlussvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die EZ2GO Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Der BaFin vorliegenden Unterlagen zufolge verfügt das Unternehmen auch über einen Geschäftssitz im Vereinigten Königreich. Bereits am 8. Februar 2021 hat die BaFin auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, dass Dokumente mit dem Logo der BaFin, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMAund der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA, die von der Handelsplattform capitalfx.co verwendet werden, Fälschungen sind.
Der BaFin liegen nunmehr darüber hinaus ein gefälschtes Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern und ein gefälschtes Steuerformular vor, das u. a. erneut das Logo der ESMA aufweist. Aus weiteren Unterlagen geht hervor, dass die Verantwortlichen der Handelsplattform capitalfx.co gegenüber Anlegern teilweise unter der Firma Aegion Group LTD aufgetreten sind. Derzeit verfügt die BaFin über keine Hinweise, dass tatsächlich eine Verbindung zu dem US-amerikanischen Unternehmen Aegion Corporation vorliegt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein https://www.fma-li.li/ warnt vor einer Klonfirma.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass zwischen der Internetseite LCXAirdrop(dot)com und der LCX AG, Herrengasse 6, 9490 Vaduz, (Registernummer: FL-0002.580.678-2) keine Verbindung besteht.
Der Betreiber der Internetseite LCXAirdrop(dot)com bedient sich in unrechtmässiger Weise des Namens und der Identität der genannten liechtensteinischen Gesellschaft, bei der es sich um einen registrierten VT-Dienstleister handelt.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website LCXAirdrop(dot)com zu tätigen, respektive auf Angebote auf dieser Website oder auf eine Kontaktaufnahme durch ihre Betreiber zu reagieren. Ebenso wird davon abgeraten auf Konten oder Wallet-Adressen, die auf der Website genannt werden, Gelder oder Token zu überweisen. Durch die Annahme der Identität einer real existierenden Gesellschaft wird versucht, Vermögenswerte entgegenzunehmen, wobei für die Investoren ein Totalverlust ihrer vermeintlichen Investition eintreten kann.
Quelle: https://www.fma-li.li/
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hatfolgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Wolberg-Cohen & Associates LLC
875 3rd Ave., New York, UNITED STATES OF AMERICA, NY 10022
Website: www.wolbergcohenassoc.com
Email: info@wolbergcohenassoc.com
Telephone: +1 917 724 2637
Fax: +1 917 924 3553
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplattform profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt werden. Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner bei den Handelsaufträgen, die ihre Kunden über die Handelskonten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbstgestellte Preise an.
Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Ortega Invest Group
Mit angeblichem Sitz in
Rue des Vollande, 1207 Genf, Schweiz
Webseite: www.ortega-ig.com
E-Mail: contact@ortega-ig.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Vermittlung von Kreditgeschäften gem § 1 Abs 1 Z 18 lit b iVm Z 3 BWG nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 29.04.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin stellt entgegen der falschen Behauptung des Unternehmens klar, dass sie der Adlerstein365 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
Die Adlerstein365 Group bietet unter „Adlerstein365.de“ ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Die Inhalte der Webseite rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen im Inland betreibt bzw. erbringt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt entgegen der falschen Behauptung des Unternehmens klar, dass sie der Baerental24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
Die Baerental24 Group bietet unter „baerental24.de“ ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Die Inhalte der Webseite rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen im Inland betreibt bzw. erbringt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2021 gegenüber der Share Oracle Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bit-capitals.com, zuvor navagates.com, Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Kryptowährungen, Forex-Produkten, Aktien, Indizes, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Share OracleLtd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Bereits mit Meldung vom 23. Februar 2021 hat die BaFin darüber informiert, dass sie Ermittlungen gegen die Gesellschaft aufgenommen hat. Bei dieser Gelegenheit erfolgte zudem der Hinweis, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten und von der BaFin beaufsichtigen Finanzdienstleistungsinstitut BIT Capital GmbH, Berlin, und der Share Oracle Ltd. bzw. der Handelsplattform bit-capitals.com besteht. Vielmehr bedient sich die Share Oracle Ltd. bei ihrer Geschäftsabwicklung der Bezeichnung Bit Capitals bzw. Bit Capital LLC sowie der Geschäftsadresse der BIT Capital GmbH jeweils ohne deren Zustimmung. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass Share Oracle Ltd. für das lizenzierte Institut handelt.
Gegenüber Kunden hat Share Oracle Ltd. erklärt, von der BaFin lizenziert zu sein und unter der laufenden Aufsicht durch die BaFin zu stehen. Dies trifft nicht zu.
Inzwischen liegen Informationen vor, wonach die Share Oracle Ltd. nunmehr mit ihrer Plattform nava-gates.com an den deutschen Markt herantritt. Die BaFin stellt klar, dass sich der o.g. Bescheid auf sämtliche Handelsplattformen erstreckt, mit denen die Gesellschaft in Deutschland unerlaubt tätig wird.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die YORKCG, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von der YORKCG betriebenen Webseite yorkcg.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, bis sie von der BaFin gestoppt werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin ermittelt gegen die ZUR-FG Holdings Ltd., mit angegebenem Sitz St. Vincent und die Grenadinen, da Inhalte der Handelsplattform zurichfinancialgroup.co die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Die BaFin stellt klar, dass die ZUR-FG Holdings Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die ZUR-FG Holdings Ltd. tritt auch als Zurich Financial Group oder Zurich FG auf. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, bis sie von der BaFin gestoppt werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
GM Warburg Commercial
Web: www.gmwarburgcommercial.com
E-Mail info@gmwarburgcommercial.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 04.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
"Royal Bank (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. Société en Commandite par Actions"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor einer Gesellschaft mit dem Namen "Royal Bank (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. Société en Commandite par Actions", die vorgibt, ihren Sitz in 14 Porte de France, 4360 Esch-sur-Alzette, Luxemburg zu haben.
Die CSSF teilt mit, dass der Rechtsträger mit dem Namen "Royal Bank (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. Société en Commandite par Actions" ihr nicht bekannt ist und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Bank- oder Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Miles Capital Corporation LLC
215 Park Ave S, New York,
UNITED STATES OF AMERICA, NY 10003
Webseite: www.milescapitalcorp.com
Email: info@milescapitalcorp.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Prime Holdings
Webseite: www.primeholdings.co
E-Mail: support@primeholdings.co
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 04.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
rivafinancialsystems.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.rivafinancialsystems.com, auf welcher eine Gesellschaft unter den Namen „Riva financial systems“ Wertpapierdienstleistungen anbietet und dabei vorgibt, in 6A route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die auf der Internetseite www.rivafinancialsystems.com auftritt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Alfacapital24.com/eu
Mit angeblichem Sitz in
11360 Stockholm, Schweden
Webseite: https://alfacapital24.com
E-Mail: info@alfacapital24.net
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zu Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2018), nicht gestattet. Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem in der EU beaufsichtigten Anbieter wird hingewiesen.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz und erfolgte am 04.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Nest Asset Management Pte Ltd
Website: www.nest-am.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Schon länger rät die BaFin bei Warnungen vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Handelsplattformen zu Vorsicht, wenn Hilfe bei der Rückführung verlorener Gelder angeboten wird.
Aktuell sind der BaFin mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Geschädigte unter anderem von den Handelsplattformen www.option888.com, www.richmondfg.com und www.xmarkets.com kontaktiert worden sind. Angeblich werde die BaFin von ihr eingefrorene Anlegergelder gegen eine Gebühr von 10 bzw. 14 Prozent wieder freigeben. Das ist falsch. Derartige Gebühren erhebt die BaFin nicht.
Als Beleg für ihre Täuschung präsentieren die Betrüger ein gefälschtes Schreiben der BaFin, aus dem sich neben dem Namen des Geschädigten auch Beträge und Daten der von ihm geleisteten Einzahlungen ergeben. Allein schon die Kenntnis dieser Daten ist ein starkes Indiz dafür, dass es die ursprünglichen Täter sind, die den Geschädigten hier kontaktieren, oder andere Betrüger, die die Kundendaten von den ursprünglichen Tätern beschafft haben.
Die BaFin stellt klar, dass es sich bei diesen angeblichen Schreiben der BaFin um Fälschungen handelt.
Die Kernaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über die von ihr zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kredit-, Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen. Werden nach den betreffenden Regelwerken erlaubnispflichtige Geschäfte unerlaubt betrieben, schreitet die BaFin gegen die unerlaubten Geschäfte ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie - wie in den gefälschten Schreiben dargestellt - auch Gelder „einfrieren“ und an die ursprünglichen Einzahler zurückführen lassen. Für die Rückführung dieser Gelder erhebt die BaFin bei den betrogenen Anlegern jedoch keine Gebühren.
Die BaFin rät allen Personen, die ein entsprechendes Hilfsangebot erhalten, sich keinesfalls auf das Angebot einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Gesellschaft Macro Project Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform fxprime.io, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Auf ihrer Seite fxprime.io offeriert die Macro Project Ltd unter anderem Sparkonten. Darüber hinaus wird über die Plattform fxprime.io deutschen Kunden der Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Aktien, Indizes, Schuldverschreibungen, ETFs, Rohstoffen (Gold) und finanziellen Dif-ferrenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) angeboten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt zudem gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Macro Project Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
PTech Pte Ltd
8 Eu Tong Sen Street, #18-81, The Central, Singapore 059818
www.ptech-pte-ltd.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat ihre Liste verdächtiger Websites aktualisiert.
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen , die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird. Handelsplattformen nutzen auch mobile Anwendungen, um Opfer anzulocken. Diese gefälschten Anzeigen oder mobilen Anwendungen sind häufig Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Schulungskurses. Nach dem Klicken auf die Anzeige oder dem Herunterladen der mobilen App und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer mehr Geld zu investieren.
Die FSMA stellt fest, dass mehrere betrügerische Handelsplattformen den Verbrauchern ein sogenanntes "Partnerprogramm" vorschlagen. Diese Programme weisen Anzeichen eines Pyramidenschemas oder zumindest eines Ponzi-Schemas auf.
Der FSMA sind die folgenden neuen gefälschten Anzeigen und Websites bekannt, die auf nachfolgende Projekte und Schulungen verweisen:
Bitcoin-Champion
Bitcoin Superstar
Bitcoin-System
Darüber hinaus sind in den letzten Wochen verschiedene neue Handelsplattformen im Internet erschienen.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
Akzeptieren (www.acceptrade.com)
Antarigroup (www.antarigroup.com)
Capitalfx (www.capitalfx.co)
CFD Advanced (www.cfdadvanced.com)
Cinda Securities (www.cinda-securities.com)
Handelsreichtum (www.commercewealth.com)
Finrexo (www.finexro.com)
Finvesting (www.finvestings.com)
Galore Pro (www.galore.pro)
Horizon Invest (www.horizoninvest.cc und www.horizoninvest.io)
ICTrades (www.ictrades.co)
Ironefx (www.ironefx.com)
Justforex (www.justforex.com)
Meine Münzelite (www.mycoinelite.com)
Northstate (www.northstate.io)
OmegaPro (www.omegaprofx.com, www.omegaproworld.site, www.omegaprotrading.com und www.omegapro.world)
Primecap (www.primecap.io)
Quantenhandel (www.quantums-trade.com)
Topdigitalcoin (www.topdigitalcoin.com)
Triton Capital Markets (www.tritoncapitalmarkets.com)
Westmark (www.westmark.com)
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA die folgenden Empfehlungen an die Anleger:
Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, Sitz usw.) des Unternehmens. Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein.
Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Berechtigung verfügt. Zu diesem Zweck reicht eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde aus. Wichtig! Hüten Sie sich immer vor " geklonten Firmen" : Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als nützlich erweisen, um diese Art von Betrug zu erkennen und zu verhindern.
Sollte es Betrügern außerdem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu übernehmen, empfiehlt die FSMA, dass Sie sich an Ihre Bank wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter ändern.
Quelle: https://www.fsma.be
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. April 2021 gegenüber der Gesellschaft Advanced Software SolutionsLtd., St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform invcenter.com die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform invcenter.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference –CFDs) angeboten, die auf Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die AdvancedSoftware Solutions Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Goldfields Group
Mit angeblichem Sitz in
Minato City, Tokyo 105-6390, Japan
www.goldfieldsgroup.com
info@goldfieldsgroup.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018 und erfolgte am 07.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Gesellschaft KBS Capital Markets Ltd, Marshallinseln, als Betreiberin der Handelsplattform imctrades.io die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex, Rohstoffen und Edelmetallen (commodities), Aktien, Indizes, Kryptowährungen und Futures abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die KBS Capital Markets Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
In der Vergangenheit ist die KBS Capital Markets Ltd mit der Webseite imctrades.com in Erscheinung getreten. Inzwischen werden Internetnutzer von dort unmittelbar auf die Seite imctrades.io weitergeleitet.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Trail Blast
Agia Zoni 50, 3090 Limassol, CYPRUS
Website: www.trailblast.com
Email: support@trailblast.com
Telephone: 02 03 097 8626
Mobile: +3 5725262808
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
VT Group LTD
mit angeblichen Sitz in
40B Geriou Ave 3051, Nikosia, Zypern
www.finotive.net
support@finotive.net
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 08.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Handelsplattform bankdefx.com die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex, Waren und Rohstoffen (commodities), Aktien, Indizes und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort anderweitig Angaben zum Geschäftssitz gemacht. Der Anbieter macht im Internet durch Werbung in deutschsprachigen Medien auf sich aufmerksam.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Internetseite:
www.secure.octogone-europe-sa.com
Die Commission de Surveillance su Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.secure.octogone-europe-sa.com und vor E-Mails, die von einer oder mehreren Personen über das Adressformat "firstname.surname@octogone-europe-sa.com" versendet werden, um unter missbräuchlicher Verwendung des Namens der Luxemburger Wertpapierfirma Octogone Europe S.A. Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Die CSSF weist darauf hin, dass die Wertpapierfirma Octogone Europe S.A., die in Luxemburg ordnungsgemäß gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor zugelassen ist und der Aufsicht der CSSF unterliegt, weder mit der oben genannten Website noch mit der/den Person(en), die das in dieser Warnung genannte E-Mail-Adressformat verwenden, in Verbindung steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Index Capital Limited mit Geschäftssitzen in Berlin, Hongkong, Singapur, auf den Britischen Jungferninseln und auf Vanuatu keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Auf ihrer Internetpräsenz behauptet die Gesellschaft wahrheitswidrig, von der BaFin lizenziert und reguliert zu sein. Dies trifft nicht zu. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Die auf der Internetseite angegebene Registrierungsnummer ist falsch.
Die Inhalte der von Index Capital Limited betriebenen Webseite indexfx1.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Auf ihrer Homepage tritt die Gesellschaft teilweise auch unter der Bezeichnung Index FX auf.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.auris-prevoyance.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapier- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet und dabei vorgibt, in 5 allée Scheffer, L-2520 Luxembourg, bzw. in 5 rue Jean Monnet, Luxembourg, ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich auf dieser Internetseite unter dem Namen Auris präsentiert, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt informiert über die unerlaubte Verwendung des folgenden Namens:
Cryptocurrency Token
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA") möchte die Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass die Malta Gaming Authority ("MGA") kürzlich eine Erklärung in Bezug auf einen Kryptowährungs-Token mit dem Namen "Malta Gaming Authority" veröffentlicht hat. Die Verbraucher werden hiermit darauf hingewiesen, dass dieser Token KEINE Verbindung mit der MGA hat und jede behauptete Verbindung falsch und irreführend ist.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie nicht sichergestellt haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Die Finanzvorschriften verpflichten lizenzierte Unternehmen zur Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften im Interesse der Investoren und der Finanzmärkte.
Die Aktivitäten von nicht lizenzierten Unternehmen sind unreguliert, was Transaktionen mit solchen Unternehmen für Verbraucher riskant macht.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen.
agefx.io
goldstein-invest.com
kapital-partnersonline.de
top-epargne.info
thebestrader.io
cryptosworld.trade
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um Investmentdienstleistungen und/oder Investmentaktivitäten zu erbringen.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.eurostone-srio.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapierdienstleitungen anbietet und vorgibt, in 3a, rue Guillaume Kroll, L-1882 Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich dort als Eurostone SRIO ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und auch nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommanditgesellschaft luxemburgischen Rechts, EUROSTONE SRIO S.C.A., welche bei der CSSF als nicht regulierter und intern verwalteter alternativer Investmentfonds laut Artikel 3(3) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds, registriert ist, in keiner Verbindung zu der oben genannte Internetseite steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Tradesto
Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510
Beachmont, Kingstown, ST. VINCENT AND THE GRENADINES
Website: www.tradesto.com
Email: support@tradesto.com
Telephone: +1 8552467284
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin stellt gemäß § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die IG GmbH keine Erlaubnis nach § 10 ZAG zum Betreiben von Zahlungsdiensten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die IG GmbH bietet an, gegen die Zahlung von Gebühren sichergestellte Gelder von Anlegerkonten bei der Firma X-Markets auszuzahlen. In diesem Zusammenhang behauptet die IG GmbH unter der Nummer 148759 bei der BaFin registriert zu sein. Diese Nummer wird jedoch missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen. Unter der betreffenden Nummer ist tatsächlich die IG Europe GmbH registriert.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Advance Stox
8 Copthall, Roseau Valley,
Saint Vincent and the Grenadines, 00152
Griffith Beachmont Corporate Center,
Kingstown, Saint Vincent and the Grenadines
Website: www.advancestox.com
Email: support@advancestox.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Blumanstock Limited
mit angeblichem Sitz in
Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro,
Marshall Islands MH96960
Webseite: www.blumanstock.com
Email: support@blumanstock.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 14.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. April 2021 gegenüber der WebMaster Solutions GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die WebMaster Solutions GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Widestep GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Widestep GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Razer Markets
Trust Company Complex, Ajelatake Road,
Majuro, MARSHALLS ISLAND
Webseite: https://www.razermarkets.com/
Email: support@razermarkets.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Core Pay Solution Ltd
Commonwealth of Dominica
Web: www.sealimited.io
E-Mail: support@sealimited.io
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 15.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Alpha Investment House GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Einlagen bei dem Unternehmen sind weder durch die gesetzliche Einlagensicherung noch durch die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken und der öffentlichen Banken abgesichert.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Die Inhalte der Webseite www.alphainvesting.de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.finanstilsynet.no) gesetzt:
INVEBTC
Revierstredet 3,
0151 Oslo,
Finanstilsynet hat Informationen erhalten, dass INVEBTC, norwegische Investoren kontaktiert und Wertpapierdienstleistungen angeboten hat .Das Unternehmen bietet auch Dienstleistungen von der Website https://invebtc.com/ an.
Finanstilsynet macht darauf aufmerksam, dass INVEBTC keine Genehmigung zur Durchführung von Wertpapierdienstleistungen in Norwegen besitzt und das Unternehmen daher nicht über die erforderliche Genehmigung gemäß norwegischem Recht verfügt. Dies bedeutet, dass Finanstilsynet keine Aufsicht über das Unternehmen hat oder die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen genehmigt hat. Finanstilsynet rät den Anlegern daher, keine Vereinbarungen zu treffen oder Wert an INVEBTC zu übertragen.
Quelle: http://www.finanstilsynet.no
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Handelsplattform 24shares.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform 24shares.io werden deutschen Kundinnen und Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Rohstoffe und Waren (Commodities), Aktien, Indizes und Kryptowährungen laufen. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Es werden dort auch keine Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht.
Mitarbeiter des Anbieters rufen Kunden an, von denen sie wissen, dass sie bei der Anlage auf einer anderen Plattform Verluste erlitten haben. Sie behaupten, 24shares sei von der BaFin beauftragt worden, die betroffenen Kunden bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen. Beim Kontakt mit dem Kunden wird perE-Mail ein deutschsprachiges Formular vorgelegt, das mit den Logos des Auswärtigen Amtes und der BaFinversehen ist. Hierzu hat die BaFin bereits am 4. Februar 2021 auf ihrer Homepage eine Warnmeldung veröffentlicht.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Webseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.cap-international.co, auf der ein Unternehmen, das vorgibt, in 12D, Impasse Drosbach, Luxemburg, bzw. 4 rue T. Edison, Luxemburg, ansässig ist, unter dem Namen Cap International Wertpapierdienstleistungen (einschließlich Anlagekonten) anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass der Rechtsträger, der sich auf der Website als Cap International präsentiert, keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat und nicht als Investmentfonds zugelassen ist.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Cheonan International Limited
Website: https://www.cheonan.uk/
Email: service@cheonan.uk
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Arbitrage A.I. Technologies PLC, das auch unter dem Namen Smartbitrage auftritt, und David Wahlberg Finanzpool, beide mit angegebenem Sitz in London, Großbritannien, keine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte von Werbe-E-Mails und der Webseiten www.smartbitrage.com und www.dw-financepool.comrechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaften in Zusammenarbeit unerlaubte Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreiben oder erbringen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Bergfelder Leibrenten AG mit angeblichem Sitz in Mönchengladbach, Schwogenstraße 123, hat keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften.
Sie verfügt auch über keine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten. Dennoch betreibt das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin das Einlagengeschäft, indem es unzureichend grundbuchlich besicherte Darlehen entgegennimmt. Darüber hinaus betreibt es das Versicherungsgeschäft, indem es Wertgegenstände kauft und dafür die Gewährung einer lebenslangen Leibrente verspricht.
Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 hat die BaFin der Bergfelder Leibrenten AG daher aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie das Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen oder Leibrenten als Gegenleistung für Kaufverträge zu gewähren. Ferner hat dieBaFin der Bergfelder Leibrenten AG mit diesem Bescheid aufgegeben, das bestehende Geschäft unverzüglich abzuwickeln und ihre Kunden schriftlich darüber zu informieren.
Die BaFin hat die Bergfelder Leibrenten AG zudem aufgefordert, das übernommene Risiko auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen zu übertragen. Für den Fall, dass die Bergfelder Leibrenten AG die Geschäftstätigkeit fortführt, hat die BaFin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500.000 Euro angedroht.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt)
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt)
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Nomura UG (haftungsbeschränkt)
Ozols IT Service Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.fifty3management.com, auf der ein Unternehmen Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 20, rue de la Poste L-2346 Luxemburg ansässig und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als 53Management präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass die société à responsabilité limitée (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), 53 Management S.à r.l., SICAV-FIS, die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassen ist und den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, in keinem Zusammenhang mit der in dieser Warnung genannten Website steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Burstein Capital Associates LLC
1177 6th Avenue, New York, NY,
UNITED STATES OF AMERICA, 10036
Website: www.bursteincapitalassoc.com
Email: info@bursteincapitalassoc.com
Telephone: +1 5143820726
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt informiert über das nachstehende, nicht lizenzierte, Unternehmen:
Venotrade Investment (Europe) Ltd
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf einen Rechtsträger aufmerksam geworden, der unter dem Namen Venotrade Investment (Europe) Ltd ("Venotrade" oder "der Rechtsträger") tätig ist und eine Internetpräsenz unter https://venotrade.com/ hat.
Der Rechtsträger behauptet, "die weltweit führende Plattform für die Integration digitaler Währungen für Investitionen und den Handel aufgebaut zu haben" und verwendet auch ein falsches MFSA-Lizenzdokument, in dem er vorgibt, Inhaber einer Lizenz für Wertpapierdienstleistungen der Kategorie 3 zu sein.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Unternehmen NICHT um ein in Malta registriertes Unternehmen handelt, das von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, die Dienstleistung einer Börse oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Venotrade wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
CF Broker SARL
Webseite: www.cfbroker.io
E-Mail: support.en@cfbroker.io, compliance.de@cfbroker.io
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte bzw Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) bzw die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz bzw § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 20.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Worldtradecenter
WTC group Limited 26224, Samou 8 street, Nicosia, CYPRUS, 1086
Website: https://worldtradecenter.io/
Email: compliance@worldtradecenter.io, support@worldtradecenter.io,
Telephone: +6 1291361683, +4 41519471469
Mobile: +4 47936982772, +4 47882671518
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) informiert auf ihrer Webseite (https://www.mfsa.mt) über nachstehendes, nicht lizenzierte, Unternehmen:
West City Bank
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA") ist auf einen Rechtsträger aufmerksam geworden, der unter dem Namen West City Bank ("Rechtsträger") firmiert und eine Internetpräsenz unter https://westcityb.com/en/ hat.
Der Rechtsträger behauptet, "ein führender Anbieter von Bankprodukten und -dienstleistungen für Finanzberater und Hypothekenmakler" zu sein und behauptet auch, in und von Malta aus tätig zu sein.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass die West City Bank KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat auf ihrer Webseite (https://www.fma.gv.at/) eine Warnung über folgendes Unternehmen herausgegeben:
AmeriMark Group AG
Nach Informationen der FMA werden derzeit die Aktien der AmeriMark Group AG (ISIN : CH0454224574, Kürzel: CARS) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen. Kursgewinne von über 400 % werden kolportiert.
Die FMA rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.
Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Österreich an der Wiener Börse AG, im Vienna MTF, im Marktsegment direct market einbezogen.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Elcurrency Global Limited / Hello Technology Ltd
mit angeblichem Sitz in
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro,
Marshall Islands MH96960
Web: www.elcurrency.com
E-Mail: support@elcurrency.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 25.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Finvesting
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro, MARSHALLS ISLAND, 96960
Website: www.finvestings.com
Email: support@finvestings.com
Telephone: +4 1224246000
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Hong Kong Monetary Authority (https://www.hkma.gov.hk/eng) hat folgende Warnung veröffentlicht:
Website-Warnung - Betrügerische Website im Zusammenhang mit The Bank of East Asia, Limited
Die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) möchte die Öffentlichkeit auf eine Pressemitteilung der Bank of East Asia Limited zu einer betrügerischen Website aufmerksam machen, die der HKMA gemeldet wurde. Ein Hyperlink zur Pressemitteilung ist auf der HKMA-Website verfügbar.
Jeder, der seine persönlichen Daten übermittelt oder Finanztransaktionen über oder als Antwort auf die betreffende Website durchgeführt hat, sollte sich unter Verwendung der in der Pressemitteilung angegebenen Kontaktinformationen an die Bank wenden und die Angelegenheit der Polizei durch Kontaktaufnahme melden das Cyber Security and Technology Crime Bureau der Hong Kong Police Force unter 2860 5012.
Quelle: https://www.hkma.gov.hk/eng
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Clifton Consulting Group LLC
100 Broadway, New York, NY,
UNITED STATES OF AMERICA, 10005
Website: www.cliftonconsultinggroupllc.com
Email: info@cliftonconsultinggroupllc.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) https://www.mfsa.mt informiert über das nachstehende, nicht lizenzierte, Unternehmen:
Pinegroup Limited
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Pinegroup Limited operiert und eine Internetpräsenz unter https://pinegroupltd.com/ hat.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://pinegroupltd.com/KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind oder glauben, dass Sie es mit einem nicht zugelassenen Unternehmen oder einer anderen Art von Finanzbetrug zu tun haben könnten, stoppen Sie zunächst alle Transaktionen mit dem Unternehmen.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
ES-Growth Pte Ltd
138 Market Street, #24-04A,
CapitaGreen S048946
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.alphaonecm.com, auf der ein Unternehmen Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, von der CSSF reguliert zu sein und seinen Sitz in 44, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, L-1330 Luxemburg zu haben.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als Alpha One Capital Management präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass die Gesellschaft AlphaOne Capital Management S.à r.l., die bei der CSSF als Verwalter alternativer Investmentfonds gemäß Artikel 3(3) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds registriert ist, in keinem Zusammenhang mit der in dieser Warnung genannten Website steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
FXTime
Mit angeblichem Sitz in
1010 Wien
Webseite: http://fxtime.io
E-Mail: support@fxtime.io
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 28.05.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unter bexstock.com von der BS ASIA PTE. LTD., Singapur, betriebene Online-Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte auf Aktien, Rohstoffe, Indizes, Kryptowerte und andere Finanzinstrumente keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Entgegen den Behauptungen der Betreiber besteht auch kein Zusammenhang mit dem von der BaFinbeaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut CMC Markets Deutschland GmbH.
Vielmehr handelt es sich um die Nachfolge der ebenfalls unerlaubt tätigen Handelsplattform investexp.de, der die BaFin ihre Tätigkeit untersagt hat. Die Betreiber versuchten danach, ihre Kunden mit einem gefälschten Schreiben der BaFin von ihrer Seriosität zu überzeugen.
Zuvor war die Handelsplattform unter der Domain beexp.de aufgetreten und hatte ebenfalls wahrheitswidrig behauptet, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstituts zu sein.
Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.
Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
IFS International Limited
Room 1406, LeJi Centre, No.161- 171, Wanchai Road,
Hong Kong
http://www.fx-ifs.com/en/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, welche eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen haben.
lhk-group.com
garafi.com
alfacapital24.com
btmarkets.io
netradefx.com
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der TradingSoftware Bitcoin-up, angeboten über die anonym registrierte Webseite btc-revolution.cc/code-de/, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Horizon Invest keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Horizon Invest betriebenen Webseiten www.horizoninvest.io und www.horizoninvest.cc rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
FiniVieX
Beachmont Business Centre, 148 PO Box 1510,
Beachmont, Kingstown,
VINCENT AND THE GRENADINES
Website: https://finiviex.com
Email: support@fini-viex.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehender, nicht autorisierter, Firma:
ML Capital Asset Management (CLONE)
Die Central Bank of Ireland („Zentralbank“) hat Kenntnis davon erhalten, dass ML Capital Asset Management (CLONE) (Großbritannien) – https://mlcam.co.uk (nicht mehr operativ) als Wertpapierfirma / Wertpapierfirma im Staat, wenn keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen.
Diese nicht autorisierte Firma hat die Details einer rechtmäßig autorisierten Firma geklont, die zuvor als ML Capital Asset Management Limited bekannt war. Es ist zu beachten, dass zwischen der von der Zentralbank zugelassenen Firma und der nicht autorisierten Stelle keinerlei Verbindung besteht.
Es ist eine strafbare Handlung für ein nicht autorisiertes Unternehmen, in Irland Finanzdienstleistungen anzubieten, für die eine Genehmigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Investor Compensation Scheme haben, wenn sie mit einem nicht autorisierten Unternehmen Geschäfte machen.
Betrüger verwenden zunehmend die Daten legitimer Unternehmen, um ihrem Betrug einen Hauch von Legitimität zu verleihen. Die Betrüger "borgen" sich einige oder alle rechtmäßigen Informationen einer autorisierten/legitimen Firma zum Zweck dieses Betrugs. Sie können Autorisierungsnummern/Firmenregistrierungsnummern und Links zu scheinbar legitimen Websites angeben und sogar die tatsächliche Adresse einer autorisierten/legitimen Firma angeben.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehender, nicht autorisierter, Firma:
Potcoin FX
Die Central Bank of Ireland ("Central Bank") ist darauf aufmerksam geworden, dass Potcoin FX (Ireland) - www.potcoinfx.com in Ermangelung entsprechender Genehmigungen als Wertpapierfirma/Investitionsunternehmen im Staat tätig war.
Eine Liste der bisher veröffentlichten nicht autorisierten Firmen ist auf der Website der Central Bank verfügbar.
Es stellt eine Straftat dar, wenn eine nicht zugelassene Firma in Irland Finanzdienstleistungen erbringt, für die nach den einschlägigen Gesetzen, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist, eine Zulassung erforderlich wäre. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie keinen Anspruch auf Entschädigung durch das Investor Compensation Scheme haben, wenn sie mit einer Firma zu tun haben, die nicht zugelassen ist.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die International Financial Services Commission of Belize ("IFSC") https://www.ifsc.gov.bz warnt die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor vor nachstehendem Unternehmen:
Atlas Forex Ltd.
Die International Financial Services Commission of Belize ("IFSC") warnt die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor vor dem Umgang mit den genannten Personen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handelt, um die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor darauf hinzuweisen, dass eine solche Person, die internationale Finanzdienstleistungen gemäß der Definition im Anhang des International Financial Services Commission Act, Kapitel 272 der Substantive Laws of Belize, Revised Edition 2011 (das "IFSC-Gesetz"), von der unten aufgeführten Adresse und Website aus anbietet, möglicherweise gegen das IFSC-Gesetz und andere Gesetze von Belize verstößt.
Der unten aufgeführte Rechtsträger ist nicht gemäß dem IFSC-Gesetz lizenziert, internationale Finanzdienstleistungen gemäß dem Anhang des IFSC-Gesetzes in Belize oder von Belize aus zu erbringen, zu betreiben, abzuwickeln oder sich selbst als Erbringer, Betreiber oder Abwickler solcher Dienstleistungen auszugeben.
Atlas Forex Ltd.
518, Jiading District,
Shanghai, China
Website: www.atforex-markets.com
Email: support@atforex-markets.com
Die Promotoren und/oder Eigentümer von Atlas Forex Ltd. werden daher angewiesen, die genannten nicht lizenzierten Aktivitäten, die eine Straftat nach den Gesetzen von Belize darstellen, einzustellen und zu unterlassen. Die Öffentlichkeit wird gebeten, die International Financial Services Commission mit allen weiteren verfügbaren Informationen zu kontaktieren. Alle betroffenen Personen werden gewarnt, zur Kenntnis zu nehmen und äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Quelle: Internationale Finanzdienstleistungskommission von Belize. https://www.ifsc.gov.bz
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die TOROFLEX LTD keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Gesellschaft behauptet auf ihre Webseite europetrading.org fälschlich, bei der zypriotischen Aufsichtsbehörde CySec registriert zu sein, um eine Beaufsichtigung durch diese vorzutäuschen. Die Inhalte dieser Webseite rechtfertigen zudem die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdantebank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Aries Finance Limited
Das Unternehmen hat keine Genehmigung zum Betreiben von Anlagegeschäften im Sinne des FS(J)L erhalten und hat keinerlei Verbindung zu Aries Finance Limited (RC 110433, einem echten in Jersey registrierten Unternehmen, das von Vistra (Jersey) Limited ( Vistra ) verwaltet wird. Darüber hinaus hat das Scam-Unternehmen keinerlei Verbindung zu Deutsche International Corporate Services Limited ( DISSL ).
Aus den Unterlagen des JFSC geht hervor, dass die betrügerische Entität über die Website fälschlicherweise vorgibt, von der Adresse St Paul's Gate 22-24, New Street, St Helier, Jersey, JE1 4TR aus zu handeln, und macht weiter oder behauptet, dass dies ein Investmentgeschäft in Jersey ausübt, wenn dies nicht gemäß den Bestimmungen des FS(J)L.
Die Scam-Gesellschaft, die Website und die E-Mail-Adresse sind in keiner Weise mit der echten in Jersey registrierten Gesellschaft Aries Finance Limited verbunden.
In Jersey, ist Aries Finance Limited bei 4th Floor, St Paul Tor, 22-24 New Street, St. Helier, Jersey, JE1 4TR. Darüber hinaus ist die Scam-Entität in keiner Weise mit Vistra oder DISSL verbunden.
Das betrügerische Unternehmen wurde nie unter dem FS(J)L registriert oder eine Registrierung beantragt. Daher verstößt jedes Investmentgeschäft im Sinne von Artikel 2 des FS(J)L, das von der betrügerischen Einheit ausgeführt wird, gegen Artikel 7 des FS(J)L.
Aus der Dokumentation des JFSC geht hervor, dass die Betrugsinstanz, die Website und die E-Mail-Adresse Warnzeichen für eine betrügerische Einrichtung aufweisen.
Quelle: http://www.jerseyfsc.org
Die Vanuatu Financial Services Commission (https://www.vfsc.vu/) bittet um Beachtung, dass die nachfolgend aufgeführten Unternehmen nicht von ihr lizenziert sind und möglicherweise illegal Finanzdienstleistungen erbringen.
Der VFSC möchte darauf hinweisen, dass er nicht die Aufsichtsbehörde der genannten Unternehmen ist und rät: „Bevor Sie mit einer Online-Plattform Handel treiben, überprüfen Sie bitte den Status ihrer Lizenz bei ihrer jeweiligen Aufsichtsbehörde“.
BBSFOREX Group https://bbsforex.com/ |
Citadel Capital Fx https://citadel-fx.com/ |
IC Finance Limited https://ic-finance.net/ |
Rock Capital Markets https://rock-finance.com/ |
Lidya Trade https://www.lidyafx9.com/ |
StockTradeMarket https://stocktrademarket.com/ |
Tior Capital https://tior-capital.com/ |
SimplexForex https://simplexforex.com/ |
Sti Global http://sti-global.com/ |
Planet Traders https://planet-traders.com/ |
Topglobalco https://www.topglobalco.com/ |
LED Capital https://led-capital.com/ |
MalleyCapital https://malleycapital.com/ |
TradeWEBsef https://tradewebsef.com/ |
FXPays https://fxpays.com/ |
Dekocorp https://dekocorp.com/ |
Solu Trade https://solu-trade.com/ |
International Global Pay https://internationalglobalpay.com/ |
19 Prize FX Limited https://prizefxonline.com |
Quelle: https://www.vfsc.vu/
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der Handelsplattform Yuan Pay App, angeboten über die anonym registrierten Webseiten yuanpayapp.com/de/ und yuanpaygroup.com/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Investpromax Limited, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auf ihrer Internetpräsenz wirbt die Gesellschaft mit dem Logo der BaFinund suggeriert damit, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Dies trifft nicht zu. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Darüber hinaus liegen der BaFin Hinweise darauf vor, dass die Investpromax Limited Interessenten ein vorgeblich von der BaFin ausgefertigtes „Zertifikat“ übersendet, demzufolge Forderungen der BaFin an die Geschäftstätigkeit der Investpromax Limited erfüllt worden seien. Die BaFin stellt klar, dass sie derartige „Zertifikate“ niemals ausstellt.
Die Inhalte der von Investpromax Limited betriebenen Webseite investpromax.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgenden Internetseiten:
www.bit-flyer.com und www.bitflyerex.net
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Webseiten www.bit-flyer.com und www.bitflyerex.net, auf denen ein Unternehmen unter dem Namen BitFlyer Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf den genannten Websites präsentiert, ihr nicht bekannt ist und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass das in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene Zahlungsinstitut bitFlyer EUROPE S.A., das den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. November 2009 über Zahlungsdienste unterliegt, in keinem Zusammenhang mit den in der Warnung genannten Websites steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Banque Postale / Postal Banque keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Banque Postale / Postal Banque gibt einen Unternehmenssitz in Paris, Frankreich, an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung „postalbanques“ und gebraucht im Rahmen der Korrespondenz das Logo der La Banque Postale.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die Banque Postale / Postal Banque suggeriert mit der von ihr verwendeten Firmierung eine Verbindung zur beaufsichtigten La Banque Postale, Paris, Frankreich. Eine solche Verbindung besteht nicht.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
East Century Group Limited
Website: https://east-century.com/En/
Email: support@east-century.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Ronghan Invest
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro,
MARSHALLS ISLAND, MH96960
Website: https://www.ronghaninvest.com
Email: support@ronghaninvest.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
DKG Group Ltd
Ajeltake Road, Ajeltake Island,
Majuro Republic of the Marshall Islands, MH 96960
Website: cofinancial.net
Email: support@cofinancial.net; soporte@cofinancial.net; kundenservice@cofinancial.net; supporto@cofinancial.net
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet http://www.finanstilsynet.no warnt vor Investitionsangeboten des nachstehenden Unternehmens:
Innovasjon og Eiendom AS
Finanstilsynet hat Informationen erhalten, dass Innovasjon og Eiendom AS (ehemals Miris Eiendom AS), Tykkemyr 1, 1597 MOSS, norwegische Investoren kontaktiert und Wertpapierdienstleistungen angeboten hat. Das Unternehmen bietet auch Dienstleistungen von der Website https://miris.no/ an.
Finanstilsynet weist darauf hin, dass Innovasjon og Eiendom AS keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Norwegen besitzt und das Unternehmen daher nicht über die erforderliche Genehmigung nach norwegischem Recht verfügt. Dies bedeutet, dass Finanstilsynet keine aufsichtsrechtliche Kontrolle über das Unternehmen hat oder die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen genehmigt hat. Finanstilsynet rät Anlegern daher, keine Vereinbarungen zu treffen oder Werte an Innovasjon og Eiendom AS zu übertragen.
Das Register von Finanstilsynet enthält Informationen über alle Unternehmen, die in Norwegen zum Anbieten von Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. Auf der Website von Finanstilsynet gibt es auch eine Liste (nicht vollständig) von Marktteilnehmern, die ohne Lizenz operieren.
Quelle: http://www.finanstilsynet.no
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li.li/) warnt vor nachstehender Website:
dcapital.global
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die Betreiber der Webseite www.dcapital.global über keine spezialgesetzliche Bewilligung der FMA verfügen und deshalb keine bewilligungspflichtigen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website www.dcapital.global zu tätigen respektive auf Angebote dieser Gesellschaft zu reagieren oder Gelder zu überweisen.
Quelle: https://www.fma-li.li/
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
World Markets
Seychelles Orion Mall, Palm Street,
Victoria, Mahe
https://worldmarkets.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplattform profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt werden. Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner bei den Handelsaufträgen, die ihre Kunden über die Handelskonten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbstgestellte Preise an.
Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Nach Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, werden Kunden der Handelsplattform nunmehr per E-Mail mit dem Betreff „Informationen zur Entschädigung von Betrugsopfern (Blockchain LTD)“ kontaktiert und zur Zahlung angeblicher Provisions- und Steuerforderungen aufgefordert. Die Mitteilungen stammen nicht wie behauptet von der britischen Entschädigungseinrichtung für Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen (Financial Services Compensation Scheme, FSCS), die mit dem Logo der FSCS versehenen Schreiben sind Fälschungen. Die BaFin stellt klar, dass die FSCS derartige Zahlungsaufforderungen nicht verschickt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Trade360.io
Website: www.trade360.io
Email: compliance@trading-investment.com, support@trading-invest-capital.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. Mai 2021 gegenüber der Baumont Group LTD, St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform 24news.trade die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Anleger könnten auf der Plattform Handelskonten eröffnen, über die anschließend Forex-Produkte, Indizes, Aktien und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) gehandelt werden können. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit erbringt die Baumont Group LTD gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
WTI Limited
23010cta Tower, 8 Lam Chak Street,
Kowloon Bay, Hong Kong
https://en.wti-hk.com/home
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Focustrades Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Focustrades Ltd. betriebenen Webseite focustrades.de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Wwealth LLC
Die St. Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (die Behörde) weist darauf hin, dass eine Gesellschaft namens Wwealth LLC in St. Vincent und die Grenadinen nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet worden ist.
Von diesem Unternehmen bereitgestellte Dokumente, aus denen hervorgeht, dass es in St. Vincent und die Grenadinen registriert, eingetragen, lizenziert oder in irgendeiner Weise mit der Behörde verbunden ist, sind falsche und gefälschte Dokumente.
Die auf der Website https://www.wealthy-oversea.com/index1.html veröffentlichte Bescheinigung über die Befreiung von direkten Steuern mit dem Namen „Wwealth LLC“ ist ein betrügerisches Dokument.
Die Behörde rät dringend davon ab, mit diesem Unternehmen Geschäfte zu tätigen, da sie Betrugsfällen ausgesetzt sein könnten. Die Behörde sagt auch, dass Forex / Broker Lizenzen nicht von dieser Zuständigkeit erteilt wurden, wie auf der Wwealth LLC Webseite behauptet wird.
Quelle: http://svgfsa.com
Die Finanzaufsicht von Neuseeland Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz warnt vor nachstehender Website:
belgrovefinance.com
Website: www.belgrovefinance.com
Email: support@belgrovefinance.com
Die FMA befürchtet, dass die Betreiber der Websitewww.belgrovefinance.com einen Betrug betreiben.
Die Website behauptet fälschlicherweise, in Neuseeland registriert zu sein. Es wird fälschlicherweise angegeben, dass es mit Belgrove Finance and Investments Limited, einer in Neuseeland gegründeten Gesellschaft, verbunden ist. Wir verstehen, dass die Website die Daten des neuseeländischen Unternehmens ohne Erlaubnis verwendet.
www.belgrovefinance.com ist kein registrierter Finanzdienstleister in Neuseeland oder von der FMA lizenziert. Daher empfehlen wir, im Umgang mit diesem Unternehmen Vorsicht walten zu lassen.
Quelle: https://www.fma.govt.nz
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Cash Forex Group
(auch bekannt als Cash FX; CFX Grp)
Panama City, Panama RBS Tower - Ave. Balboa,
Ramón H. Jurado St, 9th floor, Punta Paitilla, Panama.
https://cashfxgroup.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die PACO World System LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von PACO World System LTD betriebenen Webseite 24xforex.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die International Financial Services Commission of Belize („IFSC“) https://www.ifsc.gov.bz warnt die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor vor nachstehendem Unternehmen:
24 Stock FX Market
15 King St,
Peterborough PE11LT,
Vereinigtes Königreich
Website: www.24stockfxmarket.com
E-Mail: support@24stockfxmarket.com
Die Internationale Finanzdienstleistungskommission von Belize ("IFSC") gibt Warnungen vor Geschäften mit namentlich genannten Personen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handelt, um die Öffentlichkeit und den Finanzdienstleistungssektor zu warnen, dass, wenn eine solche Person internationale Finanzdienstleistungen gemäß der Definition im Anhang des International Financial Services Commission Act, Kapitel 272 der Substantive Laws of Belize, Revised Edition 2011 (das "IFSC-Gesetz"), von der unten aufgeführten Adresse und dem Standort aus anbietet, möglicherweise gegen gegen das IFSC-Gesetz und andere Gesetze von Belize verstoßen.
Der unten aufgeführte Rechtsträger ist gemäß dem IFSC-Gesetz nicht lizenziert für die Bereitstellung, Durchführung zu erbringen, zu betreiben, zu handeln oder sich selbst als Erbringer, Betreiber oder Händler von der internationalen Finanzdienstleistungen, wie sie im Anhang des IFSC-Gesetzes in Belize oder von Belize aus zu erbringen.
Die Promotoren und/oder Eigentümer von 24 Stock FX Market werden daher angewiesen, die genannten unlizenzierten Aktivitäten einzustellen und zu unterlassen, die eine Straftat nach den Gesetzen von Belize darstellen.
Alle betroffenen Personen werden gewarnt, zur Kenntnis zu nehmen und äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Quelle: Internationale Finanzdienstleistungskommission von Belize. https://www.ifsc.gov.bz
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Altrice Investment Co. Limited
Level 8 Nexxus Building, 41 Connaught Road Central,
HONG KONG
Website: https://altricepcd.com
Email: info@altricepcd.com, admin@altricepcd.com
Telephone: +8 5258082211, +8 5258031618
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Marketspots Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Marketspots Ltd. betriebenen Webseite www.marketspots.co rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdantenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Felicity Group LTD, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Felicity Group LTD betriebenen Webseiten fantex.co, luxinvestment.co und unionstock.co sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Mellifluous Group LTD, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Mellifluous Group LTD betriebenen Webseite neoomatic.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Efi Ad
Office 2, 1 Ayiou Stefanou,
CYPRUS, Lempa 8220
Website: www.efiad.com
Email: support@efiad.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Hardson Becker Global
Mit angeblichem Sitz in Hangzhou, China
www.hardson.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 17.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website http://wh-luxembourg.com, auf der ein Unternehmen unter den Namen Waterfall Holding, WH Invest und WH Luxembourg Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 27, Boulevard Grande-Duchesse J. Charlotte, L-1845 Luxemburg, ansässig zu sein und das E-Mail-Adressformat "InitialOfSurname.name@wh-luxembourg.com" zu verwenden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website unter den Namen Waterfall Holding, WH Invest und WH Luxembourg präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass die luxemburgische Rechtsanwaltsgesellschaft Waterfall Holding S.à r.l nicht mit der in dieser Warnung genannten Website in Verbindung steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, welche eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen haben.
finotive.net
icmarkets20.com
20icmarkets.com
brokericmarkets.com
forex-icmarkets.com
fx-icmarkets.com
icemarkets.com
ictrademarkets.com
cryptomarketchain.com
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um Investmentdienstleistungen und/oder Investmentaktivitäten zu erbringen.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem, nicht autorisierten, Unternehmen:
Die irische Zentralbank hat festgestellt, dass Sweuk Consulting / Sweuk Consultancy Limited (Irland, Vereinigtes Königreich und Singapur) - http://www.sweukconsulting.com (nicht mehr operativ) als Wertpapierfirma tätig ist investment /Investmentunternehmen im Staat ohne entsprechende Genehmigungen.
Es ist eine strafbare Handlung für eine nicht autorisierte Firma/Person, in Irland Finanzdienstleistungen anzubieten, für die eine Genehmigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist.
Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie, wenn sie mit einer Firma/Person handeln, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
RichmondSuper
Webseite: https://www.richmondsuper.com
E-Mails: support@richmondsuper.com, compliance@richmondsuper.com,
support@richmondsuperservices.com, compliance@richmondsuperservices.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 18.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor der Tätigkeit nachstehender Gesellschaft:
Ilavska Vuillermoz Capital S.à r.l.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit hinsichtlich der Gesellschaft Ilavska Vuillermoz Capital S.à r.l., RCSL Nummer: B236136, die ihren Gesellschaftssitz in der 8, Rue du Marché-aux-Herbes, L-1728 Luxembourg hat und deren Gesellschaftszweck im französischen Original unter anderem wie folgt lautet:
« La Société aura pour objet principal l’activité de gestionnaire de fonds d’investissements alternatifs luxembourgeois tel que prévu par l’article 3 (2) a) et b) de la loi du 12 juillet 2013 relative aux gestionnaires de fonds d’investissements alternatifs (Loi AIFM), incluant les fonctions de gestion, d’administration, de commercialisation, et de toute autre activité relative aux actifs desdits fonds d’investissements dont la Société a la gestion.
La Société pourra exercer l’activité de société de gestion au sens de l’article 89 paragraphe (2) de la loi du 17 Décembre 2010 relative aux organismes de placement collectifs (Loi OPC), telle que modifiée, pour des fonds commun de placement, des sociétés d’investissement à capital variable et des sociétés d’investissement à capital fixe établies au Luxembourg et qui sont des fonds d’investissement alternatif au sens de la Loi AIFM, tel que prévu par l’article 125-2 de la Loi OPC.
[…] La Société aura tous pouvoirs nécessaires à l’accomplissement ou au développement de son objet, dans le cadre de toutes activités permises à une société de gestion de fonds d’investissement alternatifs ».
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass diese Gesellschaft weder über die Registrierung oder Zulassung als Verwalter Alternativer Investmentfonds im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds noch über die Zulassung als Verwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitel 15 oder 16 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in oder aus Luxemburg verfügt.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Stock Forex Limited
C/O Atlas Consultancy Limited
South Park Chambers, South Park Gerrards Cross Bucks SL9 8HF
C/O Forex Plus Stocks Trading Limited,
4th Floor 64-65 Vincent Square
London, England
Webseite: www.stockforextrade.com
Email: support@stockforextrade.com
Phone Number:+44 (20) 3514 3669
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem, nicht autorisierten, Unternehmen:
AnyTrades
Die irische Zentralbank ist darauf aufmerksam geworden, dass eine Firma, die sich AnyTrades (Dänemark und Malta) nennt - www.anytradeconsulting.com; www.anytrades.com; www.any-trades.com (alle nicht mehr operativ tätig) - in Ermangelung einer entsprechenden Genehmigung als Wertpapierfirma/Investmentunternehmen im Staat tätig war.
Eine Liste der bisher veröffentlichten nicht genehmigten Firmen ist auf der Website der Zentralbank verfügbar.
Es stellt eine Straftat dar, wenn eine nicht zugelassene Firma/Person in Irland Finanzdienstleistungen erbringt, die nach den einschlägigen Gesetzen, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist, eine Zulassung erfordern würden. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie mit einer Firma/Person zu tun haben, die nicht zugelassen ist, keinen Anspruch auf Entschädigung durch das Investor Compensation Scheme haben.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
WS Consulting LLC
Webseite: https://ws-consulting.com
E-Mail: info@ws-consulting.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte am 19.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li.li/ warnt vor folgender Website:
ecredits.com
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die ECR AG in Liquidation über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt. Insbesondere ist es ihr nicht gestattet, E-Geld-Dienste oder Zahlungsdienste zu erbringen.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Webseite ecredits.com zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.
Quelle: https://www.fma-li.li/
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
White Thorn Capital Limited
Webseite: www.whitethorncap.co.uk
E-Mail: admin@whitethorncap.co.uk
Die Jersey Financial Services Commission (JFSC) gibt diese öffentliche Erklärung gemäß Artikel 25(d) des FS(J)L ab.
Diese Erklärung erfolgt, um die Öffentlichkeit vor dem Umgang mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern zu warnen. Die imitierende juristische Person hat keine Genehmigung zur Durchführung von Investmentgeschäften im Sinne des FS(J)L erhalten und hat keinerlei Verbindung zu White Thorn Capital Limited (RC112546, einer echten in Jersey registrierten juristischen Person, die von IQEQ (Jersey) Limited ( IQEQ ) verwaltet wird.
Aus den Unterlagen des JFSC geht hervor, dass die imitierende juristische Person über die Website fälschlicherweise vorgibt, von der Adresse Gaspe House, 66-72 Esplanade, St. Helier, Jersey JE1 1GH aus zu handeln, und führt weiter oder behauptet, dass sie handelt on, Investmentgeschäfte in Jersey, wenn dies nicht gemäß den Bestimmungen des FS(J)L.
Das JFSC möchte, dass Folgendes bekannt ist:
Die Identität des Unternehmens, die Website und die E-Mail-Adresse sind in keiner Weise mit der in Jersey registrierten Gesellschaft White Thorn Capital Limited oder IQEQ verbunden. In Jersey hat White Thorn Capital Limited seinen Sitz im 2nd Floor Gaspe House, 66-72 Esplanade, St. Helier, Jersey, JE1 1GH.
Die imitierende juristische Person wurde weder in Jersey registriert noch eine Registrierung unter dem FS(J)L beantragt. Daher verstößt jedes Investmentgeschäft im Sinne von Artikel 2 des FS(J)L, das von der imitierenden Einheit ausgeführt wird, gegen Artikel 7 des FS(J)L.
Aus der Dokumentation des JFSC geht hervor, dass die imitierende Einheit, die Website und die E-Mail-Adresse alle Warnzeichen für eine betrügerische Einrichtung aufweisen.
Quelle: http://www.jerseyfsc.org
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem, nicht autorisierten, Unternehmen:
Infinitrade
Die Zentralbank von Irland hat Kenntnis davon erhalten, dass eine Firma, die sich Infinitrade (Marshallinseln und Bulgarien) nennt – www.infinitrade.com, ohne im Besitz einer entsprechenden Genehmigung zu sein, tätig ist.
Es ist eine strafbare Handlung für eine nicht autorisierte Firma/Person, in Irland Finanzdienstleistungen anzubieten, für die eine Genehmigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie, wenn sie mit einer Firma/Person handeln, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von vorbörslichen Aktien derCheck24GmbH ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Klarna AB ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG hat nach eigenen Angaben ihren Hauptsitz in der Rue Brogniez 109, 1070 Anderlecht, Belgien, und eine Zweigstelle in der Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Ramford Analytics Inc. mit Sitz in Vancouver/Kanada in Deutschland Inhaberaktien der Ramford Analytics Inc. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Ramford Analytics Inc. kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Edufintech
mit angeblichem Sitz in
Luxemburg-Stadt
Webseite: www.edufintech.org
E-Mail: https://client.fx-trade.tech/register
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 22.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.invesco.group, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, in Luxemburg registriert zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website unter dem Namen INVESCO Real Estate Financial Group präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene luxemburgische Verwaltungsgesellschaft INVESCO Real Estate Management S.à r.l. in keinem Zusammenhang mit der in dieser Warnung genannten Website steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
EverFX auch bekannt als ICC Intercertus Capital Ltd)
Antheon 2, Monovoliko, Kato Polemidia,
CY-4151, Limassol, Cyprus
Webseite: https://global.everfx.com/, https://everfx.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die TopMarketCap Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von TopMarketCap Ltd. betriebenen Webseite topmar-ketcap.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Ein Impressum ist auf der Seite nicht vorhanden. Genauso wenig lassen sich dort anderweitige Hinweise auf den Geschäftssitz und die Adresse der TopMarketCap Ltd. entnehmen. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht jedoch hervor, dass die Geschäftsbeziehung zu den Kunden dem Recht von St. Vincent und die Grenadinen unterworfen wird.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die InvestmentScout LTD, London (GBR), keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von InvestmentScout LTD betriebenen Webseite investmentscout.net rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter ratenbei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SHARE BNB LTD, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die SHARE BNB LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Das Unternehmen dient Interessenten den anteiligen Erwerb von Immobilien an. Es werden dabei eine Mindestrendite und die unbedingte Rückzahlbarkeit der Anlage zugesagt. Die behauptete Zusammenarbeit mit der Airbnb Inc. kann bislang nicht verifiziert werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (FSA) (http://svgfsa.com) hat folgende Warnung herausgegeben:
Devisenhandel (FOREX) oder Brokerage oder Handel mit binären Optionen
Die St. Vincent and the Grenadines Financial Services Authority erteilt weder Lizenzen zur Ausübung des Devisenhandels oder Brokerage- oder Binäroptionshandels noch „ Reguliert, überwacht, beaufsichtigt oder lizensiert“ die FSAInternational Business Companies (IBCs), die solche Aktivitäten ausüben.
IBCs mit Sitz in St. Vincent und den Grenadinen sind berechtigt, ohne Genehmigung der FSA jede Geschäftstätigkeit auszuüben, es sei denn, die beabsichtigte Geschäftstätigkeit bezieht sich auf Bank-,Versicherungs- oder Investmentfondsgeschäfte. Bank-, Versicherungs- und Investmentfondsgeschäfte sind lizenzierte Aktivitäten. Forex- oder Broker-Trading-Lizenzen werden von keiner Behörde in St. Vincent und den Grenadinen ausgestellt.
Forex Trading oder Brokerage ist der Handel mit Währungen.
Dabei kauft eine Person eine bestimmte Menge einer Währung, indem sie eine Menge einer anderen Währung einzahlt. Der Händler spekuliert im Grunde auf den zukünftigen Kurs einer bestimmten Währung. Der Devisenhandel kann von überall auf der Welt durchgeführt werden, wobei nur eine Internetverbindung erforderlich ist.
Die FSA rät der Öffentlichkeit, sich vor Betrügereien im Devisenhandel mit FOREX zu hüten, bei denen ein Unternehmen versprechen kann, hochverzinsliche Anlagemöglichkeiten mit geringem Risiko aus Anlagen in Devisenkontrakten anzubieten. Diese Geschäfte können Betrug sein, und obwohl sie wie eine neue ausgeklügelte Form der Anlagemöglichkeit aussehen, können sie eine Form von Finanzbetrug sein, die auf Privatkunden abzielt.
Forex-Betrügereien klingen normalerweise attraktiv und anspruchsvoll und können über Zeitungen, Radiowerbung oder das Internet beworben werden. In den meisten Fällen wird potenziellen Kunden gesagt, dass sie mit kleinen Summen in nur wenigen Wochen oder Monaten Zehntausende von Dollar erhalten.
Die Öffentlichkeit wird gebeten, die folgenden Warnzeichen für einen Forex-Betrug zu beachten:
- Versprechen, die zu gut klingen, um wahr zu sein;
- Behauptet, dass die meisten Kunden Geld verdienen;
- Unaufgeforderte Telefonanrufe, die Investitionen insbesondere von unbekannt klingenden Firmennamen anbieten;
- Falsche Erfolgsgeschichten von fiktiven Kunden;
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie einen großen Geldbetrag erworben haben und nach einem Anlageinstrument gesucht haben;
- Hochdruckbemühungen, Sie davon zu überzeugen, sofort Bargeld an die Firma zu senden oder zu überweisen, sei es über das Internet oder die Lieferung über Nacht;
- Versprechen minimaler Risiken: Devisentermin- und Optionsmärkte sind in der Tat sehr volatil und bergen erhebliche Risiken;
- Versprechen einer festen Rendite oder Versprechen eines maximalen Betrags, den Sie verlieren können;
- Versprechen, alle Verluste, die Sie erleiden könnten, zu ersetzen; und
- Schwierigkeiten, Hintergrundinformationen zu erhalten.
Der Öffentlichkeit wird empfohlen, nicht zu investieren, was man sich nicht leisten kann zu verlieren, und sicherzustellen, dass Sie alle Verfahren und Risiken verstehen und nachforschen, um sicherzustellen, dass die Person, die die Devisenanlage anbietet, ordnungsgemäß lizenziert ist und eine seriöse Geschäftsgeschichte hat.
Die FSA warnt davor, dass diese Unternehmen Informationen über die damit verbundenen Risiken und die dazugehörigen Einzelheiten des Kundenvertrags, insbesondere über die Verlustmöglichkeiten des Kunden, offenlegen müssen.
Wenn ein Unternehmen nicht lizenziert und nicht reguliert ist, nutzen Sie seine Dienste auf eigenes Risiko.
Unregulierte Forex-Handel oder Brokerage- und Binäroptionen-Unternehmen dürfen keinem Verhaltenskodex oder anderen Regulierungsgesetzen unterliegen, die dem Unternehmen ausdrücklich verbieten, irreführende, falsche oder täuschende Aussagen zu machen. Ebensowenig unterliegen ihre Eigentümer, Direktoren und Manager dem „Fit and Proper“-Test, der von der FSA auf beaufsichtigte Unternehmen angewendet wird.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie von einem Forex Trading- oder Binary Options Trading-Unternehmen zum Opfer gefallen sind, wird empfohlen, dass Sie sich an die Finanzkriminalitätsbehörden in Ihrer Gerichtsbarkeit wenden.
Quelle: http://svgfsa.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Beale & Adams Group
140 West Street,
New York, NY,
UNITED STATES OF AMERICA, 10007
Website: www.bealeandadamsgroup.com
Email: info@bealeandadamsgroup.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Der BaFin liegt von dem Unternehmen Latitude Media Ltd., Großbritannien, keine ordnungsgemäße Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor.
Das Unternehmen veröffentlicht Anlageempfehlungen. Die Empfehlungen werden per Mail versandt, sobald man sich auf der Internetseite pennystocks.de für den Newsletter angemeldet hat. Der BaFin liegt vom Domaininhaber von pennystocks.de keine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 WpHG vor.
Im Impressum der Seite pennystocks.de wird wiederum die Ultimo Media genannt. Auch von diesem Unternehmen liegt der BaFin keine ordnungsgemäße Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 WpHG vor.
Anleger sollten bei der Verwendung von Anlageempfehlungen aus Börsenbriefen ohne bzw. ohne ordnungsgemäße Tätigkeitsanzeige Vorsicht walten lassen, da die regulatorischen Anforderungen in Deutschland nicht erfüllt sind.
Die BaFin empfiehlt generell, sich vor Anlageentscheidungen aus mehreren Quellen zu informieren und dabei auf deren Seriosität zu achten. Dies gilt in besonderer Weise bei marktengen Werten. Weitere Informationen zum Thema Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen,Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungs- gesellschaften und Investmentgesellschaften dürfen auf Grund der ihnen jeweils erteilten Erlaubnis Anlageempfehlungen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) erstellen und veröffentlichen. Alle anderen Personen, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen gemäß MAR verantwortlich sind, müssen dies der BaFin vor Tätigkeitsbeginn anzeigen. Dies gilt auch für im Ausland tätige Analysten, sofern ihre Empfehlungen einen Emittenten mit Sitz in Deutschland betreffen oder sich auf Finanzinstrumente beziehen, die in Deutschland an einem organisierten Markt, einem multilateralen Handelssystem oder einem organisierten Handelssystem gehandelt werden (§ 1 Absatz 2 WpHG). Vor dem Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit gilt dies nicht für Journalisten, die einer vergleichbaren Selbstregulierung mit entsprechenden Sanktionsmechanismen unterliegen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
ULAC Global Finanzen
mit angeblichen Sitz in
Paris, Frankreich
Webseite: www.ulacglobalfinanzen.com
E-Mail: contact@ulacglobalfinanzen.com, ulacglobalfinanzen@gmail.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 25.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Mountain Wolf
mit angeblichem Sitz in Kasachstan
Webseite: www.mountainwolf.com
E-Mail: support@mountainwolf.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Zahlungsdienste und E-Geldgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das gewerbliche Ein- und Auszahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 1 und 2 ZaDIG 2018), das Zahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 3 ZaDiG 2018) sowie die Ausgabe von E-Geld gem § 1 Abs 1 E-Geldgesetz 2010 nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 94 Abs 9 ZaDiG 2018 und § 26 Abs 9 E-Geldgesetz und erfolgte am 26.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die in Frankreich Investitionen in Forex und in Krypto-Assets-Derivate anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Mit dem Ziel des Anlegerschutzes aktualisieren die Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) regelmäßig ihre schwarzen Listen von Websites, die Investitionen in den unregulierten Devisenmarkt (Forex) und in derivative Produkte, deren Basiswerte Krypto-Assets beinhalten, anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Forex:
Hier ist die Liste der kürzlich identifizierten Websites, die von nicht autorisierten Unternehmen betrieben werden:
fr.investigram.com
Krypto-Assets Derivate :
Hier ist die Liste der kürzlich identifizierten Websites, die von nicht autorisierten Entitäten betrieben werden:
Listen aller Websites, die nicht autorisiert sind, Investitionen in Forex oder in Krypto-Assets-Derivate anzubieten, finden Sie auf der Website des Assurance Banque Épargne Info Service - ABEIS (Abschnitt: Vos démarches > Se protéger contre les arnaques > Listes noires et alertes des autorités), auf der Website der AMF (Sektion: Espace épargnants > Protéger son épargne > Listes noires et mises en garde) und der Anwendung AMF Protect Epargne.
Bitte beachten Sie, dass diese Listen regelmäßig aktualisiert werden, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da regelmäßig neue nicht autorisierte Unternehmen auftauchen.
Um sicherzustellen, dass der Vermittler, der Ihnen Finanzprodukte oder -dienstleistungen anbietet, in Frankreich zugelassen ist, können Sie das Register der zugelassenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen (https://www.regafi.fr) oder die Liste der zugelassenen Vermittler in den Kategorien Finanzanlageberater (FIA) oder Crowdfunding (CIP) (https://www.orias.fr/search) einsehen.
Wenn der betreffende Vermittler in keiner der beiden letztgenannten Listen aufgeführt ist, empfehlen wir Ihnen dringend, seine Dienste nicht in Anspruch zu nehmen, da er gegen die geltende Gesetzgebung verstößt und nicht verpflichtet ist, grundlegende Regeln des Anlegerschutzes, der Informationsweitergabe und der Schadensabwicklung einzuhalten.
Quelle: https://www.amf-france.org
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Copy4Xpert, nach eigenen Angaben eine Marke der STS Ltd mit Sitz in London (GBR), keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Copy4Xpert betriebenen Webseite copy4xpert.com/de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
DS Investment Limited
https://www.dsfx99.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Global Trading Swaps Inc.,New York, die auf ihrer Internetseite www.globaltradingswaps.com auch unter Global Trading SwapsFinancial Group Inc. auftritt, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen wendet sich gezielt an Aktionäre der Abanqo AG. Vor dem Hintergrund einer bisher nicht verifizierten Übernahme der Abanqo AG durch ein bekanntes amerikanisches Beteiligungsunternehmen bietet die
Global Trading Swaps Inc./Global Trading Swaps Financial Group Inc.
den Aktionären die Umwandlung ihrer Aktien der Abanqo AG in Aktien des übernehmenden Unternehmens an. Zuvor soll der Aktionär jedoch Geld für den Erwerb weiterer Aktien der Abanqo AG an die Global Trading Swaps Inc./Global Trading Swaps FinancialGroup Inc. überweisen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Alpha FXC
Elixir Marketing Technologies Ltd
Cnr Old and Church Street, P.O. Box 2290,
Roseau, DOMINICA
Website: www.AlphaFXC.com
Email: cs@alphafxc.com, info@alphafxc.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Riva Financial SystemsLimited, Isle of Man und Luxemburg, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Riva Financial Systems Limited betriebenen Webseite rivafinancialsystems.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor nachstehendem Unternehmen:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) (http://www.cssf.lu) in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des nachstehenden Unternehmens:
Die BaFin ermittelt gegen mehrere Handelsplattformen, die unter der Bezeichnung Bitcoin Code Anleger werben. Bitcoin Code selbst ist keine Plattform, sondern der Inhalt einer seit Jahren existierenden Landingpage mit ständig wechselnden Internet-Adressen (URLs), die die Kunden an verschiedene Plattformen weiterreicht.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Stockholms Berghantering AB, Schweden, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor den Aktivitäten folgender Website:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juni 2021 gegenüber der RedRock500, Zypern, als Betreiber der Handelsplattform redrock500.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Juni 2021 gegenüber der Atlantis Technology Group Ltd., Marshallinseln, gegenüber der Kolusha OU, Estland, sowie gegenüber der FMR International OU, Estland und Großbritannien als Betreiber der Handelsplattform baronsvc.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Auf der Webseite wird an verschiedenen Stellen jeweils eins der aufgeführten Unternehmen als verantwortlicher Betreiber benannt.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AntariLLA Management Inc., Seychellen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die GS4trade Invest Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AG Kapital Management GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Blumanstock Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Lotens Partners LTD, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite agmarkets.co rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Lotens Partners LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Marketscap, St.Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht derBaFin.
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat ihre Liste verdächtiger Websites aktualisiert.
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) (https://www.fma-li.li/) warnt vor einer Klonfirma.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor den Aktivitäten des nachstehenden Unternehmens:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor den Aktivitäten des nachstehenden Unternehmens:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft AskoBID keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt informiert über das nachstehende, nicht lizenzierte, Unternehmen:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Glare Markets, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Juli 2021 gegenüber der FXTime financial services, Vereinigtes Königreich, als Betreiber der Handelsplattform fxtime.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) in Malta (https://www.mfsa.mt) warnt die Öffentlichkeit bezüglich Binance und anderer nicht lizenzierter VFA Service Provider.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Bybit Fintech Limited, Brit. Jungferninseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (https://www.fma.govt.nz), warnt vor folgender Website:
Die BaFin hat der TERRAOIL SWISS AG die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Aktien mit derISIN CH0116923142 an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland mit Bescheid vom 9. Juli 2021 verboten. Das Verbot gilt ab dem 13. Juli 2021, 12:00 Uhr (MEZ).
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor nachstehendem Unternehmen:
ML-capital
(www.ml-capital.fr)
Die Finanzdienstleistungs- und Marktaufsichtsbehörde (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Website www.ml-capital.fr, die Wertpapierdienstleistungen anbietet, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.
ML-Capital.fr ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.
Darüber hinaus weisen die über diese Website gemachten Angebote zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheinen den betrügerischen Angeboten der Vermögensverwaltung zu ähneln.
ML-Capital verwendet die Website www.ml-capital.fr (derzeit inaktiv).
Bereits am 28. September 2020 hatte die französische Aufsichtsbehörde ( AMF ) die Öffentlichkeit vor Angeboten auf dieser Website gewarnt.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen dieser Website zu reagieren und Geld auf eine möglicherweise erwähnte Kontonummer zu überweisen.
Quelle: https://www.fsma.be
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) (http://www.cssf.lu) in Luxemburg warnt vor den Aktivitäten des nachstehenden Unternehmens:
"Royal State Bank"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft mit dem Namen "Royal State Bank", die auf der Website www.royalstatebank.com Bank- und Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 56A Boulevard Royal, L-2769 Luxemburg, ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger mit dem Namen "Royal State Bank" ihr nicht bekannt ist, dass er nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Bank-, Anlage- oder sonstigen Dienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin ermittelt gegen mehrere Handelsplattformen, die unter der Bezeichnung Bitcoin Code Anleger werben. Bitcoin Code selbst ist keine Plattform, sondern der Inhalt einer seit Jahren existierenden Landingpage mit ständig wechselnden Internet-Adressen (URLs), die die Kunden an verschiedene Plattformen weiterreicht.
Die Inhalte der Landingpage rechtfertigen die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.
Die Verantwortlichen bewerben ihre Geschäftstätigkeit in irreführender Weise durch Bezugnahme auf deutsche Medien und Personen des öffentlichen Lebens.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Stockholms Berghantering AB, Schweden, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Stockholms Berghantering AB unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Die Gesellschaft bietet auf ihrer Homepage euro-zins.com unter anderem Festgeldanlagen mit hoher Verzinsung an. Dabei gibt die Gesellschaft vor, lediglich als Vermittler für lizensierte Banken tätig zu sein. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich bei den (Festgeld-) Verträgen um Fälschungen handelt, die mit dem Logo entsprechender Banken Seriosität vermitteln sollen. Die BaFin rät dringend von Zahlungen an die Gesellschaft ab.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Samtrade FX (SG) Pte. Ltd.
21 Woodlands Close,
#09-30, Primz Bizhub,
Singapore 737854
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor den Aktivitäten folgender Website:
www.franco-suedoise-investissement.fr
Die Finanzdienstleistungs- und Marktaufsichtsbehörde (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor www.franco-suedoise-investissement.fr, die Wertpapierdienstleistungen anbietet, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.
Die Website Franco-suedoise-investissement.fr ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.
Darüber hinaus weisen die über diese Website gemachten Angebote zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheinen den betrügerischen Angeboten der Vermögensverwaltung zu ähneln.
Das Unternehmen nutzt die Website www.franco-suedoise-investissement.fr (derzeit inaktiv).
Juni 2021 hatte die französische Aufsichtsbehörde ( AMF ) die Öffentlichkeit bereits vor Angeboten auf dieser Website gewarnt.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen dieser Website zu reagieren und Geld auf eine möglicherweise erwähnte Kontonummer zu überweisen.
Quelle: https://www.fsma.be
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
500 Trade
P.B: 5 rue Goethe,
LUXEMBOURG, 1637 Luxembourg
Email: billing@500-trade.com, support@500-trade.com
Website: www.500-trade.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
SwissFutureFX
mit angeblichem Sitz in
London, Zürich und Frankfurt am Main
Webseite: https://www.swissfuture-fx.com
E-Mail: support@swiss-future.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 03.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Aplex V.A. Limited
Website: https://aplexva.com
Email: enquiry@aplexva.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen:
Cash FX Group
Die Zentralbank von Irland ('Zentralbank') ist darauf aufmerksam geworden, dass die Cash FX Group (Panama)
https://www.instagram.com/thecfxgroup
https://www.facebook.com/thecfxgroup
bisher als Wertpapierfirma / Investitionen von Unternehmen in dem Staat, ohne entsprechende Berechtigungen anbietet.
Eine Liste der bisher veröffentlichten nicht autorisierten Firmen ist auf der Website der Zentralbank verfügbar .
Es ist eine strafbare Handlung für eine nicht autorisierte Firma/Person, in Irland Finanzdienstleistungen anzubieten, für die eine Genehmigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie, wenn sie mit einer Firma/Person handeln, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
KG Finances
mit angeblichem Sitz in
Genève, Suisse
Webseite: www.kg-finances.com
E-Mail: kontakt@kg-finances.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der die Vermittlung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Abs 1 Z 18 lit b Bankwesengesetz nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 03.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen:
Bright Loans Ireland
Die Central Bank of Ireland ('Central Bank') hat heute (05. Juli 2021) den Namen einer nicht autorisierten Firma, Bright Loans Ireland (Irland) veröffentlicht https://www.brightloansireland.com/- um die Öffentlichkeit zu warnen, dass sie von der Zentralbank nicht autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Bright Loans Ireland wirbt auf seiner Website für Kredite, besitzt jedoch keine Genehmigung der Zentralbank als Privatkreditunternehmen.
Es ist eine strafbare Handlung für eine nicht autorisierte Firma/Person, in Irland Finanzdienstleistungen anzubieten, für die eine Genehmigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten online in den Zentralbankregistern nachsehen, ob eine Firma / Person, mit der sie zu tun haben, autorisiert ist. Verbraucher sollten sich vor Anzeigen hüten, die Kredite von nicht autorisierten Unternehmen oder Personen anbieten.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juni 2021 gegenüber der RedRock500, Zypern, als Betreiber der Handelsplattform redrock500.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Auf der Plattform redrock500.com können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Handelsaufträge unter anderem mit Forex-Produkten, Kryptowährungen und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden können. Mitarbeiter der RedRock500 treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen. Die Gesellschaft stellt selbst die auf der Plattform angebotenen Preise und tritt als Gegenpartei in die Aufträge ihrer Kunden ein.
Damit betreibt RedRock500 gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Juni 2021 gegenüber der Atlantis Technology Group Ltd., Marshallinseln, gegenüber der Kolusha OU, Estland, sowie gegenüber der FMR International OU, Estland und Großbritannien als Betreiber der Handelsplattform baronsvc.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Auf der Webseite wird an verschiedenen Stellen jeweils eins der aufgeführten Unternehmen als verantwortlicher Betreiber benannt.
Deutsche Kunden können auf der Plattform baronsvc.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Kryptowährungen und Forex-Produkten abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.
Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt keine der Gesellschaften, sie handeln daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AntariLLA Management Inc., Seychellen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von AntariLLA Management Inc. betriebenen Webseite financials-experts.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Den Geschäftsbedingungen zufolge, die der Webseite entnommen werden können, wird die Handelsplattform financials-experts.com von der AntariLLA Management Inc. betrieben. Darüber hinaus gehen dort weitere Adressen in Großbritannien und Estland hervor, in diesem Fall offensichtlich für eine Gesellschaft TechGuide Solutions OÜ. Im Disclaimer der von financials-experts.com versandten E-Mails wird zudem eine Gesellschaft Bankxi Ltd. genannt. Die Zusammenhänge sind vollkommen unklar.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die GS4trade Invest Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von GS4trade Invest Limited betriebenen Webseite gs4trade.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AG Kapital Management GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von AG Kapital Management GmbH betriebenen Webseite agkapital.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Blumanstock Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Blumanstock Limited betriebenen Webseite blumanstock.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Lotens Partners LTD, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite agmarkets.co rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Lotens Partners LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Marketscap, St.Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht derBaFin.
Die Inhalte der von Marketscap betriebenen Webseite marketscap.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat ihre Liste verdächtiger Websites aktualisiert.
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien platzieren. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird. Handelsplattformen nutzen auch mobile Anwendungen, um Opfer anzulocken. Diese gefälschten Anzeigen oder mobilen Anwendungen sind oft Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Schulungskurses. Nach dem Klick auf die Anzeige oder dem Download der mobilen App und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Anlagevorschlag (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen etc.) unterbreiten.
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, ihnen zu erlauben, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldüberweisungen zu tätigen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer höhere Geldbeträge zu investieren.
Opfer, die damit einverstanden sind, beschweren sich insbesondere über:
- sich nicht in der Lage befinden, ihr Geld zurückzubekommen, oder
- einfach nichts mehr von der Plattform hören, bei der sie ihr Geld angelegt haben.
Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Anlagebetrug.
Die FSMA stellt fest, dass mehrere betrügerische Handelsplattformen Verbrauchern ein sogenanntes „Affiliate-Programm“ anbieten. Diese Programme weisen Anzeichen eines Schneeballsystems oder zumindest eines Ponzi-Systems auf.
Die FSMA rät dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
Bitengecko (www.bitengecko.com)
CryptoMatex (www.cryptomatex.com)
Deltamarket (www.deltamarket.net und www.delta-mark.net)
Eiro-Gruppe (www.eiro-group.com)
EuroStandarte (www.eurostandarte.com)
Finetero (www.finetero.com)
FXCT-Investitionen (www.fxctinvestments.com)
Goldenrodfx (www.goldenrodfx.com)
Kapitalfx (www.kapitalfx.de und www.kapitalfx.ch)
Profxmarket (www.profxmarket.eu) ( geklonte Firma )
Riva-Finanzsysteme (www.rivafinancialsystems.com)
Tradergy (www.tradergy.io)
TradeVtech (www.tradevtech.com)
United Asset Finance Limited (www.united-asset-finance.com) ( geklonte Firma )
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA folgende Empfehlungen an Anleger:
- Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, Sitz etc.) des Unternehmens. Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte ihm nicht vertraut werden.
- Prüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Berechtigung verfügt. Dazu reicht eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde.
- Wichtig! Hüten Sie sich immer vor " geklonten Unternehmen ": Unternehmen, die sich als andere, legale Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betroffenen Unternehmen kann sich als nützlich erweisen, um diese Art von Betrug aufzudecken und zu verhindern.
Sollte es Betrügern zudem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu erlangen, empfiehlt Ihnen die FSMA, sich an Ihre Bank zu wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter zu ändern.
Quelle: https://www.fsma.be
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) (https://www.fma-li.li/) warnt vor einer Klonfirma.
Die FMA weist darauf hin, dass die "Bank Frick" bzw. "Bank Frick Gruppe" als Betreiberin der Internetseite www.bankfrickgroup.com, welche unter dem Namen „Bank Frick" bzw. "Bank Frick Gruppe“ Finanzdienstleistungen anbietet und sich als liechtensteinisches Finanzinstitut ausgibt, über keine Bewilligung der FMA verfügt.
Die FMA macht darauf aufmerksam, dass kein Zusammenhang zwischen der "Bank Frick" bzw. "Bank Frick Gruppe" bzw. der Internetseite www.bankfrickgroup.com und der in Liechtenstein ansässigen Bank Frick & Co. AG besteht.
Die FMA rät dringend davon ab, Finanzgeschäfte über die Website www[dot]bankfrickgroup[dot]com zu tätigen.
Quelle: https://www.fma-li.li/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor den Aktivitäten des nachstehenden Unternehmens:
"primecryptocapital"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Rechtsträgers mit dem Namen "primecryptocapital", der auf der Website www.primecryptocapital.com Anlagedienstleistungen anbietet und darauf hinweist, dass er mit einem Rechtsträger mit dem Namen "Banc de Luxembourg" in Verbindung steht.
In diesem Zusammenhang verweist die CSSF auf ihre Warnung bezüglich der Website www.bancdeluxembourg.com, die am 16. Februar 2021 veröffentlicht wurde: https://www.cssf.lu/en/2021/02/warning-concerning-the-website-www-bancdeluxembourg-com
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ihr ein Rechtsträger mit dem Namen "primecryptocapital" nicht bekannt ist, dass er nicht von der CSSF reguliert wird und dass er keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor den Aktivitäten des nachstehenden Unternehmens:
"Grandefex"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens mit dem Namen "Grandefex" (Website: www.grandefex.com), das Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 412, route d'Esch, L-1471 Luxemburg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ihr ein Rechtsträger mit dem Namen "Grandefex" nicht bekannt ist, dass er nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft AskoBID keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von AskoBID betriebenen Webseite askobid.fm sowie Informationen und Unterlagen, die derBaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Auf der Seite lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Angaben über den Unternehmenssitz oder die Rechtsform von AskoBID feststellen. Anderweitigen Erkenntnissen zufolge verfügt die Gesellschaft über Geschäftsadressen auf St. Vincent und die Grenadinen und/oder in der Schweiz. Darüber hinaus ergeben sich Anhaltspunkte, wonach die Plattform askobid.fm von der Gesellschaft Solt Corp. Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, betrieben wird und nicht von AskoBID.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt informiert über das nachstehende, nicht lizenzierte, Unternehmen:
Konano Wealth Ltd
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Konano Wealth Ltd. operiert und eine Internetpräsenz unter https://www.konano.com hat. Das Unternehmen behauptet, ein regulierter "Kategorie 3 Investment Service Provider" zu sein.
Auf seiner Website wird unberechtigterweise auf die eingetragene Adresse und andere Unternehmensdaten eines in Malta lizenzierten Unternehmens verwiesen.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Konano Wealth Ltd. KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Dementsprechend warnt die MFSA die Öffentlichkeit davor, mit der oben genannten Gesellschaft Geschäfte abzuschließen oder anderweitig mit ihr in Angelegenheiten zu verhandeln, die in den Bereich des Investment Services Act, Chapter 370 der Gesetze von Malta fallen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register eingesehen werden.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind oder glauben, dass Sie es mit einem nicht zugelassenen Unternehmen oder einer anderen Art von Finanzbetrug zu tun haben könnten, stoppen Sie zunächst alle Transaktionen mit dem Unternehmen.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) warnt die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen:
Okuras Global Capital
Die Central Bank of Ireland ("Central Bank") ist darauf aufmerksam geworden, dass Okuras Global Capital (Japan) - http://www.okuras-global.capital (nicht mehr in Betrieb) in Ermangelung entsprechender Genehmigungen als Wertpapierfirma/Investmentunternehmen im Staat tätig war.
Eine Liste der bisher veröffentlichten nicht genehmigten Firmen ist auf der Website der Zentralbank verfügbar.
Es ist eine Straftat, wenn eine nicht zugelassene Firma/Person in Irland Finanzdienstleistungen erbringt, die nach den einschlägigen Gesetzen, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist, eine Genehmigung erfordern. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie keinen Anspruch auf Entschädigung durch das Investor Compensation Scheme haben, wenn sie mit einer Firma/Person zu tun haben, die nicht zugelassen ist.
Hinweis
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Glare Markets, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Glare Markets betriebenen Webseite glaremarkets.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Auf der Internetseite fehlt es sowohl an einem Impressum als auch an sonstigen Hinweisen auf den Geschäftssitz des Anbieters.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Glare Markets
Web: https://glaremarkets.com
E-Mail: support@glaremarkets.com, compliance@glaremarkets.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
EffortWe Global Limited
https://www.effortwe365.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
HF and Company Ltd bzw HF Global Management Ltd
Angebliche Sitze: Seychellen bzw Sofia/Bulgarien
Webseite: https://worldstocks.co
E-Mail: support@worldstocks.co, compliance@worldstocks.co
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.07.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Juli 2021 gegenüber der FXTime financial services, Vereinigtes Königreich, als Betreiber der Handelsplattform fxtime.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Auf der Plattform fxtime.io können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die ein Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex-Produkten, Rohstoffen, Indizes und Aktien abgewickelt werden kann. Als Gegenpartei tritt dabei FXTime financial services zu selbst gestellten Preisen in die Handelsaufträge der Anleger ein.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die FXTime financial services nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Eben so wenig werden dort sonstige Angaben zum Geschäftssitz oder der -adresse gemacht. Aus Unterlagen, die der BaFin vorliegen, geht eine Anschrift in London hervor
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Global Fraud Prevention / GFP
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die sich als Vertreter von Global Fraud Prevention (GFP) ausgeben, Anlegern Hilfe bei der Wiederbeschaffung von durch Betrug verlorenem Geld anbieten.
GFP behauptet, dass sie mit FI und anderen Behörden auf der ganzen Welt zusammenarbeiten. Dies ist nicht korrekt. FI hat keine Kenntnis von GFP und die Firma existiert nach FI:s Untersuchung nicht.
Global Fraud Prevention / GFP
500 Terry Francois Straße
San Francisco
Webseite: www.gfprevention.com
E-Mail: info@gfprevention.com
Telefon: + 4578726131, + 43720145343
Quelle: https://www.fi.se
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
global markets association
The Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro,
MARSHALLS ISLAND, MH96960
E-Mail: support@gm-associations.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) in Malta (https://www.mfsa.mt) warnt die Öffentlichkeit bezüglich Binance und anderer nicht lizenzierter VFA Service Provider.
Am 21. Februar 2020 hat die Malta Financial Services Authority ("die MFSA" oder "die Behörde") eine öffentliche Erklärung herausgegeben, in der sie feststellt, dass Binance von der MFSA nicht autorisiert ist, im Bereich der virtuellen Vermögenswerte in Malta tätig zu sein. Nach der Herausgabe verschiedener aktueller Warnungen durch die zuständigen Behörden anderer Jurisdiktionen, zusammen mit einer Zunahme von Beschwerden in Bezug auf den Umgang mit nicht lizenzierten Unternehmen, einschließlich Binance, möchte die Behörde erneut darauf hinweisen, dass Binance weder lizenziert noch von der MFSA autorisiert ist, um jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten in oder von Malta aus zu betreiben und daher außerhalb der regulatorischen Aufsicht der MFSA liegt.
Die MFSA erinnert die Verbraucher daran, sich auf die Guidance Note to the Public Regarding Cryptocurrency Scams (Leitfaden für die Öffentlichkeit bezüglich Kryptowährungsbetrug) der Behörde zu beziehen, der den Verbrauchern eine Anleitung gibt, wie sie Betrügereien erkennen können und welche Schritte zu unternehmen sind, um zu vermeiden, dass sie ihnen zum Opfer fallen.
Darüber hinaus werden Verbraucher von Finanzdienstleistungen und Personen, die Transaktionen im Krypto-Sektor durchführen, daran erinnert, bei Online-Werbung und in sozialen Medien vorsichtig zu sein, die hohe Renditen für Investitionen in Kryptowährungen oder kryptowährungsbezogene Produkte versprechen. Verbraucher sollten keine Transaktionen eingehen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Regulierte Unternehmen unterliegen verschiedenen Anforderungen, die darauf abzielen, ihren Kunden ein höheres Maß an Verbraucherschutz zu bieten.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Bybit Fintech Limited, Brit. Jungferninseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite bybit.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Bybit Fintech Limited unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt. Über ein Netzwerk deutscher Influencer/Youtuber im Rahmen eines Affiliate Systems bewirbt die Gesellschaft ihre Handelsplattform gegenüber Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (https://www.fma.govt.nz), warnt vor folgender Website:
forexdce.com
www.forexdce.com
Die Fincial Markets Authority (FMA)glaubt, dass www.forexdce.com in einen Betrug verwickelt ist.
Die FMA hat eine Beschwerde von einem Einwohner Neuseelands erhalten, der von einer Person, die er online kennengelernt hat, überredet wurde, bei der Plattform zu investieren. Der Beschwerdeführer hat nun Schwierigkeiten, Gelder von der Plattform abzuheben.
Die Person, die der Beschwerdeführer online kennengelernt hat, hat zugegeben, dass sie den Beschwerdeführer betrogen hat und sogar mit neuen Opfern geprahlt hat, die sie nun betrogen hat. Sie behaupteten, dass sie 10-20 % des gesamten betrogenen Geldes erhalten würden und das Unternehmen den Rest bekomme.
Quelle: https://www.fma.govt.nz
Die BaFin hat der TERRAOIL SWISS AG die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Aktien mit derISIN CH0116923142 an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland mit Bescheid vom 9. Juli 2021 verboten. Das Verbot gilt ab dem 13. Juli 2021, 12:00 Uhr (MEZ).
Das Verbot beruht auf § 15 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR). Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR kann die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von bestimmten Finanzinstrumenten verbieten, wenn sie sich begründetermaßen vergewissert hat, dass das Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft. Die BaFin kann intervenieren, wenn bestehende regulatorische Anforderungen nach Unionsrecht, die auf das Finanzinstrument anwendbar sind, den in Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR genannten Risiken nicht hinreichend begegnen und das Problem nicht besser durch eine stärkere Aufsicht oder Durchsetzung der vorhandenen Anforderungen gelöst würde, sowie dass die Maßnahme unter Berücksichtigung der Wesensart der ermittelten Risiken, des Kenntnisniveaus der betreffenden Anleger oder Marktteilnehmer und der wahrscheinlichen Auswirkungen der Maßnahme auf Anleger oder Marktteilnehmer verhältnismäßig ist.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Die Nachweise, aus denen sich die Erfüllung dieser Voraussetzungen ergibt, bestehen insbesondere in dem von der Emittentin bei der BaFin zur Gestattung eingereichten Entwurf eines Wertpapier-Informationsblattes, Jahresabschlüssen der Terraoil-Gruppe, verschiedenen öffentlich verfügbaren Medienberichten sowie auf von der Emittentin im Rahmen der Anhörung vor Erlass der Produktinterventionsmaßnahme vorgelegten Gutachten zu der von ihr beabsichtigten Ölförderung. Im Übrigen hat die BaFin sämtliche andere, ihr zustehenden vorrangingen regulatorischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft. Diese können den hier vorliegenden Bedenken nicht hinreichend begegnen.
Nach Artikel 42 Absatz 2 Satz 2 MiFIR kann die BaFin ein Verbot oder eine Beschränkung nach Artikel 42 Absatz 1 MiFIR auch vorsorglich aussprechen, bevor ein Finanzinstrument vermarktet, vertrieben oder an Kunden verkauft wird. Ab Eintritt des Geltungszeitpunkts der Produktinterventionsmaßnahme verbietet sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Aktien der Terraoil Swiss AG an Anleger in Deutschland. Ein Verstoß gegen diese Maßnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der BaFin verfolgt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
EVERESTBTC
112 Geo Miley Str., Partner Floor, Office 1
1574 Sofia, Bulgarien
Website: https://www.everestbtc.vom
Email: support@everestbtc.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Max Capital Limited die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Webseite finmaxbo.com mit Anschriften in Großbritannien und Vanuatu aufgeführt.
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HF and Company Ltd, handelnd als WorldStocks, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Solidinvest/Grey Matter Enterprise Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in München unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Axis Solutions LTDkeine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem Unternehmen, welches nicht autorisierte Aktivitäten auf dem belgischen Markt durchführt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgendem Unternehmen:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattformen de.geldgeheimnis.com bzw. meingeldgeheimnis.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) informiert die Öffentlichkeit über die betrügerische Nutzung des Namens und des Logos der belgischen Finanzaufsichtsbehörde (FSMA).
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die fiting Ltd., Herausgeberin („editor“) der Webseiten bitonfx.com und fdifunds.com, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auch ist das Unternehmen nicht als vertraglich verbundener Vermittler („Tied Agent“) eines lizenzierten Instituts tätig. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat ihre Liste der verdächtigen Online-Handelspalttformen aktualisiert.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgendem Unternehmen:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) hat auf ihrer Webseite (https://www.mfsa.mt) vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Februar 2021 gegenüber der Bridgefund die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat im Rahmen einer Vor-Ort-Maßnahme am 10. März 2021 gegenüber der Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG, Langenhagen, die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Internetseite:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 05. November 2020 gegenüber der Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) (https://www.fma.gv.at/) rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für diese Aktien.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor Betrügern und deren Tätigkeiten, die den Namen der in Luxemburg zugelassenen Verwaltungsgesellschaft, European Capital Partners (Luxembourg) S.A., auf missbräuchliche Art und Weise verwenden.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseiten tradermarketlbs.com / bit-ai.app keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2021 gegenüber der Share Oracle Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. Februar 2021 gegenüber der InvestEXP, die unter investexp.de eine Handelsplattform für Forex, finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und andere Finanzinstrumente betreibt, angeordnet, die von ihr unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und abzuwickeln sowie den Betrieb der Internetseite mit der Domain investexp.de sofort einzustellen.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SNT Agensy World LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht derBaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Beradora Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) (http://www.cssf.lu) in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) (http://www.cssf.lu) in Luxemburg warnt vor nachstehender Internetseite:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at/ hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (https://www.jerseyfsc.org/) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at/ hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin informiert die Öffentlichkeit gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), dass die Betreiber der Internetadresse silberstein-investments.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die atypische Anlagen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Trading AppBitcoin Code, angeboten über die Webseite future-investor.live/de/code/?, keine Erlaubnis nach demKWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. März 2021 gegenüber der Fin Toward Ltd. die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Lollygag Partners LTD, Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at/ hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite bitcoin-blueprint.org/de/ keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Nomura UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) aht ihre Warnung vor Unternehmen wiederholt, die den Namen bestimmter Banken missbrauchen, um Bürgern Sparpläne mit extrem hohen Renditen anzubieten.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. März 2021 gegenüber der Brevan Howard ltd bzw. der WinnGroups Ltd die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Gesellschaft Future Traders CorporationLtd., Niederlande, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlagevermittlung und Anlageberatung angeordnet.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehendem Unternehmen:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die BaFin hat im Rahmen einer Vor-Ort-Maßnahme am 10. März 2021 gegenüber der Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG, Langenhagen, die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat FXVC verboten britischen Kunden CFDs anzubieten.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die International Markets Association, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform goeverups.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet (https://www.finanstilsynet.no/) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite centobot.com/de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt/ hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die BaFin ermittelt gegen die WilliamPartners Company, Majuro, Marshallinseln und Equity-Broker Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaften in Zusammenarbeit unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betreiben oder erbringen.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Innovative Software Solutions LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseiten trusted-immediate-edge.com/bitqt-app keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass der Betreiber der Webseite onecoin-pfalz.de keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem ZAG zum Betreiben von Bankgeschäften, Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdiensten hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Max Capital Limited die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Webseite finmaxbo.com mit Anschriften in Großbritannien und Vanuatu aufgeführt.
Über die Plattform finmaxbo.com wird Kunden der Handel in binären Optionen und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) angeboten. Finmaxbo.com tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel.
Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattformbzw. Max Capital Limited nicht.
Auf die Veröffentlichung zu finmaxbo.com vom 23. Januar 2019 wird hingewiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Debit Trading Ltd.
Die Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen (die Behörde) weist darauf hin, dass ein Unternehmen namens Debit Trading Ltd nicht in St. Vincent und die Grenadinen registriert ist. Von diesem Unternehmen bereitgestellte Dokumente, aus denen hervorgeht, dass es in St. Vincent und den Grenadinen registriert, eingetragen, lizenziert oder in irgendeiner Weise mit der Behörde verbunden ist, sind falsche und gefälschte Dokumente.
Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass Personen keine Geschäfte mit diesem Unternehmen tätigen sollten, da sie möglicherweise Betrug ausgesetzt sind.
Quelle: http://svgfsa.com
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HF and Company Ltd, handelnd als WorldStocks, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von HF and Company Ltd. betriebenen Webseite worldstocks.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln je-doch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Sky Capital
Suite 305, Griffith Corporate Center, 1510, Beachmont,
Kingston, St. Vincent und Grenadinen
Website: skycapital.cc
E-Mail: support@skycaital.cc,
Telefon: 02080898145, +43720116796, +4915903914853
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
MarketsProfit
8th Floor, 32 Cornhill,
London EC3V 3SG, United Kingdom
Web: http://www.marketsprofit.com/uk/en/
E-Mail: profitmarkettradin@gmail.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Van Simmel Group
Shaw Centre, 1 Scotts Road, #24-10
Singapore 228208
www.vansimmel.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Solidinvest/Grey Matter Enterprise Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in München unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Solidinvest/Grey Matter Enterprise Ltd. betriebenen Webseite solidinvest.co rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Fast FX Trading
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf einen Rechtsträger aufmerksam geworden, der unter dem Namen Fast FX Trading ("der Rechtsträger") operiert und eine Internetpräsenz unter https://www.fastfxtradings.com/ hat. Laut dieser Website gibt der Rechtsträger an, "ein Ort für alle zu sein, die einfach Bitcoins kaufen und verkaufen wollen. Einzahlung von Geldern mit Ihrer Visa/MasterCard oder Banküberweisung. Sofortiger Kauf/Verkauf von Bitcoins zu einem fairen Preis ist garantiert. Nichts extra. Schließen Sie sich den über 700.000 Nutzern aus der ganzen Welt an, die mit unserem Service zufrieden sind.''
Das Unternehmen macht unerlaubt Gebrauch von und nimmt Bezug auf die Lizenznummer und andere Unternehmensdaten eines von der MFSA lizenzierten Unternehmens.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Fast FX Trading KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist, das von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen, VFA-Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Fast FX Trading wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Axis Solutions LTDkeine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Gesellschaft verschickt gefälschte Auszüge aus der Unternehmensdatenbank der BaFin und behauptet als „Swiss24“ unter der Nummer 504072 registriert zu sein. Diese Nummer existiert nicht und wird missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor nachstehendem Unternehmen, welches nicht autorisierte Aktivitäten auf dem belgischen Markt durchführt:
ANTARES (WWW.ANTARES.TRADE)
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den irregulären Aktivitäten von Antares, das über www.antares.trade aktiv ist. Diese Gesellschaft bietet Wertpapierdienstleistungen in Belgien an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung zu beachten.
Antares ist in Belgien nicht als Wertpapierfirma zugelassen. Antares darf daher in Belgien keine Wertpapierdienstleistungen erbringen.
Dies hindert dieses Unternehmen jedoch nicht daran, sogenannte „Investitionspakete“ über das Internet zu verkaufen, was unrealistische Renditen verspricht .
Darüber hinaus ähnelt das System, das dieses Unternehmen anbietet, eindeutig dem eines Pyramidensystems oder zumindest eines Ponzi-Betrugs.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen von Antares zu reagieren und Geld auf eine Bankkontonummer zu überweisen, die dieses Unternehmen möglicherweise erwähnt. Die FSMA warnt Sie auch davor, dass es oft sehr schwierig ist, diese Beträge zurückzuerhalten, wenn Sie Mittel über nicht autorisierte Unternehmen anlegen.
Quelle:https://www.fsma.be
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgendem Unternehmen:
"DaxKapital"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „DaxKapital“, das auf der Website www.daxkapital.com Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, in 5 Heienhaff, 1736 Sennengerbierg Luxemburg, gegründet zu werden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass eine Einrichtung mit dem Namen „DaxKapital“ ihr unbekannt ist, dass sie nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
FXX Trader / FxxTrader
71-75 Shelton Street Covent Garden, WC2H 9JQ Vereinigtes Königreich
7 New Gate Street, London, EC1A 7NX Vereinigtes Königreich
Treuhandkomplex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, MH96960, Marschallinseln
3 Gurgulyat Str, Stadt Sofia, Bezirk Sofia, Stadtgemeinde, Region Sredetz., Bulgarien 1142
Website: https://www.fxxtrader.com
E-Mail: support@FxxTrader.com ; alexlarsen@fxxtrader.com
Telefon: 02080683329; 02045425613; 01276905005; 01276905000
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
www.alpenfx.com
info@alpenfx.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 05.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattformen de.geldgeheimnis.com bzw. meingeldgeheimnis.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der genannten Webseiten sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um möglichem Betrug vorzubeugen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
BTCUSDT Investment
Room 1502-3, Connaught, Commercial Building, 185 Wan Chai Road,
Wan Chai, Hong Kong;
46 East Coast Road #10-01, Eastgate Building, Singapore 428766;
Level 15, 171 Featherston Street, Wellington, 6011, New Zealand;
264 George Street, Sydney;
67 Burnside Ave, East Hartford, CT 06108 USA
Website: https://www.btcusdtbank.com
Email: support@aibtcusdt.com
Telephone: +852 25930122; +65 63487115; +64 48946500
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.coinfxhub.com, auf welcher sich eine Gesellschaft als eine in Luxemburg ansässige Handels-/ und Investitionsplattform präsentiert und Wertpapier-/ und Tradingdienstleistungen anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens CoinFxHub nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt:
instantcryptoforextrades.com
upshotfinance.biz
global-vesco.ltd
raphaelfxinvestment.com
intlmc.com
cointradefxpro.com
coinstradingbit.com
rfmcorp.co
leadwayfinance.ltd
wficorp.co
maximumfinancetrade.com
forex-earners.org
ifmcorp.co
alphabitfx.org
fasttrade.ltd
expert-earners.com
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren dass die aufgeführten Internetseiten nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von
Anlagetätigkeiten erhalten hat, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen.
Auf den oben genannten Websites sind der Name und die Lizenznummer der zypriotischen Investmentfirma BrokerCreditService (Cyprus) Limited (Lizenz Nr. 048/04), verwendet illegal und ohne deren Genehmigung verwendet.
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie
bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) informiert die Öffentlichkeit über die betrügerische Nutzung des Namens und des Logos der belgischen Finanzaufsichtsbehörde (FSMA).
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor der betrügerischen Verwendung des Namens und des Logos der FSMA mit der Absicht, Verbraucher in die Irre zu führen.
Die FSMA wurde kürzlich darüber informiert, dass Verbraucher per E-Mail oder Telefon von Personen kontaktiert werden, die behaupten, Mitarbeiter der FSMA zu sein und Personen, die bereits Opfer eines Betrugs geworden sind, bei der Wiedererlangung der entstandenen Verluste helfen zu können. Diese Personen berichten auch, dass sie Vertragsunterlagen erhalten haben, die das Logo und den Namen der FSMA tragen. Hierbei handelt es sich um Fälle von "Recovery Room"-Betrug.
Zu diesem Zweck haben die Betrüger E-Mail-Adressen verwendet, die mit "@fsmabelgium.com" enden. E-Mails, die von solchen E-Mail-Adressen eingehen, stammen nicht von der FSMA und sollten als betrügerisch betrachtet werden.
In jedem Fall handelt es sich um Fälle von Identitätsdiebstahl, bei denen die Betrüger versuchen, Geld und/oder Informationen von ihren Opfern zu erpressen. Informationen, die die FSMA erhalten hat, wurden daher an die Justizbehörden weitergeleitet.
Die FSMA empfiehlt Verbrauchern, bei unaufgeforderten Kontakten äußerste Vorsicht walten zu lassen und warnt davor, auf Zahlungsaufforderungen für angeblich von der FSMA angebotene Finanzdienstleistungen und/oder Produkte einzugehen. Die FSMA ist kein Finanzinstitut und bietet keine Finanzdienstleistungen oder -produkte für Verbraucher an. Darüber hinaus sind Aufsichtsbehörden wie die FSMA nicht für die Wiedererlangung verlorener Gelder zuständig und werden sich daher niemals zu diesem Zweck an Opfer von Anlagebetrug wenden. Schließlich weist die FSMA darauf hin, dass sie Verbraucher niemals auffordert, persönliche Finanzdaten preiszugeben oder für bestimmte Dienstleistungen zu bezahlen.
Quelle:https://www.fsma.be
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Venza Research
www.venza.sg
info@venza.sg
Phone Numbers: 6531581402, 6531581501
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die fiting Ltd., Herausgeberin („editor“) der Webseiten bitonfx.com und fdifunds.com, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auch ist das Unternehmen nicht als vertraglich verbundener Vermittler („Tied Agent“) eines lizenzierten Instituts tätig. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Auf der Webseite bitonfx.com wird wahrheitswidrig behauptet, „BitOnFx“ sei unter der Registrierungsnummer HRB 160749B bei der BaFin als gebundener Agent der „BitOnFx“ in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Dies trifft nicht zu. Die genannte Registrierungsnummer existiert nicht und wird missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat ihre Liste der verdächtigen Online-Handelspalttformen aktualisiert.
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie betrügerische Anzeigen in sozialen Medien schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt oft eine bekannte Person, wie man schnell reich werden kann. Handelsplattformen nutzen auch mobile Anwendungen, um Opfer zu ködern. Diese gefälschten Anzeigen oder mobilen Anwendungen sind oft Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Trainingskurses. Nachdem die Opfer auf die Anzeige geklickt oder die mobile App heruntergeladen und ihre Kontaktdaten angegeben haben, werden sie in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die ein konkretes Investitionsangebot (in Aktien, alternative Anlageprodukte, virtuelle Währungen usw.) unterbreiten.
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Die Betrüger versuchen sogar, die Opfer zu überreden, ihnen die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu überlassen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer zu überzeugen, immer höhere Geldbeträge zu investieren.
In letzter Zeit haben sich diese Plattformen sogar in Benutzerprofile auf sozialen Medien gehackt, um die oben genannten gefälschten Anzeigen weiter zu verbreiten.
Opfer, die sich darauf einlassen, klagen vor allem darüber, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen oder einfach nichts mehr von der Plattform zu hören, bei der sie ihr Geld investiert haben. Hierbei handelt es sich höchstwahrscheinlich um Fälle von Anlagebetrug.
Der FSMA sind folgende neue Fake-Anzeigen und Webseiten bekannt, die auf nachfolgende Projekte und Schulungen verweisen:
Bitcoin Loophole (www.bitcoin-loophole.io)
Idées Placement
Yuan Pay App (Gruppe)
Darüber hinaus sind in den letzten Wochen verschiedene neue Handelsplattformen im Internet aufgetaucht.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen einzugehen:
4TFX (www.4tfx.io)
Binvesting (www.binvesting.com)
BitStarMarkets (www.bitstarmarkets.com)
BTC Brokerz (www.btcbrokerz.com)
Capitalfx (www.capitalfx.co)
Finexics (www.finexics.com und www.finexics.io)
Globale Allianz (www.glballiance.com)
Mynetcoin (www.mynetcoin.net)
Quantbitex (www.quantbitex.com)
STR Capital (www.str-capital.com)
Tradezmarket (www.tradezmarket.com)
UnixBroker (www.unixbroker.com)
XTRgate (www.xtrgate.com)
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA folgende Empfehlungen an die Anleger:
Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, eingetragener Firmensitz, etc.) des Unternehmens. Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte man ihm nicht trauen.
Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt. Dazu genügt eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde. Wichtig! Hüten Sie sich immer vor "geklonten Firmen": Firmen, die sich als andere, legale Firmen ausgeben, obwohl sie mit diesen in keiner Verbindung stehen. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Firmen kann hilfreich sein, um diese Art von Betrug zu erkennen und zu verhindern.
Mehr denn je ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall und bevor Sie (weitere) Zahlungen leisten, zögern Sie nicht, die FSMA über das Verbraucherkontaktformular zu kontaktieren. Bitte melden Sie ihr auch jeden Kontakt mit einem verdächtigen Unternehmen, das noch nicht von der FSMA abgemahnt wurde.
Sollte es Betrügern darüber hinaus gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu erlangen, empfiehlt die FSMA, dass Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und ggf. Ihre Passwörter ändern.
Quelle: https://www.fsma.be
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AlpenFX Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Entgegen eigener Behauptung unterliegt das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte der Webseite alpenfx.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten Kreditinstitut AlpenBank AG, Innsbruck, und der Handelsplattform alpenfx.com besteht. Die Behauptung, es handele sich bei dieser Handelsplattform um die Onlineplattform der AlpenBank AG, ist nicht zutreffend.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Rockfort International Limited (Auch bekannt unter Rockfort Global FX)
Suite 23, 1st Floor, Eden Plaza,
Eden Island, Mahe,
Republic of Seychelles
https://www.rfmfx.com
info@rfmfx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgendem Unternehmen:
"International Invest Group"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft mit dem Namen "International Invest Group", die auf der Website www.int-ig.com Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 19 Avenue Emile Reuter, L-2420 Luxemburg, ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die Gesellschaft mit dem Namen "International Invest Group" ihr nicht bekannt ist und dass sie keine Zulassung für die Erbringung von Anlage- oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) hat auf ihrer Webseite (https://www.mfsa.mt) vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Freewallet
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Freewallet operiert und eine Internetpräsenz unter https://freewallet.org/ hat.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://freewallet.org/KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investmentdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die Freewallet nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein muss.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter http://www.mfsa.com.mt/pages/licenceholders.aspx eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte die Anleger darüber informieren dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten, wie in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 vorgesehen.
otpfx.com
AllFXtradings.com
en-n.com
bhc.international
bbgroupfx.com
acronisfx.com
Die CySEC fordert Investoren auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen lizenziert sind, um Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten zu erbringen.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Februar 2021 gegenüber der Bridgefund die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bridgefund.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Waren und Rohstoffen (commodities), Indizes, Aktien und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber mittels einer Fernwartungssoftware selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Aus den auf der Webseite veröffentlichten Geschäftsbedingungen geht zudem hervor, dass Bridgefund den Verkauf von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen anbietet.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Bridgefund nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der o. g. Internetseite nicht vorhanden. Anderweitige Hinweise auf den Geschäftssitz von Bridgefund sind der Internetpräsenz ebenfalls nicht zu entnehmen. In Unterlagen, die der BaFin vorliegen, werden für die Gesellschaft Geschäftsadressen in St. Vincent und die Grenadinen sowie in London benannt.
Im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsabwicklung mit Bridgefund haben Kunden falsche Steuerforderungen erhalten. Die gefälschten Schreiben sollen angeblich von einer Handelsplattform zum Erwerb von Kryptowährungen stammen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Greenberg Securities LLC
464 Broadway, New York, NY, United States;
136-4, 39th Avenue Flushing, New York, NY 11354, United States
Telephone: +1 929 224 5697
Fax: +1 929 235 7383
Email: info@greenbergsecuritiesllc.com
Website: www.greenbergsecuritiesllc.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Mayfair Exchange / Mayfair Finance
CNR Old and Church Street, PO Box 2290, Roseau, Commonwealth of Dominica;
World Trading Center, Klarabergsviadukten 70, 111 64 Stockholm
Website: https://www.mayfair.exchange/
Telephone: 0208 1942767 , 02045428238, 441708983605; 07570 945596; 01304796646; 02039874688; 02045428024; 0204 542 3180; +442078891530; 02078801621; +61240035874
Email: acorbin.support@mayfair.exchange; Systempromt@mayfair.exchange; Lromanov@mayfair.exchange; support@mayfair.exchange; smikhailov@mayfair.exchange; lromonov@mayfaire.exchange; omoore@mayfair.exchange
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat im Rahmen einer Vor-Ort-Maßnahme am 10. März 2021 gegenüber der Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG, Langenhagen, die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Das Unternehmen führt die Geschäfte der mit ihr verschmolzenen Red Rock Wealth Concept GmbH weiter, die britischen Anlegern sogenannte „Loan Notes“ anbot und die Erlöse angeblich in Immobilien investieren wollte.
Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt die Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
FINEXRO
Operated by Strongex Ltd
Fylaxeos street, Anna Court, 3082
Limassol Cyprus
Website: https://www.finexro.com/
Email: lauren.d@finexro.com, support@finexro.com
Telephone: 44 7476730134; 02038076932; 02080893035; 02038078058
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.fil-lux.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapierdienstleistungen und darunter ein sogenanntes „Livret FIL“ anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass auf dieser Internetseite sowie im Rahmen der Unterlagen bzgl. des „Livret FIL“, der Name und die Adresse der Wertpapierfirma luxemburgischen Rechts, FIL (Luxembourg) S.A., auf missbräuchliche Art und Weise verwendet werden.
Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor ordnungsgemäß zugelassene Wertpapierfirma FIL (Luxembourg) S.A. in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite bzw. dem sogenannten „Livret FIL“ steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin hat mit Bescheid vom 05. November 2020 gegenüber der Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform bfxinternational.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) (https://www.fma.gv.at/) rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für diese Aktien.
Nach Informationen der FMA werden derzeit die Aktien der CAG INTERNATIONAL AG (CH0505534542) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen.
Die FMA rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.
Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Österreich an der Wiener Börse AG, im Vienna MTF, im Marktsegment direct market einbezogen.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor Betrügern und deren Tätigkeiten, die den Namen der in Luxemburg zugelassenen Verwaltungsgesellschaft, European Capital Partners (Luxembourg) S.A., auf missbräuchliche Art und Weise verwenden.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor nicht näher bekannten Personen, die potentielle Investoren unaufgefordert kontaktieren. Diese Personen geben sich sodann als Mitarbeiter einer Gesellschaft namens „Europe Capital Partners“ aus und bieten Wertpapierdienstleistungen, darunter sogenannte Sparbücher mit den Bezeichnungen „Livret Europe“, „Livret Energie“ oder „Livret Alliance“, an. Hierbei verwenden die Betrüger auf missbräuchliche Art und Weise, den Namen, das Logo und die Adresse der Verwaltungsgesellschaft European Capital Partners (Luxembourg) S.A., welche über die erforderlichen Genehmigungen gemäß Kapitel 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen verfügt und von der CSSF überwacht wird.
Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltungsgesellschaft European Capital Partners (Luxembourg) S.A. in keiner Verbindung zu den oben genannten Personen steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Goldstein Invest Ltd
https://goldstein-invest.com/
support@goldsteininvest.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 17.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
AgricoXQ
https://agricoxq.com
support@agricoxq.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 17.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
FBC Asia Limited
Cosco Tower, 183 Queens Road Central,
Sheung Wan, Hong Kong
Website: www.fbcasiahk.com
Phone Number: +852 8192 7115
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseiten tradermarketlbs.com / bit-ai.app keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2021 gegenüber der Share Oracle Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bit-capitals.com, zuvor navagates.com, Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Kryptowährungen, Forex-Produkten, Aktien, Indizes, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Share OracleLtd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Bereits mit Meldung vom 23. Februar 2021 hat die BaFin darüber informiert, dass sie Ermittlungen gegen die Gesellschaft aufgenommen hat. Bei dieser Gelegenheit erfolgte zudem der Hinweis, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten und von der BaFin beaufsichtigen Finanzdienstleistungsinstitut BIT Capital GmbH, Berlin, und der Share Oracle Ltd. bzw. der Handelsplattform bit-capitals.com besteht. Vielmehr bedient sich die Share Oracle Ltd. bei ihrer Geschäftsabwicklung der Bezeichnung Bit Capitals bzw. Bit Capital LLC sowie der Geschäftsadresse der BIT Capital GmbH jeweils ohne deren Zustimmung. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass Share Oracle Ltd. für das lizenzierte Institut handeln.
Gegenüber Kunden hat Share Oracle Ltd. erklärt, von der BaFin lizenziert zu sein und unter der laufenden Aufsicht durch die BaFin zu stehen. Dies trifft nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 01. März 2021 gegenüber der Axedo.co Market LTD die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform axedo.co Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Axedo.co Market LTD nicht und handelt daher unerlaubt.
Die Existenz der auf der Webseite genannten Geschäftsadresse in Frankfurt am Main hat die BaFin nicht verifizieren können. Gegenüber Kunden hat die Axedo.co Market LTD auf eine Lizenz der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority, FCA) verwiesen. Über eine solche Lizenz verfügt das Unternehmen jedoch nicht.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Orti Group Beheer GmbH (B.V.)
Mit angeblichem Sitz in
Potsdamer Platz,
10785 Berlin, Deutschland
Plesmanstraat, 3905KZ Veenendaal
www.orti-group.com
info@orti-group.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in § 1 Abs 1 Z 7 lit. b bis f Bankwesengesetz genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 19.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Stallion Wings
www.stallionwings.com
Die Behörde weist darauf hin, dass ein Unternehmen namens Stallion Wings nicht in St. Vincent und den Grenadinen als internationales Unternehmen registriert ist. Von diesem Unternehmen vorgelegte Dokumente, die darauf hinweisen, dass es in St. Vincent und den Grenadinen registriert, gegründet oder lizenziert ist oder in irgendeiner Weise mit der Behörde verbunden ist, sind falsche und gefälschte Dokumente.
Das auf der Website www.stallionwings.com veröffentlichte Certificate of Incorporation, das den Namen "Stallion Wings" zeigt, ist ein gefälschtes Dokument.
Die Behörde rät Personen dringend davon ab, Geschäfte mit diesem Unternehmen zu tätigen, da sie einem Betrug ausgesetzt sein könnten.
Quelle: http://svgfsa.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. Februar 2021 gegenüber der InvestEXP, die unter investexp.de eine Handelsplattform für Forex, finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und andere Finanzinstrumente betreibt, angeordnet, die von ihr unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und abzuwickeln sowie den Betrieb der Internetseite mit der Domain investexp.de sofort einzustellen.
Die InvestEXP betreibt die Anlagevermittlung, das Finanztransfergeschäft sowie das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Zuvor hatte das Unternehmen seine Handelsplattform unter der Domain www.beexp.de betrieben. Die BaFinhatte bereits darauf hingewiesen, dass die Behauptung, es handele sich bei der Beexp um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des von der BaFin beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut „IG Europe GmbH“, nicht der Wahrheit entspricht.
Aktuell versucht die InvestEXP, ihre Kunden mit einem angeblichen Schreiben der Bafin vom 10. März 2021 von ihrer Seriosität zu überzeugen. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Fälschung.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
GEX Ventures Pte Ltd
238A Thomson Road #13-08/10, Novena Square Tower
Singapore 307684
www.gexventures.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SNT Agensy World LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht derBaFin.
Die Inhalte der von SNT Agensy World LTD betriebenen Webseite capitalholdings.de sowie die Top LevelDomain „de“, die eine geographische Zuordnung des Angebots nach Deutschland vermuten lässt, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Qifan Fortune
https://www.qifanfortune.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Beradora Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Beradora Ltd betriebenen Webseite timarkets.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Auf ihrer Webseite verweist die Beradora Ltd auf vorgebliche Regulierungen durch die IRBEM. Darüber hinaus ist die Seite über einen entsprechenden Link mit der Internetpräsenz mfa.org.uk verbunden. Dort wird eine Regulierung durch die Markets Financial Authority (MFA) behauptet. Weder bei IRBEM noch bei MFA handelt es sich um legitime nationale oder internationale Finanzmarktaufsichtsbehörden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
TD Market Investment Capital Ltd / Tiandin Limited
Web: www.tiandinlimited.com
E-Mail: support@tiandinlimited.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 23.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Goldver
Trust Company Complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island
Majuro, Marshallinseln
Web: www.goldver.com
Telefon:+ 44 1512681691
E-Mail:support@goldver.com
Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde Finansinspektionen (FI) ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Goldver zu vertreten, schwedischen Anlegern anbieten, mit Wertpapieren zu handeln.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Goldver ein laufendes Unternehmen ist. Goldver ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht es unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Mitteilung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Goldver ist laut der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen nach eigenen Angaben ansässig ist, ebenfalls nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht zum Anbieten von Finanzdienstleistungen zugelassen sind. Die Liste der Firmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, finden Sie auf www.fi.se unter Company Register.
Quelle: https://www.fi.se
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) (http://www.cssf.lu) in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.trsmarkets.com, auf welcher eine Gesellschaft Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen TRS Markets anbietet und vorgibt, von der Commission de Surveillance du Secteur Financier genehmigt und überwacht zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens TRS Markets nicht bekannt ist, dass diese nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. März 2021 gegenüber der Thiel Capital die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts angeordnet.
Thiel Capital tritt an potenzielle Kunden heran und dient ihnen den Erwerb bestimmter Aktien an. Teilweise wird in diesem Zusammenhang den kontaktierten Personen auch in Aussicht gestellt, auf diesem Wege und durch Einbezug einer „Bad Bank“ Verluste kompensieren zu können, die der Kunde durch den Erwerb nunmehr illiquider Kapitalanlagen in der Vergangenheit erwirtschaftet hat. Die nunmehr angeschafften Wertpapiere sollen in ein Depot, das zuvor bei der Thiel Capital durch die Kunden zu eröffnen ist, eingelegt werden.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 Kreditwesensgesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Thiel Capital nicht und handelt daher unerlaubt.
Den vorliegenden Informationen und Unterlagen zufolge verfügt die Gesellschaft über Geschäftssitze in den Vereinigten Staaten, in Schweden sowie in Großbritannien. Im Internet ist das Unternehmen insbesondere mittels seiner Homepages thiel-capital.com sowie thiel-capitals.com in Erscheinung getreten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. März 2021 gegenüber der Royal C Bank die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform royalcbank.com Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Devisen und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Sobald Verluste auf den verwalteten Konten auftreten, bietet die Royal C Bank ihren Kunden die Teilnahme an einem „Wiederherstellungsprogramm“ an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesensgesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Nach den vorliegenden Unterlagen verfügt die Royal C Bank über Geschäftssitze in Großbritannien, Singapur und der Schweiz.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Keyslaw Group / Keys Law Group
40 Broad Street,
Boston, MA 02109, USA
Telefon: +1 617 778 2464, +1 617 404 9547
www.keyslawgroup.com
contact@keyslawgroup.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat weitere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zypriotische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte Investoren darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Zulassung erhalten hat für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von <Investmentaktivitäten< gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017.
geverestfx.com
cryptopros.ltd
frankfurtfx.com
bullishfxmarkets.com
goeverups.com
Die CySEC bittet Investoren dringend, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fletcher Corporate Partners
250 Fulton Avenue,
Hempstead, NY 11550, USA
Website: www.fletchercorppart.com
E-Mail: admin@fletchercorppart.com; fletchercorppartners@gmail.com
Telefon: +1 516 740 2820
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) (http://www.cssf.lu) in Luxemburg warnt vor nachstehender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.vicotoris.com, auf der sich ein Unternehmen, das vorgibt, in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen Luxembourg ansässig zu sein, als Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaft namens Vicotoris präsentiert.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als Vicotoris präsentiert, keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass der in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene luxemburgische Investmentfonds Vicotoris, der den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, in keinem Zusammenhang mit der in dieser Warnung genannten Website steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at/ hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Finance-21
www.finance-21.com
office@finance-21.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 26.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (https://www.jerseyfsc.org/) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist:
Clifton Consulting Group LLC
http://cliftonconsultinggroupllc.com
Die Jersey Financial Services Commission (JFSC) gibt diese öffentliche Erklärung gemäß Artikel 25(d) des FS(J)L heraus.
Diese Erklärung wird abgegeben, um Investoren und andere Personen vor Geschäften mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern zu warnen. Das Betrugsunternehmen hat sich nicht für die Ausübung von Finanzdienstleistungsgeschäften im Sinne des FS(J)L registrieren lassen.
Die JFSC möchte, dass Folgendes bekannt wird:
Der betrügerische Rechtsträger wurde nie gemäß dem FS(J)L registriert und hat auch keinen Antrag auf Registrierung gestellt. Daher verstößt jegliches Finanzdienstleistungsgeschäft, wie es in Artikel 2 des FS(J)L definiert ist und von dem Betrugsunternehmen betrieben wird, gegen Artikel 7 des FS(J)L.
Aus den Informationen und/oder Unterlagen, die der JFSC vorliegen, geht hervor, dass die Scam Entity und die Website Warnzeichen aufweisen, dass sie zu einem betrügerischen Zweck gegründet wurden.
Alle regulierten Unternehmen in Jersey sind auf der Website der JFSC aufgeführt.
Quelle: https://www.jerseyfsc.org/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at/ hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
KLDC Technical Systems (CAPWELT, Tradecenter.fm)
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro,
Marshall Islands MH 96960
http://capwelt.com
www.tradecenter.fm
support@capwelt.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegenahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall Bankwesengesetz) sowie der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 27.03.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin informiert die Öffentlichkeit gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), dass die Betreiber der Internetadresse silberstein-investments.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der genannten Webseiten sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Golden Fex
Suite 305, Griffith Corporate Center P.O. Box 1510,
Beachmont Kingstown St.Vincent and the Grenadines
Telefon: +447520660838; +442045424301; +441182040036
Website: https://goldenfex.com/
Email: support@goldenfex.com
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die atypische Anlagen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Die Autorité des Marchés Financiers aktualisiert regelmäßig ihre schwarzen Listen mit neuen Websites und Unternehmen, die Anlegern in Frankreich atypische Anlagen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Hier ist die Liste der neuen Websites, die kürzlich in der Kategorie atypische Investitionen identifiziert wurden:
gwp-conseil.com
itmehpad.com
lamaisonlivreo.com
petrus-conseil.com
placementsfaciles.fr/container
rubis-patrimoine.biz
st-conseils.com
74invest.com
Diese Websites können sich sehr schnell ändern, und diese in alphabetischer oder thematischer Reihenfolge dargestellten Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Jedes Angebot zur Anlage in sonstige Vermögenswerte muss bei der AMF registriert werden, um vermarktet werden zu können. Die weiße Liste der registrierten Angebote in sonstigen Vermögenswerten ist auf der Website der AMF verfügbar.
Über die AMF
Die AMF ist eine unabhängige öffentliche Behörde, die dafür verantwortlich ist, dass in Finanzprodukte investierte Ersparnisse geschützt werden und dass Anleger angemessene Informationen erhalten. Die AMF beaufsichtigt außerdem den ordnungsgemäßen Betrieb der Märkte.
Quelle: https://www.amf-france.org
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Trading AppBitcoin Code, angeboten über die Webseite future-investor.live/de/code/?, keine Erlaubnis nach demKWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. März 2021 gegenüber der Fin Toward Ltd. die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform fin-toward.com Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Indices, Rohstoffen, Aktien, ETFs und Anleihen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Zudem wird Kunden der Abschluss von Verträgen angeboten, die vollständig versichert seien und bei denen der Verlust des eingesetzten Kapitals ausgeschlossen sei. Auf ihrer Webseite bietet Fin Toward Ltd. darüber hinaus eine vollumfängliche Kundenberatung an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt die Anlageberatung nach § 1a Satz 2 Nr. 1a KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Über ein Impressum verfügt die Webseite fin-toward.com nicht. Nach den vorliegenden Unterlagen verfügt die Fin Toward Ltd. über einen Geschäftssitz in Großbritannien.
Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Lollygag Partners LTD, Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform finocapital.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex-Produkten, Futures, Indices, Metallen, Energie und Aktien abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Lollygag Partners LTD bietet die Geschäfte zu selbstgestellten Preisen an und tritt in die Handelsverträge der Kunden als Gegenpartei ein.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Geschäften sind vorgebliche Mitarbeiter der BaFin telefonisch an Kunden herangetreten. Anschließend haben die Kunden vorgebliche E-Mails der BaFin mit dem Absender: support@bbafin.com erhalten. Die BaFin stellt klar, dass sie als reine Finanzmarktaufsichtsbehörde in keinem Fall in die unerlaubten Geschäfte der Lollygag Partners LTD einbezogen ist. Bei der genannten E-Mail-Adresse handelt es sich nicht um eine E-Mail-Adresse der BaFin. E-Mails der BaFin haben ausschließlich das Format xxx@bafin.de.
Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
FixedRateSociety
Website: fixedratesociety.com
Email: info@fixedratesociety.com
Telephone: 08004589849
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von uns autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at/ hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
https://market.ebk-france.com/
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 02.04.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Rock Trading Inc
9th Fl Onarimon Odakyu Building 3-23-11
Nishishinbashi Minato-ku Tokyo, 105-0003
rocktradinginc.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Streit Capital Limited
Singapore Land Tower, 50 Raffles Place,
Singapore, 048623
www.streitcapital.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.sfi-capital.com, auf welcher eine Gesellschaft unter dem Namen “SFI, Société Financière d’Investissement“ Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, in 25A Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass eine Gesellschaft namens “SFI, Société Financière d’Investissement“ nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite bitcoin-blueprint.org/de/ keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Nomura UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Nomura UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie zumindest an die LLC Best Company, Russland, weiter.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
H&S Management Group bzw H&S Finance Consulting
Angebliche Sitze: Cheyenne/Wyoming/USA und London/UK
Ehemaliger Sitz: Delaware/USA
Webseite: www.h-s.finance
E-Mail: info@h-s.finance
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Adamant FX
8 Copthall, Roseau Valley. 00152 Commonwealth of Dominica
Website: www.adamantfx.io
Email: compliance.en@adamantfx.io; compliance.de@adamantfx.io
Telephone: 02039663707; +34919491467; +74950851105; +390697620590; 07311225258; 07309618652; 0772383194
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von uns autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) aht ihre Warnung vor Unternehmen wiederholt, die den Namen bestimmter Banken missbrauchen, um Bürgern Sparpläne mit extrem hohen Renditen anzubieten.
Usurpation der Identität bestimmter Banken durch Betrüger: Die FSMA wiederholt ihre Warnung
Die FSMA hat in den letzten Wochen immer wieder Meldungen von Verbrauchern erhalten, die von Unternehmen angesprochen wurden, die den Namen bestimmter Banken missbrauchen, um ihnen Sparpläne mit extrem hohen Renditen anzubieten. Die FSMA warnt erneut vor dieser Praxis, denn hinter diesen verlockenden Angeboten stecken Betrüger, deren einziges Ziel es ist, Ihre Ersparnisse zu stehlen.
Das Prinzip ist immer dasselbe: Die Opfer werden telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, ohne dass sie zuvor selbst aktiv geworden sind oder ihre Kontaktdaten in ein Online-Formular eingegeben haben. Solche Formulare finden sich häufig auf Websites, die Verbraucher dazu auffordern, ihre "Eignung" für eine angeblich sehr lukrative Anlagemöglichkeit zu prüfen. Die Seiten geben sich als Informationsseiten wie "La Revue Economique" oder "Le Guide Financier" aus.
Die Betrüger bieten den Verbrauchern dann Sparpläne mit dem Versprechen von Renditen, die über den Marktrenditen liegen, und meist mit einer Kapitalgarantie an. Am Ende bleibt das Ergebnis jedoch dasselbe: Die Opfer sind nicht in der Lage, ihr Geld zurückzubekommen.
Die FSMA hat kürzlich beobachtet, dass Betrüger die Namen mehrerer Banken missbraucht haben, um Verbraucher zu täuschen. Die FSMA hat Berichte über Betrüger erhalten, die die folgenden Namen verwenden:
- Royal Bank of Scotland, unter Verwendung von E-Mail-Adressen, die mit "@personalrbs.com"
- Enden.
- Banco Santander Totta, die E-Mail-Adressen mit der Endung "@stdrdepartment.com" verwenden;
- Neo26, unter Verwendung der E-Mail Adresse 'access.neo26@gmail.com';
- First-Direct / HSBC, unter Verwendung von E-Mail-Adressen mit der Endung "@firstd-private.com";
- BPI-Portugal, mit E-Mail-Adressen, die auf "@bpi-portugal.com" enden, und einer Website "www.app-bpi-portugal.com".
Betrüger können auch die Namen anderer Finanzinstitute missbrauchen.
Die Betrüger leiten Verbraucher, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, auf eine Online-Plattform um, auf der sie den Fortschritt ihrer Investition überwachen können. Der FSMA liegen Berichte über eine solche Plattform vor, die den Namen und das Logo der Londoner Börse usurpiert: www.lse-client.com / www.lse-asset.com.
Was ist zu tun, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind?
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betruges geworden zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge an Ihren Ansprechpartner zahlen. Bitte beachten Sie, dass dies auch und vor allem dann gilt, wenn Ihnen eine Rückerstattung im Gegenzug für eine Abschlusszahlung versprochen wird, da dies eine von Betrügern häufig angewandte Technik ist, um zusätzliche Gelder zu erhalten.
Wenden Sie sich außerdem sofort an die örtliche Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.
Die FSMA betont, wie wichtig es ist, schnell und mit ausreichender Dokumentation (das betreffende Unternehmen, Bankkonten, auf die Sie Geld überwiesen haben, usw.) Anzeige zu erstatten.
Quelle: https://www.fsma.be
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. März 2021 gegenüber der Brevan Howard ltd bzw. der WinnGroups Ltd die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf den Plattformen winngc.com, zuvor winngroups.com und winngroup-ltd.com werden sowohl die Brevan Howard ltd als auch die WinnGroups Ltd als verantwortliche Betreiber genannt. Auf den Plattformen werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex, Waren und Rohstoffen (commodities), Aktien, Fondsanteilen (ETFs), Indizes und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft / treffen die Gesellschaften ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen / betreiben die Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft / verfügen die Gesellschaften nicht und handelt / handeln daher unerlaubt.
Eigenen Angaben zufolge verfügt der Anbieter / verfügen die Anbieter über Geschäftssitze in Großbritannien, Singapur, Hongkong und der Schweiz.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Trendsmacro
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro, Republic of the Marshal Islands MH 96960
Email: support@trendsmacro.net; oliviawebber.a@transmacro.net
Website: https://trendsmacro.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Golden Sky Capital
Trust Company Complex Ajeltake Road Ajeltake Island,
Majuro Marshall Islands MH 96960
Website: https://goldenskycapital.com
Email: support@goldenskycapital.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2021 gegenüber der Gesellschaft Future Traders CorporationLtd., Niederlande, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlagevermittlung und Anlageberatung angeordnet.
Das Unternehmen wendet sich an deutsche Kunden und dient ihnen die Vermittlung von Aktien und Anleihen an. Es stellt Interessenten vorausgefüllte Zeichnungsscheine zur Verfügung, die ergänzt und unterschrieben an die Future Traders Corporation Ltd. zurückzusenden sind. Im Internet führt der Anbieter die Homepage future-traders.com. Dort stellt sich das Unternehmen als „Broker für Deutschland, Österreich und die Schweiz“ vor. Besuchern der Seite wird die Eröffnung eines Wertpapierdepots angeboten. Darüber hinaus können Kunden individuelle Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Damit betreibt die Future Traders Corporation Ltd. gewerbsmäßig das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2Nr. 5 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt zudem gewerbsmäßig die Anlagevermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG sowie die Anlageberatung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. Über die nach § 32 Absatz 1KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Neben ihrer Homepage future-traders.com verwendet das Unternehmen die gefälschte Webseite europaischeakademiefurfinanzfragen.de. Hierbei handelt es sich um eine unberechtigte Kopie der Seite eafp.com der Gesellschaft Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co. Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Zusammenarbeit der Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co. Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG mit der Future Traders Corporation Ltd. nicht stattfindet. Weiterhin ist der BaFin bekannt geworden, dass die Future Traders Corporation Ltd. mit einem gefälschten Schreiben der BaFin an Kunden herangetreten ist. Darin wird u. a. eine Verbindung zu dem lizenzierten Finanzdienstleistungsinstitut Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG behauptet. Auch dies trifft nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor nachstehendem Unternehmen:
"Capital Global Markets"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens mit dem Namen "Capital Global Markets", das auf der Website www.capitalglobalmarkets.com Anlageberatungsdienste anbietet und vorgibt, seinen Sitz in 46, avenue J.-F. Kennedy, L-1855 Luxemburg.
Die CSSF teilt der Öffentlichkeit mit, dass der Rechtsträger mit dem Namen "Capital Global Markets" ihr nicht bekannt ist und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
L’AGGREGATION
Icon Building, office 1789,
Belize City, Belize
Webseite: https://la-gg.com
E-Mail: support@la-gg.com
Telefon: +501 9028201
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Internetseite:
www.radianinvestmentmanagement.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.radianinvestmentmanagement.com, auf der ein Unternehmen Anlage- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet und vorgibt, seinen Sitz in 2b, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg zu haben.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als Radian Investment Management präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Die CSSF möchte klarstellen, dass die société anonyme Radian Investment Management S.A., die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassen ist und den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds unterliegt, in keiner Weise mit der in dieser Warnung genannten Website verbunden ist.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Kado Capital
Cnr Old and Church Street, P.O Box 2290,
Roseau, Commonwealth of Dominica
Website: https://kadocapital.com/
Email: support@kadocapital.com
Telephone: +442038857645; 02038855204; 02038855055
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensadatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Almo Markets VIP GmbH
Arenstrow GmbH
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Asterblum GmbH i.G.
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Brunnlitz GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt)
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt)
FinTechServices GmbH
Fronter Decision GmbH
Global Data Conduct GmbH
Global tech Mc GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Herods Consulting GmbH
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
ION & Maga Consulting GmbH
Jonar N. Stein, Hongkong
KRODEMASS GmbH
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
Lipans Smart Consult GmbH
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
Nomura UG (haftungsbeschränkt)
Ozols IT Service Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Premium Service ECN GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de, 13.05.2019, geändert am 08.04.2021
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
CF Broker S.À R.L
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens mit dem Namen "CF Broker S.À R.L", das Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, von der CSSF reguliert zu werden und in 4, rue Robert Stümper, L-2557 Luxemburg ansässig zu sein. Darüber hinaus nutzt der Rechtsträger die Website www.cfbroker.io, um die Aufmerksamkeit der Anleger zu gewinnen.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger mit der Bezeichnung "CF Broker S.À R.L" ihr nicht bekannt ist, dass er nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Bitcoin Welt & EFV
Web: www.bitcoinwelt.co
E-Mail: support@bitcoinwelt.co, platforms@bitcoinwelt.co, Compliance@bitcoinwelt.co,
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 16.04.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin hat im Rahmen einer Vor-Ort-Maßnahme am 10. März 2021 gegenüber der Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG, Langenhagen, die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Das Unternehmen führt die Geschäfte der mit ihr verschmolzenen Red Rock Wealth Concept GmbH weiter, die britischen Anlegern sogenannte „Loan Notes“ anbot und die Erlöse angeblich in Immobilien investieren wollte.
Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt die Anglia Real EstateConcept Ltd. & Co. KG nicht.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat FXVC verboten britischen Kunden CFDs anzubieten.
Die FCA hat gehandelt, um ein in Zypern ansässiges Unternehmen, Finteractive Limited (Handel als FXVC), daran zu hindern, britischen Anlegern risikoreiche Differenzkontrakte (CFDs) anzubieten.
FXVC verwendete eine Vielzahl unangemessener Techniken, einschließlich irreführender finanzieller Werbeaktionen, die den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten schienen, Anteile an einem bekannten Unternehmen zu erwerben, und nicht erwähnte, dass sie tatsächlich CFDs bewarben.
Viele der Kunden von FXVC waren sich nicht sicher, zu welcher Art von Investitionen sie überredet wurden und welche Risiken mit dem Handel mit CFDs verbunden sind. Das Unternehmen setzte Drucktaktiken ein, die von einem Kunden als „unerbittlich“ bezeichnet wurden, um die Verbraucher zu ermutigen, immer mehr Geldsummen zu investieren. Einige Kunden wurden sogar aufgefordert, sich als professionelle Anleger zu deklarieren, obwohl sie die für eine solche Kategorisierung erforderlichen Kriterien nicht erfüllten.
Die FCA hat FXVC daran gehindert, regulierte Aktivitäten in Großbritannien durchzuführen, und das Unternehmen aufgefordert, alle Handelspositionen zu schließen und das Geld an die Kunden zurückzugeben.
FXVC ist in Großbritannien im Rahmen des Temporary Permission Regime (TPR) tätig, das für Unternehmen eingeführt wurde, die früher in Großbritannien unter einem Pass tätig waren und nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hier weiterarbeiten möchten. Diese Unternehmen arbeiten im Rahmen des TPR, bis ihr Antrag auf vollständige Genehmigung durch die FCA geprüft werden kann.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die International Markets Association, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von International Markets Association betriebenen Webseite internationals-ma.de sowie die Top-Level-Domain „de“, die eine geographische Zuordnung des Angebots nach Deutschland vermuten lässt, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Ein Impressum ist auf der Seite nicht vorhanden. Der Geschäftssitz des Unternehmens ist bislang unbekannt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternemensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform goeverups.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Soweit auf der genannten Webseite in der „Risikowarnung“ das von der BaFin lizenzierte Finanzdienstleistungsinstitut Evercore GmbH als Betreiber der Seite genannt bzw. suggeriert wird, trifft dies ausdrücklich nicht zu. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Identitätsdiebstahl zulasten des genannten Instituts.
Die Inhalte der betriebenen Webseite goeverups.com rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
In Zusammenhang mit der Abwicklung der Geschäftstätigkeit der LiborTC Limited wird widerrechtlich das BaFin-Logo verwendet.
Die BaFin weist darauf hin, dass es sich bei den Dokumenten, die als „Financial Information“ bezeichnet werden und die Logos der BaFin sowie der Europäischen Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde ESMA tragen, um Fälschungen handelt. Ein entsprechendes Schriftstück ist im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung der Gesellschaft LiborTC Limited bekannt geworden. Die BaFin versendet keine Finanzinformationen („Financial Information“) an Anlegerinnen und Anleger.
Der Aufsicht liegen zudem Informationen vor, dass Kunden der LiborTC Limited E-Mails erhalten haben, die den Eindruck erwecken sollten, die BaFin habe sie verschickt. Die E-Mail-Adresse des Absenders lautete poststelle@bafin.co. Auch hierbei handelt es sich um Fälschungen.
Im Hinblick auf die Gesellschaft LiborTC Limited macht die BaFin darüber hinaus auf eine Warnmeldung der britischen Finanzmarktaufsicht aufmerksam.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter ratenbei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche. Nur so lässt sich vermeiden, Opfer von Betrug zu werden.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen Finanstilsynet (https://www.finanstilsynet.no/) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Financialservice24
Finanstilsynet hat Informationen erhalten, dass Financialservice24 (Adresse: Norges Bank, Postfach 1179 Sentrum, 0107 Oslo, Norwegen) sich als norwegische Bank vermarktet und über die Website https://financialservice24.com/contact Investment- und Bankdienstleistungen anbietet.
Finanstilsynet macht darauf aufmerksam, dass Financialservice24 keine Lizenz als Bank besitzt und keine Lizenz zur Durchführung von Investment- oder Bankdienstleistungen besitzt, die nach norwegischem Recht erforderlich sind. Dies bedeutet, dass Finanstilsynet das Unternehmen nicht überwacht und die vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen nicht genehmigt hat. Finanstilsynet warnt daher davor, Investitionsvereinbarungen abzuschließen oder Wert auf Financialservice24 zu übertragen.
Das Register von Finanstilsynet enthält Informationen zu allen Unternehmen, die für das Angebot von Wertpapierdienstleistungen in Norwegen lizenziert sind. Auf der Website von Finanstilsynet gibt es auch eine Liste (nicht vollständig) von Spielerna uf dem Markt, die ohne LIzenz arbeiten.
Quelle: https://www.finanstilsynet.no/
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite centobot.com/de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter ratenr bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt/ hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
PrizeFX Investments (Europe)
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf einen Rechtsträger aufmerksam geworden, der unter dem Namen PrizeFX Investments (Europe) ("der Rechtsträger") operiert und eine Internetpräsenz unter https://www.Prizefxonline.com hat. Laut dieser Website wirbt die Plattform für die Bereitstellung von Handelsdienstleistungen in verschiedenen Branchen und der Rechtsträger erklärt, dass "... wir unser Bestes tun werden, um Ihre Bedürfnisse mit unseren Investitionsangeboten zu erfüllen, die sich auf alle Aspekte des internationalen Handels erstrecken".
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://www.Prizefxonline.comKEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen, VFA-Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei https://www.Prizefxonline.com wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt/
Die BaFin ermittelt gegen die WilliamPartners Company, Majuro, Marshallinseln und Equity-Broker Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaften in Zusammenarbeit unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betreiben oder erbringen.
Die BaFin stellt klar, dass sie der Equity-Broker Aktiengesellschaft keine Genehmigung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) erteilt hat. Weder die WilliamPartners Company noch die Equity-Broker Aktiengesellschaft stehen unter ihrer Aufsicht. Die WilliamPartners Company bietet auf ihrer Webseite unter der Domain williampartners.net ihre Tätigkeit als Online-Broker an. In Zusammenarbeit treten die Gesellschaften telefonisch an Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran und suggerieren durch Ausgabe eines Zertifikats fälschlicherweise, dass eine Genehmigung der BaFin vorliege.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Tradient Profits
D4 Business Village Lucerne Platz 4
6039 Root D4
Switzerland
Website: www.tradientprofits.com
Email: support@tradientprofits.com
Telephone: 02039663707, +3 4919491467, +7 4950851105, +3 90697620590
Mobile: 07311225258, 07309618652, 07723831941
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Foxicatrading
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Foxicatrading operiert und eine Internetpräsenz unter https://foxicatrading.com/ hat. Livia Options wirbt für die Dienstleistung des Devisenhandels und behauptet, eine Wertpapierdienstleistungslizenz der Kategorie 3 zu besitzen.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Foxicatrading KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Foxicatrading wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Innovative Software Solutions LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von der Innovative Software Solutions LLC betriebenen Webseite interactive-trading.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseiten trusted-immediate-edge.com/bitqt-app keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) warnt vor betrügerischen Anrufen.
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") ist darauf aufmerksam geworden, dass eine Reihe von Personen unaufgeforderte Anrufe über mobile Anwendungen in sozialen Medien erhalten haben. Das Anruferprofil dieser Anrufe oder verpassten Anrufe scheint von der "MFSA" zu kommen. Die Anrufe können von einer ausländischen Nummer zu kommen scheinen oder auch gar nicht erscheinen.
Es hat den Anschein, dass die Anrufer die Verbraucher auffordern, ihre Bankdaten anzugeben, da ansonsten ihr Bankkonto gesperrt wird. Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darüber informieren, dass diese Anrufe NICHT von der Behörde stammen und dass es sich wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt. Die MFSA warnt hiermit die Öffentlichkeit, niemals solche sensiblen und vertraulichen Informationen über soziale Medien, E-Mail oder andere Mittel an unbekannte Personen weiterzugeben.
Es sollte beachtet werden, dass die Behörde nur über offizielle Kanäle mit der Öffentlichkeit kommuniziert. Ebenso nehmen Banken oder andere staatliche Institutionen keinen Kontakt mit Verbrauchern über solche Wege auf.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Weitere Informationen zum Thema Betrug finden Sie in den Scam Detection Guidelines der MFSA unter https://www.mfsa.mt/consumers/scams-warnings/typical-scams.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass der Betreiber der Webseite onecoin-pfalz.de keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem ZAG zum Betreiben von Bankgeschäften, Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdiensten hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Thomas McCain Group Inc
1481 Madison Ave, New York,
UNITED STATES OF AMERICA, NY 10029
Website: www.thomasmccaingroupinc.com
Email: info@thomasmccaingroupinc.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Betrüger weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) hat nachstehende Websites auf ihre Warnliste (www.cysec.gov.cy) gesetzt.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at hat) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. Dezember 2020 gegenüber der Handelsplattform profit-trade.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Laut eigener Darstellung auf der Webseite wird die Seite betrieben von der Global Top Marketing LTD, Marshallinseln, Inhaber der Seite sei hingegen die GPS Marketing Ltd., Bulgarien.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) aus Frankreich (https://www.amf-france.org) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die in Frankreich Anlagen in Forex und in Derivate von Krypto-Assets anbieten, ohne dazu befugt zu sein.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer betrügerischer Websites.
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt klar, dass sie weder der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland, noch der EXW Global Co.Ltd., Thailand, eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat eine aktualisierte Warnung an die Öffentlichkeit bezüglich nicht lizenzierter VFA-Unternehmen veröffentlicht.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fca.org.uk) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) warnt vor folgendem Unternehmen:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li) hat über folgende Klonfirma eine Warnmeldung veröffentlicht:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 04. Dezember 2020 gegenüber der FX-One, Geschäftssitz angabegemäß in Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Warnung publiziert:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie NorthState keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Website:
Die BaFin weist darauf hin, dass die Aktivitäten der unter „Beexp“ mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main auftretenden unbekannten Betreiber der Internet-Seite beexp.de nicht dem von der BaFinbeaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut IG Europe GmbH zuzurechnen sind.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgendem Unternehmen:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgendem Unternehmen:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Dezember 2020 gegenüber einer Gesellschaft, die im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung Bred Finance auftritt, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts angeordnet. Das Unternehmen ist angabegemäß in Großbritannien geschäftsansässig.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Website:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einemt lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt warnt vor einem nicht lizenzierten Unternehmen.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgendem Unternehmen:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die nicht autorisierte Aktivitäten auf dem belgischen Markt durchführen.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Januar 2021 gegenüber der Handelsplattform mycoinelite.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts, sowie der unerlaubt erbrachten Anlage-und Abschlussvermittlung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Five C Limited keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Cryptofundfx Ltd keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Deutsche Broker FX keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Argus Trade keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Deutsche Coin keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in Stuttgart unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Website:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattformen gmmkex.com und akfxgram.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Share Oracle Ltd, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li) hat über folgende Webseiten eine Warnmeldung veröffentlicht:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Ozols IT Service Consult GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Kode Tech Solutions LTD keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EmperiumFX keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Nilsen Markets keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass das Unternehmen Associates of Lions & Partners AG keine Erlaubnis nach dem KWGzum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Expertzoption
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von einem Unternehmen erlangt, das unter dem Namen Expertzoption operiert und eine Internetpräsenz unter https://expertzoption.com/index hat. Das Unternehmen behauptet, dass "Expertzoption eine von der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ausgestellte Wertpapierdienstleistungslizenz der Kategorie 3 besitzt".
Auf dieser Website werden die Lizenznummer, die registrierte Adresse und andere Unternehmensdaten eines in Malta lizenzierten Unternehmens unbefugt verwendet und angegeben.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Expertzoption KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Expertzoption wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist.
Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Coinsoft
VC Management LLC
First Floor, St Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574
Kingstown, St Vincent and the Grenadines.
Telephone: +442030975412, +442030975413, 01215120776, 01215120766, +31203699551
Email: mattjenkins@coinsoft.io, nero.willson@coinsoft.io, lilly.collins@coinsoft.io, henry.newman@coinsoft.io,support@coinsoft.io
Website: https://www.coinsoft.io/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) hat nachstehende Websites auf ihre Warnliste (www.cysec.gov.cy) gesetzt.
Die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte Investoren darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören denen eine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen und/oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 erteilt wurde.
fin-target.com
coinboost247.com
crytofxetra247.com
vmc-global.com
finanzexp.de
librafg.com
CySEC bittet die Anleger dringend, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Rechtspersönlichkeiten für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten zugelassen sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die BaFin hat der CEHTRAOL Technology eG, Berlin, mit Bescheid vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.
Die CEHTRAOL Technology eG hat Darlehen in Form von sogenannten Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen an Mitglieder vergeben. Damit betreibt die CEHATROL Technology eG das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet die vergebenen Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen zu kündigen und abzuwickeln.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
GT Stox
8 Copthall, Roseau Valley, 00152
Commonwealth of Dominica
Email: support@gtstox.info
Phone: +442080891809
Website: www.gtstox.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
IGLS Invest
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor einem Unternehmen, das Dokumente verbreitet, mit denen es Anlage- und Einlagenservices (einschließlich befristeter Konten) unter der Bezeichnung IGLS Invest anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich als IGLS Invest präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Clearsave (betrieben von Buen Solutions Ltd und / oder Lagoon Technologies Ltd)
Beachmont Business Center, Suite 124
Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
Mail: support@clearsave.ioCompliance@clearsave.io
Phone: +31203699551 (Englisch) +31203699552 (Niederländisch)
Web: https://clearsave.io
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Global Markets Association
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Global Markets Association, das auf seiner Website www.gm-associations.com eine Kontakttelefonnummer aus Luxemburg angibt.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die Global Markets Association ihr unbekannt ist und dass dem Unternehmen keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder aus Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Nazfield Consultancy
7th Floor, 151 Madison Avenue,
New York, NY 10016, USA
Telephone: +1 917 508 5268
E-Mail: acquisition@nazfieldconsultancy.com
Web: www.nazfieldconsultancy.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
CMarket
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
CMarket
https://www.cmarket.cc
support@cmarket.cc, compliance@cmarket.cc
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Carlyle Capital Management
545, 2 Exchange Tower, Harbour Exchange Square, Isle of Dogs
London E14 9GE, UK
50 Boulevard Konrad Adenauer
1115 Luxemburg, Luxembourg
6 Chome-10-1 Roppongi, Minato City
Tokyo 106-0032, Japan
Website:https://carlylecapitalmanagement.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Royal Bank Trading
Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde Finansinspektionen (FI) ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die sich als Vertreter von Royal Bank Trading ausgeben, schwedischen Anlegern anbieten, mit Wertpapieren zu handeln.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Royal bank trading ein laufendes Unternehmen ist. Royal bank trading ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht es unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Mitteilung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten.
Royal bank trading ist auch laut der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen nach eigenen Angaben ansässig ist, nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht zum Anbieten von Finanzdienstleistungen autorisiert sind. Die Liste der Firmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, finden Sie auf www.fi.se unter Company Register.
Royal Bank Trading hat eine Website (www.royalbanktrading.com) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
RoyalBank Trading
Cnr Old und Church Street
Commonwealth of Dominica Piccadilly Mayfair
London W1J 7NW
Telefon: + 44 208 0891237, +46 8 46505827
E-Mail: support@royalbanktrading.com
Quelle: https://www.fi.se
Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. Dezember 2020 gegenüber der Handelsplattform profit-trade.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Laut eigener Darstellung auf der Webseite wird die Seite betrieben von der Global Top Marketing LTD, Marshallinseln, Inhaber der Seite sei hingegen die GPS Marketing Ltd., Bulgarien.
Über die Plattform profit-trade.com wird deutschen Kunden der Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) sowie Forex-Produkten angeboten. Handelsentscheidungen werden jedoch von dem Betreiber der Plattform getroffen, ohne dass eine vorherige Abstimmung mit dem jeweiligen Kontoinhaber erfolgt.
Damit wird über die Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügen weder die Global Top Marketing LTD noch die GPS Marketing Ltd. und handeln daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Starkmarkets
16 Makedoniya Street, Floor 2, Office 6,
Krasno selo Region, Sofia Municipality Sofia District (Capital City)
Postcode 1606 Bulgaria
starkmarkets.co
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Bluerock Financial Services
498 7th Avenue
New York, NY 10018, USA
Telephone: +1 914 303 5163
Fax: +1 914 462 3556
E-Mail: info@bluerockfinancialserv.com
Web: www.bluerockfinancialserv.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) aus Frankreich (https://www.amf-france.org) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die in Frankreich Anlagen in Forex und in Derivate von Krypto-Assets anbieten, ohne dazu befugt zu sein.
Mit dem Ziel, Investoren zu schützen, aktualisieren die Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) regelmäßig ihre schwarzen Listen von Websites, auf denen Investitionen in den nicht regulierten Devisenmarkt (Forex) und in Derivate angeboten werden deren zugrunde liegende Vermögenswerte Krypto-Vermögenswerte umfassen, ohne dazu befugt zu sein.
Forex:
Hier ist die Liste der kürzlich identifizierten Websites, die von nicht autorisierten Stellen betrieben werden:
www.any-trades.com
www.b2trades.com
www.bcpprivate.com
www.mycoinology.com
www.rush-fx.com
Derivate von Krypto-Assets:
Hier ist die Liste der kürzlich identifizierten Websites, die von nicht autorisierten Stellen betrieben werden:
bitcoincode.store/click/geo_bitcoin_code_roi
www.bitcoinlifestyle.io
www.bitcoinrevolution.org
www.btcbrokerz.com
extra-gains.com/bitcoincode/
www.kracoin.fr
www.xemanage.com/bitcoinstorm
Um sicherzustellen, dass der Vermittler, der Ihnen Finanzprodukte oder -dienstleistungen anbietet, zum Betrieb in Frankreich berechtigt ist, können Sie das Register der zugelassenen Wertpapierdienstleister (https://www.regafi.fr) oder die Liste der zugelassenen Vermittler im Finanzinvestitionsberater konsultieren (FIA) oder Crowdfunding Advisor (CIP) Kategorien (https://www.orias.fr/search).
Wenn der betreffende Vermittler in keiner der beiden letzten Listen aufgeführt ist, empfehlen wir dringend, dass Sie seine Dienste nicht in Anspruch nehmen, da diese gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen und nicht zur Einhaltung der Grundregeln des Anlegerschutzes verpflichtet sind , Offenlegung von Informationen und Bearbeitung von Ansprüchen.
Quelle: https://www.amf-france.org
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
MIR Capital S.C.A
One Canada Square, Canary Wharf,
London, United Kingdom E14 5AB
Luxembourg Office (Headquarters)
19-21 boulevard du Prince Henri
Luxembourg L-1724
Telephone: +44 20 71839831, +44 20 7183 9851, +352 20 88 27 72
Email: richard.carter@mircapitalsca.com, jonathan.blake@mircapitalsca.com, accounts@mircapitalsca.com,borrowers@mircapitalsca.com, investors@mircapitalsca.com, info@mircapitalsca.com
Website: https://www.mircapitalsca.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
DMA Direct
Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde Finansinspektionen (FI) ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, DMA Direct zu vertreten, Anlegern anbieten, mit Wertpapieren zu handeln.
DMA Direct behauptet, eine Niederlassung in Schweden zu haben, aber FI konnte nicht feststellen, dass DMA Direct ein laufendes Unternehmen ist. DMA Direct behauptet auch, dass sie von FI beaufsichtigt werden, aber das Unternehmen ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen zu betreiben, noch steht es unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht autorisiert sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Liste der Firmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, ist auf www.fi.se unter Company Register zu finden.
DMA Direct hat eine Website (https://dmadirectab.com/) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
DMA Direct AB
Sveavägen 31
111 34 Stockholm
Schweden
Telefon: +46766923039, +34872580095
Quelle: https://www.fi.se
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
FINANINVEST
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass FINANINVEST (https://finantseerimine-investeering.com/) nicht über eine Zulassung als Kreditinstitut, Kreditvermittler, Kreditinstitut, oder Wertpapierfirma in Estland zugelassen ist und auch nicht berechtigt ist, solche grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Estland zu erbringen.
Daher ist FINANINVEST nicht berechtigt, entsprechende Dienstleistungen in Estland zu erbringen.
Die Liste der Unternehmen, die über eine Genehmigung von Finantsinspektsioon verfügen oder die berechtigt sind, grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, finden Sie auf der Webseite von Finantsinspektsioon http://www.fi.ee.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer betrügerischer Websites.
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Der Ansatz bleibt der gleiche. Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird. Diese Methoden oder Projekte sind häufig Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Schulungskurses. Nach dem Klicken auf die Anzeige und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer mehr Geld zu investieren.
In letzter Zeit haben sich diese Plattformen sogar in Benutzerprofile in sozialen Medien gehackt, um die oben genannten gefälschten Anzeigen weiter zu verbreiten.
Opfer, die dem zustimmen, beschweren sich insbesondere über:
sich nicht in der Lage fühlen, ihr Geld zurückzugewinnen , oder
einfach nicht mehr von der Plattform zu hören, mit der sie ihr Geld investiert haben.
Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Investitionsbetrug.
In den letzten Wochen sind verschiedene neue Handelsplattformen im Internet erschienen. Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
BitCapitals (www.bit-capitals.com)
Brokerunity (www.brokerunity.com)
Bubblext (www.bubblext.com)
Cryptenix (www.cryptenix.com)
FDI-Fonds (www.fdifunds.com)
Financial Reserve Capital Management (www.financereserve.com)
GCG International (www.gcginternational.net)
GFX Royal (www.gfxroyal.com)
Global CTB (www.globalctb.com)
Migotrade (www.migotrade.com)
Sichere IG (www.safeig.com)
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA die folgenden Empfehlungen an die Anleger: Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, Sitz usw.) des Unternehmens. Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein.
Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Berechtigung verfügt. Zu diesem Zweck reicht eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde aus. Wichtig! Achten Sie immer auf " geklonte Unternehmen" : Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als nützlich erweisen, um diese Art von Betrug zu erkennen und zu verhindern.
Vorsicht ist mehr denn je geboten. Im Zweifelsfall und bevor Sie (weitere) Zahlungen leisten, zögern Sie nicht, die FSMA über das Verbraucherkontaktformular zu kontaktieren .Sie können sich auch über jeden Kontakt mit einem verdächtigen Unternehmen informieren, das noch nicht von der FSMA verwarnt wurde.
Sollte es Betrügern außerdem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu übernehmen, empfiehlt die FSMA, dass Sie sich an Ihre Bank wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter ändern.
Für weitere Empfehlungen zur Vermeidung von Investitionsbetrug lädt die FSMA die Anleger ein, die Informationen zum Erkennen und Vermeiden von Betrug zu konsultieren .'Seite auf seiner Website.
Quelle:https://www.fsma.be
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Europe Banque
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden darüber informieren, dass Europe Banque keine Zulassung für die Erbringung von Dienstleistungen für Kreditgeber in Estland besitzt.
Diese Person bietet Kreditservice über die E-Mail-Adressen deutschkredit05@gmail.com
Die Liste der Unternehmen, die über eine Genehmigung von Finantsinspektsioon verfügen oder die berechtigt sind, grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, finden Sie auf der Webseite von Finantsinspektsioon http://www.fi.ee.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
in-tan (operated by Investment Management Co. Pty Ltd)
Address of Investment Management Co. Pty Ltd:
E/41, Taharoto Road,
Takapuna, Auckland 0622, New Zealand
Addresses of its associated companies:
150 Shellbridge Way,
Richmond, BC, Canada
and
V6X2W8 Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O Box 1510,
Beachmont, Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
Website: https://in-tan.com/en/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Interactive-Trading
(operated by Advanced Software Solutions Ltd and advertised by Libra Digital Marketing)
First Floor, First St. Vincent Bank Ltd. Building, James Street, P.O.B 1574,
Kingstown VC0100
St. Vincent and the Grenadines
www.interactive-trading.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin hat gegenüber der BIIC KREDIT, Berlin, mit Bescheid vom 26. November 2020 die sofortige Einstellung des Kreditgeschäfts und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Gesellschaft BIIC KREDIT ist Betreiberin einer Kreditplattform über die Einzelkredite, Studentendarlehen, Immobilienkredite und Autokredite angeboten werden. Die Kreditplattform kann über die Domainbiickredit.com erreicht werden.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Die Gesellschaft untersteht auch nicht, wie behauptet, der deutschen Bankenaufsicht.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Forte Capital Incorporation Pte. Ltd.
71 Ubi Road, #09-47,
Singapore 408732 46 East coast Road #10-01 Eastgate S(428766)
www.fortecapital.sg/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Global Pro Trader Ltd
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Global Pro Trader Ltd
mit angeblichem Sitz in
46A avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
E Mail: thomas.radler@globalprotrader.org, celine.weinberger@globalprotrader.org, anton.wichern@globalprotrader.org,
mark.still@globalprotrader.org, chris.blum@globalprotrader.org
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
BNC Holdings OÜ
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Anleger darüber informieren, dass BNC Holdings OÜ (Registernummer 14453076) keine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland berechtigt ist.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit zum Handel mit Derivaten über die Webseite https://www.antarigroup.com/. Finantsinspektsioon hat am 05.05.2020 eine Warnung bezüglich BNC Holdings OÜ veröffentlicht, die hier abrufbar ist. Die Liste der Unternehmen, die über die Genehmigungen von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, finden Sie auf der Webseite von Finantsinspektsioon http://www.fi.ee.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
bondcompare.org
International House, 12 Constance Street
London, E16 2DQ
Telephone: +44 333 00 67886
Website: bondcompare.org
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Trading Broker Pro
https://lp.tradingbrokerpro.com/pages/amz-bestinvesting-calc-en2
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin stellt klar, dass sie weder der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland, noch der EXW Global Co.Ltd., Thailand, eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf der Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officer für Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ oder die ebenfalls auf der Webseite genannte EXW Global Co. Ltd. unerlaubt Zahlungsdienste in Deutschland erbringt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat eine aktualisierte Warnung an die Öffentlichkeit bezüglich nicht lizenzierter VFA-Unternehmen veröffentlicht.
Die Behörde möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darüber informieren, dass die unten aufgeführten Unternehmen NICHT von der MFSA lizenziert oder autorisiert sind, VFA-Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, noch haben sie das Antragsverfahren zur Erlangung einer Lizenz für VFA-Dienstleistungen eingeleitet:
Bit More Limited
Babylon Services Limited
Babylon Services Limited
Basetrade Limited
Bayleaf Limited
Billions X Trading Limited
BitRoyal Limited
Bitstraq Exchange Limited
Botwallet Limited
BKX Exchange Limited
BKX Vault Limited
Blockchain Exchange Limited
BTSE Limited
Cbanx Limited
Chain Partners (Malta) Co. Ltd.
Coin Temple Trading Limited
Consensus Technology Malta Limited
Crypto2Finance Ltd
DAX Malta Ltd
DES CT Exchange Limited
Digital Terminal Limited
DQR-OTC Limited
DQR-X Limited
Etelaranta (Malta) Limited
Eunex M Ltd.
Exscudo
Foresight Technology Limited
GL4 Financial Technologies Limited
Graviex Limited
GSOC Limited
HPX Limited
Hybrid Trade Limited
Hyperwallet Limited
Jikji Capital Limited
Krypital Group (Malta) Limited
Kyon Limited
Laser Capital Limited
Mandala Exchange Limited
Manticore Ventures Limited
Odin Capital Limited
OK.NET Limited
OneZero Binary Limited
OTC Desk Limited
Palladium Exchange
SP Outsourcing Sp. Z o. o.
S-Project
SRG Crypto Exchange Limited
Thex Trade Company Ltd
TimeX Limited
Trendntrade TNT Limited
Tsalgood Limited
VBX Limited
Venture Miles (Malta) Limited
WeX Blockchain Limited
Won Limited
Zipmex Global Pte. Ltd.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Sun CFD Trading Inc.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Sun CFD Trading Inc., das auf der Website www.suncfdtrading.com Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, am Boulevard Grande 51 gegründet zu werden. Duchesse Charlotte, L-1330 Luxemburg, und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier genehmigt und reguliert zu werden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass Sun CFD Trading Inc. ihr unbekannt ist, dass sie nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Fxmingdao
Room 408 Fu Fai Commercial Centre 28 Hzller Street
Shung Wan Hong Kong
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Ashton Group Ltd.
Blue Tower Avenue Louise 326
1050 Bruxelles Belgien
Zephyr House 122 Mary Street Postfach 709
Grand Cayman, KY1-1107 Cayman Islands
Telefonnummern: Belgien: + 32-28089354 Kaimaninseln: + 1-345-749-8307
Webseite: https://ashtongroupltd.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. November 2020 gegenüber der KRODEMASS GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die KRODEMASS GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.IFXbanc.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Crypto Hedge Fundings
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 08.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Crypto Hedge Fundings
Mit angeblichen Sitz in
Eberhard-Fugger-Straße 3
Salzburg
https://cryptohedgefundings.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.bit-forex.ltd, auf der ein Unternehmen, das behauptet, in der 72-74 Grand-Rue, L-9051 Ettelbrück, gegründet zu sein, Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Name Bit-Forex LTD.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Bit-Forex LTD präsentiert, ihr unbekannt ist und dass diesem Unternehmen keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fca.org.uk) gesetzt:
Dolce 500
Trinot LTD
Suite 1, Second Floor, Sound & Vision House, Francis Rachel Str.
Victoria, Mahe, Seychelles
Telephone: +442080684339; +442080684340
Email: support@dolce500.com
Website: https://dolce500.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Zenith Assets Management
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „Zenith Assets Management“, das auf der Website www.zenith-assets.com Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, in 5 Heienhaff 2 ansässig zu sein ème étage, L-1736 Senningerberg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ihr „Zenith Assets Management“ unbekannt ist, dass es nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
My Coin Elite
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
My Coin Elite
mit angeblichen Sitz in
United Kingdom: 25 Crossharbour Plaza, Isle of Dogs, London E14 9EU;
Australia: 121 Marcus Clarke St, Canberra ACT 2601;
Germany: 60329 Frankfurt am Main, Jürgen-Ponto-Platz 1;
Switzerland: 201 Hardstrasse, 8005 Zürich;
Web: www.mycoinelite.com
E-Mail: support@mycoinelite.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die BaFin hat mit Bescheid vom 01. September 2020 gegenüber der Arenstrow GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Arenstrow GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://stocksons.live, auf der ein Unternehmen, das angeblich am 26 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, ansässig ist, Handels- und Wertpapierdienstleistungen unter diesem Namen anbietet StockSons.
In diesem Zusammenhang verweist die CSSF auch auf ihre am 14. April 2020 und 2. Dezember 2020 veröffentlichten Warnungen bezüglich der Website www.stocksons.com.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf diesen Websites als StockSons präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Commerce Wealth / CommerceWealth Ltd
Beachmont Business Centre, Suite 117
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
Telephone: +18007214152
Email: assistant@commercewealth.com
Web: https://commercewealth.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) warnt vor folgendem Unternehmen:
Betal Trade FX
www.betaltrade.com
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Betal Trade FX operiert und eine Internetpräsenz unter www.betaltrade.com hat. Das Unternehmen behauptet, über eine Lizenz der Kategorie 3 der Malta Financial Services Authority zu verfügen, mit der es berechtigt ist, von Malta aus Investitionsdienstleistungen zu erbringen".
Auf dieser Website wird auch unerlaubterweise die registrierte Adresse und andere Firmendaten eines in Malta lizenzierten Unternehmens verwendet und darauf verwiesen.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Betal Trade FX KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anlegern wird geraten, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li.li/) hat über folgende Klonfirma eine Warnmeldung veröffentlicht:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die "ICM AG" als Betreiberin der Internetseite www[dot]i-c-m[dot]li[dot]dcapex[dot]com, welche unter dem Namen "ICM Asset Management" Finanzdienstleistungen anbietet und sich als liechtensteinische Vermögensverwaltungsgesellschaft mit angeblichem Sitz in Landstrasse 30, Vaduz, ausgibt, über keine Bewilligung der FMA verfügt.
Die FMA macht darauf aufmerksam, dass kein Zusammenhang zwischen der ICM AG bzw. der Internetseite www[dot]i-c-m[dot]li[dot]dcapex[dot]com und der in Liechtenstein ansässigen "International Capital Management AG in Konkurs" (früher "International Capital Management AG"), Registernummer: FL-0002.212.001-5, besteht, deren Bewilligung nach dem Gesetz über die Vermögensverwaltung durch schriftlichen Verzicht per 28. Oktober 2020 erloschen ist.
Die "ICM AG" bedient sich in unrechtmässiger Weise des Namens und der Identität der genannten liechtensteinischen Gesellschaft. Die Betreiber der Website verfügen über keine Bewilligung der FMA und dürfen keine bewilligungspflichtigen Finanzdienstleistungen anbieten.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website www[dot]i-c-m[dot]li[dot]dcapex[dot]com zu tätigen respektive auf Angebote dieser Gesellschaft zu reagieren oder Gelder zu überweisen. Durch die Annahme der Identität einer real existierenden Gesellschaft wird versucht, Gelder entgegenzunehmen, wobei für die Investoren ein Totalverlust ihrer vermeintlichen Investition resultieren kann.
Gesellschaften, die über eine Bewilligung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügen, können dem Register der FMA entnommen werden.
Quelle: https://www.fma-li.li/
Die BaFin nimmt die Kursentwicklung auf den Märkten für Kryptowerte zum Anlass, Verbraucherinnen und Verbraucher erneut vor den Risiken solcher Investments zu warnen.
Sie sollten sich nicht von den in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnenden Preisanstiegen bekannter Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ether, XRP, Bitcoin Cash und Litecoin blenden lassen.
Die BaFin warnt nicht nur vor den Risiken beim direkten Erwerb von Kryptowerten. Riskant sind auch derivative Finanzinstrumente wie finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Zertifikate, die den Kursverlauf von Kryptowerten abbilden (siehe BaFinJournal September 2020).
Bei allen diesen Anlagen können Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Kapitalverluste erleiden. Auch ein Totalverlust ist möglich. Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die sie bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen.
Bereits in der Vergangenheit haben die BaFin und andere Aufsichtsbehörden vor den Risiken vonKryptowährungen und auch Initial Coin Offerings (ICOs) gewarnt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 04. Dezember 2020 gegenüber der FX-One, Geschäftssitz angabegemäß in Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen bietet Kunden die Eröffnung von Handelskonten auf seiner Webseite fx-one.com an, über die Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes, und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFDs) gehandelt werden können. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird FX-One dabei als „Agent“ bzw. als „Anwalt“ im Namen und im Auftrag der Kunden tätig. Zudem werden Handelsentscheidungen von Mitarbeitern der FX-One ohne Einbezug der Anleger getroffen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die FX-One nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Coinsoft und VC Management LLC
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Coinsoft
und
VC Management LLC
mit angeblichen Sitz in
First Floor, St. Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574,
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
E-Mail: support@coinsoft.io, sven.wagner@coinsoft.io
Web: www.coinsoft.io
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Global Gravitation Bitcoin
Beijing, China
Email: ggbtcvip@gmail.com
Website: https://www.ggbtc.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fortraders
Michelin House, 81 Fulham Road, London; 100 Shoreditch High St, Hackney, London, E1 6JQ
Telephone: +1-716-268-8855, +39 02 89735055, +44 7904684965
Email: giorgio.simioni@tradingcons.com, crimelli@tradingcons.com, support@fortraders.email,compliance@fortraders.email
Website: www.fortraders.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Original Forex Management Group
15 Bishopsgate, London, England, EC2N
Web: http://www.ofmguk.com/
E-Mail: support@ofmguk.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Warnung publiziert:
Die CSSF macht die Öffentlichkeit auf ein Betrugsprogramm aufmerksam, bei dem der Name der in Luxemburg zugelassenen Bank, der Quintet Private Bank (Europe) SA sowie ihrer Mitarbeiter und Leitungsorgane missbraucht wird.
Die Betrüger kontaktieren Personen per Telefon oder E-Mail, um ihnen ein Anlageprodukt namens
„LICAT“
anzubieten oder ihnen Kredite anzubieten. Die Abonnementdokumente werden anschließend über eine falsche E-Mail-Adresse, die den Namen und das Logo der Bank enthält, an die betroffenen Personen gesendet.
Die CSSF teilt mit, dass die luxemburgische Bank Quintet Private Bank (Europe) SA ihren Kunden ein solches Produkt nicht anbietet. Darüber hinaus teilte die Bank der CSSF mit, dass sie im Rahmen ihrer Kreditaktivitäten keine Personen, die nicht ihre Kunden sind, telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, um Kredite anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin weist darauf hin, dass sie NorthState keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
„NorthState“ ist der Name der Plattform www.northstate.io, welche angeblich von dem Unternehmen Long Creek Partners Ltd., Roseau, Dominica, betrieben wird. Für den Kundensupport gibt NorthState eine Schweizer Telefonnummer sowie eine Adresse in Zürich, Schweiz, an.
NorthState behauptet fälschlich, von der BaFin beaufsichtigt zu werden, und gibt hierzu ein Zertifikat aus, welches dies belegen soll. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.mircapitalsca.com, auf der ein Unternehmen, das angeblich zwischen 19 und 21 gegründet wurde, Boulevard du Prince Henri, L-1724 Luxemburg, Wertpapierdienstleistungen im Rahmen des Name Mir Capital.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf dieser Website als Mir Capital präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Die CSSF möchte angeben, dass die nach luxemburgischem Recht eingetragene Investmentgesellschaft für Risikokapital, MIR Capital SCA, SICAR, die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassen ist und den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Juni 2004 über die Investmentgesellschaft für Risikokapital unterliegt (SICAR) bezieht sich nicht auf die in dieser Warnung genannte Website.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin weist darauf hin, dass die Aktivitäten der unter „Beexp“ mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main auftretenden unbekannten Betreiber der Internet-Seite beexp.de nicht dem von der BaFinbeaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitut IG Europe GmbH zuzurechnen sind.
Es handelt sich bei der Internetseite www.beexp.de um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter. Diese versuchen in vermutlich betrügerischer Absicht, Verbraucher zur Überweisung von Geldern zu animieren, deren Rückzahlung garantiert wird.
„Beexp“ behauptet wahrheitswidrig, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IG Europe GmbH zu sein. Damit entsteht der unzutreffende Eindruck, dass „Beexp“ im Zusammenhang mit der IG Europe GmbH der Beaufsichtigung durch die BaFin untersteht.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der „Beexp“ noch www.beexp.de eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgendem Unternehmen:
"LG Patrimoine"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „LG Patrimoine“, das auf der Website www.lg-patrimoine.com Anlage- und Vermögensverwaltungsdienste anbietet und vorgibt, mit 39 gegründet zu werden Boulevard Royal, Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen „LG Patrimoine“ ihr unbekannt ist, dass es nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
FXT Brokers
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
FXT Brokers
mit angeblichen Sitz in
365 Road Avenue, London NW8 6LS.
E-Mail: support@fxtbrokers.com, compliance@fxtbrokers.com, vip@fxtbrokers.com
Web: www.fxtbrokers.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
City FX Broker
Suite 305 Griffith Corporate Center, Postfach 1510,
Beachmont Kingstown,
St. Vincent und die Grenadinen
Telefon: +442080899127
E-Mail: support@cityfxbroker.com
Website: www.cityfxbroker.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Dundee Wealth Management AG
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass die:
Dundee Wealth Management AG
mit angeblichen Sitz in
Donau-City-Straße 7,
1220 Vienna, Austria
E-Mail: info@dundeewealthmgmt.eu, investorservices@dundeewealthmgmt.eu
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist der Anbieterin daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgendem Unternehmen:
„Meta Finance Trade“
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „Meta Finance Trade“, das auf seiner Website www.metafinancetrade.com Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, am 51 Boulevard Grande-Duchesse niedergelassen zu sein Charlotte, L-1330 Luxemburg und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassen und reguliert zu werden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen „Meta Finance Trade“ ihr unbekannt ist, dass es nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Solutions Markets/Kiqiwk Holdings Intl Limited
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Solutions Markets
bzw
Kiqiwk Holdings Intl Limited
mit angeblichen Sitz in
Intershore Chambers, Road Town,
Tortola, British Virgin Islands
Web: Web: www.solutionsmarkets.co
E-Mail: support@solutionsmarkets.co, compliance.de@solutionsmarkets.co
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Dezember 2020 gegenüber einer Gesellschaft, die im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung Bred Finance auftritt, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts angeordnet. Das Unternehmen ist angabegemäß in Großbritannien geschäftsansässig.
Bred Finance bietet im Internet deutschsprachigen Kunden die Vergabe von Darlehen an. Potentiellen Kreditnehmern wird ein Darlehensvertrag mit der Bezeichnung „The ministry of justice and the legalization[Absatz] Human rights / Finance Loan“ vorgelegt, der angeblich bei einer Londoner Anwaltskanzlei hinterlegt sei. Teilweise werden deutsche Kunden von Bred Finance überredet, der Gesellschaft ihre EC-Karte sowie sämtliche Zugangsdaten zu übersenden, um angeblich auf diese Weise den gewünschten Kredit zur Verfügung zu stellen.
Damit betreibt Bred Finance gewerbsmäßig das Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
Im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe erhalten deutsche Darlehensnehmer zur Glaubhaftmachung des Angebots von Bred Finance teilweise Nachrichten über die E-Mail-Adresse „bafincontact@gmail.com“. Darin werden die Adressaten unter anderem aufgefordert, eine angeblich fällige Steuerzahlung zu entrichten. Die BaFin betont, dass derartige Mitteilungen in keinem Fall von der BaFin stammen und einzig und allein dem Zweck dienen, bei dem Empfänger den Anschein von Seriosität zu erwecken sowie ihn zu weiteren Geldtransfers zu veranlassen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.metals-finance.com, auf der ein Unternehmen behauptet, eine Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaft unter dem Namen Metals Finance Invest SA oder MFI Luxembourg zu sein und unter gegründet zu werden 3, rue Nicolas Adames, L-1114 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Metals Finance Invest SA oder MFI Luxembourg präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Broker Major Ltd
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands 96960
Telephone: +447985590944, +447459863041
Email: support@brokermajor24.com, support@brokermajor.com, bernard.cross@brokermajor.com,anna.stathos@brokermajor.com, alessandro.calu@brokermajor.com
Website: www.brokermajor-fx.com, www.brokermajor24.com, www.brokermajor.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Loewenherz24 Group, Zürich, Schweiz, bietet auf ihrer Webseite unter der Domain loewenherz24.de ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft Loewenherz24 Group unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt oder erbringt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Lonny Prime Limited
RM4, 16 / F, HO KING COMM CTR, 2-16 FAYUEN ST,
MONGKOK, China
Telefon: 0085256182337; 07723652553; 85253629883;
E-Mail: service@lonny-fx.com.com ; nli65431lina3344520@gmail.com ; wqilin174462@gmail.com ;
Website: https://www.lonny-fx.com/de/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einemt lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Brava500
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Brava500 operiert und eine Internetpräsenz unter https://brava500.com/ hat.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://brava500.com/KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investmentdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist.
Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter http://www.mfsa.com.mt/pages/licenceholders.aspx eingesehen werde
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt:
centralspottradingltd.com
brightfinance.co
solidinvest.co
swisskapital.eu
insta-trading.com
financereserve.com
finexics.io
Die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte Investoren darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einem Unternehmen gehören denen eine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen und/oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 erteilt wurde.
Die CySEC bittet Anleger dringend, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Unternehmen über eine Zulassung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten verfügen.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Traderking
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Traderking
mit angeblichem Sitz in
Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510,
Beachmont, Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
Web: www.traderking.cc, www.traderking.io
E-Mail: toni.schwarzwald@traderking.io, nicole.vandahl@traderking.io
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Wexness Banc / Gozala Enterprise Ltd
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Wexness Banc / Gozala Enterprise Ltd
mit angeblichem Sitz in
Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510,
Beachmont, Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
Web: www.wexness.cc, www.wexness.io
E-Mail: compliance.de@wexness.io, jonas.schneider@wexness.io
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt warnt vor einem nicht lizenzierten Unternehmen.
Procryptotradings
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Procryptotradings operiert und eine Internetpräsenz unter https://www.procryptotradings.com/ hat.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://www.procryptotradings.com/KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter http://www.mfsa.com.mt/pages/licenceholders.aspx eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Cryptofundfx Ltd.
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Cryptofundfx Ltd.
mit angeblichem Sitz in
50 Jermyn St, St. James’s, London SW1Y 6LX,
Vereinigtes Königreich
Chemin du Canal 5, 1260 Nyon,
Schweiz
207 Bank St #452, Ottawa, ON K2P 2N2,
Kanada
contact@cryptofundfx.com
www.cryptofundfx.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Maxellant Investment (Europe) Ltd
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Maxellant Investment (Europe) Ltd ("Maxellant") tätig ist und eine Internetpräsenz unter https://maxellant.com/ hatte. Die Website ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung offline.
Obwohl dieser Rechtsträger vorgibt, von einer Adresse in Malta aus zu operieren, ist die MFSA der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist. Die Entität behauptet, dass "Maxellant ein multinationaler Finanzmakler ist ... Wir stellen unsere Investoren an erste Stelle, da ihr Erfolg unser Wachstum und unsere Expansion bedeutet. Im Laufe der Jahre haben wir in verschiedene Märkte investiert, darunter Forex, NFP und den Markt für synthetische Indizes."
Maxellant behauptet fälschlicherweise, eine von der MFSA ausgestellte Lizenz für Wertpapierdienstleistungen der Kategorie 3 zu besitzen. Der Rechtsträger verwendet ein falsches MFSA-Lizenzdokument.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Maxellant KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investmentdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Maxellant wahrscheinlich um ein System von zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgendem Unternehmen:
"Bitcryptoprofit"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens „ Bitcryptoprofit“, das auf der Website www.bitcryptoprofit.com Anlage- und Handelsdienstleistungen anbietet und vorgibt, in der Rue Notre Dame 40 niedergelassen zu sein. L-2240 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass eine Einrichtung mit dem Namen „Bitcryptoprofit“ ihr unbekannt ist und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
BIMFX24
Suite 305, Griffith Corporate Center, Beachmont,
Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
Telefon: +447448885131
E-Mail: Support@bimfx24.com
Website: https://www.bimfx24.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt:
reliable-trade.com
caratcapital.com
marketseu.com
just2trade.live
Die Cyprus Securities and Exchange Commission ("CySEC") möchte Anleger darüber informieren, dass die vorstehend genannten Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 erhalten hat.
Die CySEC fordert Anleger auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um festzustellen, welche Unternehmen über eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten verfügen.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die nicht autorisierte Aktivitäten auf dem belgischen Markt durchführen.
Die Unternehmen sind folgende:
- Belgius Capital (www.belgius.com)
- Brock Holdings (https://brockholdings.com/)
- Cortez Capital (http://cortezcap-hk.com/)
- Greenbridge International (https://www.greenbridgeinternational.com)
- Hepburn Investment (www.hepburninvestment.com)
- Kasimayari Group (www.kasimayari.com)
- Okuras Global Capital (www.okuras-global.capital)
Die oben genannten Unternehmen sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Belgien zu erbringen.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen der oben genannten Unternehmen zu reagieren und Geld auf eine von ihnen angegebene Kontonummer zu überweisen.
Darüber hinaus können diese Unternehmen nach Angaben der FSMA „ Kesselräume “ sein.
Betrug im Heizungsraum ist eine Art von Betrug, bei dem Verbraucher im Allgemeinen unaufgefordert kontaktiert werden, häufig telefonisch, um ihnen den Verkauf von Aktien oder anderen Finanzprodukten anzubieten. In jüngster Zeit sind die angebotenen Dienstleistungen immer vielfältiger geworden. Zu den derzeit angebotenen Produkten und Dienstleistungen gehören auch: Verwaltungskonten, Festgeldkonten, Anlageberatung, Investitionen in Crowdfunding usw.
Obwohl Heizungskeller behaupten, autorisierte Dienstleister mit einer professionellen Website und auszufüllenden Formularen zu sein, handelt es sich in Wirklichkeit um Betrüger, die fiktive oder wertlose Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
In der Regel wird der Verbraucher dazu verleitet, eine anfängliche, begrenzte Investition zu tätigen, die sehr bald als rentabel erscheint.
Danach wird der Verbraucher aufgefordert, immer mehr zusätzliche Investitionen zu tätigen. Wenn ein Verbraucher jedoch sein Geld zurückfordert, erweist sich dies als unmöglich, ohne zusätzliche Zahlungen zu leisten, und / oder die neuen Investitionen beginnen, Geld zu verlieren.
Die Betrüger setzen den Verbraucher häufig starkem Druck aus (daher der Begriff „Heizraum“) und bestehen darauf, dass sie weiterhin weitere Zahlungen leisten. Am Ende wird der Verbraucher das investierte Geld niemals zurückerhalten.
Um zu verhindern, dass Verbraucher Opfer dieser Art von Investitionsbetrug werden, gibt die FSMA folgende Empfehlungen ab:
Überprüfen Sie immer die Identität des Unternehmens (Unternehmensidentität, Heimatland usw.), das Ihnen Finanzdienstleistungen anbietet. Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein. Wenn sich das Unternehmen außerhalb der Europäischen Union befindet, müssen Sie sich auch der Schwierigkeit eines Rechtsweges im Falle eines möglichen Rechtsstreits bewusst sein.
Überprüfen Sie, ob das Unternehmen eine Autorisierung besitzt, indem Sie die auf der FSMA-Website veröffentlichten Listen durchsuchen. - Überprüfen Sie Ihren Anbieter .
Konsultieren Sie die auf der FSMA-Website sowie auf der Website der ausländischen Aufsichtsbehörden und der IOSCO veröffentlichten Warnungen(Link ist extern). Überprüfen Sie, ob das Unternehmen, das Ihnen eine Finanzdienstleistung anbietet, in einer Warnung genannt wurde. Suchen Sie nicht nur nach dem Namen der betreffenden Firma (n), sondern auch nach der Firma, an die Sie aufgefordert werden, Geld zu überweisen.
Auf der FSMA-Website kann diese Suche über die bereitgestellte Suchfunktion durchgeführt werden. Darüber hinaus sind alle Kesselräume, zu denen die FSMA bereits eine Warnung veröffentlicht hat, in der auf der FSMA-Website veröffentlichten Liste der Unternehmen enthalten, die in Belgien rechtswidrig tätig sind .
Bitte beachten Sie : Die Tatsache, dass die FSMA keine Warnung vor einem bestimmten Unternehmen veröffentlicht hat, bedeutet nicht, dass dieses Unternehmen berechtigt ist, Finanzdienstleistungen anzubieten. Während die FSMA sicherstellen möchte, dass Warnungen rechtzeitig veröffentlicht werden, ist es durchaus möglich, dass ein Unternehmen, das auf dem belgischen Markt rechtswidrig tätig ist, noch nicht auf ihn aufmerksam geworden ist. Darüber hinaus ändern nicht autorisierte Unternehmen regelmäßig ihren Namen.
Seien Sie vorsichtig bei unerwünschten Telefonanrufen / E-Mails (Kaltakquise) , dh wenn der Investor keine vorherige Anfrage gestellt hat. Solche Anrufe sind oft Anzeichen für einen Betrugsversuch.
Seien Sie vorsichtig bei Anfragen, Geld in ein Land ohne Verbindung zum Unternehmen oder zu dem Staat zu überweisen, in dem der Investor ansässig ist. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Betrugs im Heizungsraum Anträge auf Überweisung von Geldern am häufigsten auf Konten bei Banken mit Sitz in Asien gestellt werden.
Seien Sie vorsichtig bei (Versprechen von) völlig unverhältnismäßigen Renditen. Betrüger erzielen zu Beginn häufig erhebliche Gewinne, bis zu dem Tag, an dem der Anleger die Abhebung der investierten Mittel anfordert.
Akzeptieren Sie die von diesen Unternehmen bereitgestellten Informationen nicht unkritisch Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Unternehmen behauptet, berechtigt zu sein, Finanzdienstleistungen anzubieten, obwohl dies nicht der Fall ist. Überprüfen Sie immer die Informationen, die Sie erhalten.
Seien Sie auch vorsichtig bei "geklonten Firmen": Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie tatsächlich keine Verbindung zu letzteren haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als nützlich erweisen, um potenziellen Betrug dieser Art zu erkennen.
Fragen Sie Ihren Vermittler nach klaren und verständlichen Informationen. Investieren Sie niemals, wenn Sie nicht genau verstehen, was angeboten wird.
Seien Sie umso misstrauischer, wenn die Auszahlung von Retouren von einer zusätzlichen Zahlung und / oder der Zahlung einer Steuer abhängig ist. Diese zusätzlichen Forderungen sind oft ein Zeichen von Betrug.
Direktoren und Manager des Unternehmens sollten äußerst wachsam sein. Viele Heizräume richten sich insbesondere an diese Gruppe.
Wenn Sie den geringsten Zweifel daran haben, ob die Ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen rechtmäßig sind, zögern Sie bitte nicht, die FSMA über dasVerbraucherkontaktformular direkt zu kontaktieren . Sie können es auch benachrichtigen, wenn Sie auf ein verdächtiges Unternehmen stoßen, das noch nicht von der FSMA verwarnt wurde.
Für weitere Empfehlungen zur Vermeidung von Investitionsbetrug lädt die FSMA die Anleger ein, die Informationen zum Erkennen und Vermeiden von Betrug zu konsultieren.
Quelle:https://www.fsma.be
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Januar 2021 gegenüber der Handelsplattform mycoinelite.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts, sowie der unerlaubt erbrachten Anlage-und Abschlussvermittlung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Auf der Plattform nennt der Anbieter Geschäftsadressen und Rufnummern in Australien, Großbritannien, Frankfurt am Main/Deutschland sowie der Schweiz.
Über die Plattform mycoinelite.com wird Kunden der Handel in Kryptowährungen und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) angeboten, die auf Rohstoffe, Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente oder Vermögen einschließlich sonstiger derivater Kontrakte wie Optionen, Futures, Aktien oder andere CFD-bezogene Finanzinstrumente laufen.
mycoinelite tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Die Plattform bietet zudem an, Finanzinstrumente im Auftrag des Kunden zu erwerben und anschließend zu verwahren und zu verwalten.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), die Anlage- und Abschlussvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWGsowie das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
FXOptexGroups Global Ltd
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
FXOptexGroups Global Ltd
E-Mail: supportdesk@fxoptexgroups.com, info@fxoptexgroups.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
MM Capital Group Ltd
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
MM Capital Group Ltd
Web: www.itradefx.capital
E Mail: support@itradefx.capital, compliance@itradefx.capital
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin hat mit Bescheid vom 07. Juli 2020 gegenüber der Z.I.E natural edition GmbH, Hamburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Z.I.E natural edition GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform marketssoft.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
FX Global Suisse / MC Experts Ltd
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
FX Global Suisse / MC Experts Ltd
Web: www.fxglobal-suisse.com
E-Mail: customers@fxglobal-suisse.com, info@fxglobal-suisse.com, partners@fxglobal-suisse.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Vandera Trading Limited
1 George Street, Level 10,
Singapore 049145
www.vandera.io
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Five C Limited keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Five C Limited betriebenen Webseite hubtrader.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.bc-opportunityfund.com, auf der sich ein Unternehmen, das behauptet, in der 47 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, gegründet zu sein, als Investition präsentiert Bank und globaler Vermögensverwalter mit dem Namen Bank Capital Opportunity Fund.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich auf dieser Website als Bank Capital Opportunity Fund präsentiert, weder als Kreditinstitut noch für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder aus Luxemburg eine Genehmigung erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fantex / Felicity Group Ltd
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Fantex bzw. Felicity Group Ltd
mit angeblichen Sitz in
8 Copthall, Roseau Valley, 00152,
Commonwealth of Dominica, DO 00152
Web: www.fantex.co; webtrader.fantex.co; my.fantex.co
E-Mail: support@fantex.co, ellen.castillo@fantex.co
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quellle:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Oktober 2020 gegenüber der Egramming GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Egramming GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform captitalcoi-nexchange.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist.
CashFX
Die Jersey Financial Services Commission (JFSC) warnt die Inselbewohner, besonders wachsam zu sein, nachdem berichtet wurde, dass ein Unternehmen namens CashFX möglicherweise Anwohner anspricht.
Das JFSC befürchtet, dass CashFX möglicherweise Finanzdienstleistungen und -produkte auf der Insel anbietet, ohne über eine entsprechende Lizenz zu verfügen.
Andere Aufsichtsbehörden, einschließlich der britischen Financial Conduct Authority, haben ebenfalls Warnungen zu CashFX herausgegeben.
Das JFSC erinnert die Inselbewohner daran, dass Finanzdienstleistungsunternehmen, die in Jersey geschäftlich tätig sind, von der Aufsichtsbehörde zugelassen werden sollten. Eine Liste der registrierten Unternehmen finden Sie auf der Webseite.
Quelle: http://www.jerseyfsc.org
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Cryptofundfx Ltd keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Cryptofundfx Ltd. betriebenen Webseite cryptofundfx.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Appletrade Ltd.
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Appletrade Ltd.
www.appletrade.de/de
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt:
theultimateforex.com
megatradestation.com
digi-coins.net
fxglobaltraders.com
cloudfxoptions.online
Die Cyprus Securities and Exchange Commission ("CySEC") möchte Anleger darüber informieren, dass die vorstehend genannten Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, das eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder die Durchführung von Anlagetätigkeiten gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 erhalten hat.
Die CySEC fordert Anleger auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um festzustellen, welche Unternehmen über eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten verfügen.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Traidnig Monsters co. Ltd / Trading monsters SL
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass:
Traidnig Monsters co. Ltd / Trading monsters SL
(„TDAmeritradeEU“ / „Tdameritrade corp“ / „TDAmeritradeAT“)
Angebl. Hauptsitze: Beijing, Madrid
Web: https://t.me/TDAmeritradeAT
E-Mail: alba@tdatrade.at
Telegramm: +49 157 745 516 35
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet. Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem in einem Drittstaat beaufsichtigten Anbieter wird hingewiesen.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Deutsche Broker FX keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Gesellschaft gibt auf ihrer Homepage „deutschebrokerfx.com“ an von der BaFin und der DeutschenBundesbank beaufsichtigt zu werden. Beides trifft nicht zu.
Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass Dokumente mit dem Logo der BaFin, die von der Deutsche BrokerFX verwendet werden, Fälschungen sind.
Die Gesellschaft tritt unter anderem an Geschädigte der „Option888“ heran und gibt vor im Namen der BaFinzu handeln und gegen eine Vorabgebühr Gelder zurückzuzahlen. Die BaFin ist nie an Rückzahlungen in der dargestellten Form gegenüber Anlegern beteiligt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Argus Trade keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Argus Trade gibt auf ihrer Homepage „argustrade24.com“ an von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dabei gibt sie die Nummer „124140“ an. Die Nummer wird von Argus Trade missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen. In der Unternehmensdatenbank der BaFin ist die Nummer „124140“ einem anderen Unternehmen, der Argus Stockbrokers Ltd., Nikosia, zugeordnet. Argus Stockbrokers Ltd. darf im Rahmen des § 53b KWG (EU-Pass) in Deutschland tätig werden. Argus StockbrokersLtd. steht in keinem Zusammenhang mit der Argus Trade.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat gegenüber der BB Gestionprivee, Kiel, mit Bescheid vom 05. Januar 2021 die sofortige Einstellung des Einlagengeschäfts und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Gesellschaft BB Gestionprivee bietet ihren Kunden die Anlage von Geldern in Sparprodukten an. Das Angebot der Gesellschaft kann über die Domain bb-gestionprivee.com erreicht werden.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Die Gesellschaft untersteht auch nicht, wie behauptet, der deutschen Bankenaufsicht.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.ciplopartners.com, auf der ein Unternehmen, das vorgibt, in der 12E, Rue Guillaume Kroll, 1882 Luxemburg, gegründet zu werden, Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Ciplo Partners Private Equity anbietet .
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das auf der oben genannten Website genannte Unternehmen ihr unbekannt ist und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
TradersPros
ND Corp Limited, registration number: 71357864-000-11-19-7
Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, 183 Queen’s Road Central,
Sheung Wan, HK
Website: https://traderspros.com
Telephone:+441208632000, +4934191857530
Email: Support@traderspros.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen erlangt, das unter dem Namen Cryptoextrade tätig ist und eine Internetpräsenz unter https://cryptoextrade.com/ hat.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://cryptoextrade.com/KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen abzuschließen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Optimus Markets / Dragon Capital KFT
Ungarn, Budapest, Wesselenyi, utca, 66., fszt. 1
Website: https://optimusmarkets.com
E-Mail: support@optimusmarkets.com
Telefon: +1 784-427-2347; +3617844272347
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
KapitalFX
http://www.kapitalfx.de/, http://www.kapitalfx.ch/
support@kapitalfx.ch, gracia.kapitalfx@gmail.com, borisgoldfeld@kapitalfx.de
konig.kapitalfx@gmail.com, moor.kapitalfx@gmail.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) sowie die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 16.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.bancdeluxembourg.com, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Banc de Luxembourg anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das auf dieser Website genannte Unternehmen nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
horizoninvest.cc
support@horizoninvest.cc
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 17.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
TrustFX Tradings
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen TrustFX Tradings tätig ist und eine Internetpräsenz unter https://www.trustfxtradings.com/ hat. Obwohl dieser Rechtsträger vorgibt, von einer Adresse in Malta aus zu operieren, ist die MFSA der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist.
Auf seiner Website behauptet der Rechtsträger, dass "Trust Forex Tradings. Ein Ort für alle, die einfach Bitcoins kaufen und verkaufen wollen. Einzahlung von Geldern mit Ihrer Visa/MasterCard oder Banküberweisung. Sofortiger Kauf/Verkauf von Bitcoins zu einem fairen Preis ist garantiert. Nichts extra. Schließen Sie sich den über 700.000 Nutzern aus der ganzen Welt an, die mit unserem Service zufrieden sind."
Diese Website nutzt und verweist unerlaubt auf die Lizenznummer, die registrierte Adresse und andere Firmendaten eines maltesischen lizenzierten Unternehmens.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass TrustFX Tradings KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen, VFA-Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei TrustFX Tradings wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
PrimoTrade
8 Copthall, Roseau Valley, 00152 Commonwealth of Dominica
Telephone: 07307427558; 07782799680; 02080972999; +442080970485; +447537152821
Email: support@primotrade.co
Website: https://primotrade.co/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Deutsche Coin keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in Stuttgart unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Aufgrund der Inhalte seiner Webseite deutsche-coin.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Unternehmen Deutsche Coin unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg warnt vor folgender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.access-sa.net, auf der ein Unternehmen Anlage- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet und vorgibt, an der 16 avenue de la Liberté in Luxemburg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf dieser Website als Access präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Die CSSF weist darauf hin, dass die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, Access SA, SICAV-SIF, die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassen ist und den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, nicht mit dieser verbunden ist die in dieser Warnung genannte Website.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Expertise Trader Ltd
Web: https://expertisetrader4.net
E-Mail: support@expertisetrader4.net
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 lit c und lit e Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 18.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Karello D Buro LLC
https://tritoncapitalmarkets.com
mit angeblichem Sitz in
First St. Vincent Bank Ltd Building,
James Street, Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 18.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) warnt vor folgender Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.oceangroupcapital.co.uk, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, am 30 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, ansässig zu sein und von der US-Regierung reguliert zu werden Commission de Surveillance du Secteur Financier.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf dieser Website als Ocean Group Capital präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungenin oder von Luxemburg erteilt wurde.
Die CSSF weist darauf hin, dass die Gesellschaft, Ocean Group Capital SCA, SICAR, nach luxemburgischem Recht eingetragen ist, in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassen ist und den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Juni 2004 über die Investmentgesellschaft in Bezug auf Risikokapital unterliegt ( SICAR) bezieht sich nicht auf die in dieser Warnung genannte Website.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Fincheck24, Stockholm, Schweden, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite fincheck24.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Fincheck24 unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt. Die Gesellschaft gibt zudem wahrheitswidrig an, ein Private Placement der Gesellschaft „BIONTECH SE“ anzubieten.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, bis sie von der BaFin gestoppt werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Topindex
Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde Finansinspektionen (FI) ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die sich als Vertreter von Topindex ausgeben, schwedischen Anlegern anbieten, mit Wertpapieren zu handeln. Sie behaupten, dass sie mit Tradingcentralen zusammenarbeiten, diese Firma steht ebenfalls auf der Warnliste.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Topindex ein laufendes Unternehmen ist. Topindex ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht es unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Mitteilung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Topindex ist auch nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen nach eigenen Angaben ansässig ist, zugelassen.
FI warnt Investoren und andere Personen davor, Geschäfte mit Firmen zu machen, die nicht autorisiert sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Liste der Firmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, finden Sie auf www.fi.se unter Company Register.
Topindex
Beachmont Business Centre
Suite 107, Kingstown
St. Vincent und die Grenadinen
Web: https://topindex.co
E-Mail: support@topindex.co, danieltrade@topindex.co
Telefon:+44 7912 57 6421
Quelle: https://www.fi.se
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Tradingcentralen / Stockholms tradingcentral
Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde Finansinspektionen (FI) ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die sich als Vertreter von Tradingcentralen ausgeben, schwedischen Anlegern anbieten, mit Wertpapieren zu handeln und dabei zu helfen, durch Betrug verlorenes Geld wiederzuerlangen. Sie behaupten, dass sie mit Topindex zusammenarbeiten, diese Firma steht ebenfalls auf der Warnliste.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Tradingcentralen ein laufendes Unternehmen ist. Tradingcentralen ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht es unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht autorisiert sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Liste der Firmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, finden Sie auf www.fi.se unter Company Register.
Quelle: https://www.fi.se
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattformen gmmkex.com und akfxgram.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der betriebenen Webseiten gmmkex.com und akfxgram.com sowie weitere Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im In-land benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen dar-über, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminal-ämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Digital Currency Market
Cnr Old and Church Street, P.O. Box 2290,
Roseau, Commonwealth of Dominica
Telephone: English +44753715331; +31203699551; +31203699552 Email: compliance@digitalcurrencymarket.io; support@digitalcurrencymarket.io
Website: https://digitalcurrencymarket.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Share Oracle Ltd, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite bit-capitals.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Share Oracle Ltd. unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten und von derBaFin beaufsichtigen Finanzdienstleistungsinstitut BIT Capital GmbH, Berlin, und der Share Oracle Ltd bzw. der Handelsplattform bit-capitals.com besteht. Vielmehr bedient sich die Share Oracle Ltd. bei ihrer Geschäftsabwicklung der Bezeichnung Bit Capitals bzw. Bit Capital LLC sowie der Geschäftsadresse der BITCapital GmbH jeweils ohne deren Zustimmung. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass Share Oracle Ltd.für das lizensierte Unternehmen handelt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Icon Falcon Holdings Ltd.
http://www.iconfalconholdings.com/index.htm
Email: info@iconfalconholdings.com
Telefon:+ 1-866-476-1210 (Fax)
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li.li/) hat über folgende Webseiten eine Warnmeldung veröffentlicht:
www.investexp.de
www.finanzexp.de
www.beexp.de
www.europexp.de
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die Betreiber der genannten Webseiten über keine spezialgesetzliche Bewilligung der FMA verfügen und keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtigen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen.
Es wird zudem unzulässig das Logo der FMA in Vertragsunterlagen verwendet und damit der falsche Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die FMA erzeugt.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Webseiten zu tätigen respektive auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.
Quelle: https://www.fma-li.li/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit: dem unbekannten Betreiber der Website www.cryptodeutsch.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 23.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Ozols IT Service Consult GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Ozols IT Service Consult GmbH i.G. nimmt auf ihren Geschäfts-konten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf di-verse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplatt-form www.ztrade24.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Kode Tech Solutions LTD keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Kode Tech Solutions LTD betriebenen Webseite www.brokerunity.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
AISITE Services Limited
Wohnung C, 23 / F, Lucky Plaza 315-321 Lockhart Road,
Wan Chai, Hongkong
www.hkaisfx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) https://www.mfsa.mt hat vor einem nicht lizenzierten Unternehmen gewarnt:
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf einen Rechtsträger mit dem Namen Forte Trade Limited ("der Rechtsträger") aufmerksam geworden, der eine Internetpräsenz unter https://www.fortetradelimited.com/ hat. Auf seiner Website behauptet der Rechtsträger, dass "die erste und sicherste Krypto-Asset-Investment-Firma, gegründet wurde, um intelligente Portfolios mit seinen Experten-Investoren, Kunden-Priorität-Ansatz, sichere und High-Tech-Investment-Tools zu bieten. Beseitigung der Risikofaktor, um von digitalen Vermögenswerten zu verdienen, ist die Plattform erstellt, um exklusive Zinsertrag bieten".
Diese Website verwendet unerlaubt die Daten einer in Malta registrierten Gesellschaft und verweist auf diese.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass https://www.fortetradelimited.com/KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, VFA-Dienstleistungen, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei https://www.fortetradelimited.com/ wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EmperiumFX keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite emperiumfx.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft EmperiumFX unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der
Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im In-land benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Nilsen Markets keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Nilsen Markets betriebenen Webseite nilsen-markets.com sowie weitere Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
swisseu.de
complaints@swisseu.de
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 24.02.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
BaFin untersagt der Vital Resources LTD die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung sowie das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung des Einlagengeschäfts an.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Vital Resources LTD, Marshallinseln, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und ihr die Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben.
Die Vital Resources LTD wird auf den Webseiten der Coinibank (coinibank.co) und der Coiniwelt (coiniwelt.com), die jeweils über kein Impressum verfügen, in den „Geschäftsbedingungen“ genannt.
Das Unternehmen eröffnet auf seinen Plattformen Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Finanzinstrumenten abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Zudem bietet die Gesellschaft auch „Sparkonten“ an.
Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügen die Handelsplattformen bzw. ihr Betreiber nicht.
Auf die Veröffentlichung zur „Coinibank“ vom 2. Dezember 2020 wird hingeweisen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass das Unternehmen Associates of Lions & Partners AG keine Erlaubnis nach dem KWGzum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.
Das Unternehmen hat auch keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in Stuttgart unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Aufgrund der Inhalte seiner Webseite associates-of-lions-and-partners.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Lincoln Consulting Group LLC
377 Oak Street, Garden City,
NY 11530 USA
Web: www.lincolnconsultinggrp.com
E-Mail: info@lincolnconsultinggrp.com
Telefon: +1 516 856 7185
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Lykke Pte. GmbH
28C Stanley Street, Singapur 068737
Web: https://lykke.com/
E-Mail: Lykke@lykke.com; pr@lykke.com; support@lykke.com
Phone: +41 43 508 63 7
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
REMAXIMA
Die Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen (die Behörde) weist darauf hin, dass eine Einrichtung namens REMAXIMA nicht in St. Vincent und die Grenadinen registriert ist. Von diesem Unternehmen bereitgestellte Dokumente, aus denen hervorgeht, dass es in St. Vincent und den Grenadinen registriert, eingetragen, lizenziert oder in irgendeiner Weise mit der Behörde verbunden ist, sind falsche und gefälschte Dokumente.
Die Behörde weist ferner darauf hin, dass keine Person mit dem Namen Claude B. F Haylock mit der Bezeichnung Generaldirektor der Behörde angeschlossen ist und befugt ist, in ihrem Namen Dokumente zu unterzeichnen.
Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass Personen keine Geschäfte mit diesem Unternehmen tätigen sollten, da sie möglicherweise Betrug ausgesetzt sind.
Quelle: http://svgfsa.com
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.afin.de
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die BaFin hat gegenüber der Silverdale Holdings Ltd, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 11. Mai 2020 angeordnet, den grenzüberschreitenden Eigenhandel sofort einzustellen.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2020 gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste ( http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Oktober 2020 gegenüber A&E Products Ltd, Marshallinseln und Bulgarien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die R & R Consulting GmbH in Deutschland unter der Markenbezeichnung Aurimentum eine Vermögensanlage in Form einer „sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt oder in Aussicht stellt“ i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ öffentlich anbietet.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Internetseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) aus Malta hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Internetseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Im Hinblick auf Paraiba World und Paraiba Deluxe wird aktuell die Behauptung verbreitet, wonach es keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Tätigkeit in Deutschland bestünden und die Angelegenheit mit Finanzaufsichtsbehörden geklärt sei.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Swiss Premium Fx mit angeblichem Firmensitz in Eschborn keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. September 2020 gegenüber der Gesellschaft Jonar N. Stein, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Im Nachgang zu ihrer Verbrauchermeldung vom 21. August 2020 stellt die BaFin nunmehr klar, dass die Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ nicht durch die Binnewies Unternehmensberatung GmbH, sondern durch unbekannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unternehmens beworben und angeboten wurde.
Die Portugiesische Kommission für den Wertpapiermarkt (CMVM) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (cmvm@cmvm.pt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste ( http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat der Capital Force Ltd. – allgemein bekannt als „Option888“ – mit Sitz in Apia, Samoa, mit Bescheid vom 21. März 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat der Celestial Trading Ltd. (Mahé, Seychellen) mit Bescheid vom 6. Juni 2018 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Finanzkommissionsgeschäft einzustellen und abzuwickeln.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22.10.2020 gegenüber der Wolar Holdings LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2020 gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) aus Belgien (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Concord Financial Consult, einem Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen anbietet. Darüber hinaus hat dieses Unternehmen den Namen und das Logo der FSMA an sich gerissen.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. September 2020 gegenüber der Premium Service ECN GmbH ngeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) aus Frankreich (https://www.amf-france.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li) hat über folgendes Unternehmen eine Warnmeldung veröffentlicht:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Coinibank/coinibank.co mit angeblicher Geschäftsanschrift in München und Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat das Unternehmen WilliamPartners auf ihre Warnliste gesetzt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilte die FMA mit, dass WilliamPartners http://www.williampartners.net nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Im Nachgang zu ihrer Verbrauchermeldung vom 21. August 2020 stellt die BaFin nunmehr klar, dass die Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ nicht durch die Consult-It OHG, Burgwedel (vormals Hannover), sondern durch unbekannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unternehmens beworben und angeboten wurde.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) warnt Anleger nachdrücklich, Vorschlägen zur Investition in Container mit größter Wachsamkeit zu begegnen.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 06. November 2020 bzw. 23. November 2020 gegenüber der Pulse Markets Ltd., Mauritius, Betreiberin der Handelsplattform pulstrade.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) (https://www.fsc.bg/bg/) warnt die Öffentlichkeit vor Finanzbetrug durch die folgenden nicht autorisierten Investmentintermediäre:
Die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat am 7. Dezember 2020 das öffentliche Angebot von Stückaktien der Nowea Energy Inc. durch die Crystal Finance & Co Ltd., laut eigenen Angaben mit Sitz in Fortis House Spencer Dock, North Wall, Dublin 1, Irland, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Crystal Finance & Co Ltd. keine Stückaktien der Nowea Energy Inc. zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität.
Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Asterblum GmbH i.G.
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Brunnlitz GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FinTechServices GmbH
Global Data Conduct GmbH
Global tech Mc GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.b
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Prime-InvestFX / Prime-InvestFX Ltd
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 07.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Prime-InvestFX / Prime-InvestFX Ltd
mit angeblichem Sitz in
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro
Marshall Islands, MH96960
+44 07944083433
support@prime-investfx.com
www.primeinvest-fx24.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Kolusha OU / FMR International OU („Barons VC“)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 07.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass die
Kolusha OU / FMR International OU („Barons VC“)
Harju maakond, Tallinn, Keslinna linnaosa, Roosikrantsi tn 2-K276, 10119
Harju maakond, Tallinn, Keslinna linnaosa, Parda tn 4, 10151, Estonia
77 Sir John Rogerson’s Quay, Grand Canal Docklands, Dublin, Ireland
+43 720 884733
www.baronsvc.com/
support@baronsvc.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Royal Banc
https://royalbanc.io
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Royal Banc (Website: https://royalbanc.io), das Handels- / Maklerdienstleistungen anbietet und behauptet, am 32-36 Boulevard d eingerichtet zu werden 'Avranches, Private Business Center, 1160 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens Royal Banc ihr nicht bekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat
Quelle: http://www.cssf.lu
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
MonaCoins.co
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 08.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
MonaCoins.co
Mit angeblichen Sitz in
20-22 Wenlock Road, London N1 7GU, Vereinigtes Königreich
Web: www.monacoins.co/
E-Mail: kundenservice@MonaCoins.co, support@MonaCoins.co; erik.h@monacoins.co
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG erster Fall) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Maxxoin Investment (Europe) Ltd
https://www.maxxoin.com/
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Maxxoin Investment (Europe) Ltd ("Maxxion") tätig ist und eine Internetpräsenz unter https://www.maxxoin.com/ hat.
Obwohl dieses Unternehmen vorgibt, von einer Adresse in Malta aus zu operieren, ist die MFSA der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist. Das unternehmen behauptet, dass "Maxxoin eine Plattform ist, auf der Anlegern die Möglichkeit geboten wird, einen ROI von 108% zu erzielen, wenn sie mit Krypto-Währungen investieren, während das Unternehmen Bitcoin mit Hilfe der hochentwickelten Software abbaut.
Wir bieten Ein- und Auszahlungen über Kryptowährungen an und überwinden damit die größte Hürde, die es den Anlegern ermöglicht, sofort Gelder zu transferieren. Durch die Verwendung von Kryptowährungen anstelle von Fiat bieten wir den Anlegern sofortige Einzahlungen, blitzschnelle Ausführung, eine Vielzahl von Investitionsplänen und besten Kundensupport".
Maxxion behauptet fälschlicherweise, eine von der MFSA ausgestellte Lizenz für Investitionsdienstleistungen der Kategorie 3 zu besitzen. Das Unternehmen verwendet ein falsch gezeichnetes MFSA-Lizenzdokument.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die BaFin hat gegenüber der Silverdale Holdings Ltd, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 11. Mai 2020 angeordnet, den grenzüberschreitenden Eigenhandel sofort einzustellen.
Diese Anordnung bezieht sich auf sämtliche Plattformen dieses Unternehmens, auch auf die neulich in Betrieb genommene Handelsplattform www1.topinvestus.co.
Auf die Bekanntmachung vom 28.Mai 2020 wird verwiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Infinity Trust Management
https://itm-eu.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Infinity Trust Management, das auf der Website https://itm-eu.com Wertpapierdienstleistungen erbringt, indem es behauptet, in der Rue Alcide 12 gegründet zu sein de Gasperi, L-1615 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens Infinity Trust Management ihr unbekannt ist und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Capital Way Group / Capital Group
Sofia District, Maldost Region, R.A. Maldost-3, BULGARIA
Telephone: +44203 318 4938; +447723081090
Email: Support@capitalway-group.com
Website: https://capitalway-group.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2020 gegenüber der Global Data Conduct GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Global Data Conduct GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www. Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2020 gegenüber der Global Data Conduct GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Global Data Conduct GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.trades.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
13.08.2020, geändert am 12.10.2020
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Inquot Investing Group
16 Millwall Dock Rd Isle of Dogs, London E14 8PX; 574 First Floor,
First St.Vincent Bank Ltd Building, James Street, Kingstown St Vincent & the Grenadines
and
Route de Meyrin 267, 1217 Meyrin, Switzerland
Telephone: 02036565969, +41445206555, +0335228487449
Email: support@inquot.com
Website: www.inquot.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Starkmarkets.com is operated by Krisimark Ltd
Sofia, Suhodolska Street, bl.8, fl.4, ap.11.
Telephone: +44 7553199009
Email: finance@starkmarkets.com, support@starkmarkets.com, compliance@starkmarkets.com
Website: www.starkmarkets.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
RTTFX
Suite 305, Griffith Corporate Center Beachmont, Postfach 1510
Kingstown Saint Vincent und die Grenadinen
Telefon: 02038853877; 02037698314; 07882858462
E-Mail: support@rttfx.com;Compliance@rttfx.com
Website: https://www.rttfx.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen erweckt auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu.
Aktualisierung vom 05.08.2020:
Die BaFin hat der Adler Group B.V. mit Bescheid vom 05.08.2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung vom 14.10.2020:
Das Unternehmen tritt aktuell als Adler Holding Capital an den Markt heran. Auch insoweit gilt der Bescheid vom 05.08.2020 mit dem dem Unternehmen aufgegeben wurde, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 9.07.2020, geändert am 14.10.2020
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Avex Capital
https://avexcapital.com
Avex Capital verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
F30-F32 Eden Plaza
Eden Island, Mahe
Seychellen
Telefon: +44 130 234 81
Email: support@avexcapital.com
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Avex Capital zu vertreten, schwedischen Investoren den Handel mit Wertpapieren anbieten.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Avex Capital ein laufendes Unternehmen ist. Avex Capital ist weder von FI ermächtigt, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Avex Capital ist laut der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen behauptet, ansässig zu sein, auch nicht befugt, Finanzdienstleistungen zu erbringen.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten.
Quelle: https://www.fi.se
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Natixis Life and Wealth Investment Management (Klon einer von der EUA autorisierten Firma)
35–37 Ludgate Hill, London, EC4M 7JN
Telefon: 02039250674, 02037457130
E-Mail: info@nlwuk.com
Website: www.nlwuk.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Von der EUA autorisierte Unternehmensdaten
Diese von der EUA autorisierte Firma, für die Betrüger angeblich arbeiten, hat keine Verbindung zur „Klonfirma“. Es ist berechtigt, Dienstleistungen oder Produkte in Großbritannien anzubieten, zu
bewerben oder zu verkaufen.
Die korrekten Angaben lauten:
Firmenname: Natixis Life
Firmenreferenznummer : 203236
Adresse: 51, Avenue Kennedy, L-1855 LUXEMBURG
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.pimalo-invest.com, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Pimalo-Invest anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich als Pimalo-Invest präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Darüber hinaus usurpiert die in dieser Warnung genannte Website www.pimalo-invest.com die Identität des luxemburgischen Unternehmens Pimalo-Invest S.à rl, das in keiner Beziehung zu dieser Website steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2020 gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die ION & Maga Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.bluetrading.com und www.coinbrokerz.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt:
fxpb.us
avexcapital.com
u-i-group.com
marketsswiss.com
primaryfxmarkets.com
conventusgroup.com
capitallevel.com
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. September 2020 gegenüber der Premium Service ECN GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Premium Service ECN GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.tradedax.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Coin Market Solutions
https://coinmarketsolutions.com/
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass Finantsinspektsioon keine Lizenzen an Coin Market Solutions erteilt hat, wie fälschlicherweise aus der Verwendung des Logos von Finantsinspektsioon auf der Webseite https://coinmarketsolutions.com/ abgeleitet werden kann. Ebenso wenig hat Finantsinspektsioon die Nutzung des Logos von Finantsinspektsioon in irgendeiner Weise durch die betreffende Person gestattet oder genehmigt. Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz der Finantsinspektsioon verfügen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland anbieten dürfen, ist auf der Webseite der Finantsinspektsioon http://www.fi.ee zu finden.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.alpha-prevoyance.com, auf der ein Unternehmen, das sich am 30 Boulevard Royal in Luxemburg niederlassen will, Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Alpha anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich auf dieser Website als Alpha präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und anderen Finanzdienstleistungen in oder aus Luxemburg erteilt wurde und es nicht als Unternehmen für kollektive Kapitalanlagen oder Wertpapierfirmen zugelassen wurde.
Die CSSF möchte auch darauf hinweisen, dass die nach luxemburgischem Recht gegründete Gesellschaft Alpha SA nicht mit der in dieser Warnung genannten Website in Verbindung steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Prime Funder
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Prime Funder
www.primefunder.co
support@primefunder.co
compliance@primefunder.co
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
XTRGate bzw South Bay Holdings Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
XTRGate bzw South Bay Holdings Ltd
mit angeblichem Sitz in
Cnr Old and Church Street
POB 2209 Roseau
Commonwealth of Dominica
Web: https://www.xtrgate.com/
E-Mail: support@xtrgate.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
General Investment Partners
Herron Tower, 110 Bishops Gate, London, EC2N 4AY
Telephone: 01174031493; 02070523766
E-Mail: info@generalinvestment-partners.com
Web: www.generalinvestment-partners.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. August 2020 gegenüber der Herods Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Herods Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.get-financial.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Coinex Foundation Ltd. (Coinex.com)
1 North Bridge Road Nr. 21-10 High Street Center Singapur 17909
E-Mail: product@coinex.com, support@coinex.com, Compliance@coinex.com
Web: https://www.coinex.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Bit Trading a trading style of ABA Exchange
14 Rotermanni, 10111, Tallinn, Estonia
Telephone: 01613941778
Fax: 01613941779
E-Mail: support@bit-trading.com
Web: www.bit-trading.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat gegenüber der GreenRiver OU, Tallinn, Estland, mit Bescheid vom 29. September 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft GreenRiver OU ist Betreiberin der Handelsplattform „Morgan Trust“, welche über die Domain morgantrust.eu erreicht werden kann, für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Kryptowährungen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Paramount FX Trade oder PFXT Ltd
https://paramountfxtrade.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Paramount FX Trade oder PFXT Ltd firmiert und eine Internetpräsenz unter https://paramountfxtrade.com/ hat. Das Unternehmen behauptet, "ein regulierter Broker durch die MFSA über 7 Jahre" und "ein Market Maker für CFD- und Devisenkassakontrakte" zu sein.
Diese Website macht unbefugten Gebrauch und verweist auf die registrierte Adresse und andere Firmendetails eines in Malta lizenzierten Unternehmens.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass es sich bei Paramount FX Trade oder PFXT Ltd. NICHT um in Malta eingetragene Unternehmen handelt, die nach maltesischem Recht NOR lizenziert oder anderweitig von der MFSA autorisiert sind, die Dienstleistung einer Börse oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die nach maltesischem Recht eine Lizenz oder sonstige Genehmigung erforderlich ist. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit den oben genannten Einrichtungen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. September 2020 gegenüber der o.g. Handelsplattform die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform 10cryptomarket.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes sowie Rohstoffe und Waren (Commodities) laufen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Der BaFin liegen Hinweise auf eine (vorgebliche) Geschäftsanschrift in Großbritannien vor. Über E-Mail-Adressen mit dem Domänenteil 10cryptomarket.com treten Personen an deutsche Anleger heran und geben sich dabei als Mitarbeiter einer „Zulassungsabteilung“ im Auftrag einer „Börsenaufsichtsbehörde“ aus.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Asterblum GmbH i.G.
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Brunnlitz GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FinTechServices GmbH
Global Data Conduct GmbH
Global tech Mc GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Herods Consulting GmbH
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
ION & Maga Consulting GmbH
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Premium Service ECN GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 21.10.2020
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Stanton Wade
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
Stanton Wade
https://stantonwade.com/
contact@stantonwade.com
customerservics@stantonwade.com
sales@stantonwade.com
compliance@stantonwade.com
careers@stantonwade.com
admin@stantonwade.com
Tel.Nr.: +43720775017
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen mit dem Namen Mistral Trading erhalten, das unter https://mistraltradingltd.com/ im Internet präsent ist. Diese Website verwendet die Angaben eines maltesisch registrierten Unternehmens, Mistral Trading Limited (C 85815), das eine Schifffahrtsgesellschaft ist und keine Finanzdienstleistungen anbietet. Betrüger verwenden die Angaben dieses echten Unternehmens in dem Bemühen, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass https://mistraltradingltd.com/KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen ist UND NICHT befugt ist, Finanzdienstleistungen in oder von Malta aus anzubieten. Darüber hinaus bestätigt die MFSA, dass https://mistraltradingltd.com/KEINE Verbindung mit dem maltesisch registrierten Unternehmen Mistral Trading Limited (C 85815) hat.
- Die Website https://mistraltradingltd.com/ scheint daher ein Klon des rechtmäßigen Unternehmens zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem falschen Unternehmen zu tätigen.
Mistral Trading Limited
https://www.mistraltrading.eu
C 85815, 147/1 St.-Lucia-Straße, Valletta
Klon
Mistral Trading Ltd
https://mistraltradingltd.com
C 85815, 147/1 St.-Lucia-Straße, Valletta
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der Behörde unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register / eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Vuelex
https://www.vuelex.com
Nach Beschwerden von Anlegern warnt der AMF die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Vuelex, einem Unternehmen, das auf seiner Website nicht autorisierte Wertpapierdienstleistungen und Finanzinvestitionsberatung in Frankreich anbietet https://www.vuelex.com.
Vuelex bietet Privatanlegern Beratungs- und Ermessensmanagementdienste an. Der AMF warnt jedoch davor, dass Vuelex keinen rechtlichen Status hat, der es ihm gestattet, Anlegern in Frankreich Finanzinvestitionsberatung oder Portfoliomanagementdienste von Drittanbietern oder andere Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Der AMF empfiehlt den Anlegern, nicht auf Anfragen von Personen zu reagieren, die mit diesem Unternehmen verbunden sind, und die Informationen in keiner Form an Dritte weiterzugeben. Schließlich erinnert der AMF Anleger und Einzelpersonen daran, diese Sicherheitsrichtlinien zu befolgen, bevor sie eine Investition tätigen:
Kein Werbematerial sollte Sie übersehen lassen, dass hohe Renditen immer mit einem hohen Risiko verbunden sind.
Erfahren Sie so viel wie möglich über das Unternehmen oder den Vermittler, der versucht, Ihnen ein Produkt zu verkaufen (Autorisierung / Zertifizierung, Firmengeschichte, Standort des Hauptsitzes usw.).
Investieren Sie nur in ein Produkt, das Sie verstehen.
Fragen Sie sich, wie und von wem der Kauf- oder Verkaufspreis des beworbenen Produkts festgelegt wird, und finden Sie die genauen Bedingungen und den Zeitplan für den Verkauf des Produkts heraus, insbesondere in Fällen, in denen das Produkt in eine Anlageklasse mit geringer Liquidität investiert.
Quelle: https://www.amf-france.org
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Netbit Services and Solutions OÜ
https://www.tradingon.io/
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass Netbit Services and Solutions OÜ (Registrierungscode 14718830) keine Tätigkeitslizenz für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen in Estland besitzt und daher Netbit Services and Solutions OÜ nicht befugt ist, Investitionsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://www.tradingon.io/ mit verschiedenen Wertpapieren zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland anbieten dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Investment Management Services Pty Ltd.
802, 8 / F, Garda Global Center, 6 Sha Tsui Road, Tsuen Wan, Hongkong
cs@inmsfx.com
www.inmsfx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Stone Financial Corp
The Marunouchi Building
2 Chome-4-1 Marunouchi Chiyoda City
Tokyo 100-6390, Japan
Telephone: +8 134 540 0413
E-Mail: info@stonefinancialcorp.com, clients@stonefinancialcorp.com
Website: www.stonefinancialcorp.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
BlueData OÜ
https://mdx500.com/
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass BlueData OÜ (Registernummer 14438771) keine Tätigkeitslizenz für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen in Estland besitzt und daher BlueData OÜ nicht berechtigt ist, Investitionsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://mdx500.com/ mit verschiedenen Wertpapieren zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Trust Capital Investment
Suite 1, 5 Percy Street, Fitzrovia
London W1T 1DG;'
Quai du Seujet 12, 1201 Genève, Switzerland
Telephone: +41225093180
E-Mail: support@trustcapitalinv.com
Web: www.trustcapitalinv.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat der FrankfurtFx, die jetzt auch als BoerseFx tätig ist, mit Bescheid vom 19. Oktober 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.
Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „Vereinbarung-FrankfurtFx. Über Risikofreies Investment“ sowie „Vereinbarung-BoerseFx. Über Risikofreies Investment“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Auf die Veröffentlichungen zu diesen beiden Plattformen vom 17. Juli 2020, vom 22. Juli 2020 und vom 30. September 2020 wird hingewiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Fxfinancepro
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf eine unter dem Namen Fxfinancepro operierendes Unternehmen aufmerksam geworden, welches eine Internetpräsenz unter https://fxfinancepro.com/ hat.
Das Unternehmen gibt vor, ein "Online-Forex-Broker mit langjähriger Erfahrung auf dem Markt" und ein "Finanz-Börsenmakler" zu sein, der eine große Auswahl an Anlageprodukten wie Forex, Metalle, Indizes, Energien, Aktien, ETFs und Kryptowährungen anbietet.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Fxfinancepro KEINE in Malta eingetragene Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert wurde, um die Dienstleistung einer Börse oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste ( http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.kurprinz-capital.com, auf der sich ein Unternehmen als privater Portfoliomanager namens Kurprinz Capital SARL-S präsentiert und in 21 Gruuss Strooss, L-9991 Weiswampach gegründet wurde.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass einem Unternehmen namens Kurprinz Capital SARL-S keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Oktober 2020 gegenüber A&E Products Ltd, Marshallinseln und Bulgarien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen bietet Kunden die Eröffnung von Handelskonten auf seiner Webseite infinitrade.com an, über die Forex-Produkte, Indizes, Rohstoffe, finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFDs) und Kryptowährungen gehandelt werden können. Die Handelsentscheidungen werden automatisiert von der Plattform ohne Einbezug der Anleger getroffen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die A&E Products Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
Auf der o. g. Internetseite wird ausdrücklich die A&E Products Ltd als verantwortliche Betreiberin der Plattform benannt. Aus der BaFin vorliegenden Unterlagen geht in Widerspruch dazu hervor, dass sich gegenüber Anlegern das Unternehmen Wide Range Services EOOD, Bulgarien, als verantwortlicher Betreiber bezeichnet. Der Bescheid vom 22. Oktober 2020 ist daher auch gegenüber der Wide Range Services EOOD erfolgt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die R & R Consulting GmbH in Deutschland unter der Markenbezeichnung Aurimentum eine Vermögensanlage in Form einer „sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt oder in Aussicht stellt“ i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ öffentlich anbietet.
Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFinzuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft dieBaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
CoinglobeFX Ltd.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens CoinglobeFX Ltd, das auf seiner Website www.coinglobefx.com Wertpapierdienstleistungen und -forderungen erbringt, als Makler in der Rue des Peupliers 20 , L-2328 Luxemburg-Hamm, und von der CSSF zu regulieren.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens CoinglobeFX Ltd nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Clairfield Consulting Group LLC
156 5th Avenue, 4th Floor, Flatiron District,
New York, NY 10010, USA
Telephone: +1 914 240 8172
Fax: +1 914 295 1554
Email: info@clairfieldconsultinggrp.com
Website: www.clairfieldconsultinggrp.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
COINBANK AS
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass die Firma COINBANK AS (Registernummer 14202575) nicht über eine Zulassung als Kreditinstitut verfügt und daher COINBANK AS nicht das Recht hat, das Wort "Bank" in ihrem Firmennamen zu verwenden. Gemäß § 12 (2) des Gesetzes über Kreditinstitute dürfen nur Kreditinstitute das Wort "Bank" oder Derivate oder deren fremdsprachliche Entsprechungen in ihrem Geschäftsnamen verwenden. Die Liste der Unternehmen, die über eine Genehmigung der Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite der Finantsinspektsioon http://www.fi.ee zu finden.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Triton Partnership Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass die
Triton Partnership Ltd
https://lcoinmarket.com/
Beachmont, Bussines Center,
Suite 91, Kingstown
St Vincent and the Grenadines
support@lcoinmarket.com
+43-72-002-2845
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
RMItrade
40 Bank Street, Canary Wharf, London, E14 5NR
Telephone: 01422774389
E-Mail: support@rmitrade.com
Web: www.rmitrade.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
www.skyway.capital/
Tel. +7 495 419-04-56
'E-Mail: support@skyway.capital
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 03.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Website
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt.
Tan Allen Piguet Asset Management
www.tapam.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.tapam.com und vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Tan Allen Piguet Asset Management, das Wertpapierdienstleistungen anbietet und wahrscheinlich potenzielle Kunden auf luxemburgischem Gebiet anwirbt.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in Luxemburg zu erbringen.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. November 2020 gegenüber der Summit Investment Group OÜ aus Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform summitrade.io werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference –CFDs) angeboten, die auf Rohstoffe, Aktien, Forex, ETFs, Indizes und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Der BaFin liegen Hinweise auf eine (vorgebliche) Geschäftsanschrift in Estland vor.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Coolbaugh Securities LLC
130 Varick St New York, NY 10013, USA
Telephone: 1 929 207 0138;
Fax: 1 929 290 0333
Mail: info@coolbaughsecurities.com
Web: www.coolbaughsecurities.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Global Express Trading (Los Angeles, USA)
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Global Express Trading, GXTrading Ltd und GlobalXpress Trading Limited firmiert und eine Internetpräsenz unter https://globalxpresstrading.com hat.
Global Express Trading behauptet, die "führende Krypto-Währungsbörse seit dem ersten Tag der Bitcoin-Verteilung" zu sein. Sie behauptet auch, eine MFSA-Lizenznummer zu besitzen.
Diese Website macht unbefugten Gebrauch und verweist auf die Lizenznummer, die registrierte Adresse und andere Firmendetails eines maltesisch lizenzierten Unternehmens.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Global Express Trading KEINE in Malta registrierte Firma ist, die NOR von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen, VFA-bezogene Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen anzubieten, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich beim globalen Expresshandel wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
KJA Digital Asset Investments AS
Die Finanzaufsichtsbehörde informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen mit dem Firmennamen KJA Digital Asset Investments AS laut Handelsregister nicht existiert, und bestätigt, dass ein solches Unternehmen keinen Antrag auf Erteilung einer Aktivitätslizenz einer alternativen Fondsverwaltungsgesellschaft gestellt hat. Die Liste der Unternehmen, denen von der Finanzaufsichtsbehörde eine Aktivitätslizenz erteilt wurde oder die in Estland grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen können, finden Sie auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde unter http://www.fi.ee.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Royalsfx
19 Avenue De la Paix
1202 Genf, Schweiz
www1.royalsfx.co
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
JustCoin Trade Limited
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen JustCoin Trade Limited firmiert und eine Internetpräsenz unter https://justcointrade.com/ hat. JustCoin Trade Limited behauptet, der "führende Krypto-Währungsumtausch seit dem ersten Tag der Bitcoin-Verteilung" zu sein. Sie behauptet auch, im Besitz einer MFSA-Lizenznummer zu sein.
Diese Website macht unbefugten Gebrauch und verweist auf die Lizenznummer, die eingetragene Adresse und andere Firmendetails eines maltesisch lizenzierten Unternehmens.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass die JustCoin Trade Limited, die KEINE in Malta registrierte Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen, VFA-bezogene Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen anzubieten, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei der JustCoin Trade Limited wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt.
Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
FMR International OÜ
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass FMR International OÜ (Registernummer 14482103) keine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen in Estland besitzt und daher FMR International OÜ nicht befugt ist, Investitionsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://baronsvc.com/ mit Derivaten zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Genehmigung von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Internetseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
https://presidioinvestmentsltd.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite https://presidioinvestmentsltd.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, einen Sitz in 6c, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxembourg, zu haben und unter der Bezeichnung Presidio Investments Limited Wertpapier- und Handelsdienstleistungen zu erbringen.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens Presidio Investments Limited nicht bekannt ist, und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) aus Malta hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
IMARKETX Bank
https://www.imarketx.com/index.php#faq.
Die iMarketx Bank behauptet, ein "...lizenziertes Offshore-Einzelhandels-Bankinstitut zu sein, das Einlagen entgegennimmt, Zinsen zahlt und Kreditprodukte sowie andere Bankdienstleistungen anbietet".
Die iMarketx Bank verwendet die Daten eines in Malta eingetragenen Unternehmens unbefugt und verweist darauf.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass die iMarketx Bank KEINE in Malta eingetragene Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Bankdienstleistungen, VFA-Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei der iMarketx Bank wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
BIMEX MARKETS LTD
Die Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen (die Behörde) weist darauf hin, dass ein Unternehmen namens BIMEX MARKETS LTD. 42588 IBC 2020 ist in St. Vincent und die Grenadinen nicht registriert. Von diesem Unternehmen bereitgestellte Dokumente, aus denen hervorgeht, dass es in St. Vincent und den Grenadinen registriert, eingetragen oder lizenziert ist, sind falsche und gefälschte Dokumente.
Bitte beachten Sie auch, dass das Unternehmen nicht mit dem registrierten Vertreter Wilfred Services Ltd. verbunden ist und die Adresse: Suite 515, Griffith Corporate Center, Postfach 1510, Beachmont, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen nicht die Adresse von dem Unternehmen ist. Die Behörde weist ferner darauf hin, dass Personen keine Geschäfte mit diesem Unternehmen tätigen sollten, da sie möglicherweise Betrug ausgesetzt sind.
Quelle: http://svgfsa.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Internetseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.cosminvest-sa.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, unter der Bezeichnung Cosminvest oder COSMI Group, Wertpapierdiensleistungen zu erbringen und von der CSSF überwacht zu werden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als Cosminvest S.A. oder COSMI Group ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft luxemburgischen Rechts Cosminvest S.A. in keinerlei Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
EXEN FX LTD
Die Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen (die Behörde) weist darauf hin, dass ein Unternehmen namens EXEN FX LTD. 62546 IBC 2020 ist in St. Vincent und die Grenadinen nicht registriert. Von diesem Unternehmen bereitgestellte Dokumente, aus denen hervorgeht, dass es in St. Vincent und den Grenadinen registriert, eingetragen oder lizenziert ist, sind falsche und gefälschte Dokumente.
Bitte beachten Sie auch, dass das Unternehmen nicht mit dem registrierten Vertreter Wilfred Services Ltd. verbunden ist und die Adresse: Suite 515, Griffith Corporate Center, Postfach 1510, Beachmont, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen nicht die Adresse von diesem Unternehmen ist.
- Die Behörde weist darauf hin, dass Personen keine Geschäfte mit diesem Unternehmen tätigen sollten, da sie möglicherweise Betrug ausgesetzt sind.
Quelle: http://svgfsa.com
Im Hinblick auf Paraiba World und Paraiba Deluxe wird aktuell die Behauptung verbreitet, wonach es keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Tätigkeit in Deutschland bestünden und die Angelegenheit mit Finanzaufsichtsbehörden geklärt sei. Damit wird der nichtzutreffende Eindruck erweckt, dass die Unternehmen in Deutschland erlaubterweise tätig sein dürfen. Das trifft nicht zu.
Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Die Bescheide sind mittlerweile bestandskräftig, auf die weiterhin gültige Bekanntmachung wird verwiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Steiner Greves
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Steiner Greves
mit angeblichem Sitz in
Rotenturmstraße 16-18, 1010 Wien
info@steinergreves.com
www.steinergreves.com
+43 720 022054, +43 720 022076
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) und Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Toxat Investment Ltd.
60 Albert Street # 08-01 OG Albert Complex
Singapur 189969
www.toxat.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Swiss Premium Fx mit angeblichem Firmensitz in Eschborn keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen versendet an potenzielle Kunden Formulare mit Zahlungsinformationen und mit dem Logo der BaFin und des Auswärtigen Amtes. Es behauptet zudem wahrheitswidrig, von der zypriotischen Aufsicht CySEC lizensiert zu sein.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. September 2020 gegenüber der Gesellschaft Jonar N. Stein, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts angeordnet.
Das Unternehmen wendet sich eigeninitiativ an potentielle Interessenten. Über ein bei der Jonar N. Stein eröffnetes Handelskonto handelt die Gesellschaft anschließend mit Finanzinstrumenten zugunsten ihrer Kunden. Darüber hinaus unterbreitet die Jonar N. Stein ihren Kunden Anlageempfehlungen im Hinblick auf bestimmte Finanzinstrumente, die dann ebenfalls über das jeweilige Handelskonto angeschafft oder veräußert werden. Die für Anleger erworbenen Wertpapiere werden von der Jonar N. Stein verwahrt und verwaltet.
Damit erbringt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG) und die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Zudem betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlichen Erlaubnisse verfügt die Jonar N. Stein nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
bond-invest.com
E-Mail: info@bond-invest.com
Website: bond-invest.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Im Nachgang zu ihrer Verbrauchermeldung vom 21. August 2020 stellt die BaFin nunmehr klar, dass die Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ nicht durch die Binnewies Unternehmensberatung GmbH, sondern durch unbekannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unternehmens beworben und angeboten wurde.
Es handelt sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl.
Quelle: https://www.bafin.de 09.11.2020
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Asterblum GmbH i.G.
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Brunnlitz GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FinTechServices GmbH
Global Data Conduct GmbH
Global tech Mc GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Herods Consulting GmbH
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
ION & Maga Consulting GmbH
Jonar N. Stein, Hongkong
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Premium Service ECN GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Portugiesische Kommission für den Wertpapiermarkt (CMVM) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (cmvm@cmvm.pt) gesetzt:
INVESTTECK
www.investteck.com und www.investteck.net
INVESTTECK ist gemäß Artikel 295(1)(a) und (b) des portugiesischen Wertpapiergesetzbuches nicht berechtigt, irgendeine Art von Finanzintermediationstätigkeit in Portugal auszuüben. Der CMVM stellt klar, dass diese Einrichtung rechtlich nicht befugt ist, Werbung oder Kundenwerbung für Kunden zu betreiben, die auf Verträge zur Finanzintermediation abzielen.
Quelle: cmvm@cmvm.pt
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
GCG International
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft namens GCG International welche, auf ihrer Internetseite www.gcginternational.net, eine luxemburgische Telefonnummer als Kontakt angibt.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens GCG International nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://energie-5.com, auf der ein Unternehmen, das behauptet, am 27B Boulevard Marcel Cahen, Luxemburg, bzw. an der 50 Avenue JF Kennedy, Luxemburg, ansässig zu sein, unter dem Namen Energie 5 Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die CSSF teilt der Öffentlichkeit mit, dass ihr Energie 5 nicht bekannt ist und dass dieses Unternehmen keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass die nach luxemburgischem Recht gegründete Gesellschaft Energie 5 Holding S.A. nicht mit der in dieser Warnung erwähnten Website verlinkt ist.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Budsfx
Max-Högger-Straße 81
8048 Zürich, Schweiz
Telefon: 02039051136
E-Mail: support@budsfx.com
Website: www.budsfx.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat der Capital Force Ltd. – allgemein bekannt als „Option888“ – mit Sitz in Apia, Samoa, mit Bescheid vom 21. März 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Capital Force Ltd. bewirbt unter www.option888.com unter anderem den Forexhandel sowie den Handel mit Aktien, Indizes und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG). Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWGgrenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür nach § 32 Absatz 1 KWGerforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Aktualisierung vom 13.11.2020:
Es liegen aktuelle Hinweise vor wonach die „Trust Gain Capital“ (auch TGCapital) an Verbraucher herantritt, die durch die Plattform „Option888“ geschädigt wurden und diesen in Aussicht stellt, verlorene Investitionen zurückzuzahlen.
Anhand der vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft in betrügerischer Absicht handelt und keine Rückzahlung erfolgt.
Eine Untersagung der Geschäftstätigkeit der „Trust Gain Capital“ wird derzeit noch geprüft. Hierzu erfolgt gegebenenfalls eine gesonderte Bekanntmachung.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 23.03.2018, geändert am 13.11.2020
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Ubrokers / Ubrokers.com
58, Metropoleos Straße
105 63, Athen, Griechenland
E-Mail: Anthony.p@ubrokers.com , support@ubrokerseu.zendesk.com
Web: www.ubrokers.com, www.ubrokers.com/eu
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat der Celestial Trading Ltd. (Mahé, Seychellen) mit Bescheid vom 6. Juni 2018 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Finanzkommissionsgeschäft einzustellen und abzuwickeln.
Die Gesellschaft betreibt insbesondere Forexhandel im eigenen Namen und für fremde Rechnung; zudem handelt es mit Aktien und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG).
Die Gesellschaft nutzt wie zuvor die Capital Force Ltd. den Namen „Option888“. Die BaFin hat der Capital ForceLtd. bereits mit Bescheid vom 21. März 2018 die Geschäftstätigkeit untersagt.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Aktualisierung vom 13.11.2020:
Es liegen aktuelle Hinweise vor wonach die „Trust Gain Capital“ (auch TGCapital) an Verbraucher herantritt, die durch die Plattform „Option888“ geschädigt wurden und diesen in Aussicht stellt, verlorene Investitionen zurückzuzahlen.
Anhand der vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft in betrügerischer Absicht handelt und keine Rückzahlung erfolgt.
Eine Untersagung der Geschäftstätigkeit der „Trust Gain Capital“ wird derzeit noch geprüft. Hierzu erfolgt gegebenenfalls eine gesonderte Bekanntmachung.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 3.06.2018, geändert am 13.11.2020
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22.10.2020 gegenüber der Wolar Holdings LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen bietet Kunden die Eröffnung von Handelskonten auf seiner Webseite cryptechs.io an, über die Forex-Produkte, Rohstoffe und Waren („commodities“), Aktien, Kryptowährungen, Indizes und finanzielle Differenzkontrakte (CFD) gehandelt werden können. Die Handelsentscheidungen werden von Mitarbeitern der Wolar Holdings LTD ohne Einbezug der Anleger getroffen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Wolar Holdings LTD nicht und handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2020 gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die ION & Maga Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.bluetrading.com und www.coinbrokerz.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 19.10.2020, geändert am 17.11.2020
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) aus Belgien (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Concord Financial Consult, einem Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen anbietet. Darüber hinaus hat dieses Unternehmen den Namen und das Logo der FSMA an sich gerissen.
CONCORD FINANCIAL CONSULT LTD ist keine autorisierte Investmentfirma in Belgien. Es ist daher nicht gestattet, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.
Nach den der FSMA zur Verfügung stehenden Informationen könnten die vorgeschlagenen Aktivitäten betrügerischer Natur sein und insbesondere das betrügerische Angebot der Vermögensverwaltung betreffen.
Die FSMA rät daher dringend ab auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen zu reagieren welches von Concord Finanz Consult gemacht wird.
Concord Financial Consult verwendet die folgenden Kontaktdaten:
Website: www.concordfinancialconsult.com
Adresse : Boulevard de Waterloo / Waterloolaan 36, 1000 Brüssel
E-Mail : info@concordfinancialconsult.com
Tel. : +358449221594 und +12025949919
Die FSMA hat festgestellt, dass die Namen und Logos der FSMA und der FPS Finance im Zusammenhang mit diesem betrügerischen Angebot von Finanzdienstleistungen und -produkten verwendet werden.
Betrüger senden Verbrauchern ein Dokument, mit dem bestätigt werden soll, dass das Unternehmen über die erforderlichen Berechtigungen zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen verfügt. Dies ist jedoch ein falsches Dokument, das den Namen und das Logo der FSMA an sich reißt.
Dies ist ein Fall von Identitätsdiebstahl, bei dem Betrüger versuchen, Geld und / oder persönliche Informationen von ihren Opfern zu extrahieren. Daher wurde der Fall an die Justizbehörden weitergeleitet.
Quelle: https://www.fsma.be
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.otc-markets.eu, auf der ein Unternehmen, das behauptet, in der 121 avenue de la Faïencerie, L-1511 Luxemburg, gegründet zu sein, unter dem Namen Wertpapierdienstleistungen anbietet von OTC-Märkten oder Brokerhouse OTC.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als OTC Markets oder Brokerhouse OTC präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. September 2020 gegenüber der Premium Service ECN GmbH ngeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Premium Service ECN GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.tradedax.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 19.10.2020, geändert am 17.11.2020
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
SwissKapital
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7BWG und § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass
SwissKapital
https://swisskapital.eu/
mit angeblichen Sitz in
Bern-Mittelland 3000-3030, Schweiz
E-Mail: support@swisskapital.eu
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§1 Abs 1 Z 7 BWG) und die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
24XploiTTrade
13-14 Hertslett Rd, Großbritannien
Telefonnummer: +1 765 374 6802
Web: https://24xploittrade.comhttps://24xploittrade.co.uk
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) aus Frankreich (https://www.amf-france.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Der AMF fordert Privatanleger nachdrücklich auf, bestimmte von Laurent Chenot vorgeschlagene Aktivitäten mit größter Wachsamkeit zu betrachten.
Nach mehreren Berichten von Investoren warnt die Autorité des Marchés Financiers die Öffentlichkeit über die Vorschläge und Aktivitäten von Laurent Chenot durch seine Unternehmen Legendary Learning und Tradinvest.
Laurent Chenot hat Privatpersonen eingeladen, auf seiner Website kostenpflichtige Schulungen zum Thema Finanzen zu abonnieren, bevor sie an Online-Broker weitergeleitet werden. Sobald sie auf diesen Plattformen registriert sind, haben die Anleger Finanztransaktionen mit hochspekulativen Finanzprodukten auf der Grundlage spezifischer Anlageempfehlungen durchgeführt. Eine Reihe von Investoren hat sich an den AMF gewandt, nachdem sie auf diesen Plattformen erhebliche Verluste gemacht hatten.
Die von Laurent Chenot und seinem Team durchgeführten Aktivitäten scheinen den Wertpapierdienstleistungen der Vermögensverwaltung im Auftrag Dritter und / oder der finanziellen Anlageberatung zu entsprechen, für die weder Laurent Chenot, sein Team noch seine Unternehmen Legendary Learning oder Tradinvest tätig sind die behördlichen Genehmigungen. Darüber hinaus sind die außereuropäischen Makler, die Laurent Chenot den Privatanlegern vorstellt, auch nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Frankreich zu erbringen.
Gemäß den Bestimmungen des Währungs- und Finanzgesetzbuchs bedarf die Erbringung dieser Wertpapierdienstleistungen der Genehmigung des AMF.
Der AMF empfiehlt den Anlegern, nicht auf Kontakte oder Angebote für Finanzschulungen zu reagieren, die direkt von Laurent Chenot oder seinen Unternehmen gemacht wurden, insbesondere nicht für die Dienste "Livret Alpha","Livret Alpha Performance", "Dollar King", "Money Daddy" "oder" First Trading ", und dass sie es unterlassen sollten, sie in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben.
Im Allgemeinen erinnert der AMF Privatanleger daran, diese Sicherheitsrichtlinien zu befolgen, bevor sie eine Investition tätigen:
Kein Werbematerial sollte Sie übersehen lassen, dass hohe Renditen immer mit einem hohen Risiko verbunden sind.
Erfahren Sie so viel wie möglich über das Unternehmen oder den Vermittler, der versucht, Ihnen ein Produkt zu verkaufen (Identität, Niederlassungsland, zivilrechtliche Haftung, Organisationsregeln usw.).
Seien Sie sich bewusst, dass Sie nicht in nur wenigen Stunden Online-Training ein erfahrener Händler werden können.
Vermeiden Sie die nicht regulierten Forex-Märkte, an denen das Risiko besteht, mehr Kapital als den von Ihnen investierten Betrag zu verlieren (wenn Sie kein erfahrener Investor sind).
Quelle: https://www.amf-france.org
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (https://www.fma-li.li/) hat über folgendes Unternehmen eine Warnmeldung veröffentlicht:
Die Betreiber der Website www[dot]general-european-finance[dot]com geben sich als das an der Adresse Josef Rheinberger Strasse 2, 9490 Vaduz, Liechtenstein, ansässige Finanzunternehmen (Registernummer: FL-0001.008.001-1) aus.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass zwischen der Website www.general-european-finance.com und dem General European Finance & Investment Trust reg., (GEFI Trust), Registernummer: FL-0001.008.001-1 keine Verbindung besteht.
Die Website www.general-european-finance.com bedient sich in unrechtmässiger Weise der Identität der genannten liechtensteinischen Gesellschaft. Die Betreiber von www.general-european-finance.com verfügen über keine Bewilligung der FMA und haben keinen Geschäftssitz in Liechtenstein.
Bei der „GEF - General European Financement“ und der Webseite www.general-european-finance.com handelt es sich vermutlich um einen Klon zwecks Vermittlung betrügerischer Finanzanlagen oder Phishing.
Die FMA rät dringend davon ab, Finanzgeschäfte über die Website www.general-european-finance.com zu tätigen.
Quelle: https://www.fma-li.li/
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt:
Die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ("CySEC") möchte Investoren darüber informieren, dass die folgenden Websites nicht zu einer Einrichtung gehören, der eine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen und/oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I)/2017 erteilt wurde.
monecor.eu
ampglobalfx.com
cardinalfx.trade
falconfxoption.com
lab-finance.com
24cryptofxtrade.com
ctrust.co
CySEC bittet die Anleger dringend, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen tätigen, um sich zu vergewissern, welche Rechtspersönlichkeiten für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten zugelassen sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.capfinance-gestion.com, auf der ein Unternehmen, das behauptet, in 12D, Impasse Drosbach, Luxemburg, bzw. 4 rue T. Edison, Luxemburg, gegründet zu sein bietet Wertpapierdienstleistungen (einschließlich Anlagekonten) unter dem Namen Cap Finance an.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich auf der Website als Cap Finance präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder aus Luxemburg erteilt wurde und dass es nicht als Investmentfonds zugelassen ist.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
TradeLtd (betrieben von Currency Board OU)
Harju Maakond
Tallinn, Estland
https://tradeltd.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
www.online-trading.io
Suite 305, Griffith Corporate Center
Beachmont, Postfach 1510
Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
E-Mail: support@online-trading.io
Website: www.online-trading.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 18.11.2020 gegenüber der Handelsplatt-form cryptodeutsch.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform cryptodeutsch.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes sowie Rohstoffe und Waren (Commodities) laufen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. cKWG. Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Eben sowenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Über E-Mail-Adressen mit dem Domänenteil cryp-todeutsch.com kontaktieren Personen deutsche Anleger und geben sich dabei als Mitarbeiter einer „Zulassungsabteilung“ im Auftrag einer „Börsenaufsichtsbehörde“ aus. In anderen Fällen, die der BaFin bekannt geworden sind, treten Personen auf diesem Wege auf und behaupten fälschlicherweise, für die Lizenzierung nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz zuständig zu sein. Für die Durchführung der vorgetäuschten Lizenzierung wird eine Zahlung verlangt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
TechCapital Process OÜ
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass TechCapital Process OÜ (Registrierungscode 14399603) keine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen in Estland besitzt und daher TechCapital Process OÜ nicht befugt ist, Investitionsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://www.gulftrader.com/ mit Derivaten zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Genehmigung von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden.
Quelle: http://www.fi.ee
Die BaFin hat gegenüber der Waltika Partners LTD, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 11. November 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft Waltika Partners LTD ist Betreiberin der Handelsplattform „Imperial Finance Group“, welche über die Domain imperial-finance.co erreicht werden kann, für finanzielle Differenzkontrakte (CFD), Devisen und Aktien.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.#
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
SAFE IG
http://www.safeig.com
Trust Company Complex, Ajeltake Road
Ajeltake Island, Majuro
Marshall Islands MH96960
Email: support@safeig.com
Telephone numbers: 02039662801, 02038853491
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Viele Online-Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.
Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text wieder:
Folgendes ist passiert.
Ich hatte mich Anfang des Jahres auf einer Internetseite registriert, da ich von dem Handelsrobotersystem über die Sendung „Höhle der Löwen“ gehört habe. Daraufhin habe ich etliche Anrufe von diversen Anbietern erhalten und habe mich letztlich auf Mycoinbanking eingelassen. Dort habe ich dann ca. 250 Dollar eingezahlt, nachdem mich der Herr (ein Herr Stefan Marek) am Telefon durch die Wirren des Prozederes der Anmeldung und Einzahlung geführt hat. Letztlich ging es dann um die Verifizierung und da bin ich zum ersten Mal stutzig geworden, da die deutsche Internetseite doch recht schlecht übersetzt war. Ich habe mich dann geweigert die Verifizierung durchzuführen und wollte mein eingezahltes Geld zurückfordern. Das ging wohl nicht, da ich nicht verifiziert war und ich wurde daraufhin über Monate immer wieder angerufen, wobei ich die Gespräche stets abgebrochen habe oder gar nicht ans Telefon mehr ging. Ich habe damals das Geld abgeschrieben und unter Erfahrung verbucht.
Vor ca. drei Wochen bin ich dann nach einem erneuten Anruf ans Telefon gegangen und ein netter Herr war dran.
Ein Herr Matthias Bjerg hat sich als mein Finanzberater bei Mycoinbanking vorgestellt und mir erzählt, das Robotersystem hätte mittlerweile mehr 1000 Dollar „erwirtschaftet“. Sie hätten versucht mich des öfteren zur erreichen und ich solle doch das Geld mir auszahlen lassen. Daraufhin haben wir am selben Tag einen Termin gemacht und der Herr hat dann über Teamviewer auf meinen Computer zugegriffen.
Zur Verifizierung musst ich mich dann in mein Onlinebanking einwählen, wobei er gesehen hat, dass dort 2000 Euro auf dem Tagesgeld lagen. Die Vorgehensweise kam mir wieder etwas seltsam vor, aber ich dachte, das muss wohl so sein und immerhin haben sich die 250 Dollar ja vermehrt. Nun ging wieder eine Odysee mit diversen Prozeduren los. Nachdem er mich in meinen Account bei Mycoinbanking eingeloggt hat, standen zunächst knapp 1600 Dollar als „Gewinn“ da, nach einigen Minuten und einem erneuten Anruf waren es plötzlich 9000 Dollar und wir haben einen Auszahlungsbetrag von 7000 Dollar ausgemacht. Das kam mir erneut seltsam vor, aber er meinte, er hätte ein paar Positionen geschlossen. Nun gut…der Blödheit nicht genug. Er meinte man müsse das Geld über eine andere Bank sich auszahlen lassen, da es sich um Bitcoins handeln würde und das nicht direkt gehen würde.
Daraufhin haben wir ein Konto bei Coinbase eröffnet. Dies hat auch diverse Prozeduren erfordert. Der Herr Bjerg meinte, um einen Betrag von 7000 Dollar sich auszahlen zu lassen, müsse meine Bankverbindung verifiziert werden und dazu müssten ich 1500 Euro überweisen, die ich dann sofort wieder bekommen würde. Die sein notwendig um zu verhindern, dass man mit dem System Geldwäsche betreibt. So dumm wie ich war, habe ich das mit seiner Hilfe überwiesen und musste dann leider das Gespräch verlassen, da ich einen Termin hatte. Wir hatten ausgemacht, dass er sich am selbigen Tag noch meldet und wir die Rücktransaktion durchführen. Jetzt können Sie raten wie gut das funktioniert hat.
Ich habe von dem Herrn nichts mehr gehört.
Nach drei Tagen bekam ich eine E-Mail, dass er einen Unfall gehabt hätte und sich daher erst jetzt melden würde. Ich müsste noch meinen Ausweis und eine Rechnung von mir schicken, damit die Rücktransaktion stattfinden kann. Das war der letzte Kontakt. Ich habe die Dokumente geschickt und versucht den Herrn per E-Mail zu erreichen, aber seit gut drei Woche ist jetzt nichts mehr passiert.
Hier endet der Bericht des Anlegers.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Coinibank/coinibank.co mit angeblicher Geschäftsanschrift in München und Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen versendet an Kunden unter missbräuchlicher Verwendung des Namens und des Logos de rBaFin in Frankfurt am Main Rechnungen. Es verwendet zudem unzulässig das Logo der BaFin und des Bundesministeriums der Finanzen auf weiteren Unterlagen für Kunden und erzeugt damit den falschen Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die BaFin oder das Bundesfinanzministerium.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Paragon Finance
http://www.paragon-finance.io
8 Copthall, Roseau Valley,
00152 Commonwealth of Dominica
Email: support.en@paragon-finance.io, compliance.en@paragon-finance.io
Telephone numbers: 02080970715, 02080970441,02080970442, 02080683956, 02038680837,02038680943, 02080976023,02080976424, 01224246369, 02080972855, 02080978391, +35796150961,+35795605398, +35796457748
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat das Unternehmen WilliamPartners auf ihre Warnliste gesetzt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilte die FMA mit, dass WilliamPartners http://www.williampartners.net nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text zuWilliamPartners wieder:
Ich wurde durch die „vermeintliche“ Börsenplattform „WilliamPartners“ betrogen.
Die Firma gibt vor eine Plattform für computergesteuerten automatisierten Börsenhandel zu sein.
Ich habe zunächst 200 Euro riskiert. Dieses Geld wollte ich später zurück haben weil ohne eigenen Einsatz dort eben nicht viel läuft, mir aber versprochen wurde, dass mir kein zeitlicher Aufwand entstünde.
Dann erhielt ich endlich einen Rückruf von WilliamPartners, mit dem Angebot mir über Fernsteuerung des Computers bei der Eingabe fehlender Daten zu helfen damit die Rücküberweisung meines Guthabens auf meine Kreditkarte funktioniere.
Wir haben Passfotos und Meldezettel gescannt und eingereicht. Das schien alles notwendig, da Kapitalertrag doch adressiert werden müsse (auch wenn ich noch keinen Ertrag hatte). Es entstand bei mir das Vertrauen danach das Geld zurück zu erhalten. Es kam ein Pin-Code auf mein Handy, der angeblich notwendig wäre um meine Mastercard zu bestätigen. Aber dieser PinCode wurde in Wirklichkeit dazu genutzt weitere 1700 Euro auf William-Partners überwiesen. Der Mitarbeiter wechselte schnell die Fenster auf meinem Computer und ich loggte ihn aus. Erst im Nachhinein habe ich den Betrug gemerkt und Mastercard verständigt. Das Geld habe ich trotzdem nicht mehr zurück erhalten, aber eine neue Kreditkarte.
Ich habe bei William-Partners auf der Web-Plattform dann ohne externe Hilfe eine Rücküberweisung eingegeben, weil ich erstmal das Gefühl hatte nicht von der Plattform selbst (wo ja alle Beträge korrekt gelistet waren), sondern nur von dem Betreuer betrogen worden zu sein, der vielleicht nach Erfolg bezahlt würde und deshalb Geldüberweisungen zu WP veranlasst hätte. Es schien mir unmöglich, dass eine derart große Trading-Plattform mit eigenem Trading-Programm nur für Betrugszwecke geschaffen worden wäre. Damals war auch im Internet noch nichts Negatives von WilliamPartners zu finden, wie heute. Wie auch immer, meine eigegebene Rücküberweisung blieb dauerhaft auf Pending.
Dann hat WP mich angerufen, dass Mastercard urgiert habe und alles ein Missverständnis sei und sie nicht rücküberweisen hätten können, da doch die Kreditkarte sich geändert habe. Das klang logisch, denn ich hatte doch tatsächlich vergessen die neue Kreditkartennummer einzugeben. Damit war der wochenlange Pending-Status erklärt. Ich gab also die neue Kreditkartennummer an. Ich würde nun zu deren Bestätigung einen Pin erhalten, den ich telefonisch mitteilen solle. Das schien mir verdächtig, doch in der SMS, die ich wohl von Mastercard erhielt, stand nichts von einer Überweisung eines Betrages, sondern nur: „WYRE purchase code xxxxxx. Valid for 10 minutes.“ Das schien unverdächtig.
Der Betreuer, der auf meinen Computer zugriff, schaltete wieder über ein paar Fenster. Das kannte ich schon und koppelte ihn sofort ab. Aber Im Nachhinein sah ich, dass er es dennoch geschafft hatte weitere 250 Euro in die falsche Richtung zu überweisen. Warum bei der Code-Übermittlung nichts von der Überweisung in der SMS stand ist mir ein Rätsel. Wie auch immer, es handelte sich nicht um den gleichen Mitarbeiter wie beim ersten mal. So muss davon ausgegangen werden, dass die gesamte Plattform mitsamt den Mitarbeitern, die einen anrufen, tatsächlich zum Zwecke des Betrugs geschaffen wurde. Mein Guthaben dort zeigt nun 2152,96 Euro an. Das ist die Summe um die ich betrogen wurde.
Hier endet der Bericht des Anlegers.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
AOX Capitals / AOX Trade
143 Castle Road 517 District
New York, USA
support@aoxcapitals.com
http://www.aoxcapitals.com, http://www.aoxtrade.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Im Nachgang zu ihrer Verbrauchermeldung vom 21. August 2020 stellt die BaFin nunmehr klar, dass die Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ nicht durch die Consult-It OHG, Burgwedel (vormals Hannover), sondern durch unbekannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unternehmens beworben und angeboten wurde.
Es handelt sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Mentor FX (betrieben von Mentor Corp)
Erster Stock, 1. St. Vincent Bank Ltd Gebäude; James Street,
Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
Telefonnummer: 448704786973
Web: https://mentorfx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
M365FX
First Floor, First St. Vincent Bank Ltd Building
James Street, PO Box 1574
Kingstown, St Vincent & the Grenadines
Telephone: 08006891052
Email: admin@m365fx.co.uk, support@m365fx.co.uk
Website: www.m365fx.co.uk
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Paragon Finance
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
Paragon Finance
http://www.paragon-finance.io und http://www.paragon-finance.cc
mit angeblichen Sitz in
8 Copthall, Roseau Valley, 00152 Commonwealth of Dominica
support.en@paragon-finance.io, compliance.en@paragon-finance.io
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Digitafx; Ultratradefx
USA Maryland
Email: info@digitafx.com info@ultratradefx.com
Telefon: 1 (929) 417-5669 (Digitafx), +1 (863) 226-5354 (Ultratradefx)
https://www.digitafx.com/ https://ultratradefx.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) warnt Anleger nachdrücklich, Vorschlägen zur Investition in Container mit größter Wachsamkeit zu begegnen.
Nach mehreren Berichten von Investoren warnt die Autorité des Marchés Financiers die Öffentlichkeit vor Angeboten zur Investition in Container. Der AMF empfiehlt, dass Anleger nicht auf Angebote von Einzelpersonen reagieren sollten, in Container zu investieren, ohne vorher zu prüfen, ob diese Personen über die erforderlichen Garantien oder Genehmigungen verfügen.
Dem AMF ist bekannt, dass einige Investoren von Direktvermarktern telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden, die ihnen die Möglichkeit bieten, in Container zu investieren, auf die über eine Online-Plattform zugegriffen werden kann. Anleger werden dann gebeten, einen falschen Mietvertrag oder ein Zeichnungsformular für ein angeblich legitimes Finanzprodukt zu unterzeichnen oder ein Sparbuchkonto mit Zinszahlungen, einen Private-Equity-Investmentfonds für Privatkunden oder ein befristetes Konto zu zeichnen.
Die Investition wird als hochprofitabel und risikofrei dargestellt. Tatsächlich stehen hinter solchen betrügerischen Angeboten keine Containerkäufe oder -mieten.
Im Allgemeinen erinnert der AMF Privatanleger daran, diese Richtlinien zur Wachsamkeit zu befolgen, bevor sie eine Investition tätigen:
- Seien Sie vorsichtig bei Versprechungen schneller Gewinne ohne Kompromisse. Eine hohe Rendite ohne hohes Risiko gibt es nicht.
- Lassen Sie sich nicht vom Anrufer überstürzen oder unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um darüber nachzudenken.
- Seien Sie misstrauisch gegenüber Anträgen auf Geldtransfers in Länder, die keine Verbindung zum Unternehmen oder zum Wohnsitzland des Anlegers haben.
- Nehmen Sie Informationen, die von Unternehmen mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellt werden, nicht zum Nennwert. Die Verwendung einer falschen Identität ist einfach und ein weit verbreitetes Problem.
- Geben Sie Ihre persönlichen Daten (Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Ausweisdokumente, Bankdaten, IBAN, Wohnsitznachweis usw.) nicht an Websites weiter, die Sie nicht für vertrauenswürdig halten.
- Hüten Sie sich vor Werbung, die Sie im Internet und insbesondere in sozialen Medien sehen. Sie sind das Jagdrevier für Betrüger, die nach neuen Opfern suchen.
Wenn das Unternehmen, das Sie kontaktiert hat, vom AMF nicht auf die schwarze Liste gesetzt wurde, bedeutet dies nicht, dass es berechtigt ist, Ihnen Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Quelle: https://www.amf-france.org
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
An All New Investments (VA) Limited (Also known as LegacyFX)
Govant Building, Kumul Highway, P.O Box 1276
Port Vila, Republic of Vanuatu
E-Mail: info@allnewinvestment.com, support@legacyfx.com, compliance@legacyfx.com, complaints@legacyfx.com, dealing@legacyfx.com,
affiliate@legacyfx.com
Phone Number: 41315087455
Website: https://www.legacyfx.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
MDX 500
Swissmill Tower Sihlquai 306,
8005 Zürich, Switzerland
Mail: support@mdx500.com
Phone number: 41449747070
Website: https://mdx500.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fenix Funds / Retrom Ltd
Bulgaria, Lovetch District
Yablanitsa municipality
Dobrevtsi Village 5762
Georgi Benkovski No 42
Email Address: support@fenix-funds.pro; compliancem@fenix-funds.pro
Phone number: +441512512531854; 07709525832: 01925201182: 01925201164
Website: https://fenix-funds.pro
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 06. November 2020 bzw. 23. November 2020 gegenüber der Pulse Markets Ltd., Mauritius, Betreiberin der Handelsplattform pulstrade.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform pulstrade.com wird deutschen Kunden die Möglichkeit geboten, Geschäfte über Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Forex-Produkte mit der Pulse Markets Ltd.abzuschließen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihre Betreiberin nicht und handelt daher unerlaubt. Eine angabegemäß auf Mauritius erteilte Lizenz reicht hierfür nicht aus. Der BaFin liegen Hinweise auf eine weitere (vorgebliche) Geschäftsanschrift der Gesellschaft in Großbritannien vor.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Slinqo Group LTD (“Finexics”)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Slinqo Group LTD (“Finexics”)
mit angeblichem Sitz in
23 Sofouli, 2064 Nikosia, Zypern
support@finexics.io, compliance@finexics.io
https://finexics.io
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Bitcoin Revolution
9 Appold Street EC2A 2AP London
Telephone: 0203 2131 386
info@bitcoinrevolution.org
http://www.bitcoinrevolution.org
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
SolidCapital
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass
SolidCapital
http://www.solidcapital.io
support@solidcapital.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Immer wieder werden Anleger durch „verlockende Anlage-Angebote“ im Internet und auch am Telefon um ihr Erspartes gebracht.
Bitcoin Era ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die BaFin weist darauf hin, dass sie Anbietern, die unter der Bezeichnung „Bitcoin Era“ Geschäfte über Kryptowährungen anbieten, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
MDX 500 steht auf der Warnliste der Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien. MDX 500 ist nicht von der FCA autorisiert Aktivitäten für die eine Genehmigung erforderlich ist zu erbringen.
Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text zuBitcoin era bzw. mdx 500 wieder:
Über Bitcoin era investierte ich 500 Euro. Diese wurden dann bei mdx 500 angelegt. Es würde mir ein Handel vorgespielt, wo mein Geld langsam aber sich auf die 400.00€ runtergefahren wurde.
Ständige Anrufe, von unterschiedlichen Nummern sollten mich veranlassen Geld nach zu schießen. Diese Entwicklung veranlasste mich eine Auszahlung zu veranlassen. Dieses gelang mir nicht!! Mehrmals versuchte ich Kontakt mit mdx500 oder Bitcoin era aufzunehmen. Mit keinem Erfolg.
Ich setze per Mail eine Frist zur Auflösung meines Kontos bis zum 15.12. unter Androhung von Rechtsmitteln, falls wieder keine Reaktion erfolgte.
Heute wurde ich unter der Telefonnummer +442080895121 aus England angerufen und mir wurde gesagt, das mein Gesprächspartner mit mir Anweisungen durchgehen will um mein Geld zurück zu bekommen! Dazu müsste ich aber das Programm „anydesk“ installieren.
Das tat ich um auch zu sehen, was passiert. Durch geschickte Gesprächsführung sollte ich dann meine Bankverbindung öffnen um so meine Legitimation nachzuweisen und er würde dann sofort das Geld auf mein Konto überweisen. An dieser Stelle brach ich das Gespräch ab.
Es handelt sich hier um ein ausgeklügeltes Betrugssystem!!!!
Ich denke dass genau die Rückforderung das Ziel dieser Betrüger ist. Da jeder sein Geld zurück haben will ist dann die Auszahlungmasche die große Abräumung !!!
Diese Handlungen sollten dringend veröffentlicht werden.
Hier endet der Bericht des Anlegers.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Speed Payments OÜ
Die Financial Supervision Authority informiert Kunden und Investoren darüber, dass das Unternehmen Speed Payments OÜ (Registrierungscode 14465777) keine Lizenz zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland hat und daher nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen. Diese Firma bietet die Möglichkeit, auf ihrer Website zu handeln https://www.arotrade.com/.
Eine Liste der Unternehmen, denen von der Finanzaufsichtsbehörde eine Aktivitätslizenz erteilt wurde oder die in Estland möglicherweise grenzüberschreitend tätig sind Dienstleistungen finden Sie auf der Website der Financial Supervision Authority unter http://www.fi.ee.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
FxTrade Gains
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde („MFSA“ oder „die Behörde“) hat Kenntnis von einem Unternehmen erlangt, das unter dem Namen FxTrade Gains tätig ist und eine Internetpräsenz unterhttps://www.fxtradegains.com/ hat. Der Rechtsträger behauptet, dass er „eine von der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde („MFSA“) ausgestellte Lizenz für Wertpapierdienstleistungen der Kategorie 3 besitzt“.
Auf dieser Website werden die Lizenznummer, die eingetragene Adresse und andere Unternehmensdaten eines in Malta lizenzierten Unternehmens unbefugt verwendet und genannt.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass FxTrade Gains KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei FxTrade Gains wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
OctaFX (betrieben von Octa Markets)
Postfach 1510, Suite 350, Griffith Corporate Center,
Beachmont, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
Telefonnummer: +44 20 3322 1059
Webseite: https://octafx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) (https://www.fsc.bg/bg/) warnt die Öffentlichkeit vor Finanzbetrug durch die folgenden nicht autorisierten Investmentintermediäre:
Capital Engineering AD
Grand Eastern Market EOOD
International Management Brokers EOOD
Bei der FSC gingen zahlreiche Beschwerden gegen die aufgezählten Unternehmen ein:
„Capital Engineering AD“ (frühere Bezeichnung „Finance Engineering“),
„Grand Eastern Market EOOD“, „Market Progress EOOD“, „International Management Brokers EOOD“ (frühere Bezeichnung „Alternative“) Finanziell “),
„ Alternativa BG EOOD “(später umbenannt in„ Bullion Vault EE “),„ Positiva Front Office EOOD “(frühere Bezeichnung„ Positiva Capital “) und„ Positiva Europe Headquarters EOOD
Die Financial Supervision Commission warnt Nutzer, potenzielle Investoren und die Öffentlichkeit, dass den oben genannten Unternehmen keine Lizenz zur Tätigkeit als Anlagevermittler erteilt wurde. Aus diesem Grund sind die aufgezählten Unternehmen nicht berechtigt, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien im Sinne von Artikel 6 des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente auszuführen Sie sind berechtigt, finanzielle Mittel auf ihren Bankkonten zu erhalten, um sie in Finanzinstrumente zu investieren.
Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und die Durchführung von Anlagetätigkeiten dürfen ausschließlich von einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt werden, deren Sitz oder Hauptsitz sich im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien befindet und denen eine Lizenz erteilt wurde für die Tätigkeit als Anlagevermittler gemäß der im Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente festgelegten Reihenfolge und Bedingungen. In diesem Zusammenhang können Wertpapierdienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Bulgarien ausschließlich erbracht werden durch:
- Von FSC lizenzierte Anlagevermittler;
- Anlagevermittler - von der bulgarischen Nationalbank lizenzierte Banken;
- Von den zuständigen Behörden anderer EWR-Mitgliedstaaten zugelassene Anlagevermittler, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien nach dem Gesetz Wertpapierdienstleistungen erbringen (Kapitel 4, Abschnitt II des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente);
- Anlagevermittler aus Drittländern, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien Wertpapierdienstleistungen gemäß Kapitel 4 Abschnitt III des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente erbringen.
Detaillierte Informationen zu den lizenzierten Anlagevermittlern und Banken, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien berechtigt sind, finden Sie auf der Internetseite des FSC: http://212.122.187.59/public/index.php?lang=bg .
Als Hinweis auf das Problem, dass der potenzielle Investor ein Betrugsopfer ist, könnte der Umstand angesehen werden, dass die im Vertrag als Anlagevermittler angegebene Bezeichnung des Unternehmens von der Bezeichnung des Unternehmens abweicht, auf dessen Rechnung die jeweiligen finanziellen Mittel übertragen werden sollen. Letzteres wird als "Dienstleistungsunternehmen" oder "Verwahrungsunternehmen" bezeichnet. Weder im Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente noch in dem anderen für die Tätigkeit der Anlagevermittler geltenden Rechtsrahmen gibt es Begriffe wie „Dienstleistungsunternehmen“ oder „Depotgesellschaft“ für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten in den Sinn des zitierten Gesetzgebungsaktes.
FSC warnt potenzielle Anleger, dass sie vor der Übertragung ihrer für den Handel mit Finanzinstrumenten bestimmten finanziellen Ressourcen immer die Website des FSC überprüfen sollten, um Informationen darüber zu erhalten, ob der jeweiligen Person, auf deren Konto sie Geld überweisen möchten, eine Lizenz zum Handeln erteilt wurde Investmentvermittler.
Diese Prüfung muss auf der Website des FSC durchgeführt werden, nämlich: http://www.fsc.bg/bg/ und/ oder auf den Websites der jeweiligen zuständigen EU-Behörden sowie auf der Internetseite der Europäischen Wertpapiere und Markets Authority (ESMA) - https://www.esma.europa.eu/ .
Eine Liste der Anlagevermittler, die FSC nicht über ihre Absicht informiert haben, Wertpapierdienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Bulgarien zu erbringen, finden Sie auf der Website des FSC unter: https://www.fsc.bg/bg/podnadzorni-litsa/notifikatsii / notifikatsii-polucheni-v-kfn / . Der Handel mit einem Vermittler, der nicht in den betreffenden Listen eingetragen ist, bedeutet, dass dieser seine Tätigkeit rechtswidrig ausübt, also ohne die dafür erforderliche Lizenz. Dies führt zu einem Mangel an Sicherheit hinsichtlich der investierten Ressourcen.
Quelle: https://www.fsc.bg/bg/
Die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Vendor Investment Group
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, die Vendor Investment Group zu vertreten, den Wertpapierhandel anbieten.
Die Vendor Investment Group behauptet, ein Büro in Schweden und eine "Investment Business License" zu haben, aber FI hat nicht feststellen können, dass die Vendor Investment Group ein laufendes Unternehmen ist. Die Vendor Investment Group ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht autorisiert sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Liste der Firmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, kann unter www.fi.se unter Company Register eingesehen werden.
Die Vendor Investment Group hat eine Website (https://vendorinvestment.com/ ) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
Vendor Investment Group / Vendor Investments Ltd
745 Hagenes Keys Peloponnese
Western Greece and the Ionian
Argolis Regional Unit
Municipality of Nafplio, Greece
Skarpogatan 3-5
PO Box 27829
11593 Stockholm
Sweden
Email: info@vendorinvestment.com
Quelle: https://www.fi.se
Die BaFin hat am 7. Dezember 2020 das öffentliche Angebot von Stückaktien der Nowea Energy Inc. durch die Crystal Finance & Co Ltd., laut eigenen Angaben mit Sitz in Fortis House Spencer Dock, North Wall, Dublin 1, Irland, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Crystal Finance & Co Ltd. keine Stückaktien der Nowea Energy Inc. zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die Untersagung erfolgte, weil ein hinreichend begründeter Verdacht für ein öffentliches Angebot ohne die Veröffentlichung eines zuvor gebilligten Prospektes vorlag.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme - nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. November 2020 gegenüber der Fronter Decision GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Fronter Decision GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
WFT Group / WFT World
6 Snow Hill, Farringdon
London EC1A 2AY,
Vereinigtes Königreich
23/45 Clarence St
Sydney NSW 2000,
Australien
Avenue des Morgines 12
1213 Lancy
Schweiz
15 Rue de l'Industrie
8069 Bertrange
Luxemburg
Telefon: +442080971155; +61279083557
E-Mail: support.en@wft.world
Website: https://www.wft.world; http://www.wft.group
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre (https://www.fma.gv.at/) Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. April 2020 der Gesellschaft Software and Media LTD, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, Wesel, mit Bescheid vom 23. August 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen (https://www.fma.gv.at/) auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass die Kohen Consulting mit angeblichem Firmensitz in Düsseldorf keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat.
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt klar: Die vorbenannten Unternehmen verfügen über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fca.org.uk) gesetzt:
Qoin Capital Limited/Online-Handelsplattformen qoin.capital bzw.qoincapital.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel.
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Red Cave AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Miteigentumsanteilen an mobilen Ölförderanlagen öffentlich anbietet. Das Angebot erfolgt unter anderem über die Homepage www.red-cave.com.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die BaFin stellt klar: Sicher Bezahlen-DE GmbH, Sitz unbekannt, hat keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass in Deutschland Aktien der Ballard PowerSystems öffentlich angeboten werden, ohne dass ein gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Die Aktien werden telefonisch und mittels E-Mail über Kontaktpersonen einer „OTC Finance“ von einer unbekannten Quelle angeboten.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. August 2020 gegenüber der AND Corp Limited die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) hat folgende Websites auf ihre (www.cysec.gov.cy) Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat am 1. September 2020 Leitlinien zur Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2019 bezüglich sogenannter Differenzgeschäfte (Contracts for Difference – CFD) veröffentlicht.
Das Unternehmen Elite Property Vision LTD aus Sofia, Bulgarien, das auch unter dem Namen ExecutiveProFx am Markt auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Soweit es in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, wird es ohne die Erlaubnis der BaFin tätig.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Hellenic Capital Market Commission (http://www.hcmc.gr) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die nicht autorisierte Aktivitäten auf dem belgischen Markt durchführen.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. August 2020 der Gesellschaft Ez Education, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Akita Michinoku Company, einem Unternehmen, welches Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer betrügerischer Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fsc.bg/bg/) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Warnung veröffentlicht:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) aus Frankreich https://www.amf-france.org hat mehrere Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt)i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen BoerseFx mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland und Zypern keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Der AMF und der ACPR warnen die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die in Frankreich Deviseninvestitionen und Wertpapierdienstleistungen in Derivaten von Kryptoanlagen vorschlagen, ohne dazu befugt zu sein.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 07. Juli 2020 gegenüber der Asterblum GmbH i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G., Essen, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die norwegische Finanzaufsichtsbehörde Finanstilsynet (https://www.finanstilsynet.no/) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre (https://www.fma.gv.at) Warnliste gesetzt:
BSB Global / Lotens Partners LTD
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass
BSB Global / Lotens Partners LTD
mit angeblichem Sitz in
Suite 305, Griffith Corporate Centre,
P.O. Box 1510, Beachmont, Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
+44 203 519 71 48, +41 335 08 32 02
support@bsb-global.io
www.bsb-global.io
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Draconis Investment Limited
https://draconisinvestment.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Draconis Investment Limited firmiert und eine Internetpräsenz unter https://draconisinvestment.com hat. Das Unternehmen gibt vor, "ein preisgekrönter automatisierter Devisenhändler" und "die neueste blockkettengesteuerte Online-Geschäftsplattform der Welt" zu sein, "die Handelsdienstleistungen und finanzielle Unterstützung sowohl für private als auch institutionelle Kunden anbietet".
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Draconis Investment Limited NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, die Dienstleistung einer Börse oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit den oben genannten Einrichtungen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Markets.Online / Markets Online
Suite C, 2nd Floor, Orion Mall, Palm Street,
Victoria, Mahe, Seychelles;
8 Todor Alexandrov Blvd, Office 3,
Sofia, Bulgaria, 100
Telephone: +35 924 372 490
Email: support@markets.online
Website: https://www.markets.online
Facebook: https://www.facebook.com/markets.online/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Treos Ltd
Treos Malta Ltd
https://treos.io/
https://www.treos.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von zwei maltesischen eingetragenen Unternehmen erhalten, die unter den Namen Treos Ltd (C88614) und Treos Malta Ltd (C88395), nachfolgend als "Treos" bezeichnet, operieren und eine Internetpräsenz unter https://treos.io/ und https://www.treos.com/ haben, jedoch derzeit offline sind.
Treos behauptete auf seinen Websites, dass es sich "... um ein neues globales Ökosystem mit Sitz in Malta handelt, das einfache Transaktionen mit dezentralisiertem Geld ermöglicht. Es verbindet einen Online-Marktplatz, ein Finanzinstitut, Netzwerke für eCommerce-Websites, Point-of-Sale-Geräte, Geldautomaten und Überweisungskioske", und es behauptete auch, es betreibe "... in Übereinstimmung mit den jüngsten Vorschriften der MFSA".
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Treos NICHT lizenziert oder anderweitig von der MFSA autorisiert ist, Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Börse oder andere Finanzdienstleistungen anzubieten, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig genehmigt werden müssen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
Die BaFin hat mit Bescheid vom 9. April 2020 der Gesellschaft Software and Media LTD, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Gesellschaft ist Betreiberin der Handelsplattform www.boxinvesting.com für Aktien und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt die Gesellschaft Software and Media LTD das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und zwischenzeitlich bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Hunters and Jacobs Capital Partners
30 Broad Street, New York, NY 10004, United States
Telephone: +19292141601, +19144444653
Email: info@huntersandjacobscapitalpartners.com
Website: www.huntersandjacobscapitalpartners.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
AxiCorp Financial Services Pty Ltd (auch bekannt als Axitrader)
www.axicorp.com
Singapur:16 Raffles Quay Nr. 33-03, Hong Leong-Gebäude Singapur 048581
Australien: Ebene 10, 90 Arthur Street Nordsydney NSW 2060
London: 36-38 Leadenhall Street, London EC3A 1AT, Vereinigtes Königreich
Dubai: Büro Nr. 105, Al Fattan Currency House Tower 2 DIFC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden
Quelle: www.mas.gov.sg
Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2020 gegenüber der Global Data Conduct GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Global Data Conduct GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.trades.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC") hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
elite-fxmarket.com
bigliquidity.com
avafinancials.com
pfcapfx.com
reset-invest.com
reliabletradeoptions.com
prcbrokers.com
prc-brokers.com
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Bitmarket
www.bitmarket.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") ist auf eine unter dem Namen Bitmarket operierende Einheit aufmerksam geworden, die eine Internet-Präsenz unter www.bitmarket.com hat, jedoch ist die Website derzeit offline.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Bitmarket KEINE maltesisch registrierte Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass Bitmarket wahrscheinlich ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes ist. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
24Option
Operated by Richfield Capital Limited
Unit 303, No. 16 Cor. Huston and Eyre Street, Blake Building.
Belize City, Belize
info@24option.com
www.24option.com/international
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
COFINANCIAL
Trust Company Complex, Ajeltake road, Ajeltake Island,
Marshall Islands MH 96960
Email: support@cofinancial.net
Website: https://cofinancial.net/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
TradingTeck
Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510,
Beachmont, Kingstown, Saint Vincent and the Grenadines
support@tradingteck.com
http://www.tradingteck.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Tradezone247
https://tradezone247.com/index.php
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ist auf eine unter dem Namen Tradezone247 operierende Einheit aufmerksam geworden, die im Internet unter https://tradezone247.com/index.php vertreten ist.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass https://tradezone247.com/index.phpKEINE in Malta registrierte Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig genehmigt werden müssen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen autorisiert ist. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Winsie oder Winsie Global
www.winsie.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Winsie oder Winsie Global operiert und im Internet unter www.winsie.com vertreten ist. Auf diesen Seiten heißt es: "Winsie Global ist eine weltweit führende Krypto-Währungsbörse, die durch den Einsatz der Blockchain-Technologie fortschrittliche Finanzdienstleistungen für Händler auf der ganzen Welt anbietet".
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Winsie KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen NOR ist, das von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, die Dienstleistungen einer Börse oder Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Winsie wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FinTechServices GmbH
Global Data Conduct GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 13.08.2020
Die BaFin hat gegenüber der SwisCapital LTD., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 31. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft SwisCapital LTD. ist Betreiberin der Handelsplattform „FXLEADER“, welche über die Domainswiscapital.com erreicht werden kann, unter anderem für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 13.08.2020
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Digital Market Xchange
The South Quay Building 189, Marsh Wall,
London, E14 9SH; Woodberry House, 2 Woodberry Grove, North Finchley, London, N12 0DR;
Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands. MH96960
Telephone: +440203 883 5751
support@digitalmarketxchange.com
https://digitalmarketxchange.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
UK Fixed Bonds
133 Houndsditch, London, EC3A 7AH
www.uk-fixedbonds.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die BaFin hat der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, Wesel, mit Bescheid vom 23. August 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hatte auf Grundlage von Verträgen über Zeichnungen für „Anleihe-Kapital Serie G“ gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Aktualisiert (19.8.2020):
Die BaFin hat der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, Wesel, mit weiterem Bescheid vom 28. Juli 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hatte auf Grundlage von Verträgen über Zeichnungen für Anleihe-Kapital Serie B, C, F, I, M, N, O, P, R, S und T gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungsGmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 17.10.2019, geändert am 19.08.2020
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen (https://www.fma.gv.at) auf ihre Warnliste gesetzt:
Aegion Group Ltd / CapitalFX
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass die
Aegion Group Ltd / CapitalFX
mit angeblichem Sitz
Beachmont Business Centre, Suite 42,
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
www.capitalfx.co
support@capitalfx.co
+43 720 778 021
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Global Asset Management
488 Madison Avenue
New York, NY 10036, United States
Telephone: +19143395191, +19144624918
Email: info@globalassetmanagementllc.com
Website: www.globalassetmanagementllc.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die BaFin weist darauf hin, dass die Kohen Consulting mit angeblichem Firmensitz in Düsseldorf keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat.
Das Unternehmen untersteht entgegen eigener Darstellung auf seiner Webseite www.kohen-consulting.com nicht der Aufsicht der BaFin.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fortuna Private Investments
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Fortuna Private Investments zu vertreten, Finanzdienstleistungen anbieten.
Fortuna Private Investments behauptet, dass sie ein Büro in Schweden haben, aber FI konnte nicht feststellen, dass Fortuna Private Investments ein laufendes Unternehmen ist. Fortuna Private Investments ist weder von FI ermächtigt, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Liste der Unternehmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, ist unter www.fi.se unter Firmenregister zu finden.
Fortuna Private Investments verfügt über eine Website (https://www.fortunaprivate.com/) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
Fortuna Private Investments
Kistagången 20b
164 40 Kista,
Schweden
Fortuna Private Investments
1 Willis Street, Ebene 6,
Wellington, 6011
Neuseeland
Fortuna Private Investments
Manulife Platz
10180 - 101 Straße, Suite 3400,
Edmonton, Alberta, T5J 3S4
Kanada
Telefon: +46 090 6954377
E-Mail: support@fortunaprivate.com
Quelle: www.fi.se
Die BaFin stellt klar: Die vorbenannten Unternehmen verfügen über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Die nachfolgenden Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Wagencia Deutschland,
die Consult-it OHG sowie
die Binnewies Unternehmensberatung GmbH
werben für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“. Interessierte sollen den
Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.
Die Treuhandmanager riskieren, dass die auf Ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Die BaFin weist mit Blick auf die hier beschriebene Tätigkeit als Finanzagent bzw. Treuhandassistent auf ihre Warnungen vom 21. November 2011 sowie vom 12. Februar 2020 hin.
Bei der Annahme des Jobangebots als Finanzagent drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann zudem von der BaFin aufsichtsrechtlich verfolgt werden. Soweit die Unternehmen behaupten, sie meldeten die Konten der BaFin als „Treuhandkonto“, stellt die BaFin klar: Ein solches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten gibt es nicht.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Zhonghui Rongtong (Hong Kong) Consulting Service Co. Limited
17th Floor, 26 Harbour Road,
Wan Chai, Hong Kong
Website: www.zhrt.hk
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
DAVID LLOYD’S BOND
6th Floor 60 Gracechurch Street
London, United Kingdom, EC3V 0HR
Telephone: 0203 705 3143
Email: investors@dldltd.com; admin@dldltd.com
Website: https://www.davidlloydsbond.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist und hat diese Firma deshalb zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
AlephLink Solutions Ltd. (blix-group.com)
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde möchte Kunden und Investoren informieren, dass AlephLink Solutions Ltd. OÜ (Registernummer 14625979) nicht über eine Tätigkeitslizenz für die Bereitstellung von Investitionsdienstleistungen in Estland verfügt und daher auch nicht befugt ist, Investitionen und Dienstleistungen in Estland zu tätigen.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, Differenzverträge über die Webseite https://www.blix-group.com.
Die Liste der Unternehmen, die über Lizenzen von Finantsinspektsioon verfügen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, kann unter http://www.fi.ee abgerufen werden.
Quelle: www.fi.ee
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
ASKoBID
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass
ASKoBID
Tel.: +443300271940, +97142783468, +85230184527
Web: www.askobid.fm
E-Mail: support@askobid.fm, tony@askobid.fm
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at/
Die BaFin hat gegenüber der SCK Securities, Aberdeen, Großbritannien, mit Bescheid vom 23. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen unterhält die Internetseite www.scksecurities.com und bietet deutschen Kunden den Erwerb von Aktien namhafter Unternehmen aus eigenem Bestand im Rahmen einer Dienstleistung an. Trotz Kaufpreiszahlung durch die Kunden bestehen Zweifel, ob es zur Übertragung dieser Aktien in ihre Depots kommt.
Das Unternehmen betreibt gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und mittlerweile bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 08.07.2020, geändert am 24.08.2020
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Z&A Exchange OÜ
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Z&A Exchange OÜ (Registernummer 14506364) keine Tätigkeitslizenz für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen in Estland besitzt und daher Z&A Exchange OÜ nicht berechtigt ist, Zahlungsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet der Aspen Holding (https://aspenholding.co) Zahlungsdienstleistungen an.
Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite von Finantsinspektsioon http://www.fi.ee zu finden.
Quelle: http://www.fi.ee
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fca.org.uk) gesetzt:
SO FX
Roman Landing, 35-37 St Mary's Place
Southampton SO14 1AU
Telephone: 023 8017 8743, +4447771606768
Website: https://so-fx.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Qoin Capital Limited/Online-Handelsplattformen qoin.capital bzw.qoincapital.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. August 2020 gegenüber der Qoin Capital Limited die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattformen qoin.capital und qoin-capital.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Kryptowährungen, Rohstoffe, Anleihen, Aktien, Währungen und Derivate laufen. Darüber hinaus trifft das Unternehmen selbst Anlageentscheidungen über Handelskonten, die Kunden zuvor auf einer der Plattformen eröffnet haben.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 (Kreditwesengesetz) KWG und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Qoin Capital Limited nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf den beiden o. g. Internetseiten nicht vorhanden. Für das Unternehmen sind dort jedoch Adressen in Estland, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Großbritannien sowie in der Schweiz hinterlegt. Der tatsächliche Geschäftssitz ist unbekannt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
LocalCapital OÜ
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass LocalCapital OÜ (Registernummer 14767308) keine Tätigkeitslizenz für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen in Estland besitzt und daher LocalCapital OÜ nicht berechtigt ist, Zahlungsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite von Finantsinspektsioon http://www.fi.ee zu finden
Quelle: www.fi.ee
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
LuxisTrade Ltd.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens LuxisTrade Ltd, das behauptet, in 3 allée Scheffer, 2520 Luxemburg, gegründet und von der CSSF autorisiert zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass LuxisTrade Ltd weder von der CSSF autorisiert noch reguliert wird und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Kilcor Investment Management Pty Ltd
T3-13-15, 3 Towers, Jalan Ampang
Kampung Berembang
55000 Kuala Lumpur, Malaysia
https://kilcormanagementptyltd.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden
Quelle: www.mas.gov.sg
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Red Cave AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Miteigentumsanteilen an mobilen Ölförderanlagen öffentlich anbietet. Das Angebot erfolgt unter anderem über die Homepage www.red-cave.com.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die auf der Internetseite http://www.red-cave.com genannte Anschrift:
REDCAVE AG, Essanestrasse 127, FL-9492 Eschen
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
RoyalsFX / Joshua Development Limited
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass
RoyalsFX / Joshua Development Limited
Web: www.royalsfx.co
E-Mail: support@royalsfx.co, compliance@royalsfx.co, elisabeth.l@royalsfx.co
Tel. Nr.: +41615083273, +41415083244
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
Die BaFin stellt klar: Sicher Bezahlen-DE GmbH, Sitz unbekannt, hat keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Sicher Bezahlen-DE GmbH, deren tatsächlicher Sitz und Verantwortliche nicht festzustellen sind, bietet ausweislich des anonym registrierten Internetauftritts unter www.sicherbezahlen-de.com eine Zahlungsabwicklung bei Kaufverträgen (unter anderem Autokauf) dergestalt an, dass Gelder zur auftragsgemäßen Weiterleitung an Verkäufer entgegengenommen werden.
Die beschriebene Zahlungsabwicklung stellt das erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten dar. DieBaFin ermittelt bislang gegen Unbekannt. Der unerlaubte Betrieb in Deutschland verstößt gegen den Erlaubnisvorbehalt nach § 10 Absatz 1 ZAG.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Parker Prime
Peterburi tee 47, Tallinn 11415, Estonia
and
5th & 6th Floor, Landmark Building, 14 Tsar Osvoboditel Blvd., Sofia 1000, Bulgaria
Telephone: +353768886039, 02039663385, +3726189492, +35924903032
Email: support@parker-mails.com, compliance@parker-mails.com
Website: www.parker-prime.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Thierry Rochelle Private Equity
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Thierry Rochelle Private Equity (Website: www.rochelleprivateequity.com), das Wertpapierdienstleistungen anbietet und Ansprüche bei 39 Allée Scheffer, L-2520, geltend macht Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens Thierry Rochelle Private Equity ihr nicht bekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Lead Generation t / a UK Secure Bonds
71-75 Shelton Street, Covent Garden
London, England, WC2H 9JQ
Telefon: 0203 514 0908
E-Mail: info@secureukbonds.net
Website: www.secureukbonds.net
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die es eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
4EX7
Trust Company Complex, Ajeltake Road,
Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH96960
Website: www.4ex7.com
Email: support@4ex7.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die es eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
IFX Banc / ifxcapitals / Global Payment Solutions LLC
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 01.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
IFX Banc / ifxcapitals / Global Payment Solutions LLC
mit angeblichem Sitz in
Bul. Dzordza Vasingona 98,
81000, Podgorica,
Montenegro
Tel.: +442080589513, +43 720 776 652, +43 720 145 834
Mail: info@ifxcapitals.com, support@ifxcapitals.com, www.ifxcapitals.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://immomagtib.com, auf der ein Unternehmen behauptet, Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Immo Magtib anzubieten.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Immo Magtib präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass die in Luxemburg eingetragene Gesellschaft Immo Magtib S.à rl nicht mit der oben genannten Website in Verbindung steht.
Quelle: www.cssf.lu
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste ( https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Proven Capital Management
www.provencmfx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
Die BaFin hat einen hinreichend begründeten Verdacht, dass in Deutschland Aktien der Ballard PowerSystems öffentlich angeboten werden, ohne dass ein gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Die Aktien werden telefonisch und mittels E-Mail über Kontaktpersonen einer „OTC Finance“ von einer unbekannten Quelle angeboten.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot von Aktien der Ballard Power Systems kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
UK Investment Bonds
40 Bank Street, Canary Wharf
London, E15 5NR
Email: info@uk-investmentbonds.com
Website: www.uk-investmentbonds.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Ages Investment Limited (Klon)
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Ages Investment Limited ("das Unternehmen") tätig ist und einen Internetauftritt unter https://www.agesinvlimited.com/ hat.
Diese Website verwendet unberechtigterweise einen ähnlichen Namen und verweist auf den eingetragenen Firmensitz einer in Malta registrierten Gesellschaft, Ages Investments Limited (C 81374), die behauptet, eine "unternehmerische Investmentgesellschaft mit Sitz in Malta" zu sein, die "langfristige Investitionen mit täglichen Gewinnen und vollständiger Rückerstattung der anfänglichen Investitionseinlage" anbietet.
Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Ages Investment Limited KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen ist, das keine Lizenz oder sonstige Genehmigung der MFSA für die Erbringung von Börsen- oder anderen Finanzdienstleistungen besitzt, für die nach maltesischem Recht eine Lizenz oder sonstige Genehmigung erforderlich ist. Darüber hinaus hat https://www.agesinvlimited.com/KEINE Verbindung mit Ages Investments Limited (C 81374).
Die Website https://www.agesinvlimited.com/ scheint daher ein Klon des rechtmäßigen Unternehmens zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem falschen Unternehmen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der Behörde unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Hong Kong Elegance Company Limited
22/F, COS Centre, 56 Tsun Yip Street,
Kwun Tong, Kowloon, Hong Kong
Website: www.elegance-nt.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
OBTFX
Suite 305, Griffith Corporate Center Beachmont, Postfach 1510,
Kingstown Saint Vincent und die Grenadinen
Telefon: 02038856315; 02038853874; 02038851559; 02048059568;
E-Mail: philip.harris@obtffx.com; jason.havard@obtfx.com; Compliance@obtfx.com
Website: http://www.obtfx.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. August 2020 gegenüber der AND Corp Limited die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform swiss-capital.fm mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Darüber hinaus trifft das Unternehmen selbst Anlageentscheidungen über Handelskonten, die Kunden zuvor auf seiner Plattform eröffnet haben.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die AND Corp Limited nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der o. g. Internetseite nicht vorhanden. Die Benennung der AND Corp Limited als das für die Handelsplattform verantwortliche Unternehmen ist zwischenzeitlich entfernt worden.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) hat folgende Websites auf ihre (www.cysec.gov.cy) Warnliste gesetzt:
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
classicfx24trade.com
safeoptions24.com
pipmaster.org
atfxtrade.com
en.investup.cc
fxbulls.com
fenix-funds.com
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln.
Quelle: www.cysec.gov.cy
Die BaFin hat am 1. September 2020 Leitlinien zur Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2019 bezüglich sogenannter Differenzgeschäfte (Contracts for Difference – CFD) veröffentlicht.
Die Leitlinien sollen Anbietern von CFD als Handreichung dienen, um die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD den Vorgaben der Allgemeinverfügung anzupassen und um Verstöße gegen diese zu vermeiden.
Mit ihren Leitlinien greift die BaFin Konstellationen auf, die sie bei der Überprüfung von CFD-Angeboten als problematisch identifiziert hat. So stellt sie unter anderem noch einmal klar, dass die Vorgaben der Allgemeinverfügung rechtlich eindeutig in den Geschäfts- und Vertragsbedingungen der CFD-Anbieter umzusetzen sind, sich das Erfordernis von Risikowarnungen auch auf Smartphone-Apps, Videos und Social-Media-Mitteilungen erstreckt und diese Risikowarnungen für den Kleinanleger prominent sichtbar zu erfolgen haben.
Zudem wird klargestellt, dass die verpflichtende Angabe einer Risikowarnung auch für Werbe- und Marketingpartner von CFD-Anbietern wie sogenannte Affiliate-Partner und Introducing-Broker gilt. CFD-Anbieter haben sicherzustellen, dass auch diese die Vorgaben der Allgemeinverfügung einhalten. Verstöße dieser Partner werden dem CFD-Anbieter zugerechnet.
Hintergrund
Die BaFin hatte aufgrund von erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD mit ihrer Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2019 beschränkt. Die Einhaltung der Produktinterventionsmaßnahme wird von der BaFin laufend überprüft. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Das Unternehmen Elite Property Vision LTD aus Sofia, Bulgarien, das auch unter dem Namen ExecutiveProFx am Markt auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Soweit es in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, wird es ohne die Erlaubnis der BaFin tätig.
Das Unternehmen lässt seinen Kunden Kopien eines Dokuments zukommen, in dem eine Registrierung in einem Land der Europäischen Wirtschaftszone (European Economic Area - EEA) behauptet wird. Das Dokument ist zugleich mit dem BaFin-Logo sowie der BaFin-Anschrift versehen. Auf diese Weise wird fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass das Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin hätte. Dies trifft aber nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
CryptoXpertz Investment Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 03.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
CryptoXpertz Investment Ltd
bzw.
Coins-rader Investment and Trading Company
Mit angeblichem Sitz in
Brunngasse 76, 3500 St. Pölten, Österreich
bzw.
541E 12th St, New York, NY 10009, USA
Tel.: +43 670 3081243, +44 7537158738, +1(760) 706-0002
Web: http://cryptoxpertz.com/
E-Mail: support@Cryptoxpertz.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
Die Hellenic Capital Market Commission (http://www.hcmc.gr) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
"TRADIXA"
https://www.tradi-xa.com
Tradixa darf in Griechenland keine Finanzdienstleistungen erbringen, da es dafür keine Lizenz der Hellenic Capital Market Commission besitzt.
Quelle: www.hcmc.gr
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Green Finance GmbH
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Green Finance GmbH
mit der Geschäftsanschrift
Faradaygasse 6, 1030 Wien
(Green Finance Headquarter)
www.greenfinance.at/
Telefon +43 1 99 74 186 – 00
E-Mail office@greenfinance.at
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
Die niederländische Behörde für Finanzmärkte (AFM) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Grahamalpha
Tel.: +44 203 807 5176
E-Mail: Esupport@grahamalpha.com; compliance@grahamalpha.com
Web: https://grahamalpha.com
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Marex Spectron - CN
Website: http://marexspectron-cn.com
Marex Spectron - CN ist weder mit Marex Spectron Asia Pte Ltd, einem Lizenznehmer für Kapitalmarktdienstleistungen, assoziiert noch mit ihr verbunden
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Goldver
Treuhandkomplex, Ajeltake Road
Ajeltake Island, Majuro, Marshallinseln
Telefon: 02080680926
E-Mail: support@goldver.com
Website: www.goldver.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die BaFin hat gegenüber der BNS Holdings OÜ, Tallinn, Estland, mit Bescheid vom 14. August 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.tradofx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Kryptowährungen, Rohstoffe, Anleihen, Aktien, Derivate und Währungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Zu diesen Thema verweist BaFin erneut auf die gemeinsame Warnung der BaFin und des BKA vor Online-Handelsplattforme
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
AC Capital Partners (Klon einer von der EUA autorisierten Firma)
19/20 City Quay, Dublin 2, Irland
Telefon: +353 1 443 3370, 0208 133 2203
E-Mail: info@ac-capitalpartners.com
Website: www.ac-capitalpartners.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at/) gesetzt:
Tycoon69 International F.Z.E
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 26 Abs 9 E-Geldgesetz 2010 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Ausgabe von E-Geld (§ 1 Abs. 1) oder zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 08.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Tycoon69 International F.Z.E
mit angeblichem Sitz
SM-Office-E1-2201H
Ajman Free Zone, Ajman
United Arab Emirates
www.tycoon69int.com/
info@tycoon69int.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige E-Geldgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Ausgabe von E-Geld (§ 1 Abs 1 E-Geldgesetz 2010) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at/
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
PremiumBorsa
www.premiumborsa.com
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, die PremiumBorsa zu vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass die PremiumBorsa ein laufendes Unternehmen ist. PremiumBorsa ist weder von FI ermächtigt, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. PremiumBorsa ist auch nicht befugt, Finanzdienstleistungen gemäß der Aufsichtsbehörde des Landes zu erbringen, in dem das Unternehmen behauptet, ansässig zu sein.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten.
Quelle: www.fi.se
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Capital Way/Eastridge Capital
Trust company complex, Ajeltake Island
Ajeltake Island, Majuro, Republic of the Marshall Islands MH96960
support@capitalway.com; tonyar@capitalway.com; leahd@capitalway.com
https://capitalway.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Etorocoinoption
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Etorocoinoption
https://etorocoinoption.com/
support@etorocoinoption.com
Tel.Nr.: +1(786)548-1295, +1 434 515 1168
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung
Quelle: www.fma.gv.at
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Raxtrade bzw. ROI STOCK LIMITED
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Raxtrade bzw. ROI STOCK LIMITED
mit angeblichem Sitz in
C/O Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont
Box 1510, Kingstown
St. Vincent and the Grenadines
Tel.: +44 2039 361 222
Web: http://raxtrade.com/
E-Mail: office@raxtrade.com, support@raxtrade.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
Die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die nicht autorisierte Aktivitäten auf dem belgischen Markt durchführen.
Es handelt sich dabei um folgende Unternehmen:
Akiyama-Akquisitionen
http://www.akiyamaacq.com/
Ashton Group Ltd
https://www.ashtongroupltd.com/
Carlyle Capital Management https://www.carlylecapitalmanagement.com
Crest View International
https://www.crestviewcapital.com/
Dunn & Burchill
http://www.dunnandburchill.net
ILA International
http://ilainternational.com/
Die oben genannten Unternehmen sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Belgien zu erbringen.
Quelle: www.fsma.be
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. August 2020 der Gesellschaft Ez Education, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Gesellschaft Ez Education ist Betreiberin der Handelsplattform „TradInvestor“, welche über die Domain tradinvestor.com erreicht werden kann, u. a. für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt die Gesellschaft Ez Education das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.active-patrimony.com, auf der ein Unternehmen, das sich in der Rue Eugène Ruppert 12, L-2453 Luxemburg, niederlassen will, unter anderem ein Ermessensmanagement anbietet Dienstleistungen, Immobilieninvestitionen und alternative Anlagen unter der Bezeichnung Active Patrimony SA.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf dieser Website als Active Patrimony SA präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass der nach luxemburgischem Recht eingetragene, in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene spezialisierte Investmentfonds Active Patrimony, der den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, nicht mit der oben genannten Website verlinkt ist.
Quelle: www.cssf.lu
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Blackstone500
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Blackstone500
mit angeblichem Sitz in
Prime Tower, Hardstrasse 201
8005 Zürich, Schweiz
+442036770120
support@blackstone500.com
www.blackstone500.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Investous
No. 5 Cork Street, Belize City
Belize Kolonakiou Avenue 43, Shop No:2B, Agios Athanasios
4103 Limassol, Cyprus
Tel.: +357 25 262513
E-Mail: info@investous.com ; info@investous.com
Web: www.investous.com/international; www.investous/com/eu; www.facebook.com/Investous/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise von der MAS falsch lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Compare-bonds.online
Global gateway 8, rue de la perle
providence, Mahe, Seychelles
Telephone: 02001542258
Email: info@compare-bonds.online
Website: https://compare-bonds.online/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat die FCA diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Akita Michinoku Company, einem Unternehmen, welches Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Akita Michinoku Company
28F Kachidoki View Tower, 8-11-1,
Kachidoki, Chuo-ku, Tokio, Japan
und
26F Parnas Tower, 521,
Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul, Südkorea
E-Mail: info@amctradinggroup.com
Tel.: +81 (0) 3 4572 0730
Web: www.amctradinggroup.com
Es ist dem Unternehmen nicht gestattet, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen. Darüber hinaus könnten nach den der FSMA zur Verfügung stehenden Informationen die vorgeschlagenen Aktivitäten betrügerischer Natur sein.
Quelle: www.fsma.be
Die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer betrügerischer Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Demnach sind in den letzten Wochen verschiedene neue Handelsplattformen im Internet erschienen. Die FSMA rät dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
BigFX (www.bigfx.com)
CMarketsGroup (www.cmarketsgroup.com)
Innerbrokers (www.innerbrokers.com)
Interaktiver Handel (www.interactivetrade.com)
Invcenter (www.invcenter.com)
Primecapitec (www.primecapitec.com)
Qteck (www.qteck.io)
Remaxima (www.remaxima.com)
Solidcapital (www.solidacapital.io)
WinnGroup (www.winngroup.com)
Quelle: www.fsma.be
Die St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
„West Grenadines Bank“
St. Vincent und die Grenadinen, Port Elizabeth
Web: http://www.westgbk.com
Mail: support@westgbk.com
Tel.: +1 784-454-1544
Die Behörde weist darauf hin, dass diese Unternehmen mit dem Namen „ West Grenadines Bank “, nicht als internationale Bank lizenziert ist. Dieses Unternehmen wurde von der Behörde nie zur Erbringung von Bankdienstleistungen oder anderen Dienstleistungen lizenziert.
Das Unternehmen „HQ Broker“, das als mit der Bank verbunden genannt wird, ist ebenfalls kein eingetragenes Unternehmen, das von St. Vincent und den Grenadinen aus operiert.
Personen wird von der Finanzdienstleistungsbehörde empfohlen, keine Geschäfte mit diesen Unternehmen zu tätigen, da sie möglicherweise Betrug unterliegen.
Quelle: http://svgfsa.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
WilliamPartners
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
WilliamPartners
+4162 674 67 27
info@williampartners.net, support@williampartners.com
www.williampartners.net
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Zenith Finance Ltd (Klon)
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde hat Kenntnis von einer Website erhalten, die mit dem gleichen Namen und den gleichen Details versehen ist, wie sie von einem lokal registrierten Unternehmen verwendet werden, die jedoch in keiner Weise mit dem lizenzierten Unternehmen verbunden ist.
Die Website https://www.zenithfinanceltd.com/ (die "nicht genehmigte Website") verwendet unberechtigterweise einen ähnlichen Namen und einen Verweis auf die eingetragene Firmensitzadresse eines in Malta eingetragenen und lizenzierten Unternehmens, Zenith Finance Limited (C 42720), das unter https://zenithgroup.com.mt/ im Internet präsent ist.
Die nicht genehmigte Website behauptet, eine "Vermögensverwaltungsfirma zu sein, die sich dem kontinuierlichen Wachstum des Finanzportfolios verschrieben hat und ihren Kunden maximale Erträge aus ihren Investitionen bietet".
Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass die nicht genehmigte Website NICHT in irgendeiner Weise mit einem in Malta registrierten Unternehmen NOR verbunden ist, das von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, in oder von Malta aus Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen. Darüber hinaus hat https://www.zenithfinanceltd.com/ KEINE Verbindung mit Zenith Finance Limited (C 42720) - https://zenithgroup.com.mt/.
Die Website https://www.zenithfinanceltd.com/ scheint daher ein Klon der rechtmäßigen Einheit zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der falschen Einheit zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Osaka Matsui Management
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
Osaka Matsui Management
27F OAP Tower Tenmabashi, Kitaku, Osaka-shi
Osaka, Japan
Web: https://www.ommcorp.com/
E-Mail: info@ommcorp.com; retail@ommcorp.com
Tel: +81 (0) 6 4560 2915
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen nicht in Jersey registriert ist.
SMF Trading Inc
http://www.smftradinginc.com
Die Jersey Financial Services Commission ( JFSC ) gibt diese öffentliche Erklärung gemäß Artikel 25 (d) des FS (J) L ab. Diese Erklärung wurde abgegeben, um Investoren und andere vor dem Umgang mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern zu warnen. Das Betrugsunternehmen hat sich nicht registriert, um Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des FS (J) L zu betreiben.
Das JFSC möchte, dass Folgendes bekannt ist:
Das Betrugsunternehmen wurde nie gemäß FS (J) L registriert oder zur Registrierung beantragt. Daher verstößt jedes Finanzdienstleistungsgeschäft im Sinne von Artikel 2 des FS (J) L, das von der Betrugsbehörde ausgeführt wird, gegen Artikel 7 des FS (J) L.
Aus den Informationen und / oder Unterlagen des JFSC geht hervor, dass die Betrugseinheit und die Website Warnzeichen für die Einrichtung für einen betrügerischen Zweck anzeigen.
Quelle: http://www.jerseyfsc.org
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
MT4 Trade
470 Lucy Forks, Patriciafurt, YC7B 3UT
support@mt4-trade.com
https://mt4-trade.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (https://www.fsc.bg/bg/) gesetzt:
Brokerz.com
Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) warnt alle Verbraucher und potentiellen Investoren in Bulgarien und im Ausland vor einer illegalen Aktivität, die aus Betrügereien in explizit hohen Geldbeträgen besteht und über die Website www.Brokerz.com abgewickelt wird.
Die FSC hat zahlreiche Beschwerden sowohl von bulgarischen als auch ausländischen Bürgern erhalten, weshalb die FSC die Öffentlichkeit vor der Möglichkeit von Finanzbetrug warnt. Mit dem Ziel, die Öffentlichkeit zu informieren, kommuniziert der FSK die Maßnahmen, die auf lokaler und internationaler Ebene im Fall "Brokerz.com" ergriffen wurden.
Seit Anfang 2020 hat der FSK eine beträchtliche Anzahl von Beschwerden von bulgarischen und ausländischen Bürgern erhalten. Die Beschwerden enthalten Behauptungen, dass Verbraucher durch Betrügereien, die über die Online-Plattform für den Online-Handel mit Finanzinstrumenten www.brokerz.com durchgeführt wurden, sowie mit verbundenen ausländischen Unternehmen Geld verloren haben:
Group Polo Ltd. und Brokerz Ltd, die in St. Vincent und den Grenadinen registriert sind,
sowie die folgenden in Bulgarien registrierten Unternehmen:
Codexia EOOD, GLOBAL MARKETING CONSULT EOOD, NOVACOR EOOD, OLMEDIA EOOD
Quelle: https://www.fsc.bg/bg/
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
InterCryptos Ltd.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass die
InterCryptos Ltd#
mit angeblichem Sitz in
T A220 Westfield Ave, LDN E20, 1HR
https://intercryptos.net/
contact@intercryptos.net
+442080028759
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Bitboosting
https://bitboosting.com/
Die Malta Financial Services Authority ("MFSA") ist auf eine unter dem Namen Bitboosting operierendes Unternehmen aufmerksam geworden, welches unter https://bitboosting.com/ im Internet präsent ist. Bitboosting behauptet, eine regulierte "Online-Handelsplattform für Forex, Kryptowährungen, Rohstoffe und Investmentplätze" zu sein.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Bitboosting KEINE in Malta eingetragene Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen, VFA-bezogene Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass Bitboosting wahrscheinlich ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes ist. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit der oben genannten Einrichtung zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Whichrates4U
Websites: whichrates4u.com
E-Mail: info@whichrates4u.com
Tel: 020 3435 7865
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel und das unerlaubt betriebene Akquisitionsgeschäft.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11.09.2020 gegenüber der Kleinman Enterprise LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattformen thecapitalstocks.com und royaltyfinance.io mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Forex-Produkte, Aktien, Indizes, Rohstoffe und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Kleinman Enterprise LTD nicht und handelt daher unerlaubt.
Darüber hinaus emittiert das Unternehmen über seine Seite royaltyfinance.io eine eigene Kreditkarte und bietet diese ihren Kunden an.
Damit erbringt die Gesellschaft gewerbsmäßig das Akquisitionsgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Über die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG erforderliche Erlaubnis verfügt die Kleinman Enterprise LTD ebenfalls nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf den beiden o. g. Internetseiten nicht vorhanden. Im Falle der Seite royaltyfinance.io ist die Nennung der Kleinman Enterprise LTD als verantwortliches Unternehmen inzwischen entfernt worden. Anderweitige Verantwortlichkeiten werden dort nicht genannt
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Krisimark Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass die
Krisimark Ltd
Suhodolska-Straße 8/4/11
Sofia, Bulgarien
www.starkmarkets.com
Support@starkmarkets.com
+43720145082
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
ValueFX
auf der Internetseite angegebene Adresse
Berkeley Square House, Mayfair
London W1J 6BE
Telefon: 07451277233
E-Mail: info@valuefx.eu
Website: www.valuefx.eu
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 29. Mai 2020 die Erlaubnis der vPE Wertpapierhandelsbank AG, München, zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Kreditwesengesetz (KWG), der Anlagevermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, der Anlageberatung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, des Platzierungsgeschäfts i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1c KWG, der Abschlussvermittlung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, der Finanzportfolioverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, der Drittstaateneinlagevermittlungi.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 5 KWG, des Factorings i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 9 KWG, des Finanzierungsleasings i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 KWG sowie der Anlageverwaltung i.S.d. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 11 KWG aufgehoben.
Die vPE Wertpapierhandelsbank AG hat nachhaltig gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Zudem lagen Verstöße gegen § 33 Absatz 1 KWG vor.
Rechtsgrundlage für die Erlaubnisaufhebung sind § 35 Absatz 2 Nr. 6 KWG und § 35 Absatz 2 Nr. 3 KWG.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Der Bescheid ist seit dem 12. August 2020 bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Migotrade
www.migotrade.com
First Floor, First St Vincent Bank Ltd Building,
Kingstown, St Vincent and the Grenadines
Telephone: +358942724033
Email: noreply@migotrade.email
Website: www.migotrade.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Warnung veröffentlicht:
Die CSSF warnt die Öffentlichkeit vor Personen, die vorgeben, im Namen der autorisierten luxemburgischen Bank Bankinter Luxembourg SA zu handeln, indem sie Finanzprodukte per Telefon oder E-Mail anbieten. Um ihrer Aktion Glaubwürdigkeit zu verleihen, geben sie unter anderem die Websites https://market.group-bkint.com und https://market.bkinter-direct.com sowie die tatsächliche Adresse der Bank an: 37 Allee JF Kennedy, L-1855 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die oben genannten Websites den Namen der autorisierten luxemburgischen Bank Bankinter Luxembourg SA betrügerisch verwenden und dass die Website https://www.bankinter.lu keine Beziehung zu den in dieser Warnung genannten Websites hat.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Invest Bonds UK
One Canada Square Canary Wharf London E14 5AB
E-Mail: info@investbondsuk.com
Website: www.investbondsuk.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) aus Frankreich https://www.amf-france.org hat mehrere Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Der AMF warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die atypische Anlagen vorschlagen oder den Handel mit binären Optionen anbieten, ohne dazu befugt zu sein
Hier ist die Liste der neuen Websites, die kürzlich in der Kategorie atypische Investitionen identifiziert wurden:
www.gfoltd.com
www.glb-groupe.com
gb-patrimoine-paris.com
www.patrimoine-partenaires.com
www.nortia-groupe.com
vinneo.fr
corsaircpl.com
www.pjp-epargne-whisky.com
www.opp-capital.com/
www.sudfactoring.com/
one-parking.co.uk
https://octogroupe.com
https://alphani-ltd.com
dma-finance.com
www.gemicpl.com
www.cap-de-france.com/index.html
www.mage-champagne.com
www.ml-capital.fr
In der Kategorie Handel mit binären Optionen wurde eine neue Website hinzugefügt:
24primeoption.com
Der AMF erinnert daran, dass die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatanleger in Frankreich oder von Frankreich aus verboten sind.
Jedes Angebot, in verschiedene Vermögenswerte zu investieren, muss bei der AMF registriert sein, um vermarktet zu werden. Die weiße Liste der in verschiedenen Vermögenswerten erfassten Angebote ist auf der AMF-Website verfügbar.
Quelle: https://www.amf-france.org
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Concept4x
https://concept4x.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Concept4x operiert und eine Internetpräsenz unter https://concept4x.com/ hat. Concept4x behauptet, "eine der am schnellsten wachsenden und besten Forex-Handelsplattformen der Welt" zu sein.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Concept4x KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist, die NOR von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen anzubieten, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass Concept4x wahrscheinlich ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes ist. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Cryptenix
238 Agias Fylaxeos Street
3082 Limassol Zypern
Telefon: +441613941524, +442038073108, +442080898580
E-Mail: support@cryptenix.com
Website: www.cryptenix.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt)i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen BoerseFx mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland und Zypern keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „BoerseFx – BaFin – Vereinbarung. Über Risikofreies Investment“, die mit dem Logo der BaFin sowie der zypriotischen Aufsicht CySEC versehen sind. Mit diesen präparierten Unterlagen erweckt das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu.
Ferner versendet das Unternehmen Rechnungen an Verbraucher, die mit dem Logo der UBS Group AG, Zürich, Schweiz, versehen sind. Es wird klargestellt, dass „BoerseFx“ in keiner Verbindung zu dem schweizerischen Unternehmen steht und dass es sich hier um einen Identitätsmissbrauch handelt
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. Juni 2020 gegenüber der Brunnlitz GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Brunnlitz GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mas.gov.sg) gesetzt:
Global Investment Bank & Capital Trust; AFF Multi Finance Group
Australia Square Tower 264, George Street
Sydney
www.global-investmentbank.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
Der AMF und der ACPR warnen die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die in Frankreich Deviseninvestitionen und Wertpapierdienstleistungen in Derivaten von Kryptoanlagen vorschlagen, ohne dazu befugt zu sein.
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Mit dem Ziel, Investoren zu schützen, aktualisieren die Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) regelmäßig ihre schwarzen Listen neuer Websites, die Investitionen in den nicht regulierten Devisenmarkt (Forex) und in Derivate anbieten Zu deren Basiswerten gehören Krypto-Assets, ohne dazu befugt zu sein.
Forex:
Hier ist die Liste der neuen nicht autorisierten Unternehmen die kürzlich identifiziert wurden:
www.alioth.club
www.apptrader.com
www.createcapitalinvest.com
www.gfxroyal.com
www.ifpmarkets.com
www.omegapro.world
https://online-union.com
www.vantagetrades.com
Derivative Produkte, deren Basis Kryptoassets sind:
Hier ist die Liste der neuen nicht autorisierten Unternehmen, die kürzlich identifiziert wurden:
www.coinrevelation.com
https://cryptovip-club.com
fc.bitcoinfrance-appl.com
https://fr.circuit-btc.com
www.idigitale-finance.com
www.paradisecrypto.net
Um sicherzustellen, dass der Vermittler, der Bank- oder Finanzprodukte oder -dienstleistungen anbietet, zum Betrieb in Frankreich berechtigt ist, können Sie das Register der Finanzagenten (https://www.regafi.fr) oder die Liste der zugelassenen Vermittler im Finanzinvestitionsberater ( FIA) oder Kategorien von teilnehmenden Anlageberatern (PIA) (https://www.orias.fr/search).
Wenn sich der betreffende Vermittler nicht auf einer der beiden letzten Listen befindet, empfehlen wir dringend, dass Sie seine Dienste nicht in Anspruch nehmen, da diese gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen und nicht verpflichtet sind, die Grundregeln des Anlegerschutzes einzuhalten. Offenlegung von Informationen und Bearbeitung von Ansprüchen.
Über den AMF
Der AMF ist eine unabhängige Behörde, die dafür verantwortlich ist, dass in Finanzprodukte investierte Ersparnisse geschützt werden und den Anlegern angemessene Informationen zur Verfügung gestellt werden. Der AMF überwacht auch die ordnungsgemäße Funktionsweise der Märkte. Webseite: https://www.amf-france.org
Über das ACPR
Die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ist die Verwaltungsbehörde der Banque de France, die den Banken- und Versicherungssektor überwacht und für finanzielle Stabilität sorgt. Das ACPR ist auch dafür verantwortlich, die Kunden der beaufsichtigten Institutionen zu schützen und den Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus sicherzustellen. Es hat auch Auflösungsbefugnisse. Die operativen Abteilungen des ACPR unterstehen seinem Generalsekretariat.
Webseite:ttps: //acpr.banque-france.fr/
Quelle: https://www.amf-france.org & ttps: //acpr.banque-france.fr/
Die BaFin hat mit Bescheid vom 07. Juli 2020 gegenüber der Asterblum GmbH i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Asterblum GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform GiroFX Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Tradebase24
Victoria St, Westminster, London, SW1E 6QW
Telephone: 02037698137, 02038078074
Support@tradebase24.com
www.tradebase24.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Global tech Mc GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Global tech Mc GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Royal Gates LTD (FxPrime)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Royal Gates LTD (FxPrime)
www.fxprime.io
support@fxprime.io|info@fxprime.io|support@FXprime.com
support@FX.co|klein.l@fxprime.io|natalie.g@fxprime.io
+442037692938 +442038071143
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) sowie die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G., Essen, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Compare Property Bonds UK
24 Aston Court London E11 2AR
Telephone: 0207 7581789
Mail: info@ComparePropertyBondsUK
Web: https://www.compareukpropertybonds.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: https://www.fca.org.uk
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Elite Traders Trading Services LTD / Prime Technologies LTD
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Elite Traders Trading Services LTD / Prime Technologies LTD
www.elite-traders.com/
info@elite-traders.com, payments@elite-traders.com
+447418328074
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg hat folgende Website auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://leveltrades.com, auf der ein Unternehmen, das sich am 57 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg, niederlassen will, unter dem Namen Leveltrades Anlage- und Handelsdienstleistungen anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen Leveltrades ihr unbekannt ist und dass ihr keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Quelle: http://www.cssf.lu
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Livia Options
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde "MFSA" hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Livia Options oder LvO Ltd firmiert und eine Internetpräsenz unter https://liviaoptions.com/ hat. Livia Options fördert die Dienstleistung des Devisenhandels und behauptet, eine Lizenz für Investitionsdienstleistungen der Kategorie 3 zu besitzen.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Livia Options oder LvO Ltd. KEINE in Malta registrierte Gesellschaft NOR ist, die von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig zugelassen sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Livia Options oder LvO Ltd wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem das Geschäft getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsregulierungsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich (https://www.amf-france.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
ELG Capital Partners
www.elgcapitalpartners.fr
Der AMF macht die Öffentlichkeit auf die Aktivitäten von ELG Capital Partners aufmerksam, einem Unternehmen, das den Namen und das Logo der Aufsichtsbehörde auf seiner Website www.elgcapitalpartners.fr nicht ordnungsgemäß verwendet, um Sparern die Möglichkeit zu geben, in verschiedene Anlageinstrumente zu investieren, deren zugrunde liegende Vermögenswerte Sportwetten und Sportwetten sind Prognosen.
ELG Capital Partners bietet über seine Plattform www.elgcapitalpartners.fr an, über Investmentvehikel in Sportprognosen und Wetten zu investieren. Durch die Verwendung des Namens und des Logos des AMF und anderer französischer Regulierungsbehörden in seiner Mitteilung kann dieses Unternehmen den Eindruck erwecken, dass die Plattform vom AMF und den anderen Regulierungsbehörden gebilligt wurde, was nicht der Fall ist.
Der AMF betont, dass die Reproduktion seines Logos streng eingeschränkt ist und dass seine Verwendung nicht mehrdeutig sein oder Verwechslungsgefahr darstellen darf.
Quelle: https://www.amf-france.org
Die norwegische Finanzaufsichtsbehörde Finanstilsynet (https://www.finanstilsynet.no/) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Cash FX Group
www.forex-eu.cashfxgroup.com
Finanstilsynet, die Finanzaufsichtsbehörde Norwegens, warnt vor Investitionsangeboten, die von der Cash FX Group gefördert werden. Finanstilsynet wurde darüber informiert, dass Cash FX Group sich an norwegische Investoren gewandt hat, die Investitionsdienstleistungen anbieten. Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen auch über eine Website www.forex-eu.cashfxgroup.com an.
Finanstilsynet möchte klarstellen, dass Cash FX Group nicht befugt ist, Investitionsdienstleistungen in Norwegen anzubieten, und daher nicht über die nach norwegischem Recht erforderliche Lizenz verfügt. Das Unternehmen unterliegt daher weder der Aufsicht von Finanstilsynet, noch hat Finanstilsynet die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen genehmigt. Finanstilsynet empfiehlt Investoren daher, keine Vereinbarungen mit der Cash FX Group einzugehen oder Vermögenswerte an die Cash FX Group zu übertragen.
Quelle: https://www.finanstilsynet.no/
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) https://www.fma-li hat über folgenendes Unternehmen eine Warnmeldung veröffentlicht:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Folgende Website auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Website auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finansinspektionen(FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen FrankfurtFX mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Rasterdesch GmbH, Augsburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 30. Januar 2020 gegenüber der At-rium Management 1126 GmbH, Apenburg-Winterfeld, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort ein-zustellen und abzuwickeln.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020 gegenüber der Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt)i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten folgenden Unternehmens:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Juni 2020, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 1. Juli 2020 gegenüber der Perontis GmbH i.Gr., Anschrift unbekannt, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 03.07.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juni 2020 der Gesellschaft Soleil Rouge Inc., Roseau, Dominica, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheiden vom 26. Juni 2020 gegenüber der JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd aus London, Großbritannien, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber der Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, angeordnet, den von ihr unerlaubt betriebenen Eigenhandel sofort einzustellen.
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 24. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien, Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be), warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen, entgegen der Behauptung auf seiner Webseite, nicht in Jersey registriert ist.
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten verschiedener Unternehmen, die in Belgien rechtswidrig tätig sind. Dies gilt für folgende Unternehmen:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor dieser Webseite:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor diesen Webseiten:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor den Aktivitäten nachstehender Unternehmen.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Clarium Capitals mit angeblichen Niederlassungen in London, Großbritannien, und New York, USA, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Rasterdesch GmbH, Augsburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Mai 2020 der Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Firma auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at ) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020 gegenüber der Arveras UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber der Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, angeordnet, den von ihr unerlaubt betriebenen Eigenhandel sofort einzustellen.
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 2. März 2020 gegenüber der P & B Modern Management GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber Quantum Technologies Fund Limited, firmierend auch unter Quantum Hedge Fund Limited, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Davis Consulting and more GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht in Großbritannien (Financial Conduct Authority - FCA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fca.org.uk) gesetzt:
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat die Firma StockGlobal auf ihre Warnliste gesetzt.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreich (https://www.fma.gv.at) hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin hat mit Bescheid vom 06. Februar 2020 gegenüber der Digiteck UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Die Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. Januar 2020 gegenüber der Betamarket UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die belgische Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat vor den Aktivitäten dieses Unternehmens gewarnt:
Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Das Unternehmen Mobe Coin Plc behauptet unter Verwendung eines gefälschten Zertifikats wahrheitswidrig, bei der BaFin als ausländisches Finanzunternehmen registriert zu sein, um Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen zu dürfen.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der ESBInvest mit angeblichen Sitz in Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 07.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Premium Systems / Trendingraphs
Trust Company Complex, Ajeltake Road
Ajeltake Island, Majuro, Republic of Marshall Islands MH 96960
Telephone: 02080028730, 02037695285, 0208 089 3987
Email: support@trendingraphs.com
Website: www.trendingraphs.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat mehrere Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
iforex300.com
coinkast.io
globaleverestfx.com
royal-foex.hk
capitaoptions.com
topoption360.com
markets-x.com
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
https://merceralternatives.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://merceralternatives.com, auf der ein Unternehmen behauptet, Investment- und Private-Banking-Dienstleistungen unter dem Namen Mercer Alternatives anzubieten.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass diese Website die Verwaltungsgesellschaft Mercer Alternatives (Luxemburg) S.à rl darstellt, die in Luxemburg gemäß Kapitel 16 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in Bezug auf Unternehmen für kollektive Kapitalanlagen ordnungsgemäß zugelassen ist und der Aufsicht von unterliegt die CSSF, und die keine Beziehung zu der in dieser Warnung genannten Website hat.
Quelle: www.cssf.lu
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Stretton Wealth Management
Prime Tower, Hardstrasse 201,
8005 Zurich, Switzerland
Telephone: +44203 514 1145
Email: info@strettonwealthmanagement.com
Website: www.strettonwealthmanagement.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.advanzia-credit.com, auf der ein Unternehmen Kredit- und Private-Banking-Dienstleistungen unter dem Namen Advanzia Credit anbietet und behauptet, in der Rue de Hollerich 12, ansässig zu sein -1741 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen namens Advanzia Credit ihr nicht bekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Bank- oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat
Quelle: www.cssf.lu
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.trendingraphs.net, auf der ein Unternehmen, das behauptet, einige Dokumente in 46A, Boulevard John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, zu errichten, Anlage- und Handelsdienstleistungen im Rahmen des Name Trendingraphs Ltd.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dieses Unternehmen ihr unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Grand Capital Holdings
1 Northumberland Avenue, Trafalgar Square,
London WC2N 5BW
Telephone: 02072052033
Website: www.grandcapitalholdingsltd.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist und hat diese Firma deshalb zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Cortez Capital Asset Management
21/F, 8 Wyndham Street, Central, Hong Kong, Regency Court;
Glategny Esplanade, St Peter Port, Guernsey, GY1 1WW;
10 St Andrew Street, Edinburgh, EH2 2AZ and Room 315-319, 395,
Kings Road, North Point, Hong Kong
Telephone: 0800 802 1486, +852 580 34147 and 0131 510 0734
Email: headoffice@cortezcap-hk.com, globaltrading@cortezcap-hk.com, trading@cortezcap-hk.com,clients@cortezcap-hk.com
Website: www.cortezcap-hk.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited
Web: www.10cryptomarket.com/
E-Mail: support@10CryptoMarket, compliance@10CryptoMarket, erich.k@10cryptomarket.com, linda.m@10cryptomarket.com
Tel. Nr.: 0043 720 828349, 0043 7208 28408
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Money Sense Market
Telephone: 02036339153
Email: info@moneysensemarket.com
Website: www.moneysensemarket.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
HydraPay / Jol Pay Ltd
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
HydraPay / Jol Pay Ltd
www.hydrabonds.com
info@hydrabonds.com
+46 853 527 819
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einzahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 1 ZaDiG 2018), das Auszahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 2 leg cit), das Zahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 3 leg cit) sowie das Zahlungsinstrumentegeschäft (§ 1 Abs 2 Z 5 leg cit) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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www.anlegerschutz.com
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) https://www.fma-li.li/ hat über folgenendes Unternehmen eine Warnmeldung veröffentlicht:
www.sigmabunq.com
Die FMA weist darauf hin, dass die SIGMA BANK SA als Betreiberin der Internetseite www[dot]sigmabunq[dot]com, welche unter dem Namen SIGMA BANK Finanzdienstleistungen anbietet und sich als französisches Finanzinstitut ausgibt, weder über eine Bewilligung der FMA noch der AMF (Autorité des marchés financiers) verfügt.
Die FMA macht darauf aufmerksam, dass kein Zusammenhang zwischen der SIGMA Bank SA bzw. der Internetseite www[dot]sigmabunq[dot]com und der in Liechtenstein bewilligten SIGMA Bank AG besteht.
Die FMA rät dringend davon ab, Finanzgeschäfte über die Website www[dot]sigmabunq[dot]com zu tätigen.
Quelle: https://www.fma-li.li/
***
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
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www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Bronze FX
Suite 305 Griffith corporate centre, PO Box 1510 Beachmont,
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
Telephone: 02036950353 , +442080895514 , +447446660002 , 0744666000
Email: tomp@bronze-fx.com, support@bronze-fx.com, support@bronze-fx.com, TomP@ftl-fx.com, TomP@bronze-fx.com, OscarL@ftl-fx.com, Johnrichardson976@icloud.com
Website: https://bronze-fx.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Folgende Website auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
erstemarkets.com
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Website
erstemarkets.com
mit angeblichem Sitz in
Paternoster Sq.
London EC4M 7LS
Vereinigtes Königreich
Sowie
35 Boulevard Joseph ll
1840 Luxemburg
Luxemburg
Tel: +43 720 775 842
support@erstemarkets.com
erstemarkets.com
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Das Unternehmen, das unter der Firma BoerseFX am Markt auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Soweit es in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, wird es ohne die Erlaubnis der BaFin tätig.
Das Unternehmen behauptet im Impressum auf seiner Internetseite www.boersefx.de, es sei ein in Großbritannien ansässiges und von der dortigen Aufsichtsbehörde FCA lizensiertes Unternehmen. Die Behauptung ist nicht wahr. Auf die Warnung der FCA wird verwiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Royal GTX
Telefon: +44 203 885 2113
E-Mail: info@royalgtx.com
Website: https://royalgtx.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Website auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass der unbekannte Betreiber der Website
www.simplex-finance.com
E-Mail: info@simplex-finance.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
YORKCG
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass
YORKCG
Tel.: +44 2033180401, +43 720880145, +61 394520463
Web: www.yorkcg.com
E-Mail: support@yorkcg.com, Anna.di@yorkcgservices.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finansinspektionen(FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Axe Invest / Madar Partners Ltd.
Trust Company Complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro
Marshall Island MH96960
Telefon:+442080893060 +441225017515
Email:support@axeinvest.org
Webseite: www.axeinvest.org, www.axeinvest.com
Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die Axeinvest vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten.
Axeinvest existiert nach Angaben von FI nicht.
Axeinvest verfügt nicht über eine Genehmigung von FI zur Durchführung von Wertpapiergeschäften oder anderen Finanzaktivitäten in Schweden und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Finansinspektionen aus keinem anderen EWR-Land wurden grenzüberschreitende Aktivitäten für Axeinvest gemeldet.
Axeinvest ist auch nicht berechtigt, finanzielle Aktivitäten gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durchzuführen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt.
Die FI warnt Investoren und andere, mit Unternehmen zu handeln, die keine Lizenz zur Durchführung von Finanzaktivitäten haben.
Quelle: www.fi.se
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Sharefounders Ltd.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua. gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Sharefounders Ltd bzw Bitrix Tech Limited
32 London Bridge ST, London, SE1 9SG
Vereinigtes Königreich
bzw
Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower,
183 Queen’s Road Central,
Sheung Wan, Hong Kong
Tel.: +43 720778116, +44 7723849870, +44 1617682411
Web: https://www.sharefounders.com, www.sharefounders.net
E-Mail: support@sharefounders.com, support@shares-founder.com, elias.schneider@sharefounders.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite
www.afbauerpvt.com
mit angeblichem Sitz in
Mattiellistraße 2-4
1040 Wien
sowie
The Solow Building
9 West 57th Street
NY 10019
Vereinigte Staaten von Amerika
und
World Trade Center
Leutschenbachstrasse 95
8050 Zürich
Schweiz
Tel: +43 720 775668
info@afbauerpvt.com
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Huber Group Invest
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Huber Group Invest
mit angeblichem Sitz in
Dreikönigsstrasse 37
8002 Zürich
Schweiz
Tel: +41 44 5087 559
Fax: +41 43 508 2790
E-Mail: office@huber-group-invest.com
Web: huber-group-invest.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen FrankfurtFX mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „Vereinbarung – FrankfurtFX. Über Risikofreies Investment“, die mit dem BaFin-Logo versehen sind. Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Askobid
Suite 305, Griffith Corporate Center Beachmont, Box 1510, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
Telefon: 03300271940, +97143783468, +85230184527
E-Mail: support@askobid.fm
Website: www.askobid.fm
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
Comino Crypto Fund LLC
https://cominocryptofund.com
Die Malta Financial Services Authority („MFSA“ oder „die Behörde“) hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Comino Crypto Fund LLC firmiert und unter https://cominocryptofund.com/ über eine Internetpräsenz verfügt. Das Unternehmen gibt vor, eine Handelsplattform zu sein, die von einer Adresse in Malta aus operiert, „auf der Anleger uneingeschränkt als Stammaktien, ETFs und andere Finanzinstrumente handeln können“. Es wird auch behauptet, "von der MFSA gemäß der MiFID-Richtlinie reguliert zu werden".
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Comino Crypto Fund LLC KEIN maltesisch eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA zur Erbringung von Finanzdienstleistungen lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen. Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Comino Crypto Fund LLC wahrscheinlich um ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko für Geldverluste handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Rasterdesch GmbH, Augsburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Rasterdesch GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse europäische Konten verschiedener im Ausland ansässiger Gesellschaften weiter.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung vom 14. Juli 2020:
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
09.06.2020, geändert am 14.07.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
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Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
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- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA)
Die irische Zentralbank (im Folgenden: Zentralbank) hat heute, am 13. Juli 2020, den Namen eines nicht autorisierten Unternehmens, Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA), veröffentlicht - www.speedy-finance.com, um die Öffentlichkeit zu warnen dass es von der Zentralbank nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen autorisiert ist
Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA) bewirbt Kredite auf seiner Website, verfügt jedoch nicht über eine Genehmigung der Zentralbank als Privatkreditfirma oder Geldverleiher. Die nicht autorisierte Money Finance LLC T / A Speedy Finance (USA) hat auch die Autorisierungsnummer eines Unternehmens geklont, das von der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien autorisiert wurde.
Es ist zu beachten, dass keinerlei Verbindung zwischen dem nicht autorisierten Unternehmen Money Finance LLC T / A SpeedyFinance (USA) und dem von der FCA autorisierten Unternehmen besteht, dessen Daten geklont wurden.
Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten die Register der Zentralbank online überprüfen, um herauszufinden, ob eine Firma / Person, mit der sie zu tun haben, autorisiert ist. Verbraucher sollten sich vor Werbung in Acht nehmen, die Kredite von nicht autorisierten Firmen oder Personen anbietet.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
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- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
7Online / RedRock Ltd.
Tavernier Street, Wall House,
00152 Loubiere, Dominica
Telefon: +442036089892; +442036089904
E-Mail: support@7online.io; Compliance@7online.io
Website: https://7online.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat gegenüber der SCK Securities, Aberdeen, Großbritannien, mit Bescheid vom 23. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen unterhält die Internetseite www.scksecurities.com und bietet deutschen Kunden den Erwerb von Aktien namhafter Unternehmen aus eigenem Bestand im Rahmen einer Dienstleistung an. Trotz Kaufpreiszahlung durch die Kunden bestehen Zweifel, ob es zur Übertragung dieser Aktien in ihre Depots kommt.
Das Unternehmen betreibt gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 30. Januar 2020 gegenüber der At-rium Management 1126 GmbH, Apenburg-Winterfeld, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort ein-zustellen und abzuwickeln.
Die Atrium Management 1126 GmbH nimmt auf ihrem Geschäfts-konto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020 gegenüber der Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt)i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 30. April 2020, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 1. Juli 2020 gegenüber der Capital Letter GmbH, München, die sofortige Einstellung des Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf von ihm betriebenen Handelsplattformen www.stsroyal.com,www.gfxroyal.com und www.brightfinance.co finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD) an, die auf Grundwerte wie Forex, Indizes und Rohstoffe laufen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Interactive Trade
Dristor Solutions Ltd, registration number 25201 IBC 2018
Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, P.O. Box 1510
Kingstown, Saint Vincent and the Grenadines
Telephone: +41565083272
Email: insertrichardgreen@interactivetrade.com, josephgeller@interactivetrade.com, support@interactivetrade.com
www.interactivetrade.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://efsca.online/, auf der sich eine sogenannte
„European Financial Services Conduct Authority“
als internationale Regulierungsbehörde darstellt und sich auf Luxemburg bezieht. Eine solche Befugnis ist der CSSF unbekannt und existiert in Luxemburg nicht.
Quelle: www.cssf.l
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten folgenden Unternehmens:
FIRST PROPERTY (EHEMALS HTTPS://FIRSTPROPERTY.EU) - GEKLONTE FIRMA
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von First Property, das Investment Banking und / oder Dienstleistungen anbietet, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.
First Property ist nicht berechtigt, solche Dienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.
Diese "Gesellschaft" hat den Namen der britischen Investmentgesellschaft First Property Asset Management Ltd übernommen, die bei der britischen Aufsichtsbehörde ( FCA) registriert ist.
Die FSMA betont, dass zwischen diesen beiden Unternehmen keine Verbindung besteht.
Identitätsdiebstahl ist typisch für Betrug durch „geklonte Unternehmen“: Betrüger stehlen die Identität von Personen oder Unternehmen, die tatsächlich existieren (z. B. ein Anwalt, ein autorisiertes Unternehmen usw.), um Glaubwürdigkeit oder sogar Legitimität zu erlangen und damit zu überzeugen Investoren.
Darüber hinaus weist die FSMA darauf hin, dass das Angebot von First Property für Anlageinstrumente ein Betrug ist . In der Tat ist das Versprechen einer „Rendite“ von mehr als 10,92% pro Jahr, das dieses „Unternehmen“ gemacht hat, einfach illusorisch und ein Zeichen von Betrug.
First Property verwendet auch ein in den Niederlanden eröffnetes Bankkonto, das nach eigenen Angaben im Namen von Golden Wings BV eröffnet wurde.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen auf dieser Website zu reagieren und Geld auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen.
Quelle: www.fsma.be
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen erweckt auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein.
Dies trifft aber nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
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- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) hat verschiedene Website auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
scmconsulting.net
kepercoin.com
fxoptiontrade247.com
Expertoption.forex
themarketsguide.com
24primeoption.com
24liveoption.com
ic-marketsfx.eu
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Juni 2020, zugestellt durch öffentliche Zustellung am 1. Juli 2020 gegenüber der Perontis GmbH i.Gr., Anschrift unbekannt, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Perontis GmbH i.Gr. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse europäische Konten verschiedener im Ausland ansässiger Gesellschaften weiter.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
PCASH
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom XX.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass
PCASH
(ET Premium FZC)
Saif Desk R4-44/C P.O. BOX 513699
Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate
Web: https://pcash.at
E-Mail: office@pcash.world
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, Bankschecks und Reiseschecks, wobei die Laufzeit der Kreditierung bei Kreditkarten nicht beschränkt ist (§ 1 Abs 1 Z 6 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Investor Guard
Claude Debussylaan 34, 1082 MD Amsterdam, Niederlande,
16a Avenue de la Liberte, Luxemburg 1930,
Sino Plaza, 255-257 Gloucester Road, Causeway Bay, Hongkong
EMail: info.nl@investorguard.org ; info.lu@investorguard.org ; info.hg@investorguard.orgj.nelson@investorguard.org ; e.warren@investorguard.org ; p.nash@investorguard.org
Website: www.investorguard.org
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 03.07.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
Tower of London Worldwide
www.toweroflondon-worldwide.com
Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen Tower of London Worldwide unter http://www.toweroflondon-worldwide.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen gibt vor, ein Finanzberater zu sein, der "Beratung in Bezug auf Vermögensverwaltung und -erhaltung, Finanzplanungsstrategien, Konsultationen, Portfoliomanagement und maßgeschneiderte Lösungen anbietet, die auf die individuellen Bedürfnisse, Defizite und Portfolios jedes Einzelnen zugeschnitten sind".
Tower of London Worldwide behauptet auch, "eine vollständig lizenzierte und regulierte Finanzberatung" zu sein, die in einer Reihe von Ländern, einschließlich Malta, tätig ist.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Tower of London Worldwide NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.
- Die MFSA verweist auch auf Warnungen, die von der britischen Financial Conduct Authority und der Schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gegen Tower of London Worldwide herausgegeben wurden. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.
Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat gegenüber der CHP Holdings Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 22. Juni 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Internetpräsenz www.bithandel.com eine Wechselstube für Kryptowährungen im Tausch gegen gesetzliche Währung an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juni 2020 der Gesellschaft Soleil Rouge Inc., Roseau, Dominica, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Gesellschaft Soleil Rouge Inc. ist Betreiberin der Handelsplattform www.grandefex.com für Devisen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt die Soleil Rouge Inc. das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis derBaFin zu verfügen.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Invcenter
First floor, First St. Vincent Bank Ltd. Building, James street, P.O.B 1574,
Kingstown VC0100 St.
Vincent and the Grenadines
Telephone: +44 20 3991 0009
www.invcenter.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Zichain OÜ
Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit über Zichain informieren. OÜ (Registrierungscode 14432499) besitzt keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Estland.
Daher ist Zichain OÜ nicht berechtigt, Zahlungsdienste in Estland zu erbringen. Das Unternehmen bietet Zahlung an Dienstleistungen für das samooaische Unternehmen Record Group Limited (https://shortex.net).
Die Liste der Unternehmen, die über Lizenzen von Finantsinspektsioon verfügen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen dürfen in Estland finden Sie auf der Webseite von Finantsinspektsioon unter http://www.fi.ee.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Undry Asset Management GmbH
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 01.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Undry Asset Management GmbH
mit angeblichem Sitz in
4020 Linz
Steingasse 6
E-Mail: service@undry.at;
thomas.schneider@undry.at
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Traderking
Suite 305, Griffith Corporate Center, Postfach 1510,
Beachmont, Kingstown
St. Vincent und die Grenadinen
Telefon: 01134710070; +41912083263; + 44-111-111-11-11
Mail: support.en@tradersking.io; Compliance.de@tradersking.io
Website: https://traderking.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Titan Pro 500
1068 Budapest, Kiraly ut.80
Telephone: +442038684833
Email: support@titanpro500.com
Website: https://titanpro500.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
LionsFM
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
LionsFM (EQUAL TARGET LTD)
Trust Company Complex,
Ajeltake Road, Ajeltake Island,
Majuro, Marshall Islands MH 96960
Tel: +420228887360, +27105346146, +81368514786
Web: https://www.lionsfm.com
E-Mail: support@lionsfm.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD
Suite 19, Beachmont Business Center
Kingstown
St. Vincent und die Grenadinen
Website:
www.mycoinbanking.com
www.mycoin-banking.com
www.mycoinbanking1.com
Tel.: +442038074450
E-Mail: support@mycoinbanking1.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.li
www.anlegerschutz.li
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC) hat folgende Websiten auf ihre Warnliste gesetzt:
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
24bitx.com
growthandlegacyukfx.com
CMliveExperts.com
apollotradexcoexcurrency.com
concept4x.com
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
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- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.luxxcapital.com, auf der ein Unternehmen, das sich unter dem Namen LuxxCapital präsentiert, behauptet, im 3. Stock des Regus Kirchberg City Center, 2540 Luxemburg, gegründet zu sein an der 13 avenue de la Porte-Neuve, L-2227 Luxemburg, und bietet Handelsdienstleistungen unter Bezugnahme auf die Gesellschaft Luxembourg Capital SA an
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als LuxxCapital präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass der in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene Luxemburger Spezialinvestitionsfonds Luxembourg Capital SA, der den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über Spezialinvestitionsfonds unterliegt, nicht mit der in dieser Warnung genannten Website verbunden ist.
Quelle: www.cssf.lu
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat mit Bescheiden vom 26. Juni 2020 gegenüber der JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd aus London, Großbritannien, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Die Unternehmen schließen über ihre Plattformen wie www.31fx.com und www.31fx.co mit deutschen Kunden finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), die auf Währungen, Edelmetalle und Termingeschäfte laufen.
Damit betreiben die Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht und handeln daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
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- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
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- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
RoyalsFX
19 Avenue De la Paix
1202 Geneva
Switzerland
Email: compliance@royalsfx.co, support@royalsfx.co
Website: https://royalsfx.co
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
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- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) bzw § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) bzw Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
PremiumBorsa
Web: https://premiumborsa.com
Tel: +442031908725
E-Mail: support@premiumborsa.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) sowie die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
RSM Finance
www.rsmfinance.org
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens RSM Finance, das auf seiner Website www.rsmfinance.org behauptet, in Luxemburg ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen mit dem Namen RSM Finance nicht die für die Erbringung von Bank- und Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erforderliche Genehmigung erteilt wurde.
Quelle: www.cssf.lu
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
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Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Finexis Bank
www.finexis-bank.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Finexis Bank (Website: www.finexis-bank.com), das behauptet, am 25 C Boulevard Royal, 2449 Luxemburg, gegründet zu sein, und das sich präsentiert vor allem als Online-Bank.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen Finexis Bank ihr unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Bank- oder Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.li
www.anlegerschutz.li
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber der Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, angeordnet, den von ihr unerlaubt betriebenen Eigenhandel sofort einzustellen.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.elitetrading.co mit Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) ab, die auf Währungspaare, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Über ihreHomepage wendet sich die Gesellschaft auch an deutschsprachige Interessenten und dadurch an den deutschen Markt.
Somit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c. Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die Netbit services and solutions limited jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Nach Informationen und Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, tritt die Netbit services and solutions limited nunmehr über eine Plattform mit der Domain tradingon.io an den Markt heran. Die Einstellungsanordnung der BaFin vom 14. Mai 2020 erstreckt sich auf sämtliche Webseiten, auf denen die Netbit services and solutions limited die ihr untersagten Dienstleistungen anbietet, mithin auch auf die Seite mit dem Domain-Namen tradingon.io.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
25.05.2020, geändert am 25.06.2020
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Sadi Finance
Pretty Green, 81 King Street,
Manchester, Lancashire,
England - United Kingdom M2 4, GBR
Telephone: + 44 753 718 2193
Email: applyunit@sadifinance.com
Website: www.sadifinance.com; info@sadifinance.com
Sadi Finance Limited Spain Office
Farmàcia Mireya Fon Neus Homs, Carrer de la Canuda, El Gòtic,
Barcelona, Cataluña, ESP 08002
Email: customercare@sadifinance.com
Sadi Finance Limited India Office
Svenja Tower District Center
New Delhi, DL, 110001 India
Tel:- +918860296456
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Crypto Trade Center Ltd.
www.cryptotradecentr.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Crypto Trade Center Ltd. das behauptet, am 51 Boulevard Grande-Duchesse Charlotte 1330 Luxemburg, gegründet worden zu sein eine Wertpapierfirma sein, die von der CSSF reguliert und überwacht wird.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen Crypto Trade Center Ltd ihm unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
GCG 24 (FM Consulting)
Suite 305, Griffith Corporate Centre
Beachmont Box 1510, Kingstown
St. Vincent & the Grenadines
Tel: +44 1772368050
Web: https://www.gcg24.com
E-Mail: support@gcg24.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Wie dem Anlegerschutzverein HELP e.V.über seine Internetseite am 24. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
ANB Express Bank Limited
mit angeblichem Sitz
Heuplatz 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Web: https://www.anbexpressonline.com
E-Mail: info@anbexpressonline.com
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien, Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be), warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten des folgenden Unternehmens:
Capital-Placement
CAPITAL-PLACEMENT.INFO
Das Unternehmen bietet in Belgien Investitionen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten und behauptet, die Lösung zu haben, um Ihre Ersparnisse zu sichern. Insbesondere soll eine Neuinvestition in Höhe von 3,99% angeboten werden. Dieses Angebot wird jedoch ohne Veröffentlichung eines von der FSMA genehmigten Prospekts veröffentlicht.
Capital-Placement nutzt die Werbefläche auf bestimmten Nachrichtenseiten für betrügerische Zwecke. Klickt man auf eine der beworbenen Anzeigen dieses Unternehmens, wird man zu einer Website weitergeleitet, auf der man anschliessend aufgefordert wird, die Berechtigung zu testen und ein Formular mit den Kontaktdaten auszufüllen. Diese Betrugstechnik ist eine sehr verbreitete Methode zum Sammeln von Verbraucherkontaktinformationen.
Darüber hinaus weist die FSMA darauf hin, dass das Angebot von Investmentinstrumenten von Capital-Placement ein Betrug ist. Das Versprechen einer jährlichen Rendite von mehr als 3,99% durch dieses Unternehmen ist einfach illusorisch und ein Zeichen von Betrug.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen dieses Unternehmens zu reagieren und Geld auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen.
Quelle: www.fsma.be
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Sky Line / Skylinevest.com
Website: www.skylinevest.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
KLDC Technical Systems („BitcapCM“)
Trust Company Complex,
Ajeltake Road, Ajeltake Island
Majuro, Marshall Islands MH 96960
support@bitcapcm.com
www.bitcapcm.com
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass die oben genannte Firma nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
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Die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen, entgegen der Behauptung auf seiner Webseite, nicht in Jersey registriert ist.
Crypto Window Ltd
cryptoswindow.com
Die JFSC warnt die Öffentlichkeit vor einer Betrugsfirma namens Crypto Window Ltd. und ihrer Website, von der sie glaubt, dass es für betrügerische Zwecke eingerichtet wurde. Daher erinnert sie daran, im Umgang mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern wachsam zu sein.
Crypto Window Ltd. hat keine Genehmigung von JFSC beantragt oder erhalten, um Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen oder Buchhaltungs- oder Kryptowährungsdienste auf der Insel anzubieten.
Crypto Window Ltd behauptet fälschlicherweise, von dieser Adresse in Jersey aus zu handeln:
Channel House, Green Street,
St. Helier
Jersey, JE2 4UH
Quelle: www.jerseyfsc.org
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
FinanceCash24
www.financecash24.com
Die irische Zentralbank (im Folgenden: Zentralbank) hat heute, am 18. Juni 2020, den Namen eines nicht autorisierten Unternehmens, FinanceCash24 (Irland) - https://www.financecash24.com/ veröffentlicht, um die Öffentlichkeit davor zu warnen. Das Unternehmen ist nicht von der Zentralbank zur Erbringung von Finanzdienstleistungen autorisiert.
FinanceCash24 bewirbt Kredite auf seiner Website, hat jedoch keine Genehmigung der Zentralbank als Privatkreditfirma.
Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank verantwortlich ist. Verbraucher sollten die Register der Zentralbank online überprüfen, um herauszufinden, ob eine Firma / Person, mit der sie zu tun haben, autorisiert ist. Verbraucher sollten sich vor Werbung in Acht nehmen, die Kredite von nicht autorisierten Firmen oder Personen anbietet.
Quelle: www.centralbank.ie
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd,Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Über die Internetseiten www.paraiba.world und www.paraiba-deluxe.com bieten die beiden Unternehmen so genannte „Cycles“, „Firstline“, „Downline“ unter anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, Devisenhandel und Handel mit Kryptowerten zu beteiligen.
Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.
Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten verschiedener Unternehmen, die in Belgien rechtswidrig tätig sind. Dies gilt für folgende Unternehmen:
ABConseils-patrimoine.com
(www.abconseils-patrimoine.com, derzeit inaktiv);
Takahashi und Partner
(https://takahashipartners.com/);
Tan Allen Piguet Asset Management
(https://www.tapam.com/).
Diese Unternehmen dürfen keine Wertpapierdienstleistungen in oder aus Belgien anbieten.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote dieser Unternehmen für Finanzdienstleistungen zu reagieren und Geld auf eine von ihnen angegebene Kontonummer zu überweisen.
Nach den der FSMA zur Verfügung stehenden Informationen scheint es sich bei den Unternehmen möglicherweise um „Boiler Rooms“ zu handeln.
„Boiler-Room“ Betrug beinhaltet Kontakt mit den Verbrauchern, in der Regel unaufgefordert und oft per Telefon, bietet sich Aktien oder andere Finanzprodukte zu verkaufen. In jüngster Zeit sind die angebotenen Dienstleistungen vielfältiger geworden. So wurden Portfoliomanagementdienste, Festgeldkonten, Anlageberatung, Investitionen in Crowdfunding-Projekte usw. angeboten.
Obwohl die „Boiler Rooms“ oft behaupten, autorisierte Dienstleister mit einer professionellen Website und auszufüllenden Formularen zu sein, sind sie in Wirklichkeit Betrüger, die fiktive oder wertlose Dienstleistungen anbieten.
In der Regel wird der Verbraucher dazu verleitet, eine anfängliche, begrenzte Investition zu tätigen, die sehr bald als rentabel erscheint. Danach wird der Verbraucher aufgefordert, immer mehr zusätzliche Investitionen zu tätigen. Aber anders als bei der ersten Investition verlieren die neuen Investitionen Geld und / oder wenn ein Verbraucher sein Geld zurückfordert, stellt sich heraus, dass dies unmöglich ist, wenn er keine weiteren Zahlungen leistet.
Die Betrüger zögern oft nicht, den Verbraucher unter starken Druck zu setzen, immer mehr Geld einzuzahlen (daher der Begriff „Boiler-Room“). Am Ende wird der Investor sein Geld niemals zurückbekommen.
Generell bietet Ihnen die FSMA als Investor die folgenden Empfehlungen , um sich vor solchen betrügerischen Praktiken zu schützen:
Überprüfen Sie immer die Identität eines Unternehmens, das Ihnen Finanzdienstleistungen anbietet (Firmenname, Sitz usw.). Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein. Wenn sich das Unternehmen außerhalb der Europäischen Union befindet, sollten Sie sich der Schwierigkeit des Rechtsweges bewusst sein, falls Sie sich in einem Streit mit dem Unternehmen befinden und rechtliche Schritte einleiten möchten.
Stellen Sie fest, ob das Unternehmen eine Berechtigung besitzt. Sie können dies tun, indem Sie die auf der FSMA-Website veröffentlichten Listen konsultieren - Überprüfen Sie Ihren Anbieter .
Konsultieren Sie die auf den Websites der FSMA, der ausländischen Aufsichtsbehörden oder der IOSCO veröffentlichten Warnungen(Link ist extern). Überprüfen Sie, ob das Unternehmen, das Ihnen Finanzdienstleistungen anbietet, in einer Warnung genannt wurde. Suchen Sie nicht nur nach dem Namen der Firma (n), die Ihnen Finanzdienstleistungen anbietet oder angeboten hat, sondern suchen Sie auch nach dem Namen der Firma (n), bei der Sie aufgefordert werden, Geld einzuzahlen.
Auf der FSMA-Website gibt es eine Suchfunktion , die Sie für diesen Zweck verwenden können. Darüber hinaus sind alle „Boiler-Rooms“, zu denen die FSMA bereits eine Warnung veröffentlicht hat, auf der Liste der in Belgien rechtswidrig tätigen Unternehmen aufgeführt , die auch auf der FSMA-Website verfügbar ist.
Beachten Sie: Nur weil das gesuchte Unternehmen nicht in der Liste der Warnungen aufgeführt ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie ihm vertrauen und davon ausgehen können, dass es über die erforderliche Berechtigung zum Anbieten von Finanzdienstleistungen verfügt. Die FSMA unternimmt alles, um Warnungen rechtzeitig zu veröffentlichen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass sie nicht weiß, dass ein Unternehmen in Belgien rechtswidrige Aktivitäten ausführt. Einer der Gründe dafür ist, dass Unternehmen, die in böser Absicht handeln, regelmäßig ihre Namen ändern.
Seien Sie vorsichtig bei Kaltakquise: Sie werden telefonisch oder per E-Mail mit einem Finanzangebot kontaktiert, obwohl Sie als Finanzinvestor keine vorherige Anfrage gestellt haben. Solche Kontakte sind oft der erste Schritt in einer betrügerischen Praxis.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie aufgefordert werden, Geld in ein Land zu überweisen, das keine Verbindung zum Unternehmen oder zu Ihrem Wohnsitzland hat. Beachten Sie, dass Sie im Falle eines Betrugs im Boiler-Room normalerweise aufgefordert werden, Geld auf Bankkonten zu überweisen, die bei Banken mit Sitz in Asien eröffnet wurden.
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen völlig unverhältnismäßige Renditen versprochen werden. Betrüger lassen es oft von Anfang an so erscheinen, als hätte die Investition erhebliche Renditen erzielt. Die Dinge beginnen erst dann schief zu laufen, wenn der Investor darum bittet, sein Geld abzuheben.
Akzeptieren Sie die von diesen Unternehmen bereitgestellten Informationen nicht unkritisch. Manchmal behauptet ein Unternehmen, es sei berechtigt, Finanzdienstleistungen anzubieten, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Überprüfen Sie immer die Informationen, die Sie erhalten.
Seien Sie vorsichtig bei "geklonten Firmen". Dies sind Unternehmen, die sich als unterschiedliche, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine tatsächliche Verbindung zu ihnen haben. Durch Vergleichen der E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen können Sie diese Form von Betrug erkennen.
Fragen Sie Ihre Gegenpartei nach klaren und verständlichen Informationen . Investieren Sie niemals in ein Produkt, wenn Sie nicht genau verstehen, was angeboten wird.
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie aufgefordert werden, eine zusätzliche Zahlung zu leisten oder eine Steuer als Bedingung für die Auszahlung Ihrer Retouren zu zahlen. Diese zusätzlichen Forderungen sind oft ein Zeichen von Betrug.
Quelle: https://www.fsma.be
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Stock21stoptions Ltd.
www.stock21stoptions.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Stock21stoptions Ltd. das behauptet, am
51 Boulevard Grande-Duchesse Charlotte
1330 Luxemburg
ansässig zu sein und reguliert und von der CSSF überwacht zu werden.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen Stock21stoptions Ltd ihm unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
AlephLink Solutions Ltd. OÜ
www.blix-group.com
Finantsinspektsioon möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass AlephLink Solutions Ltd. OÜ (Registrierungscode 14625979) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt. Daher ist AlephLink Solutions Ltd. OÜ nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://www.blix-group.com mit verschiedenen Derivaten zu handeln.
Quelle: www.fi.ee
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Five Pines Capital fivepinescapital.com 4 / E Lincoln House, Taikoo Platz, 979 King's Road Hongkong
und
161 Sung Teh Road, Taipei Taiwan
und
29 Jinrong Street, Peking China
und
16 Kojimachi, Chiyoda-ku, Tokyo Japan
Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die sich im Namen von Five Pines Capital vertreten, schwedischen Anlegern den Kauf von Wertpapieren anbieten.
Five Pines Capital existiert nach den Untersuchungen von FI nicht.
Five Pines Capital hat keine Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Außerdem wurden Finansinspektionen aus keinem anderen EWR-Land grenzüberschreitende Aktivitäten für Five Pines Capital gemeldet. Außerdem ist Five Pines Capital nicht berechtigt, Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land durchzuführen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt.
FI warnt Investoren und andere vor dem Handel mit Unternehmen, die nicht zur Durchführung von Finanzgeschäften befugt sind.
Quelle: https://www.fi.se
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor dieser Webseite:
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Website https://www.mazda-int.com/, die Investmentbanking und / oder Dienstleistungen ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetzgebung anbietet .
Die Personen, die die Website mit dem Namen https://www.mazda-int.com/ betreiben, sind nicht berechtigt, solche Dienste in oder von Belgien aus bereitzustellen. Darüber hinaus weist das über diese Website abgegebene Angebot zahlreiche Hinweise auf Betrug auf.
Mazdar International verwendet die Website https://www.mazda-int.com/ und die folgenden Kontaktdaten:
Rue du Congres / Congresstraat 12-14
1000 Brüssel, 2. Stock, linker Flügel gegenüber der FMSA,
Brüssel, Belgien
E-Mail : info@mazda-int.com
Tel. : +601117225470
Mazda International verwendet daher betrügerisch die Adresse der FSMA auf ihrer Website (rue du Congrès / Congresstraat 12-14, 1000 Brüssel). Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen auf dieser Website zu reagieren und Geld auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen. Vorsicht ist mehr denn je geboten.
Quelle: www.fsma.be
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor diesen Webseiten:
In den letzten Wochen hat die FSMA neue Beschwerden von Verbrauchern erhalten, die von Unternehmen angesprochen wurden, die Vermögensverwaltungs- und / oder Sparpläne anbieten, meist mit garantierter Rendite. Die FSMA warnt die Verbraucher vor diesen verlockenden Angeboten, da häufig Betrüger dahinter stehen, die nicht befugt sind, solche Angebote zu unterbreiten, deren einziges Ziel darin besteht, Ihre Ersparnisse zu stehlen.
Das Prinzip bleibt immer dasselbe: Die Opfer werden telefonisch kontaktiert, ohne danach gefragt zu haben oder nachdem sie ihre Kontaktdaten in ein Online-Formular eingegeben haben. Ihnen werden Vermögensverwaltungsdienste angeboten, mit dem Versprechen, dass die Renditen über den Marktrenditen liegen, und meistens mit einer Kapitalgarantie.
Aber am Ende bleibt das Ergebnis das gleiche: Die Opfer sind nicht in der Lage, ihr Geld (oder zumindest alles) zurückzugewinnen!
In den letzten Wochen wurde die FSMA über die Websites www.energie-dma-access.com und https://actio-conseil.com/ über betrügerische Aktivitäten von Actio-Conseil informiert.
Die FSMA warnt davor, dass die Personen hinter diesen Websites keine Genehmigung besitzen und daher in Belgien keine Wertpapierdienstleistungen anbieten dürfen. Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich um Fälle von Investitionsbetrug handelt, was bedeutet, dass die investierten Beträge letztendlich nie erstattet werden.
WIE VERMEIDE ICH DIE FALLE?
Um einen solchen Betrug zu vermeiden, fordert die FSMA Sie dringend auf, äußerste Vorsicht walten zu lassen, und rät Ihnen, alle Hinweise auf Investitionsbetrug wachsam zu halten. Die FSMA gibt mehrere Empfehlungen ab:
Seien Sie vorsichtig bei (Versprechen von) völlig unverhältnismäßigen Renditen. Wenn eine Rendite zu gut scheint, um wahr zu sein, ist dies normalerweise der Fall!
Überprüfen Sie immer die Identität des Unternehmens , das Sie kontaktiert (Unternehmensidentität, Heimatland usw.). Wenn ein Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein.
Seien Sie auch vorsichtig bei Unternehmen, die behaupten, Genehmigungen von Aufsichtsbehörden zu besitzen, und verweisen Sie auf solche Berechtigungen. Dies ist eine sehr häufig verwendete Technik. Dies sind jedoch häufig Fälle von Identitätsdiebstahl
Finden Sie heraus , wie gut , wenn die Unternehmens - Website eingerichtet wurde : Wenn die Website des Unternehmens relativ neu ist, ist dies ein zusätzliches Zeichen von Anlagebetrug sein könnte.
Seien Sie vorsichtig bei Anfragen, Geld auf Bankkonten in Ländern einzuzahlen, die nichts mit dem angeblichen Sitz des Unternehmens zu tun haben, das sich Ihnen nähert, oder Ihrem eigenen Wohnort.
WAS TUN, WENN SIE OPFER VON BETRUG GEWORDEN SIND?
Wenn Sie glauben, Opfer von Betrug zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem Kontakt keine zusätzlichen Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Quelle: www.fsma.be
Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Ant PoolMining International
www.antpoolmininginternational.com
Die irische Zentralbank (im Folgenden: Zentralbank) hat am 12. Juni 2020, den Namen eines nicht autorisierten Unternehmens, Ant PoolMining International - www.antpoolmininginternational.com veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu warnen, dass es nicht von der Zentralbank autorisiert ist Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Ant PoolMining International wirbt auf seiner Website für Wertpapierdienstleistungen, hat jedoch keine Genehmigung der Zentralbank als staatliche Investmentfirma.
Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten die Register der Zentralbank online überprüfen , um herauszufinden, ob eine Firma / Person, mit der sie zu tun haben, autorisiert ist. Verbraucher sollten sich vor Werbung in Acht nehmen, die Kredite von nicht autorisierten Firmen oder Personen anbietet.
Quelle: www.centralbank.ie
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
G & S Global Capital
Website: www.gsglobalcapital.com
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen G & S Global Capital ihr unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) warnt vor den Aktivitäten nachstehender Unternehmen.
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin neue Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Der Ansatz bleibt der gleiche. Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien wie Facebook schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird.
Nach dem Klicken auf die Anzeige und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer mehr Geld zu investieren.
Opfer, die dem zustimmen, beschweren sich insbesondere über:
- sich nicht in der Lage fühlen, ihr Geld zurückzugewinnen, oder
- einfach nicht mehr von der Plattform zu hören, mit der sie ihr Geld investiert haben.
Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Investitionsbetrug.
In den vergangenen Monaten hat die FSMA bereits wiederholt vor den Aktivitäten einiger dieser Handelsplattformen gewarnt. In den letzten Wochen sind im Internet verschiedene neue Handelsplattformen erschienen.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
- Finantik (www.finantik.com)
- Allgemeiner Handel (www.generaltrade.cc)
- GiroFX (www.girofx.com)
- GoldenCFD (www.goldencfd.com)
- LionsFM (www.lionsfm.com)
- Nava Gates (www.navagates.com)
- Parker Prime (www.parker-prime.com)
- Summit Trade (www.summitrade.co)
- United Markets Capital (www.unitedmarketscapital.com)
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA die folgenden Empfehlungen an die Anleger: Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, Sitz usw.) des Unternehmens . Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein.
Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Berechtigung verfügt. Zu diesem Zweck reicht eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde aus. Wichtig! Achten Sie immer auf " geklonte Firmen" : Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als nützlich erweisen, um diese Art von Betrug zu erkennen und zu verhindern. Sollte es Betrügern außerdem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu übernehmen, empfiehlt die FSMA, dass Sie sich an Ihre Bank wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter ändern.
Quelle: www.fsma.be
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Clarium Capitals mit angeblichen Niederlassungen in London, Großbritannien, und New York, USA, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen behauptet auf seiner deutschsprachigen Website „clarium-capitals.com“, ein in der EU reguliertes „Investitionsunternehmen“ zu sein und unter den Anwendungsbereich der europäischen MiFID-Richtlinien zu fallen. Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, es verfüge über eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere eine gem. § 32 Abs. 4 KWG zu veröffentlichende Erlaubnis der BaFin. Dies trifft aber nicht zu.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Rasterdesch GmbH, Augsburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Rasterdesch GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse europäische Konten verschiedener im Ausland ansässiger Gesellschaften weiter.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Mai 2020 der Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ ist Betreiberin der Handelsplattform www.proufx.com - unter anderem für Devisen und Aktien. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.
Damit betreibt die Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Mit bereits bestandskräftigem Bescheid vom 4. November 2019 hat die BaFin der Yield Enterprise CurrencySoftware OÜ zudem entsprechende, über eine andere Website betriebene Geschäfte untersagt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat gegenüber der Equalizer LTD, Burgas, Bulgarien, mit Bescheid vom 22. Mai 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.capitalgmafx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD) an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Tills Web GmbH, Nackenheim, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die Tills Web GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen und Gesellschaften entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Privatpersonen und Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
ELYSIUM CAPITAL OÜ https://www.elysiumcapital.io
Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass ELYSIUM CAPITAL OÜ (Registrierungscode 14895905) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt. Damit ist ELYSIUM CAPITAL OÜ inicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen. Das Unternehmen bietet über die Webseite https://www.elysiumcapital.io/ einen Wertpapierportfoliomanagementdienst an.
Quelle: www.fi.ee
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste (http://www.cssf.lu) gesetzt:
https://energie-spot.com ENERGIE INVESTISSEMENT HOLDING SA 25 Boulevard Royal Luxemburg
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://energie-spot.com, auf der sich ein Unternehmen als ENERGIE INVESTISSEMENT HOLDING SA präsentiert, und behauptet, einen Geschäftssitz am 25 Boulevard Royal in Luxemburg zu haben bietet Wertpapierdienstleistungen unter der Marke Energie Spot an.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen ENERGIE INVESTISSEMENT HOLDING SA ihm unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Thortons Global 13 Hanover Square, Westminster, London, United Kingdom, W1S 1JD Telephone: 02036274861; 08000662141 Email: info@thortonsglobal.com; admin@thortonsglobal.com Website: www.thortonsglobal.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
RAM Active Investments (Klon einer von der FCA autorisierten Firma)
Trump-Gebäude, Wall Street, New York, NY 10005, USA
Telefon: +1 (917) 773 3788 / +41 22 50 17 879
E-Mail: j.matthews@ram-ai-private.com / j.myers@ram-ai-private.com / j.berg@rai-private.com
Website: www.ram-ai-private.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Gozala Services OÜ
Gozala Services OÜ 19.05.2020 Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Gozala Services OÜ (Registrierungscode 14685941) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Estland besitzt und Gozala Services OÜ daher nicht autorisiert, Zahlungsdienste in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet Zahlungsdienste für eine St. Vincent und die Grenadinen-Firma Gozala Enterprise LTD (luxistrade.io) an. Gozala Enterprise LTD ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Quelle: www.fi.ee
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Firma auf ihre Warnliste (https://www.fma.gv.at) gesetzt:
Brokermasters
Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Island 96960
Tel: +44 07985590944
support@brokermasters.com
www.brokermasters.com | www.brokermasters.net
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass Brokermasters nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
GainFintech / Gain Fintech Ltd.
Beachmont Business Center, Suite 20, Kingstown, SVG
Telefon: +442038088927
E-Mail: support@gain-fintech.com
Website: https://gainfintech.co
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Lead Generation Ltd: Handel als Hamilton Investments
71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ
Telefon: 0203 435 7865 E-Mail: enquiries@hamiltoninvestments.co
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Union Standard Finance
www.unionstandardfinance.com
Die irische Zentralbank (im Folgenden: Zentralbank) hat am 2. Juni 2020, den Namen eines nicht autorisierten Unternehmens, Union Standard Finance - https://www.unionstandardfinance.com veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu warnen, dass es von der Zentralbank zur Erbringung von Finanzdienstleistungen ncht autorisiert ist.
Union Standard Finance bewirbt Kredite auf seiner Website, hat jedoch keine Genehmigung der Zentralbank als Privatkundenkreditunternehmen.
Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: www.centralbank.ie
***
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
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Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020 gegenüber der Arveras UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Arveras UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
MatrixFX Trade oder MFXT Ltd
https://www.matrixfxtrade.com
Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen MatrixFX Trade oder MFXT Ltd unter https://www.matrixfxtrade.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen behauptet, "ein regulierter Broker der MFSA über 7 Jahre" zu sein, der "Forex- und CFD-Austausch anbietet".
Diese Website verwendet unbefugt die registrierte Adresse und andere Unternehmensdaten eines maltesisch lizenzierten Unternehmens und verweist darauf.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass MatrixFX Trade oder MFXT Ltd KEINE in Malta registrierten Unternehmen sind oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert sind, die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert werden müssen oder ansonsten nach maltesischem Recht zulässig. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit den oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
ApexTrade Options Ltd
https://apex-tradeoptions.com/index.php
Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen „ApexTrade Options Ltd." unter https://apex-tradeoptions.com/index.php im Internet präsent ist. Das Unternehmen behauptet, von der MFSA als MiFID-Unternehmen autorisiert und reguliert zu sein und eine Lizenz für Investment Services der Kategorie 3 zu besitzen.
Diese Website verwendet unbefugt die registrierte Adresse und andere Unternehmensdaten eines maltesisch lizenzierten Unternehmens.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass ApexTrade Options Ltd. KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist und nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
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Die BaFin hat Frau Heike Martyniak, Landau, mit Bescheid vom 26. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.
Frau Heike Martyniak nahm auf der Grundlage „Tigerladys Project passives Einkommen mit CFDs“ genannter Verträge unbedingt rückzahlbare Gelder an und betreibt damit ein Einlagengeschäft. Sie hat keine Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Needful Markets
www.needfulmarkets.com/
support@needfulmarkets.com | compliance@needfulmarkets.com | banking@needfulmarkets.com
+443300271672 | +443300272311 | +443300272368
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass Needful Markets nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Platiniumfund
Sechskrügelgasse 2-4
1030 Wien
Telefon:+44 2038 07 8563 Email: support@platiniumfund.com Webseite: www.platiniumfund.com
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29.05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Platiniumfund nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat gegenüber der Personal Found LTD, Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 19. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.omcmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Devisen, Aktien Indizes, sowie Rohstoffe laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Zu diesen Thema verweist BaFin erneut auf die gemeinsame Warnung der BaFin und des Bundeskriminalamtes (BKA) vor Online-Handelsplattformen.
Aktualisierung:
Die damalige Plattform www.omcmarkets.com ist jetzt unter der Adresse www.globalomcmarkets.com abrufbar. Für den Betrieb dieser Plattform hat das Unternehmen ebenfalls keine Erlaubnis der BaFin.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 28.02.2020, geändert am 29.05.2020 |
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Bright Finance
Leeds Innovation Centre, 103 Clarenton Road, LS2 9DF, Leeds, UK
GmbH, HRB242418, Adolf-Kolping-Straße 16, 80336 München, Germany
P.O. Box 1405, Majuro, Marshall Islands, REG. No. 100949
Telephone: 01379646529, 03333365691, +1 917-259-2036 Email: support@brightfinance.co, margaret.p@brightfinance.co, contact@brightfinance.co
Website: https://www.brightfinance.co
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. Mai 2020 gegenüber der CFNX Holdings OÜ, Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.kapnetz.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt CFNX Holdings OÜ jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.
Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FI (Finantsinspektsioon) in Estland lizensiert zu sein. Die FI hat eine entsprechende Warnung publiziert
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg (http://www.cssf.lu) hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.findealadvisers.com, auf der sich ein unbekanntes Unternehmen unter dem Namen Findeal Advisers präsentiert und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf der oben genannten Website als Findeal Advisers präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass die in Luxemburg gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor ordnungsgemäß zugelassene und von der CSSF beaufsichtigte Wertpapierfirma Findeal Advisers SA keine Beziehung zu der hier genannten Website hat.
Quelle: www.cssf.lu
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA ) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt) gesetzt:
GATE BROKERS LIMITED https://gatebrokersltd.com
Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen Gate Brokers Limited firmiert und behauptet, ein regulierter Broker zu sein.
Das Unternehmen verfügt über eine Internetpräsenz unter https://gatebrokersltd.com/, auf die Website kann jedoch derzeit nicht zugegriffen werden. Nach Informationen, die der MFSA zur Verfügung stehen, ist Gate Brokers Limited ein maltesisches eingetragenes Unternehmen mit der Adresse: Europa Business Center, Ebene 3, Suite 701, Dun Karm Street, BKR 9034.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Gate Brokers Limited von der MFSA NICHT lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass https://gatebrokersltd.com/ wahrscheinlich ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko für Geldverluste ist. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber der Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, angeordnet, den von ihr unerlaubt betriebenen Eigenhandel sofort einzustellen.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.elitetrading.co mit Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) ab, die auf Währungspaare, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Über ihreHomepage wendet sich die Gesellschaft auch an deutschsprachige Interessenten und dadurch an den deutschen Markt.
Somit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c. Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die Netbit services and solutions limited jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
TNT FX
https://instagram.com/tnt_fx
https://www.facebook.com/TNTForex
Die Central Bank of Ireland ( 'Zentralbank') informiert, dass TNT FX (Irland) als Wertpapierfirma / Investmentunternehmen im Staat ohne entsprechende Genehmigungen tätig ist.
Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie sich mit einem Unternehmen / einer Person befassen, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
Quelle: www.centralbank.ie
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Jean Pierre Technologies / JP Finance
239 Kensington High St.
London W8 6SA
The Commons Office
Meagher St, Chippendale, Central Sydney, NSW, 2000
and
Trust company complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island, MH96960 Majuro Marshall Island
Telephone: 02036953061, +61283176223
Email: Support@jp.finance
Website: www.jp.finance
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Wealth Capital (Astra Consulting OU)
+41449746955
+43 720 828369
+43 720 778204
Email: support@wealthcapital.fm
Website: www.wealthcapital.fm
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Wealth Capital (Astra Consulting OU) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: https://www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Prime24Options (P24O LTD)
Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen Prime24Options (P24O Ltd) unter https://prime24options.com/index.php im Internet präsent ist.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass https://prime24options.com/index.phpKEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist, die von der MFSA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen lizenziert oder anderweitig autorisiert ist nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein.
Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Trado Tek
37th Floor
One Canada Square
Canary Wharf, London, E14 5AB
Email: support@tradotek.com
Website: https://www.tradotek.com
Telephone: +44 2034556710
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Trado Tek zu vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Trado Tek ein fortbestehendes Unternehmen ist. Trado Tek ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu tätigen, noch unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Benachrichtigung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Trado Tek ist auch nicht berechtigt, Finanzdienstleistungen gemäß der Aufsichtsbehörde des Landes zu erbringen, in dem das Unternehmen seinen Wohnsitz beansprucht.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Unternehmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten.
Quelle: https://www.fi.se
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC) hat folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) informiert die Anleger, dass die genannten Websites nicht zu einem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder zur Erbringung von Investitionstätigkeit gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017 erteilt wurde.
Quelle: www.cysec.gov.cy
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 2. März 2020 gegenüber der P & B Modern Management GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die P & B Modern Management GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.bfxinternational.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
SBit-Holdings
6 London Street
London EC3R 7LP
und
Seedammstrasse 3
8808 Pfaeffikon SZ
Zürich, Switzerland
Telephone: 02080893085
Email: support@Bit-Holdings.com
Website: www.bit-holdings.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. April 2020 gegenüber der FXLinked LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.fxlinked.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren und Termingeschäfte laufen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt FXLinked LTD jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.
Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien lizensiert zu sein. Die FCA hat aber eine entsprechende Warnung gegen dieses Unternehmen publiziert.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
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- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
ShareFounders
Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, 183 Queen's Road Central
Sheung Wan, Hong Kong
Telephone: 02894548782, 07723854224
Email: support@sharefounders.com
Website: www.sharefounders.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
coin.zone GmbH
Villacherring 59
9020 Klagenfurt
Telefon:+43 664 34 868 34
E-Mail: office@thecoin.zone
Website: www.sharefounders.com
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass coin.zone GmbH mit Bescheid vom 19.03.2020 aufgetragen wurde, den unerlaubten Betrieb des gewerblichen Abschlusses von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs.1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) zu unterlassen.
Quelle: www.fma.gv.at
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
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www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber Quantum Technologies Fund Limited, firmierend auch unter Quantum Hedge Fund Limited, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Über die Internetseite www.quantumfund.ai sowie über ein Netz von unter anderem deutschen Vermittlern im Rahmen eines „Agenturprogrammes“ bietet das Unternehmen fertige „Portfolien“ an. Es gibt vor, seine Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.
Damit erbringt Quantum Technologies Fund Limited gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
KWS Investments LLC
Krtsanisi Street, IITurn, No15, Block 3, App. 42, 0114 Tiflis, bzw. Avtomshenebeli Street 88, Kutaisi, Georgia Webseite: www.kws- investmentbanking.com Email: info@kws-investments.de
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Finanzen Kredit nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officerfür Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ unerlaubt Zahlungsdienste in Deutschland erbringt. Zentrale Holdinggesellschaft der VIVAEXCHANGE OÜ ist die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die spanische Finanzmarktaufsicht Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) hat folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:
Bitcoin Billion Club
http://bitcoin-billion-club.com/es
Bitcoin Billion Club ist nicht berechtigt, die in Artikel 140 der Wertpapiermärkte genannten Wertpapierdienstleistungen in Spanien zu erbringen einschließlich Anlageberatung oder die in Artikel 141 (a), (b), (d) aufgeführten Hilfsdienstleistungen zu erbringen.
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Oasis Trade
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt, Hessen, Germany
Telephone: +(352)-278-71595; +(61)-488-856837; +(65) -313-84080; +(41)-435-081955; +(852)-305-0033
Email: support@oasistrade.com; compliance@oasistrade.com
Website: https://www.oasistrade.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
UK Bonds Group
71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, EC2H 9JQ
Telefon: 0203 435 7865
E-Mail: enquiries@excellent-bonds.com
Website: www.excellent-bonds.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
AtlasFMI
Das Unternehmen gibt vor, eine Handelsplattform zu sein, die unter anderem Krypto, Forex, Aktien, CFDs und Anleihen anbietet. AtlasFMI behauptet, das weltweit größte Finanzinstitut zu sein, ein führender Anbieter von Handelsdienstleistungen in einer Vielzahl von Märkten und einer der weltweit größten Anbieter von Transaktionsdienstleistungstechnologie. Das Unternehmen unterhält angeblich auch enge Beziehungen zu Banken und externen Wirtschaftsinstitutionen.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass AtlasFMI KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die eine Lizenz oder eine anderweitige Autorisierung erforderlich ist Maltesisches Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Blix Group
Harju Maakond, Tallinn, Kesklinna linnaosa, Roosikrantsi tn 2-704K, 10119, Estland
Telefon: +44 2038689158, +41 445083056, 02038851719
E-Mail: support@blix-group.com
Website: https://www.blix-group.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Davis Consulting and more GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Davis Consulting and more GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
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Die Finanzaufsicht Malta Financial Services Authority (MFSA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
BTSave
BTSave präsentiert sich als Forex Broker und bietet eine Plattform für den Handel mit wichtigen Rohstoffen, Aktien, Indizes und Kryptowährungen.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass BTSave KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist und nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Die MFSA möchte auch auf die Warnung der britischen Finanzaufsichtsbehörde verweisen. Die Öffentlichkeit sollte keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA erinnert Verbraucher daran, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Terra Finance LTD
Diese Gesellschaft erbringt Wertpapierdienstleistungen und gibt hierbei vor, in 3, allée Scheffer, L-2520 Luxembourg ansässig zu sein und von der CSSF überwacht zu werden. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass eine Gesellschaft namens Terra Finance LTD von ihr weder genehmigt wurde noch überwacht wird und somit über keine Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
Quelle: www.cssf.lu
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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verein@anlegerschutz.com
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Die Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Libra Markets https://libramarkets.com
Das Unternehmen, welches im Internet präsent ist, behauptet ein Forex-Broker zu sein, der eine Reihe von Handelsinstrumenten über mehrere Anlageklassen und globale Finanzmärkte hinweg anbietet, die über seine Online-Plattform gehandelt werden können.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Libra Markets KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen und von der MFSA nicht lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig nach maltesischem Recht autorisiert werden müssen. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA verweist auch auf Warnungen, die von ausländischen Regulierungsbehörden gegen, Libra Markets einschließlich Deutschland, Spanien und Österreich, herausgegeben wurden. Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.
Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
BNC Holdings OÜ http://www.tradofx.com
Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass BNC Holdings OÜ (Registrierungscode 14749486) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und BNC Holdings OÜ daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland berechtigt ist. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite www.tradofx.com zu handeln.
Quelle: www.fi.ee
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fremont Capital Limited
Die irische Zentralbank warnt vor nicht autorisierten Unternehmen und hat am 28. April 2020 den Namen einer nicht autorisierten Investmentfirma veröffentlicht. Fremont Capital Limited (Irland) – http://www.capfremont.com (Website nicht verfügbar) ist demnach nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Irland zu erbringen.
Für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person ist es eine Straftat, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist.. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass wenn sie sich mit einem Unternehmen / einer Person befassen, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
Quelle: www.centralbank.ie
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht in Großbritannien (Financial Conduct Authority - FCA) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.fca.org.uk) gesetzt:
GigaFX
https.//gigafx.com
Diese Firma hat ohne unsere Genehmigung Finanzdienstleistungen und -produkte im Vereinigten Königreich angebotenund ist nicht von der FCA autorisiert. Aufgrund den der FCA vorliegenden Informationen gehen diese davon aus, dass GigaFX Tätigkeiten ausübt, die einer Genehmigung bedürfen.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finansinspektionen (FI) in Schweden (https://www.fi.se) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Girofx
https://girofx.com
ERoosikrantsi 2-K033, Tallinn 10119, Estland.
Ayiou Athanasiou 46, Interlink Hermes Plaza, Agios Athanasios 4102 Limassol, Zypern.
Lenina 5, London, Großbritannien
Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die sich als Vertreter von Girofx ausgeben, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten.
Girofx existiert nach FI-Untersuchungen nicht und hat keine Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in Schweden durchzuführen Zudem steht dieses Unternehmen daher nicht unter der Aufsicht von FI.
Girofx ist auch nicht berechtigt, Finanzgeschäfte gemäß der Aufsichtsbehörde des Landes durchzuführen, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt. FI warnt Investoren und anderen vor dem Handel mit Unternehmen, die nicht zur Durchführung von Finanzgeschäften befugt sind.
Quelle: www.fi.se
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) hat die Firma StockGlobal auf ihre Warnliste gesetzt.
StockGlobal
Marshallinseln
www. stockglobal.com
Die irische Zentralbank (im Folgenden: Zentralbank) hat heute, am 28. April 2020, den Namen einer nicht autorisierten Investmentfirma, StockGlobal (Marshallinseln), veröffentlicht – www. stockglobal.com, um die Öffentlichkeit zu warnen, dass es nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Irland zu erbringen.
Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie sich mit einem Unternehmen / einer Person befassen, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
Quelle: www.centralbank.ie
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Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
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Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
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- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreich (https://www.fma.gv.at) hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
Finanzen Kredit
firma@finanzen-kredit.at
www.finanzen-kredit.at
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.05.2020 teilt die FMA mit, dass Finanzen Kredit nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Fostira OÜ http://www.i-coin.io
Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass Fostira OÜ (Registrierungscode 14820758) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und Fostira OÜ daher nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen . Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite https://www.i-coin.io/ zu handeln.
Quelle: www.fi.ee
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Cryptotraderoptions
66 Great Suffolk St., London, SE1 0BL, UK
Telephone: +15203650313
Email: support@cryptotraderoptions.com
Website: https://cryptotraderoptions.com/en
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund den der FCA vorliegenden Informationen ist diese der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin stellt klar: PROCON GmbH, Hamburg, hat keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die PROCON GmbH wirbt für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager/in“. Interessierte sollen dem Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf dessen Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.
Die Treuhandmanager riskieren, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Die BaFin verweist mit Blick auf die hier beschriebene Tätigkeit als Finanzagent auch auf ihre Warnung vom 21. November 2011. Bei der Annahme des vermeintlich lukrativen Jobangebots als Finanzagent drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann zudem von der BaFin aufsichtsrechtlich verfolgt werden. Die PROCON GmbH behauptet die Konten der BaFin als „Treuhandkonto“ zu melden. Die BaFin stellt klar, dass es einolches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten nicht gibt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
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Die Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
UMarkets
Der Malta Financial Services Authority (MFSA) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen UMarkets unter https://www.umarkets.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen gibt vor, ein Online-Handelsbroker von Market Solutions Limited zu sein, der Forex, Rohstoffe, CFDs und Indizes anbietet.
Umarkets behauptet auch, „erhebliche Beziehungen in Europa und Asien zu großen Banken wie HSBC“ zu haben.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass UMarkets KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen Maltesisches Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.
Die MFSA verweist auch auf Warnungen, die von einer Reihe ausländischer Aufsichtsbehörden gegen UMarkets and Market Solutions Ltd, einschließlich Belgien, Spanien und Australien, herausgegeben wurden.
Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.
Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 06. Februar 2020 gegenüber der Digiteck& UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Digiteck UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:
AGMarkets / Absolute Global Markets / Lotens Partners LTD
support.de@agmarkets.io
compliance.de@agmarkets.io
https://agmarkets.io
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28.04.2020 teilt die FMA mit, dass AGMarkets / Absolute Global Markets / Lotens Partners LTD nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin hat mit Bescheid vom 09. März 2020 gegenüber der Hrondotto UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Hrondotto UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste (http://www.fi.ee) gesetzt:
Unitedbulltraders OÜ
http://www.unitedbulltraders.com
Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass Unitedbulltraders OÜ (Registrierungscode 14870130) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland besitzt und Unitedbulltraders OÜ daher nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, verschiedene Derivate über die Webseite https://www.unitedbulltraders.com/?lang=de zu handeln.
Quelle: www.fi.ee
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Apex Capital Associates
25.Stock, 30 Broad St.
New York City, NY 10005, USA, USA
Telefon: 1 914 240 8933
Fax: 1 914 462 3913
E-Mail: info@apexcapitalassoc.com
Website: www.apexcapitalassoc.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Gesellschaft behauptet fälschlicherweise, dass die Europäische Zentralbank und die BaFin die „zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden“ seien. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.
Aktualisierung vom 27. April 2020:
Der World Capital Group wurde mit Bescheid vom 27. April 2020 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. Januar 2020 gegenüber der Betamarket UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Betamarket UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder überwiegend von Privatpersonen aus dem Inland sowie aus dem europäischen Ausland in der Absicht entgegen, die Gelder sodann an Dritte, insb an Betreiber nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen mit Sitz im Ausland, weiterzuleiten.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Malta Financial Services Authority (MFSA) (https://www.mfsa.mt) hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Die Behörde möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darüber informieren, dass die nachstehend aufgeführten Unternehmen weder lizenziert noch von der MFSA zur Erbringung von VFA-Dienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen autorisiert sind, noch das Antragsverfahren zur Erlangung einer VFA-Dienstleistungslizenz eingeleitet haben:
Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.
Die Finanzvorschriften verpflichten lizenzierte Unternehmen, im Interesse der Anleger und der Integrität des Marktes strenge gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Die Aktivitäten nicht lizenzierter Unternehmen sind nicht reguliert, was Transaktionen mit solchen Unternehmen für Anleger riskant macht.
| A Bit More Limited | HPX Limited |
| B | Hybrid Trade Limited |
| Babylon Services Limited | Hyperwallet Limited |
| Basetrade Limited | J |
| Bayleaf Limited | Jikji Capital Limited |
| Billions X Trading Limited | K |
| BitRoyal Limited | Krypital Group (Malta) Limited |
| Bitstraq Exchange Limited | Kyon Limited |
| Botwallet Limited | L |
| BKX Exchange Limited | Laser Capital Limited |
| BKX Vault Limited | M |
| Blockchain Exchange Limited | Mandala Exchange Limited |
| BTSE Limited | Manticore Ventures Limited |
| C | Muse Service Limited |
| Cbanx Limited | O |
| Chain Partners (Malta) Co. Ltd. | Odin Capital Limited |
| Coin Temple Trading Limited | OK.NET Limited |
| Consensus Technology Malta Limited | OneZero Binary Limited |
| Crypto2Finance Ltd | OTC Desk Limited |
| D | P |
| DAX Malta Ltd | Palladium Exchange |
| DES CT Exchange Limited | <strong>S |
| Digital Terminal Limited | SP Outsourcing Sp. Z o. o. |
| DQR-OTC Limited | S-Project |
| DQR-X Limited | SRG Crypto Exchange Limited |
| E | T |
| Etelaranta (Malta) Limited | Thex Trade Company Ltd |
| Eunex M Ltd. | TimeX Limited |
| Exscudo OU | Trendntrade TNT Limited |
| F | Tsalgood Limited |
| Foresight Technology Limited | V |
| G | VBX Limited |
| GL4 Financial Technologies Limited | Venture Miles (Malta) Limited |
| Globiance Exchange Limited | W |
| Graviex Limited | WeX Blockchain Limited |
| GSOC Limited |
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die belgische Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) hat vor den Aktivitäten dieses Unternehmens gewarnt:
MARKETSX.FR (GEKLONTE FIRMA)
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) in Belgien warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Marketsx.fr, das Spar- und Investitionspläne ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetzgebung anbietet. Die Personen hinter dem Unternehmen mit dem Namen Marketsx.fr sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder aus Belgien zu erbringen.
Darüber hinaus weisen die Angebote von Marketsx.fr zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheinen den betrügerischen Sparplänen oder Vermögensverwaltungsangeboten zu ähneln, die von der FSMA in der am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigt wurden.
Dieses Unternehmen hat den Namen der in Zypern ansässigen Investmentfirma Safecap Investment Ltd. übernommen.
Darüber hinaus hat Marketsx.fr Links zu den Personen, die die Website http://www.marketsx.co.uk (jetzt inaktiv) betreiben, über die die FSMA mehrere Beschwerden von Verbrauchern erhalten hat.
Marketsx.fr verwendet auch Bankkonten in Portugal, Griechenland und Bulgarien, von denen behauptet wird, dass sie unter den Namen Special Parallel LDA, Acces Development und TM Gloubal MIKE eröffnet wurden
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen von Marketsx.fr zu reagieren und Geld auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen.
Quelle: www.fsma.be
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
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- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Hope Securities
46 Queens Road, Aberdeen, AB15 4YE;
Room 2101, 21/F, China United Centre, 28 Marble Road, North Point, Hong Kong;
Room 315-319, 395, Kings Road, North Point, Hong Kong
Telephone: +441224515302; +447438268344; +852 580 33398
Email: clients@hopesecurities.com; davidgreen@hopesecurities.com; headoffice@hopesecurities.com;trading@hopesecurities.com
Website: http://www.hopesecurities.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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Die BaFin hat gegenüber der FX-leader Limited, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 8. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft FX-leader Limited ist Betreiberin der Handelsplattform www.fx-leader.com u.a. für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
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Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg hat folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
https://dunhillwealthadvisory.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website https://dunhillwealthadvisory.com, auf der ein Unternehmen, das behauptet, am 19-21 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, gegründet zu sein, unter dem Namen Wertpapierdienstleistungen anbietet Dunhill Wealth Advisory.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Dunhill Wealth Advisory präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.
Quelle: www.cssf.lu
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Bing ProFX
Collingham Place, South Kensington, London, SW5
Email:support@bingprofx.com
Telefonnummer:+44 7451 211 284
Webseite: https://www.bingprofx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Das Unternehmen Mobe Coin Plc behauptet unter Verwendung eines gefälschten Zertifikats wahrheitswidrig, bei der BaFin als ausländisches Finanzunternehmen registriert zu sein, um Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen zu dürfen.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Mobe Coin Plc keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Tradixa Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass die:
Tradixa Ltd
St. Vincent and the Grenadines
+4477896164, +390289734905
www.tradixa.com, www.tradixa.co, way2finance.com
support@tradixa.com, support@tradixa.co, trading.b@tradixa.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Foopu
Unit G25 Waterfront Studios, 1 Dock Road,
London United Kingdom, E16, 1AH
Email: support@foopu.online
Phone Number: +44 7451273377
Website: www.foopu.online
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
***
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Starlingfe LTD
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass:
Starlingfe LTD
mit angeblichen Sitz in
60 Queen Victoria St,
London EC4N 4TR,
Vereinigtes Königreich
Tel.: +41 225181640
+44 2035144588
E-Mail: support@Starlingfe.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
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- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
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welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
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Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
ROMCO Group Ltd.
71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ
Marina Studios, Hafenhof , Chelsea, London, SW10 0XD
Telefon: 020 3637 7195, 020 3475 9496
info@romcometals.com , invest@romcometals.com
https://fixedratebond.romcometals.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
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- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der ESBInvest mit angeblichen Sitz in Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen ist vielmehr unerlaubt tätig. Es wirbt mit einer „Zertifizierung“ der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA und der BaFin, um den Eindruck zu erwecken, über eine entsprechende Erlaubnis der genannten Aufsichtsbehörden zu verfügen.
Mit Bescheid vom 29. Juli 2020 hat die BaFin der ESBInvest aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen, insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen und das bestehende Geschäft unverzüglich abzuwickeln. Für den Fall der Annahme weiterer Gelder hat die BaFin die Festsetzungen eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.500.000 Euro angedroht.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen erweckt auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu.
Aktualisierung:
Die BaFin hat der Adler Group B.V. mit Bescheid vom 05.08.2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
09.07.2020, geändert am 05.08.2020 |
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Victoria Finance LLC
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Victoria Finance LLC
Tbilisi Isani District, Krtsanisi Street,
Il Turn No. 15, Block 3, App. 43,
Georgien
+43 664 5112135
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Pro Markets (betrieben von Crewire Holdings Ltd)
Crewire Holdings Ltd ist mit Primecapitec verwandt
Crewire Holdings Ltd:
Beachmont Business Center, Suite 60
Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen,
Postfach 1510, Beachmont Kingstown St. Vincent und die Grenadinen
Primecapitec:
Suite 5A, Bahnhofstraße 52, Paradeplatz, Zürich, 80001 Schweiz
Telefonnummer: +441133668273
Webseite:
Pro Markets:www.promarketsonline.com
Primecapitec: www.primecapitec.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
Quelle: www.mas.gov.sg
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at hat folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
HKFXMT International Limited
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass
HKFXMT International Limited
+852 51276263
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 07.08.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Trader Platinum
Email:support@traderplatinum.com
Phone Number:+447465981122
Website:https://www.traderplatinum.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
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Die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority hat folgende Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:
LionsRing Trading Limited
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass https://lionsring.co/NICHT lizenziert oder anderweitig von der MFSA autorisiert ist, Investitionsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen anzubieten, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig genehmigt werden müssen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen autorisiert ist. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
Quelle: www.mfsa.mt
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
GFX Royal (Capital Letter GmbH / Capital Letter Ltd)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass die
GFX Royal (Capital Letter GmbH / Capital Letter Ltd)
P.O. Box 1405, Majuro, Marshall Islands
Adolf-Kolping-Straße 16, 80336 München
+43720881446
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: www.fma.gv.at
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Remaxima
1136 Budapest, Balzac u.30
Telephone: +442080895062
Email: support@remaxima.com
Website: https://remaxima.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Quelle: www.fca.org.uk
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) hat folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
fxg.market
247firstinvest.com
keyoncapital.com
procloudoptions.online
cryptotradecentr.com
fxgrowcapital.com
meritkapital.net
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind.
Quelle: www.cysec.gov.cy
***
Wer in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der jeweils zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Ohne die erforderliche Erlaubnis, der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wenn Sie glauben, Opfer von Anlegerbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. als Mitglied anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte, was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Vereinsmitglieder, die Opfer von Cyber-Betrug geworden sind, werden von fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwälten betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Cybertrading.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein,
welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel des Anlegerschutzvereins ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Veranlagung vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Veranlagung prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein im Sinne der Anleger.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
