FAQ
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. selbst betreibt keine Rechtsberatung, sondern arbeitet mit qualifizierten Fachanwälten zusammen, welche unsere Vereinsmitglieder auf deren Wunsch umfassend beraten, wodurch das Angebot des Vereins statutenmäßig perfekt ergänzt wird.
Bitte beachten Sie nachstehende FAQ:
keyboard_arrow_rightAnlageverluste können ausgeglichen werden
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
keyboard_arrow_rightWer ist der beste Anlegerschutzanwalt?
Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Rechtsanwälte, mit unterschiedlichsten Methoden auf sich aufmerksam zu machen. Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung von uns auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.
In so manchen Internetforen wird geklagt, dass es keinerlei vernünftige Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung von Anwälten gibt. Es werden zwar immer mal wieder Listen mit den besten Anwälten veröffentlicht, die zumeist von anderen Kollegen empfohlen werden. Bewertungsportale beruhen meist auf subjektiven Einzelmeinungen und sind damit wenig hilfreich.
Für Anleger bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht.
Für uns als Anlegerschutzverein gibt es nur ein einziges Kriterium für die beste Bewertung: Ziel des Mandats wurde erreicht!
Dieses Ziel wird für in- und ausländische private und institutionelle Investoren ausschließlich von Rechtsanwälten mit einer hohen fachlichen und juristischen Expertise erreicht.
Der Anlegerschutzverein hat unter einer Vielzahl qualifizierter Anwälte einige wenige hochqualifizierte Anwaltskanzleien nominiert, welche die Vereinsmitglieder betreuen.
Dabei werden bei persönlichen Beratungsgesprächen, die bei diesen Angelegenheiten zeitlich angemessen vereinbart werden, auch ausdrücklich mögliche „Haus- und Hofanwälte“ mit eingeladen, die ohnehin nicht selten von sich aus in solchen Angelegenheiten die Beauftragung eines Spezialisten empfehlen.
Der Anlegerschutzverein wird sich in diesen Fällen auch nicht nur auf die bloße Weitergabe einer Adresse der Anwaltskanzlei beschränken, sondern diese Fälle aktiv mit begleiten, und zwar so intensiv, wie dies von dem jeweiligen Anleger gewünscht ist. Dabei gilt ein wichtiger Grundsatz wie selbstverständlich: Diskretion und Vertraulichkeit!
keyboard_arrow_rightPlädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste
Der Anlegerschutzverein bringt geschädigte Kapitalanleger mit auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten unabhängigen Fachanwälten zusammen, die in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, Privatanleger und institutionelle Anleger außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Kapitalanlagerechts beraten und vertreten.
Es sind Fachanwälte, welche in erster Linie dem Anlegerschutz verpflichtet sind und schon lange Jahre das Vertrauen anspruchsvoller Mandanten genießen. Diese Spezialisten zeigen Ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten auf und wie diese effektiv umzusetzen sind. Sie bieten seriöse, zielführende Lösungen, bei denen der Erfolg des Mandanten im Vordergrund steht.
Sie sind sehr erfahren und durchsetzungsstark in der Prozessführung vor Gerichten und haben auch rechtlich bedeutsame Verfahren geführt
Die Rechtsanwälte haben sich auf die Bearbeitung solcher Mandate spezialisiert.
Die vom Anlegerschutzverein benannten Rechtsanwälte vertreten grundsätzlich keine Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Dieser Grundsatz gewährleistet, dass der betreffende Anwalt unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeiten effizient für seinen Mandanten vorgehen kann.
Die Rechtsanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten grundsätzlich eine erste kostenlose Falleinschätzung, um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
keyboard_arrow_rightMandant und Anwalt
Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Erwartungen an Stil und die Persönlichkeit eines Anwalts. Wichtige Punkte sind immer: Erfahrung, persönliche Beziehung und Zugänglichkeit, Kommunikation und Schnelligkeit. Nichts ist schlimmer für einen Mandanten, als sein Mandat in die Hände eines Anwalts zu geben und dann Wochen oder sogar Monate darauf zu warten, dass etwas passiert. Sie haben das Recht auf einen Anwalt, der hart für Sie arbeitet, mit ihnen zusammenarbeitet und Sie über alle Schritte ausführlich informiert.
Der Mandant führt das Mandat. Der Rechtsanwalt, in anderen Ländern auch als Advokat bezeichnet, ist der zur Hilfe Hinzugerufene (advocare = lat. hinzurufen). Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet.
Die Qualität der rechtlichen Beratung hängt maßgeblich von der Qualität der Zielidentifikation des Mandanten sowie der Zuarbeit ab, die der Mandant gegenüber der Anwaltskanzlei erbringt.
Der Rechtsrat, Gegenstand des Mandatsvertrages, ist ein komplexes Produkt eines tatsächlichen Sachverhaltes (Tatbestandes), der häufig unter ganz verschiedenen rechtlichen Aspekten zu würdigen ist.
Definieren Sie zunächst für sich selbst Ihr Ziel, welches Sie mit Hilfe des Rechtsanwalts erreichen wollen.
Stellen Sie bitte das Zeichnungsformular, den Emissionsprospekt, das Beratungsprotokoll sowie die Transaktionsdaten zur Verfügung, welches zur Beteiligung an der umstrittenen Kapitalanlage geführt hat. Wenn Sie den Prospekt nicht mehr haben, teilen Sie dies bitte dem Anwalt vor dem Beratungsgespräch mit.
Informieren Sie den Anwalt genau über die persönlichen Daten „Ihres Gegners“.
Stellen Sie die Verträge zur Verfügung, möglicherweise auch die Korrespondenz, die zum Abschluss des Vertrages geführt hat und was bisher zum Streit an Korrespondenz ausgetauscht worden ist.
Bei Versicherungsverträgen sind der Versicherungsschein (die Police) sowie alle allgemeinen Geschäftsbedingungen (das Kleingedruckte) für diese Police und auch für die eventuell zuvor bestehenden Policen mitzubringen, möglichst gemeinsam mit der Korrespondenz, die zur neuen Eindeckung des Risikos geführt hat.
Wenn Sie rechtschutzversichert sind: Nennen Sie bitte die Daten dieses Vertrages, möglichst auch die Police, gegebenenfalls auch die Vorpolice mit, wenn es sich um einen Altschaden handelt.
keyboard_arrow_rightWie kann ich die Hilfe des Anlegerschutzverein in Anspruch nehmen
Um dien Vereinsleistungen nutzen zu können, kann die Vereinsmitgliedschaft beantragt werden. Diese deckt weiter anfallende Rechtsverfolgungskosten nicht, auch nicht teilweise, ab.
Abschließend ist folgender Hinweis wichtig:
Es geht nicht darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom Anlegerschutzverein empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.Sie als Vereinsmitglieder
- erhalten die Möglichkeit zu einem schnellen Termin.
- erhalten die Möglichkeit zum zeitnahen Gespräch.
- erhalten die Möglichkeit für eine persönliche kostenlose Erstberatung.
- erhalten die Möglichkeit, ihren Hausanwalt zum Gespräch mitzubringen.
- erhalten die Möglichkeit, immer mit dem gleichen Anwalt zu sprechen.
- erhalten die Möglichkeit, vor Ort beraten zu werden.
Bei Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller Sie Tatsachen und Umstände Ihres Falles bewerten lassen, desto schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche starten.
Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mit rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option sein. Der Anlegerschutzverein bietet einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Unsere Fachanwälte beginnen diesen Prozess mit der Durchführung einer detaillierten Auswertung Ihres Falles.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Eine vollständige Überprüfung Ihrer Kapitalanlage, Erfahrungen, einschließlich Ihrer eigentlich angestrebten Anlageziele.
- Berechnung Ihrer Anlageverluste
- Analyse und Bewertung der vorherrschenden Marktbedingungen während des entsprechenden Zeitrahmens
- Überprüfung und Analyse aller Anlagekosten, Provisionen und Gebühren usw
- Die Analyse der Eignung der empfohlenen und an Sie verkauften Kapitalanlagen
- Darüber hinaus werden die Fachanwälte die notwendigen Beweise und Dokumente zusammentragen, um Ihren Fall akribisch vorzubereiten und durchzuführen.
keyboard_arrow_rightDer Anlegerschutzverein als „Wachhund“ am Kapitalmarkt
Der Anlegerschutzverein soll Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten
Die zentrale Aufgabe des Anlegerschutzvereins ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der Anlegerschutzverein ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht, bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.
Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie uns gerne darüber informieren.
keyboard_arrow_rightJede Investition hat Vorteile und Nachteile
Wenn ein Anlageangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr!
Seien Sie vorsichtig bei jeder Investition, die als „risikofrei“ angeboten wird. Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Anlageberater, die etwas anderes behaupten, sollte die rote Karte gezeigt bekommen.
Kapitalanlagen zur Altersvorsorge bieten eine gute Möglichkeit, um eine weitere Einnahmequelle für den Ruhestand zu schaffen. Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Sie über potenzielle Risiken und über Erträge der einzelnen Anlagen genau informiert sind.
Freunde, Verwandte und Finanzberater bieten Ihnen sicher auch Tipps für eine vorteilhafte Kapitalanlage an. Am besten ist dabei, ausschließlich in Produkte, die Sie selbst auch verstehen, zu investieren.
Viele Anleger glauben, dass Anlageberater und Bankberater im Finanz- und in der Kapitalanlage bestens geschult sind. Viele Berater sind jedoch lediglich als Verkäufer geschult, um Kapitalanlagen über das Telefon, den Bankschalter oder auch am Wohnzimmertisch zu verkaufen.
Glauben Sie nicht daran, dass es kein Risiko gäbe. Bei Investitionen gibt es immer ein Risiko. Seriöse Berater bestätigen dies, Betrüger verneinen das. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt.
Prüfen Sie, ob das Produkt sicher ist, ob die Erträge schneller wachsen als die Inflation und welche Steuern, Gebühren und Provisionen für die Investition gelten.
Jede Investition hat Vor- und Nachteile. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegen, darüber entscheiden Sie ganz alleine. Wichtig: Streuen Sie Ihre Investments, denn Diversifikation der Anlagen wird dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige Technik zur Steuerung der Risiken.
Ein Anlageberater, der es ehrlich mit Ihnen meint, sollte auch in der Lage sein, umfassend über die Risiken, Verpflichtungen, Einschränkungen und Kosten der Investition zu informieren. Er hat auch kein Problem damit, Ihnen ein Dokument mit allen vorgetragenen wichtigen Punkten zu erstellen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Allen Beratern, die zögern, die Anlagestrategie zu diskutieren oder das geforderte Dokumente auszustellen, sollte mit Vorsicht begegnet werden.
