Pressemeldungen
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Online Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Diese Frage stellen viele von betrügerischen Online-Handelsplattformen über den Tisch gezogene Anleger ihrem Anwalt. Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen stehen, sein verlorenes Geld wieder zu bekommen und wie die Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind.
Regierungen fordern die Bürger auf, für das Alter Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen werde. Also wurden viele zu Investoren. Sie kaufen Aktien und Anleihen, beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer neue Anlageprodukte. Die Politik erfand die Riesterrente.
Bei einem Raubüberfall ist das Risiko, schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden, extrem hoch. Dagegen geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Europa fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading operiert größtenteils außerhalb von Europa über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.
Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen.
Immer wieder werden Anleger durch „verlockende Anlage-Angebote“ am Telefon um ihr Erspartes gebracht. So warnte auch die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA), sich nicht durch telefonische vermeintlich lukrative Anlage-Angebote täuschen zu lassen.
Wie wichtig Warnmeldungen sind, zeigen die hier bei uns veröffentlichten Berichte betrogener Anleger. Es ist müßig, im Nachhinein darüber nachzudenken, was man alles hätte tun können, um nicht in die Anlagefalle zu tappen. Es ist passiert und die Fehlentscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es hilft nicht wirklich weiter, lange über vergangene Fehlentscheidungen oder über nicht der Wirklichkeit entsprechende Sachverhalte zu diskutieren.
Das Milliardengeschäft „Anlagebetrug“ läuft im Internet zur Höchstform auf. Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden sowie CFD Handel betrieben wird, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat „PremiumBorsa“ auf ihre Warnliste (www.fma.gv.at) gesetzt.
Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.
Viele Online-Handels-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der Anlegerschutzverein HELP e.V.informiert über seine Internetseite www.anlegerschutz.com ständig über Unternehmen, die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten.
Bei der BaFin sind in den vergangenen Monaten verschiedene Eingaben zu öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten für im Freiverkehr gehandelte Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere eingegangen. Mancher Anleger, der ein solches Angebot erhält, betrachtet es möglicherweise nicht kritisch genug, weil er den gesetzlichen Hintergrund nicht kennt und der Versender auch noch sein depotführendes Kreditinstitut ist.
Für Betrüger sind binäre Optionen und CFD Trading ein attraktives Geschäft, in dem sie Millionen von Kapitalanlegern um ihr Geld betrügen. Sie machen die Menschen glauben, dass sie es mit ihrer Hilfe, jetzt tatsächlich selbst in der Hand hätten, den Jackpot zu knacken.
Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten Anleger ein völlig undurchschaubares Gebilde. Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.
Viele dieser Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der Anlegerschutzverein HELP e.V. mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein informiert auf seiner Internetseite www.anlegerschutz.li ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten.
In den sozialen Medien verbreiten sich immer wieder Nachrichten vom schnellen Reichtum durch eine neue automatische Anlage-und-Handelsstrategie mittels „geheimer“ Softwareprogramme. Hinter diesen Lügengeschichten verbergen sich die hochkriminellen Strippenzieher betrügerischer Online-Handelsplattformen. Wer eine dieser Internetseiten besucht hat schon verloren.
"Schnelles Geld" ist leider eine Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese Erfahrung sind viele Kapitalanleger durch dubiose Angebote auf Online-Trading-Plattformen reicher und auf Ihrem Konto ärmer geworden.
Der Traum vom Reichtum über Nacht lässt bei vielen Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem "Kapitalmarkt" leicht macht, bei Anlegern viel Geld einzusammeln.
Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen (Forex) oder Kryptowährungen zu investieren.
„Deutschland ist ein sicheres Land, in dem wir gut und gerne leben“, sagt die deutsche Bundeskanzlerin. Das man hier gut, sicher und ohne nennenswerte Störung Beute machen kann, das haben viele Kriminelle auch verstanden. Viele Bürger bei denen eingebrochen wurde auch!
Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme.
Schnelles Geld, höchste Rendite, kein Risiko, erstklassiger Kundenservice, Tausende zufriedene Kunden. Mit solch großen Versprechungen werben betrügerische Betreiber von Websites für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading um neue Anleger.
Mit betrügerischen Online-Handelsplattformen sind im Internet binnen weniger Jahre tausende Anleger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz angelockt und viele davon betrogen worden. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen kann schnell zur Verlustfalle werden. Zahlreiche Anleger wurden und werden von betrügerischen Online Handelsplattformen um ihr Erspartes gebracht.
Wer über unregulierte Online-Handelsplattformen in eigener Verantwortung Investition tätigt um sein Geld zu vermehren, erleidet in der Regel einen Totalverlust. Diesen Geschäften liegen oft keine tatsächlichen Transaktionen zu Grunde. Es handelt sich meist nur um Scheingewinne, deren Ergebnisse manipuliert werden, um Kundenverluste zu erzwingen.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Online Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt, hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.
Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.
Die Täter sind Meister im Tarnen und Täuschen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der Anleger glaubt, mit einem erfahrenen Makler in London zu telefonieren. In Wirklichkeit spricht er mit einem ausgebufften Betrüger, der in irgendeinem Callcenter irgendwo auf der Welt sitzt und Telefonbuchseiten abtelefoniert. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet.
Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Meist führt ein solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.
Es besitzt außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten. Das Konstrukt „Briefkastenfirma“ bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen, um festzustellen, ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wiedereingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.
Viele Anleger glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Geschädigte berichten von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.
Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in manchen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen und CFD, Forex und Crypto Trading informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurückgeholt werden kann.
Vorsicht vor neuerlichen Einzahlungen
- Anleger berichten, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen:
- Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
- Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn erst ausbezahlt bekommen.
- Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohl bemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben Vertrauensrechtsanwälte des Anlegerschutzvereins HELP e.V. für betroffene Anleger Klage eingereicht.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“.
Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den Anlegerschutzverein HELP e.V. stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken, sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren.
Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung, sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank, um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten, um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.
Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich, bei Anlegern Geld einzusammeln.
Die betreffenden Banken werden immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.
Unseriöse Trading-Plattformen haben bereits massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen.
Die eingesammelten Gelder bewegen sich im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.
Die Anleger vertrauten den Banken, wohin sie ihr Geld überwiesen haben.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde waren.
Eine Bank, die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.
Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße stillhalten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leergeräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. begrüßt es, wenn die betrogenen Anleger als wichtige Maßnahmen gegen die Anlagebetrüger Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Damit soll erreicht werden, dass zumindest ein Teil dieser Betrugsbranche so viel Angst vor dem langen Arm der Strafverfolgung durch die deutsche Justiz hat, dass zumindest keine Deutschen Kunden mehr angeworben werden.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von Erfahrungsschatz der Vertrauensrechtsanwälte des Vereins profitieren.
Kontaktieren Sie uns
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Diese Frage stellen viele von betrügerischen Online-Handelsplattformen über den Tisch gezogene Anleger ihrem Anwalt. Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen stehen, sein verlorenes Geld wieder zu bekommen und wie die Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind.
Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.
Bei jedem Rechtstreit werden die Karten aber neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene – Schlachten zählen nicht mehr. Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend machen.
Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt.
Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.
Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet.
Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.
Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis, der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken.
Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der entsprechende Rechtsanwalt Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. rät betrogenen Anlegern auf jeden Fall Strafanzeige zu erstatten.
Damit haben die Anleger zwar nicht ihr verlorenes Geld zurück, aber Sie bringen zumindest einen Stein ins Rollen, der andere Anleger vor Verlusten schützen kann.
Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Haftung der Empfängerbanken
In vielen Fällen gehen die Vertrauensrechtsanwälte gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Die Vertrauensrechtsanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.
Kontaktieren Sie uns
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen!
Regierungen fordern die Bürger auf, für das Alter Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen werde. Also wurden viele zu Investoren. Sie kaufen Aktien und Anleihen, beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer neue Anlageprodukte. Die Politik erfand die Riesterrente.
Die Bürger können unter einer ständig wachsenden Vielfalt von Anlageprodukten auswählen, und haben anscheinend die Freiheit eigene Anlageentscheidungen zu treffen.
Es ist ja (noch) ihr Geld und sie können es investieren wo sie wollen. Nur hat die Freiheit, sein Geld überall und in jedes Projekt investieren zu können, auch ihren Preis. Die Finanzbranche ist ein Haifischbecken, wo auch Produkte verkauft werden, die den Anlegern von Anfang an Null Möglichkeiten zum Geld verdienen bieten. Verdient wird ausschließlich von den Anbietern
Wie ist da möglich?
Ganz einfach: Es wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen. Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren.
Die erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte wie sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.
Was lernen wir daraus?
Es reicht nicht nur den Anbieter und die Anlage selbst gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst während ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen, die von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse. Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“ geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld.
Es ist leider dem Menschen angeboren, dass ihre Gier die Vorsicht übersteigt.
Dazu kommt noch die Bereitschaft zu glauben, was sie glauben wollen. Dies ist die Ursache, dass Menschen ihre mühsam und in langer Zeit erarbeiteten Ersparnisse, oft sehr schnell wieder verlieren.
Keine Anlage ohne Risiko! Aber das glaubt niemand!
So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die „Lehman-Papiere“ als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.
Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.
Dass Finanzdienstleistungen nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es verdienen als „fair“, „eindeutig“ und „nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben. Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.
Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht erkennen und ihr Geld versenken.
Sie wollen Geld anlegen?
Dann sollten Sie langfristig oder doch zumindest mittelfristig investieren. Sie geben Ihrer Investition damit die notwendige Zeit, um den Wert wachsen zu lassen. Wenn Sie auf hohe Gewinne mit kurzfristigen Anlagen setzen, sollten Sie sich auch auf ein erhöhtes Risiko einstellen.
Der Anlageberater wird Ihnen Ihre Anlage stets mit steigender Gewinnkurve schmackhaft machen.
Wobei Sie aber daran denken sollten, Investitionen können sowohl steigen als auch fallen. Alleine das Inflationsrisiko kann ihre Anlage auf Talfahrt bringen. Von Vornherein gehen Sie natürlich auch das Risiko ein, dass sich die Anlage nicht so wie erhofft entwickelt. Im schlimmsten Fall kann ein Teil des investierten Geldes verloren gehen. Auch der Totalverlust ist nicht unmöglich.
Sie müssen also für sich ganz alleine entscheiden, ob das Risiko, welches die gewählte Anlage beinhaltet, zu Ihnen passt. Entscheiden Sie immer so, dass Sie selbst bei einem Totalverlust nicht in eine Existenz bedrohende Lage geraten.
Bei der Kapitalanlage ist es wie im normalen Leben, es gibt gute und schlechte Jahre. Lassen Sie sich nicht von den „guten Tipps“ anderer Leute verleiten. Diese Tipps sind meist so viel Wert, wie die Empfehlung einer Kopfschmerztablette. Dem einen hilft sie, dem anderen eben nicht.
Viele Kapitalanleger nehmen Verluste einfach hin, ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, Ansprüche geltend zu machen, obwohl sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zu bekommen.
So entstehen zum Beispiel durch Falschberatung bei Kapitalanlagen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.
Es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen!
Voreilig vor Gericht zu ziehen, kann allerdings teuer werden.
„Nach Auffassung des Gerichts, konnte im Rahmen der Beweisaufnahme der klägerische Vortrag nicht bewiesen werden“. Hier hat sich leider ein typisches Risiko eines Schadenersatzprozesses, nämlich die Unvorhersehbarkeit von Zeugenaussagen, realisiert.
Anleger sollten in jedem Fall vor Einreichung einer Schadensersatzklage genau prüfen, wie die jeweilige Beweislage ist. Im Einzelfall kann die gerichtliche Geltendmachung von unverjährten Forderungen durchaus sinnvoll und lohnend sein. Es gilt jedoch immer die Abwägung zu treffen, ob nicht, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ein außergerichtliches Vorgehen deutlich einfacher und schneller sowie meist sehr viel kostengünstiger als ein reiner Schadenersatzprozess durchgesetzt werden kann. Man hätte dann zumindest den berühmten Spatz in der Hand.
Aus diesem Grund ist anzuraten zunächst außergerichtlich vorzugehen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Anleger stets selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht.
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem seinen Anspruch durchgesetzt. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.
Aus wirtschaftlichen Gründen kann es in vielen Fällen sinnvoller sein, den berühmten Spatz in der Hand zu halten, indem ein Anspruch außergerichtlich verfolgt wird, statt auf die meist schwerer zu erhaltende Taube auf dem Dach (Schadenersatzansprüche bei Gericht einzuklagen) zu setzen.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren.
Kontaktieren Sie uns
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Bei einem Raubüberfall ist das Risiko, schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden, extrem hoch. Dagegen geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Europa fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading operiert größtenteils außerhalb von Europa über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.
Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und der CFD, Crypto und Forex Handel betrieben wird, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden. Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.
Viele unregulierte Online-Handelsplattformen locken mögliche Investoren mit hohen Gewinnversprechen auf ihre Internetseiten. Aber Achtung: Es sind Betrüger! – Sie versuchen mit falschen Angaben sich als legitim zu präsentieren.
Der angeblich international erfahrene Broker ist oft reine Erfindung. Die garantiert hohe Rendite bei null Risiko ist eine glatte Lüge. Die Vertrauen erweckenden Texte auf ihren Internetseiten sind unwahr und absolut irreführend. Das Unternehmen ist im besten Falle eine Briefkastenfirma oder es ist eine reine Erfindung und existiert überhaupt nicht.
Viele Online-Handelsplattformen haben angeblich in Ländern wie Zypern, Belize und den Seychellen ihren Firmensitz. Über eine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen sie in der Regel nicht. Mitunter wird das Logo einer Finanzaufsichtsbehörde kopiert und auf der eigenen Webseite eingefügt, um das Unternehmen als legal erscheinen zu lassen.
Viele Anleger wissen bei Online-Handelsplattformen nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.
Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Viele Kunden glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen unregulierten Online Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.
Es gibt Trading-Plattformen, die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen. VORSICHT vor STEUERZAHLUNGEN
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs durch unregulierte Online Handelsplattformen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie betrogen worden sind
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen.
Ein Kapitalverlust bei ehrlicher und kompetenter Beratung ist eine Sache, ein Verlust, der auf schlechter Beratung oder gar Betrug beruht, ist eine andere Sache und sollte nicht so einfach hingenommen werden. Auf lange Sicht gesehen, führt eine schlechte Anlageberatung stets zu Geldverlusten, Betrug immer.
Die Kunden des Anlageberaters nehmen die Anlageberatung höchst unterschiedlich wahr und haben unterschiedliche Meinungen über das was ihnen vorgetragen wird. Obwohl sie vom gleichen Anlageberater beraten werden, kommt jeder Beratene zu unterschiedlichen Entscheidungen. Das liegt darin begründet, dass wir sehr unterschiedlich wahrnehmen was um uns herum geschieht. Das wissen natürlich auch die Anlegebetrüger. Verkehrsrichter kennen dieses Phänomen bei Zeugen von Verkehrsunfällen. Da werden vom gleichen Unfallereignis vollkommen unterschiedliche Wahrnehmungen geschildert.
Viele Investoren holen sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment ein, wie es eigentlich notwendig wäre. So werden viele Anlageentscheidungen auf Grund der Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet und schlussendlich dem Verkaufsgespräch eines Anlageberaters getroffen. Der Rat, den sie vom Anlageberater erhalten, ist so viel Wert wie das Wissen, die Erfahrung und die Ehrlichkeit ihres Beraters. So sind manche Beratungen gut, einige davon sind schlecht, manche sind einfach absolut inakzeptabel und nicht wenige glatter Betrug.
Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände.
Warum tut er das? Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind.
Was bedeutet das für die eigene Kapitalanlage?
Es bedeutet, dass Ratschläge und Warnungen von Anlegerschützern kaum Wirkung auf das Anlageverhalten haben. Kein Anleger wird sein Verhalten auf Grund allgemeiner Ratschläge ändern. Die Leute wollen ihr Geld vermehren und es ist ihnen in der Regel egal wie das erreicht wird. Sie verlassen sich auch auf ihr persönliches Glück!
Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren, wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen, wenn es weniger gut läuft. In vielen Fällen folgt aber nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren, indem man einsteigt, wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann.
Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt.
Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat.
Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm.
„Was man auf keinen Fall tun sollte, das Glück herauszufordern“
Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen, was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterherwirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen.
Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder dem Anlegerschutzverein HELP e.V. anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
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Immer wieder werden Anleger durch „verlockende Anlage-Angebote“ am Telefon um ihr Erspartes gebracht. So warnte auch die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA), sich nicht durch telefonische vermeintlich lukrative Anlage-Angebote täuschen zu lassen.
In diesem Beitrag warnte die FSMA die Öffentlichkeit vor einigen neuen „Unternehmen“. Darunter auch vor der SBAV Group (www.sbavgroup.com/)
Nun hat uns ein Anleger seine Erfahrungen mit der SBAV Group geschildert.
Nachstehend geben wir den uns zur Verfügung gestellten Text wieder:
Ich habe im Laufe eines Jahres ca. EUR 56‘000 auf das Konto der Firma SBAV, Tokio eingezahlt. Ich wurde letztes Jahr im Juli kontaktiert. Ich habe daraufhin EUR 10‘000 eingezahlt. Dieses Geld wurde immer wieder neu in Aktien investiert.
Kurz gesagt, wurden unterbewertete Aktien gekauft (oder so getan als ob) und nachdem die stillen Reserven dieser Aktien am Markt anscheinend erkannt wurden, zumeist gewinnbringend verkauft. Ich konnte anhand der Aktienkürzel die Entwicklung der Aktien mitverfolgen. Alles schien vollkommen plausibel. Mitte November 2019 betrug der Wert des Depots EUR 48‘075.
Dann kam das Problem: Jeffrey Portman, mein Betreuer von SBAV schickte einen Prospekt von "Santa Rosa Resource", eine Firma, die angeblich in China Rohstoffe aus der Erde holen will. Für 5 EUR/Aktie wurden 9616 Aktien gekauft.
Am 10. Januar schickte Portman "great news". Die Aktien könnten zu EUR 17,80 verkauft werden, allerdings nur, wenn ich meinen Anteil auf 15000 Stück erhöhen würde. Nach vielem hin und her habe ich dann leider EUR 26‘920 nachgeschoben. Der Verkauf der 15000 Stück sollte angeblich in den folgenden Wochen erfolgen.
Vier Wochen später merkte Portman jedoch an, dass ein weiterer großer Block an Aktien noch erworben werden müsste. Am besten wäre es, ich würde noch mal 5000 Stück zu 5 EUR dazu erwerben, dann könnte der Verkauf der dann 20000 Stücke unmittelbar erfolgen. Dieses habe ich abgelehnt. In weiteren Gesprächen in den folgenden Wochen merkte Portman dann an, dass alle, die die 5000 Stücke dazu erworben hätten, sich jetzt quasi auf der Insel der Glückseligen befänden, weil ihre Aktien verkauft wären.
Ich glaube davon kein Wort, aber nachdem sich Portman zum letzten Mal gemeldet hat, bekomme ich immer mehr das Gefühl, insgesamt ca. EUR 33‘000 in den Sand gesetzt zu haben. Auf die Website www.sbavgroup.com kam ich auch nicht mehr.
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Wie wichtig Warnmeldungen sind, zeigen die hier bei uns veröffentlichten Berichte betrogener Anleger. Es ist müßig, im Nachhinein darüber nachzudenken, was man alles hätte tun können, um nicht in die Anlagefalle zu tappen. Es ist passiert und die Fehlentscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es hilft nicht wirklich weiter, lange über vergangene Fehlentscheidungen oder über nicht der Wirklichkeit entsprechende Sachverhalte zu diskutieren.
Um andere Menschen vor den Betrügern zu warnen gilt es Öffentlichkeit zu schaffen und auf alle Fälle Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Auch auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten. Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden.
Jeder betrogene Anleger kann auf der Webseite des Anlegerschutzvereins HELP e.V. seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt.
Ein paar Tipps für Ihre Beiträge
Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung.
Nachfolgend der Beitrag eines Anlegers, der uns erreicht hat:
„Ich habe immer wieder in Zeitungen über Kryptowährung gelesen. Irgendwann habe ich in Google Nachrichten gelesen wie ein Journalist es versucht und auch erfolgreich, er hat über seine Erfahrungen berichtet.
In diesem Bericht war ein Link in den man zum Training Plattform gelangen kann. Ich habe auf dem Link gedruckt und wurde weitergeleitet zu FX Leader Plattform. Ich habe nach der Plattform gegoogelt und fand heraus das nicht seriös sind. Ich habe wieder nochmal auf dem Link gedrückt und wurde auf MonaCoin geleitet. Ich googelte nach MonaCoin und fand heraus das es in Japan sehr beliebt ist, deswegen habe ich mich da angemeldet.
Kurz darauf hatte sich bei mir ein Brocker namens Luis Miller gemeldet, er hat mit mir eine Online-Konto eröffnet. Ich wurde zu einer anderen Brokerin namens Frau Nina Dias weitergeleitet, mit ihr habe ich die Einzahlung von EUR 350 gemacht. Es hat alles geklappt.
Ich habe jeden Tag in bei meinem Online-Konto nachgeschaut und sehe wie es angeblich wächst. Nach über einer Woche hatte sich Frau Nina Dias gemeldet, sie möchte mit mir Bitcoin kaufen, weil es so günstig sei, ich sollte EUR 5‘000 überweisen. Ich habe das abgelehnt.
Nach zwei Wochen hatte sich Luis Miller bei mir gemeldet und sagte wieder das Bitcoin noch günstiger seien und das viel Geld bringe. Er klang sehr überzeugend. Ich habe EUR 5‘000 überwiesen.
Nach ein paar Tagen meldet sich Herr Miller und sagte in nächsten Tagen steigt der Bitcoin, ich soll EUR 10‘000 überweisen, da es sehr viel Geld bringe. Das habe ich auch getan.
Wieder nach ein paar Tagen hatte sich Herr Miller gemeldet und erklärte mir die Funktion von Bitcoin, Ripple und alle anderen Kryptowährungen. Er meinte es gibt verschiedene Gruppen wie z.B. Silber, Platin, Gold. Ihn seinem Unternehmen sind 20 Analytiker. Er möchte 10 Leute in der VIP-Gruppe haben. Ich habe immer wieder überwiesen, bis es EUR 42‘000 insgesamt waren. Auf dem Online-Konto waren auch EUR 80‘000. Bei dieser Gruppe hatte also jeder von uns EUR 120‘000 drauf.
Jeden Tag hatte er mich angerufen und über Erfolge informiert. Nach ein paar Wochen waren es EUR 280‘000. Ich habe ihm geschrieben und bat ihn um Auszahlung, er hat zugestimmt. Wir haben uns auf EUR 200‘000 Auszahlung geeinigt. Er hat angeblichen das Geld an über die Blockchain übermittelt.
Am nächsten Tag hat sich ein Fischer Adrian bei mir gemeldet und sagte mir stehen EUR 200‘000 zur Auszahlung zur Verfügung. Er sagte ich soll 21% Steuern im Vorfeld bezahlen. Ich habe das Geld geliehen und bezahlt. Nach zwei Tagen meldete sich nochmal der Adrian Fischer von der Blockchain und sagte, mir stehen noch einmal EUR 115‘000 zu. Ich soll nochmal 21% Steuern bezahlen, worauf ich hierfür einen Kredit bei der Bank aufnehme. Also hätte ich insgesamt EUR 315‘000 bekommen sollen. Ich habe an Steuern EUR 57‘330 bezahlt. Wieder nach zwei Tagen meldete sich nochmal Adrian Fischer und sagte, ich solle für die Umwandlung Gebühren von 9% (EUR 28‘350) bezahlen und dann bekomme das Geld überwiesen. Ich habe das Geld geliehen und überwiesen.
Am Freitag meldete sich nochmal Adrian Fischer und sagte, dass am Montag das Geld auf dem Konto wäre. Montag meldete sich Herr Adrian Fischer wieder und sagte, das Geld wurde zurück gebucht, weil sich die EU-Richtlinien hinsichtlich der Steuern geändert hätten und ich rückwirkend nochmals 5% Steuern (EUR 15‘000) bezahlen müsste. Das habe ich noch nicht gemacht. Werde es auch nicht. Ich stehe immer noch in Verbindung mit Broker und der Blockchain. Ich weiß jetzt, dass sie mich nicht bezahlen.“
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Ich habe lange den Wunsch gehegt, nebst meinem bescheidenen Einkommen, eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, das mir erlauben würde, wieder einmal Ferien zu machen oder mir etwas zu kaufen, von dem ich nur träumen kann.
Ich habe mir über einen längeren Zeitraumrund EUR 8‘000 erspart, um für unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet zu sein. Ich habe mir überlegt, wie ich mir ein legales zusätzliches, dauerhaftes Einkommen schaffen könnte. Immer wieder habe ich von den guten Gewinnen gehört, die man mit Kryptowährungen machen kann, deshalb habe ich Berichte von Anlegern, im Internet gelesen, die mehrheitlich recht positiv ausgefallen sind.
Ich habe nie daran gedacht, weil ich ein durchaus positiv denkender, vertrauensvoller Mensch bin, dass ich da in eine Falle tappen könnte. Leider bin ich da eines Besseren belehrt worden. Ich bin sehr enttäuscht und fassungslos, über diese Machenschaften, die da im Internet ablaufen, vor allem enttäuscht mich, dass man diesen offensichtlichen Betrügern von Staatlicher Seite her nicht das Handwerk legt, indem man Ihnen gar keinen Zugang zum Internet gewährt und sie strafrechtlich verfolgt. Es gibt ein internationales Geldwäscherei Gesetz, ich bin der Meinung, gerade weil ich betrogen worden bin, dass der Handel mit Kryptowährungen die Umgehung dieses Gesetzes fördert.
Ich schildere Ihnen nun, so gut wie möglich den Ablauf der Betrugsmasche von MyCoin- Banking.
Ich habe mich auf einer Homepage, ich bin mir nicht sicher, aber es müsste Bitcoin Pro, oder Bitcoin Code gewesen sein, weil mich dieser Hansjörg Wyss, Milliardär, eigentlich zu diesem Handel inspiriert hat. Kurz nachdem ich mich da angemeldet habe, ist ein Telefon gekommen, ein Herr war am Telefon (Name unbekannt), ein Kundenberater der MyCoin-Banking, Wien, wenn ich am automatischen Handel teilnehmen möchte, soll ich EUR 260 per Kreditkarte einzahlen, ich habe nicht lange überlegt und diese Zahlung im Beisein dieses Herrn am Telefon, via Visa Bonuscard ausgeführt, anschließend hat er mir einen anderen Kundenberater mit dem Namen Weksler zugewiesen, der hat mich dann auch kontaktiert.
Ich habe alle erforderlichen Dokumente ausgefüllt, zusätzlich Kopien von meiner ID und einer Rechnungskopie von meinem Internetanbieter zugesandt. Ich war der Meinung, jetzt geht der Handel los, er hat mich dann fast dazu genötigt, EUR 5000,00, bei BITSTAMP einzuzahlen, damit der Wert der Bitcoin steigen sollte. Man hat mir ein Konto bei BITSTAMP eröffnet, auch da habe ich alle nötigen Dokumente hinterlegt. Herr Weksler, hat mir dann erneut eine Beraterin Frau Leah Frank zugewiesen. Nach anfänglichem abwarten, habe ich mich doch dazu entschlossen, EUR 2‘000 einzuzahlen, nachdem mir versprochen wurde, dass ich das Geld am nächsten Tag wieder zurückbekomme.
Ich habe zu diesem Zeitpunkt, natürlich nicht geahnt, was da für ein Betrug durchgeführt wird. Die Einzahlung erfolgte von meinem Bankkonto, mit AnyDesk, also per Fernsteuerung auf meinem Desktop, von der angeblichen Kundenberaterin Leah Frank. Das Geld ist bei BITSTAMP eingetroffen, und wurde in Bitcoin umgewandelt. Nun wurden diese Bitcoins, wieder per Any Desk, vom BITSTAMP Konto auf ein unbekanntes Konto abgezogen, und das lief natürlich über meine IP-Adresse. Das ganze wiederholte sich, aber diesmal mit EUR 5‘300. Diese Schritte waren angeblich nötig, damit ich EUR 1‘000 Unterstützungsgeld bekomme.
Nun kommt der große Coup, ich war ja überzeugt, dass ich die EUR 2‘000 und EUR 5‘300 am nächsten Tag wieder zurück haben werde. Ich habe den Kundendienst der Firma MyCoin-Banking, per Mail aufgefordert, das einbezahlte Geld plus Gewinn auszuzahlen, so dass EUR 1‘000 auf dem Konto zum Handeln bleibt. Ich habe bis zum heutigen Datum kein Geld ausbezahlt bekommen.
Ich habe am 20.02.2020 die Firma Pay Back LTD, beauftragt das gestohlene Geld wieder zurückzuholen. Am 27.02.2020, habe ich bei der Kantonspolizei Solothurn Strafanzeige wegen Betrugs, gegen unbekannt, eingereicht. Bei den nachfolgenden Ermittlungen und bei der Kontrolle meines Kreditkartenkontos bei Visa Bonuscard, mit dieser Karte habe ich die EUR 260 einbezahlt, habe ich festgestellt, dass da offenbar ein dubioses Finanzinstitut mit dem Namen „LWPAY MOSKVA“, dahintersteckt. Ich habe, nachdem der Verdacht auf Betrug feststand, Visa Bonuscard, darauf aufmerksam gemacht und das Geld zurückverlangt. Diese haben sich nach der zweiten Aufforderung bereit erklärt die EUR 260 provisorisch zurückzuzahlen. Auch Visa Bonuscard kennt dieses Finanzinstitut „LWPAY MOSKVA“ nicht. BITSTAMP wehrt sich gegen eine Rückzahlung der einbezahlten Gelder. Die große Frage bleibt, wohin sind von BITSTAMP, meine EUR 7‘300 geflossen?
MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD
Suite 19, Beachmont Business Center
Kingstown
St. Vincent und die Grenadinen
Website:http://www.mycoinbanking.com, http://www.mycoin-banking.com, http://www.mycoinbanking1.com
Tel.: +442038074450
E-Mail: support@mycoinbanking1.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.
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Das Milliardengeschäft „Anlagebetrug“ läuft im Internet zur Höchstform auf. Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden sowie CFD Handel betrieben wird, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.
Die Betrüger gehen dem Geld entgegen.
Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger. Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen, die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt, hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Im Gegensatz zum klassischen Raubüberfall,
bei dem das Risiko schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden extrem hoch ist, geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Deutschland, Österreich und der Schweiz fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen operiert größtenteils außerhalb der genannten Länder über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der Anleger glaubt, mit einem erfahrenen Makler in London zu telefonieren. In Wirklichkeit spricht er mit einem ausgebufften Betrüger, der in irgendeinem Callcenter irgendwo auf der Welt sitzt und Telefonbuchseiten abtelefoniert. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.
Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet, wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Meist führt ein solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.
Es besitzt außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten. Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen, ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wiedereingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.
Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling-Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.
Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben Vertrauensanwälte der Anlegerschutzvereins HELP e.V. für betroffene Anleger Klage eingereicht.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.
Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen, denn bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“.
Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den Anlegerschutzverein HELP e.V. stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren.
Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung, sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist, die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Es ist nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
- Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
- Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
- Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
- Eine Bank, die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
- Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.
Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 % des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.
Die Bank, welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat, wird zu drängenden Fragen von Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:
- Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
- Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
- Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
- Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
- Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
- Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtsbehörde bezüglich des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
- Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
- Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.
Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten, dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.
Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.
Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.
Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.
Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.
Unseriöse Trading-Plattformen haben bereits massenweise Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder bewegen sich im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.
Die Anleger vertrauten den Banken, wohin sie ihr Geld überwiesen haben.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde waren.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.
In den meisten Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz.
Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden.
Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit dieser Kunden hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass eine Gesellschaft über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße stillhalten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leergeräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.
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Anlegerschutzverein HELP e.V.
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verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat „PremiumBorsa“ auf ihre Warnliste (www.fma.gv.at) gesetzt.
PremiumBorsa ist demnach nicht berechtigt konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) sowie die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet.
Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigt der Bericht eines PremiumBorsa-Anlegers für den ein erheblicher Euro-Betrag im Feuer steht.
Bericht des Anlegers:
Da wir in den letzten Monaten mit unerwarteten Reparaturkosten für eine Immobilie konfrontiert wurden, kontaktierte ich im Januar diesen Jahres das Internetbörsenportal PremiumBorsa in England, auf Empfehlung eines Bekannten (er hatte selbst getradet und keine schlechte Erfahrung mit dieser Firma gemacht).
Zur Anmeldung musste ich die üblichen Formalitäten erfüllen: Ident-Karte, aktuelle Rechnung etc. einreichen, was zuerst seriös erschien. Ich wurde von Herrn Rainer Gore (rainer.gore@premiumborsa.com) betreut, der als Betriebswirt – wie er sich vorstellte – ca. 10 Jahre Erfahrung mit dieser Arbeit an Börsen hat und für mich -als Laie -das Trading durchführen wollte.
Er bot mir sehr bald ein Projekt an, bei dem sich die zuerst eingezahlte Summe (EUR 60‘000) ungefähr verdoppeln würde, laut seiner Aussage. Ich musste diverse Überweisungen von meiner Bank auf unterschiedliche Banken im Ausland (Polen, Ungarn, Russland, Portugal, etc.) tätigen.
Nach ca. 6 Wochen hieß es, die bereits erzielten Gewinne (ca. EUR 175‘000) hätten sich nochmals verdoppelt (EUR 355‘430), was ich nicht nachvollziehen konnte und anzweifelte, da mir die Angaben unglaubwürdig erschienen. Ich verlangte eine korrekte Auflistung der Einzahlungen und Gewinne.
Der erste Auszahlungswunsch wurde abgelehnt: Ich sollte plötzlich zu den zusätzlich geleisteten EUR 60‘000 (auch) Verwaltungskosten nochmals zusätzlich 15 % NK (wegen der "Coronakrise") nachzahlen, was ich ablehnte. Inzwischen ist mir klar, dass es sich hier um vorsätzlichen Betrug handelt. Statt einer detaillierten Gewinn- und Kostenaufstellung bekam ich, ein sog. "Dokument", das eine fingierte Unterschrift mit dem Namen "P. Smith" enthält. Die Verwaltungskosten hatte ich auf ein Kraken-Konto überweisen sollen, das ich auch auf Empfehlung von Herrn Gore einrichtete, damit er dort – nach eigener Aussage – mit binären Optionen "für mich handeln könnte" und weil dort Überweisungsgebühren günstiger seien als bei Banken.
Zwischenzeitlich habe ich mehrmals gebeten, mir meine Einzahlungen zu erstatten, und betont, dass ich aus solch einem unseriösen Geschäft aussteigen wolle. Das wurde von Herrn Rainer Gore und seinem "Vorgesetzten" Herrn Heinz Krabe mit dem Argument abgelehnt, ich hätte noch über EUR 50‘000 Verwaltungsgelder zu zahlen. Mir wurde mit einer Meldung bei INKASSO gedroht etc.
Inzwischen hat Herr Gore mein Account bei "Kraken " leergeräumt, ohne mein Wissen und ohne meine übliche Gesprächs-Beteiligung per Telefon und am PC. Ich habe "Kraken" darüber informiert, dass mein Betreuer mein Account eigenmächtig bearbeitet hat, daraufhin wurde mein Account gesperrt. In "Facebook" und "Xing" fand ich einen jungen Mann namens Rajner Goreaus Albanien, Tirana, Inhaber von GH Dialog UG (mein gleichnamigen Betreuer gab an, Wohnsitze in Österreich (Tel: + 43 720022571), der Schweiz (Tel: +41 449476929), Berlin und England (+44 2031908725 – dort sei der Firmensitz ) zu haben.
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Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.
Die Verbraucher werden von Mitarbeitern der Online-Plattform angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer höhere Summen zu investieren. Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in der Folge vergeblich, das Geld wieder zurück zu erhalten.
Die BaFin warnt bereits seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und mehreren Landeskriminalämtern vor betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen. Auch zu den im Auftrag dieser Plattformen handelnden Geldsammelstellen wurde 2019 eine Warnung veröffentlicht. Die BaFin nimmt die erneuten Eingaben zum Anlass, nochmals auf diese Warnungen hinzuweisen.
Was können Sie tun, um sich zu schützen?
- Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne und/oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.
- Bevor Sie Gelder investieren oder eine Anlage tätigen, ist zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, ggfs auch bei unabhängigen Organisationen wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale.
- Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?
- Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EWR-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin oder über entsprechende Seiten ausländischer Aufsichtsbehörden abfragen. Außerdem veröffentlicht die BaFin Unternehmen, denen das Geschäft bereits untersagt wurde, auf ihrer Internetseite.
- Achten Sie bei Ihrer Internetrecherche zu der konkreten Handelsplattform auch auf Warnhinweise ausländischer Behörden. Misstrauen Sie unbedingt sehr positiven Erfahrungsberichten, insbesondere auch von prominenten Geldanlegern. Diese sind häufig von den Handelsplattformen selbst verfasst oder in Auftrag gegeben.
- Seien Sie bei unaufgeforderten Anrufen im Zusammenhang mit Anlageangeboten skeptisch! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.
- Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als Samariter aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Oft geben die Täter auch vor, von vertrauenswürdigen Stellen wie z.B. der BaFin beauftragt oder sogar dort beschäftigt zu sein.
- Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/oder die BaFin!
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
2.05.2020, geändert am 13.07.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte
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Die Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) hat dieses Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt.
Profitix / ProfitiX Ltd.
Carenage Bay Canouan Island
VC0450 Kingstown, St. Vincent und Grenadinen;
Suite 305, Griffith Corporate Center Postfach 1510,
Beachmont Kingstown St. Vincent und die Grenadine
Telefon: +18007997635; 018002288480; 02031293627
E-Mail: helpdesk@profitix.com
Website: www.ProfitiX.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Ein Anleger hat sich an denAnlegerschutzverein HELP e.V. gewandt und seine Erfahrung mitProfitix geschildert:
Ich bin auf Profitix hereingefallen. Ich habe mein Geld Ende 2019 per Überweisung einbezahlt. Ich wurde vertröstet, als ich sah, dass die freie Margin abstürzte und die Verluste drastisch anstiegen. Leider habe ich keine Erfahrung. Im Januar wollte man EUR 25‘000 mehr, weil sonst das gesamte Geld verloren ginge. Wie das sein kann, wenn ich angeblich in Gold, Silber, Öl und Währungen investiert haben soll, wurde nicht erklärt.
Ich habe den Eindruck, dass ich einem klassischen Betrug aufgesessen bin, mit all den Methoden, Vertrauen schaffen, Verständnis, Druck (ca. 30 Anrufe täglich), exorbitanten Rendite Versprechungen, psychologisch nicht ungeschickt, bauen good boys und bad boys auf (ja, der Herr S. hat böse Fehler gemacht, wir haben ihn fristlos gekündigt) und stellen sich auf deine Seite.
Drohungen: Die Finanzbehörde hat bei uns angerufen. Die Zahlungen liefen auf ein Konto in Slowenien, die nächste sollte in Malta sein. Zahlungsempfänger waren jeweils Firmen (Ltd.), die sonst nirgendwo auftauchen.
Inzwischen ist das Vermögen sicher längst im Team aufgeteilt. Telefonanrufe kamen aus der Schweiz, Honkong, Australien, Berlin. Rückrufe waren nie möglich. Dass die Anrufe definitiv nicht aus diesen Ländern kamen, ist klar.
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Viele Online-Handels-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der Anlegerschutzverein HELP e.V. informiert auf seiner Internetseite www.anlegerschutz.com ständig über Unternehmen, die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten.
Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. In der Vergangenheit hatte der Anlegerschutzverein HELP e.V. neben vielen anderen auch über ShareFounders www.sharefounders.com berichtet. ShareFounders steht auf der Warnliste der Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich nicht nur an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Als Anschrift von ShareFounders wird genannt: Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, 183 Queen’s Road Central, Sheung Wan, Hong Kong. Telephone: 02894548782, 07723854224.E-Mail: support@sharefounders.com. Website: www.sharefounders.com
Ein Anleger hat sich an den Anlegerschutzverein HELP e.V. gewandt und seine Erfahrung mit ShareFounders geschildert:
Im März 2020 habe ich ein Konto für Forextrading bei www.share-founders.com eröffnet. Nach ca. einer 1-wöchigen Testphase haben wir uns auf ein Investment von EUR 15’000 geeinigt. Damit war ich einverstanden und habe gleichzeitig informiert, dass dies meine maximale Einlage ist. Zunächst lief alles super toll und es wurden beim täglichen Handel Gewinne erzielt.
Nichtsdestotrotz wurde bei den nahezu täglichen Gesprächen immer wieder Druck aufgesetzt, das Investment zu erhöhen um die Gewinne weiter zu erhöhen. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich keine weiteren Zahlungen leisten werde und ich auch nicht mehr weiter darüber sprechen möchte bzw ich mich nicht weiter rechtfertigen möchte wieso und weshalb ich auf weitere große Gewinne verzichte.
Ich wurde auch per Textnachricht aufgefordert das Investment auf min. EUR 50’000 zu erhöhen. Ich bin standhaft geblieben und habe keine weitere Zahlung vorgenommen.
Plötzlich liefen die eröffneten Positionen stark ins Minus.
Beim Gespräch im Mai wurde mir mitgeteilt, dass mein Konto aufgrund der negativen Positionen in Kürze geschlossen wird. Zuerst habe ich so reagiert, dass ich halt die eingezahlten EUR 15’000 abschreiben muss und das Konto halt dann geschlossen wird. Daraufhin wurde mir der Vorschlag unterbreitet, eine Einzahlung in der Höhe von EUR 10’000 zu leisten um mein Konto zu retten bzw zu unterstützen. Es würde mit diesem Betrag kein weiterer Handel stattfinden und ich könne mir die EUR 10’000 spätestens nach 2-3 Wochen wieder auszahlen, da sich bis dahin der Kurs wieder stabilisiert habe. Unter diesen Umständen und gegen meine Überzeugung habe ich dann die Zahlung geleistet.
Anfang Juni 2020 wurde ich von Hr. Anders angeschrieben, dass mein bisheriger Analytiker Hr. Klein aufgrund einer Notlage in einem Partnerunternehmen aushelfen wird und dass er ab sofort mein Ansprechpartner sein wird. Zu Beginn sind wir die offenen Minuspositionen durchgegangen und er hat zugleich vorgeschlagen, mein Investment zu erhöhen. Ich habe ihm daraufhin erklärt, dass ich bereits mehr Geld investiert habe als abgemacht. Was ihn aber nicht davon abhielt, weiterhin täglich Druck auszuüben um mein Investment zu erhöhen.
Mitte Juni 2020 kam dann der Vorschlag von Hr. Anders, mein Investment auf total EUR 50’000 zu erhöhen. Damit bekommen wir einen Bonus von EUR 25’000 vom Unternehmen dazu und ich könnte meine Einzahlung umgehend zurückhaben, ohne weiteren Handel. Mit der Bonuszahlung würde eine Position eröffnet, welche einen so großen Profit abwirft, dass ich alle Minuspositionen schließen kann und zusätzlich noch einen Gewinn habe. Er hat mir nochmals versichert, dass mit meiner erneuten Einzahlung von EUR 20’000 lediglich der Bonus vom Unternehmen abgegriffen wird und garantiert keinen Handel mit dem Betrag stattfinden wird und ich diesen innerhalb eines Tages wieder Rückvergütet bekomme.
Anhand dieser Vereinbarung habe ich die Zahlung von EUR 20’000 geleistet.
Als ich dann diese Zahlung zurückhaben wollte, wurde mir erklärt, dass ich für eine Einlage in der Höhe von EUR 50’000 noch EUR 500 fehle. Somit habe ich diese noch nachbezahlt. Als dann der Bonus gutgeschrieben wurde und ich meine Zahlung rückerstatten wollte, war dies aufgrund der Balance oder Riskmanagement leider nicht möglich, da sich zu viel Positionen im Minus befanden. Daraufhin habe ich klar mitgeteilt, dass ich keine weitere Position mehr eröffnen möchte und mein Geld umgehend zurückhaben muss. Doch ich wurde weiter gedrängt, Positionen zu eröffnen, welche angeblich mein Konto unterstützen, damit ich meine Einzahlung spätestens bis Ende Juni 2020 rückerstattet bekomme.
Aktuell habe ich kein Guthaben mehr auf dem Konto.
Es wird nur noch von dem Bonus aufrechterhalten. Entsprechend wurde mir als einmalige Gelegenheit eine Trading-Konto Versicherung angeboten. Mir wurde erklärt, dass wenn ich EUR 13‘500 überweise und der Versicherung zustimme, bekomme ich nach 25 Tagen EUR 105‘000 (entspricht meiner Gesamtinvestition und den Positionen, welche mit Gewinn abgeschlossen haben) garantiert ausbezahlt.
Dieser Versicherung habe ich nicht zugestimmt und auch keine erneute Zahlung vorgenommen. Seither werde ich täglich via Textnachrichten unter Druck gesetzt, da ich die Anrufe (welche auch täglich eingehen) nicht beantworte.
Insgesamt habe ich somit Einzahlungen in der Höhe von EUR 50‘000 getätigt, das ich nie beabsichtigt hatte. Ich habe auch immer wieder klar informiert, dass ich nicht mehr als EUR 15’000 investieren möchte.
Ende Juni 2020 habe ich bei Bitstamp nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gäbe die Überweisungen zurückzuholen bzw über den maßgeblichen Betrug informiert. Die Zahlungen können leider nicht zurückgeholt werden, jedoch wurde der Fall an die Security -Abteilung weitergeleitet.
Wie liefen die Überweisungen ab:
Die erste Überweisung lief via www.coinmama.com ab.
Für alle weiteren Überweisungen wurde die Plattform www.bitstamp.net genutzt. Auf diese habe ich den jeweiligen Betrag in EUR eingezahlt. Danach wurden dort die Beträge von dem Analytiker von Sharefounders in Bitcoin umgewandelt und anschließend auf ihr Konto weitergeleitet.
Wie lief der Handel ab:
Der Handel wurde über den Metadrader auf der Homepage von sharefounders abgewickelt. Dies jeweils via remotesoftware anydesk auf meinem Rechner. Die Analytiker haben die entsprechenden Positionen eröffnet und ich musste lediglich (gem. Anweisung) abschliessend auf buy oder sell klicken.
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Bei der BaFin sind in den vergangenen Monaten verschiedene Eingaben zu öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten für im Freiverkehr gehandelte Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere eingegangen. Mancher Anleger, der ein solches Angebot erhält, betrachtet es möglicherweise nicht kritisch genug, weil er den gesetzlichen Hintergrund nicht kennt und der Versender auch noch sein depotführendes Kreditinstitut ist.
Wenn Sie überlegen, ein solches freiwilliges öffentliches Kauf- oder Tauschangebot anzunehmen, das nicht dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder entsprechenden anderen Bestimmungen unterliegt, sollten Sie die angebotene Gegenleistung und den Bieter sehr sorgfältig unter die Lupe nehmen und sich dabei nicht durch die Befristung des Angebots unter Zeitdruck setzen lassen.
Ein Anleger, der ein Kauf- oder Tauschangebot für ein in seinem Depot befindliches Wertpapier erhält, sollte zunächst klären, ob es sich um ein Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder um ein freiwilliges öffentliches Kauf- oder Tauschangebot außerhalb dieses Gesetzes handelt. Ist das WpÜG anwendbar, muss der Bieter bei der Angebotserstellung eine ganze Reihe von Vorschriften beachten, die dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts dienen. Das erspart dem Anleger die Angebotsprüfung zwar nicht, vereinfacht sie aber erheblich. Ein freiwilliges öffentliches Kauf- oder Tauschangebot für ausschließlich im Freiverkehr gehandelte Aktien kann der Bieter dagegen grundsätzlich nach eigenem Dafürhalten verfassen, sodass der Anleger deutlich höheren Aufwand betreiben muss, um eine hinreichende Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
- Öffentliche Kauf- oder Tauschangebote nach dem WpÜG
Öffentliche Kauf- oder Tauschangebote nach dem WpÜG betreffen Aktien oder aktienvertretende Wertpapiere von inländischen Gesellschaften, die zum Handel im regulierten Markt an einer deutschen Börse oder einem organisierten Markt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind. Dies sind „sonstige Erwerbsangebote“, „Delisting-Erwerbsangebote“, „Übernahmeangebote“ oder „Pflichtangebote“ – nicht aber Angebote von Unternehmen zum Rückkauf eigener Aktien. Derartige Angebote müssen Angaben über den Aktienerwerber, die angebotene Gegenleistung, die Finanzierung des Angebots durch den Erwerber und eine Reihe weiterer Informationen enthalten, die für einen am Verkauf interessierten Anleger relevant sind. Bei Übernahmeangeboten, Pflichtangeboten und Delisting-Erwerbsangeboten muss die angebotene Gegenleistung bzw Geldleistung angemessen sein.
Von der BaFin gestattete, nach § 14 WpÜG veröffentlichte Kauf- und Tauschangebote werden in einer Datenbank auf der Website der BaFin erfasst. Dort finden Anleger auch eine Verlinkung zur jeweiligen Angebotsunterlage.
- Freiwillige öffentliche Kauf- oder Tauschangebote außerhalb des WpÜG
Eine ganz andere Angebotsart sind die hier im Fokus stehenden öffentlichen Kauf- oder Tauschangebote außerhalb des WpÜG, die auf nur im Freiverkehr gehandelte Wertpapiere Bezug nehmen oder sich auf solche Wertpapiere beziehen, die keine Aktien sind oder keine Aktien vertreten bzw den Erwerb von Aktien und aktienvertretenden Wertpapieren zum Gegenstand haben (z.B. Anleihen). Diese sind in Deutschland nicht spezialgesetzlich geregelt. Der Bieter kann insbesondere den Angebotspreis oder Tauschgegenstand grundsätzlich frei bestimmen und muss nicht darlegen oder nachweisen, dass er im Fall der Annahme des Angebots überhaupt wirtschaftlich in der Lage ist, die angebotene Gegenleistung zu erbringen.
Solche öffentlichen Kauf- oder Tauschangebote sind nicht per se negativ. Speziell bei marktengen bzw wenig liquiden Wertpapieren finden sich jedoch manchmal Angebote, die für Anleger nachteilig sein können. Denn die angebotene Gegenleistung kann erheblich unter dem zum Veröffentlichungszeitpunkt bei einem Verkauf über die Börse angegebenen Verkaufskurs liegen. Bei derartigen Konstellationen ist es möglich, dass der Anleger, wenn er uninformiert oder übereilt darauf eingeht, unter Umständen deutliche, vermeidbare Verluste erleidet.
Verschiedentlich hat die BaFin daneben Gesetzesverstöße festgestellt. So sind im Gewand solcher (freiwilliger) öffentlicher Kauf- oder Tauschangebote auch Kaufangebote für Aktien, die zum Handel am regulierten Markt zugelassen sind, zutage getreten, die unter Verstoß gegen das WpÜG abgegeben und von der BaFin untersagt wurden.
Angebote für im Freiverkehr gehandelte Aktien oder andere Wertpapiere sind in der Regel als „freiwilliges öffentliches Kauf- oder Tauschangebot“ oder nur „öffentliches Kauf- oder Tauschangebot“ betitelt. Merkmal eines solchen Angebots ist insbesondere seine Kürze, weil der Bieter eben gerade keine Pflichtangaben machen muss. Leider sind die nachteiligen unter diesen Angeboten für den Anleger in der Regel nicht ohne weiteres zu identifizieren.
- Aufgaben der BaFin
Soweit Angebote zum Erwerb von Wertpapieren dem WpÜG unterliegen, prüft die BaFin vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage, ob die darin enthaltenen Angaben vollständig sind und nicht offensichtlich gegen WpÜG-Vorschriften und die entsprechenden Verordnungen verstoßen.
Bei freiwilligen öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten außerhalb des WpÜG-Anwendungsbereichs befasst sie sich hingegen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nicht vorab mit dem für einen Verkaufsinteressenten relevanten Angebotsinhalt. Sie prüft jedoch aufsichtsrechtliche Fragestellungen wie eine etwaige Erlaubnispflicht des Bieters. Denn Bieter, die Kauf- oder Tauschangebote für Wertpapiere veröffentlichen, können unter Umständen einer Erlaubnispflicht zur Erbringung des Eigenhandels als Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen. Des Weiteren geht die BaFin bei entsprechenden Verdachtsmomenten auch hier Anhaltspunkten für mögliche Marktmanipulation nach.
- Rolle der depotführenden Kreditinstitute: In der Regel „Weiterleiter“
Die depotführenden Kreditinstitute übermitteln ihren betroffenen Kunden in der Regel unter Berufung auf Artikel 16 der Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft freiwillige öffentliche Kauf- und Umtauschangebote neben solchen, die dem WpÜG unterliegen, zur Kenntnis. Jeder Anleger sollte sich daher bewusstmachen, dass sein depotführendes Institut, wenn es ein solches Angebot eines Bieters weiterleitet, ausschließlich die inhaltlich nicht geprüfte Nachricht eines Dritten übermittelt. Außerdem sollte der Anleger wissen, dass das depotführende Institut grundsätzlich nicht selbst dafür verantwortlich ist, dass die weitergeleiteten Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend sind. Es muss jedoch bei der Weiterleitung der Informationen auf geeignete Weise, etwa durch Fettdruck hervorgehoben kenntlich machen, dass es lediglich die Nachricht eines Dritten weiterleitet und den Inhalt der Nachricht nicht geprüft hat. Bei der Weiterleitung sowohl von gesetzlichen Abfindungs- und Umtauschangeboten als auch von freiwilligen Kauf- oder Umtauschangeboten ist zudem deutlich darauf hinzuweisen, dass der Anleger die Werthaltigkeit des Angebots selber prüfen und entscheiden muss, ob er das Angebot annimmt oder nicht.
- Tipps für Anleger
Nehmen Sie den Hinweis der depotführenden Kreditinstitute auf Ihre eigenverantwortliche Angebotsprüfung sehr ernst.
Klären Sie, ob Ihnen ein sonstiges Erwerbsangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Übernahmeangebot oder Pflichtangebot nach dem WpÜG oder ein freiwilliges öffentlichen Kauf- oder Tauschangebot außerhalb dieses Gesetzes vorliegt.
Prüfen Sie bei einem Kauf- oder Tauschangebot nach dem WpÜG insbesondere die veröffentlichte Angebotsunterlage gewissenhaft.
Lassen Sie bei freiwilligen öffentlichen Kauf- oder Umtauschangeboten außerhalb des WpÜG besondere Vorsicht walten:
- Vergleichen Sie u.a. die angebotene Gegenleistung (Kaufpreis oder Wert der zum Tausch angebotenen Wertpapiere) mit dem an der Börse oder an einem anderen Handelsplatz erzielbaren Verkaufspreis – soweit es Ihnen möglich ist.
- Holen Sie über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters möglichst Informationen ein.
- Lassen Sie sich nicht durch eine etwaige kurze Angebotsfrist von einer sorgfältigen Prüfung abhalten.
Wenn Sie Zweifel hinsichtlich der Gesetzeskonformität des Angebots haben, können Sie die BaFin hierüber informieren.
Überlegen Sie sich bei jedweder Art eines öffentlichen Kauf- oder Tauschangebots für Ihre Wertpapiere auch, externen Rat einzuholen – zum Beispiel bei Ihrer Bank, den Verbraucherzentralen oder Anlegerschutzorganisationen, sofern diese Einrichtungen einen solchen anbieten.
Die BaFin führt auf Ihrer Website eine Liste der veröffentlichten Angebote nach § 14 WpÜG. Ob ein Bieter über die Erlaubnis zum Eigenhandel verfügt, kann anhand der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden. Weiterführende Informationen zum Thema hält die BaFin in dem Artikel „Wertpapiere: Kauf- und Tauschangebote – Hinweise für Anleger“ bereit. Außerdem hat die BaFin ihrer Internetseite Näheres zur Verfolgung unerlaubter Geschäfte sowie zum Thema Marktmanipulation bzw. deren Aufdeckung durch die BaFin veröffentlicht.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Auf Grund der COVID-19-Pandemie sind mehr Menschen online, als dies zu normalen Zeiten üblich ist. Damit ist auch die Gefahr Opfer von Online-Anlagebetrug zu werden erheblich gestiegen.
Mit ihren "schnell reich werden"-Programmen, verstärkt auch in sozialen Medien, locken skrupellose Anlagebetrüger die Menschen auf ihre betrügerischen Online-Handelsplattformen. Bei dem Anlegerschutzverein HELP e.V.verzeichnet man einen steilen Anstieg von Betrugsopfern, die den hohen Renditeversprechen vertraut haben. Um Anleger auf die Gefahren betrügerischer Angebote aufmerksam zu machen, veröffentlicht der Anlegerschutzverein HELP e.V. auf seiner Webseite www.anlegerschutz.com regelmäßig Warnungen nationaler und internationaler Finanzaufsichtsbehörden.
Die Onlinebetrüger verwenden auf ihren professionell gestalteten Internetseiten hochautomatisierte und ausgefeilte Prozesse, einschließlich automatisierter Software, die mit den Anlegern interagiert und hohe Gewinne vortäuscht. Alles sieht seriös und sehr kundenfreundlich aus, sodass kaum jemand auf den Gedanken kommt, dass hier Betrüger am Werk sein könnten. So kommt es in nicht wenigen Fällen dazu, dass Anleger welche an die angeblich erzielten Gewinne glauben, in ihrem sozialen Umfeld Empfehlungen aussprechen und damit unbewusst den Betrügern neue Opfer zuführen.
Die Anlagebetrüger beeindrucken ihre potenziellen Opfer mit erfundenen Titeln, frei erfundenen Lebensläufen und angeblich international erworbenem Fachwissen. Alles ist gelogen, auch der Name des persönlichen Beraters ist nur ein Ganoven-Alias. Selbst die Anschrift des Unternehmens ist meist falsch.
Die Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen vermehrt sich wie eine gefährliche Seuche. Millionen von Kapitalanlegern werden um ihr Geld betrogen. Sie machen die Menschen glauben, dass sie es mit ihrer Hilfe, jetzt tatsächlich selbst in der Hand hätten, den Jackpot zu knacken.
Die Online-Anlagebetrugs-Branche ist ein milliardenschweres riesiges Netzwerk von Online-Handelsplattformen für die Tausende von Menschen tätig sind. Der Großteil davon im Vertrieb. Mit gefälschten Nachrichten, gefälschten Testimonials und riesigen Mailing-Kampagnen werden Interessenten geködert. Aus Call-Centern auf der ganzen Welt werden die generierten Adressen anschließend meist über das Telefon beackert. Man kann diese Vorgehensweise durchaus als den größten jemals durchgeführten Massenmarketing-Betrug bezeichnen.
Die betreffenden Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die den Kunden dabei helfen wollen, höchste Renditen bei geringstem Risiko zu erzielen. Viele Interessenten lassen sich davon beeindrucken.
Die ersten "Investitionen" werden oft manipuliert, um schöne Papiergewinne auf dem Konto des Kunden zu erzielen. Dies dient lediglich dazu, das Vertrauen des Kunden zu gewinnen um ihn zu weiteren und größeren Investitionen zu drängen.
Wenn der Investor schließlich seine gesamte Investition verloren hat, glaubt er, sich verspekuliert zu haben. Dass er betrogen wurde, das dämmert vielen Investoren oft erst viel später.
Viele Menschen, die Geld über solche Plattformen investiert haben melden sich bei dem Anlegerschutzverein HELP e.V. und berichten darüber, dass:
- sie ihr Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht ausbezahlt bekommen,
- ungenehmigt auf Konten zugegriffen wurde,
- extrem überhöhte Gebühren gefordert werden,
- angeblich fällig gewordene Steuern bezahlt werden sollen,
- das Konto einfach gesperrt wurde,
- das Konto auf null gestellt wurde,
- keine Mails mehr beantwortet werden,
- mit einer Strafanzeige bedroht werden.
Wenn Sie glauben, Opfer von Investitionsbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Für Betrüger sind binäre Optionen und CFD Trading ein attraktives Geschäft, in dem sie Millionen von Kapitalanlegern um ihr Geld betrügen. Sie machen die Menschen glauben, dass sie es mit ihrer Hilfe, jetzt tatsächlich selbst in der Hand hätten, den Jackpot zu knacken.
Ein Großteil des Marktes für binäre Optionen und CFD Trading wird über internetbasierte Handelsplattformen betrieben. Viele dieser Plattformen entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen bzw verfügen über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden. Die Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen vermehrt sich wie eine gefährliche Seuche.
Die Branche für binäre Optionen und CFD Trading ist ein milliardenschweres riesiges Netzwerk von Online-Handelsplattformen für die Tausende von Menschen tätig sind. Der Großteil davon im Vertrieb. Mit gefälschten Nachrichten, gefälschten Testimonials und riesigen Mailing-Kampagnen werden Interessenten geködert. Aus Callcentern auf der ganzen Welt werden die generierten Adressen anschließend meist über das Telefon beackert. Man kann diese Vorgehensweise durchaus als den größten jemals durchgeführten Massenmarketing-Betrug bezeichnen.
Die betreffenden Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die den Kunden dabei helfen wollen, höchste Renditen bei geringstem Risiko zu erzielen. Viele Interessenten lassen sich davon beeindrucken.
Die ersten "Investitionen" werden oft manipuliert, um schöne Papiergewinne auf dem Konto des Kunden zu erzielen. Dies dient lediglich dazu, das Vertrauen des Kunden zu gewinnen um ihn zu weiteren und größeren Investitionen zu drängen.
Wenn der Investor schließlich seine gesamte Investition verloren hat, glaubt er, sich verspekuliert zu haben. Dass er betrogen wurde, das dämmert vielen Investoren oft erst viel später.
Viele Menschen, die Geld über solche Plattformen investiert haben melden sich bei dem Anlegerschutzverein HELP e.V. und berichten darüber, dass
- sie ihr Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht ausbezahlt bekommen,
- ungenehmigt auf Konten zugegriffen wurde,
- extrem überhöhte Gebühren gefordert werden,
- angeblich fällig gewordene Steuern bezahlt werden sollen,
- das Konto einfach gesperrt wurde,
- das Konto auf null gestellt wurde,
- keine Mails mehr beantwortet werden,
- mit einer Strafanzeige bedroht werden.
Wenn Sie glauben, Opfer von Investitionsbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Können die Opfer von Anlagebetrug ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer einer betrügerischen Online-Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Wenn Sie glauben, Opfer von Investitionsbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom Anlegerschutz Verein HELP e.V. initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Kontaktieren Sie uns
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.com
www.anlegerschutz.com
Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten Anleger ein völlig undurchschaubares Gebilde. Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.
Anleger, die versuchen im Alleingang ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Zwar hat etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100 % sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.
Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen.
Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte, muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Kapitalvernichter!
Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung bestärkt.
Auch die Unterstellung, dass der Rechtsschutz der beste Gewinngarant für Versicherungen und dubiose Juristen sein soll, ist absurd. Um die Kosten der Rechtsschutzschäden zu reduzieren, bieten beispielsweise die Rechtsschutzversicherer über Hotlines eigene Rechtsberatungen an und stellen sich dadurch durchaus in Konkurrenz zur Anwaltschaft. Gewinngarant für den Rechtsanwalt ist dessen solide und gute Arbeit, Erfolgsgarant für den Versicherer ist dessen maßgerechte Eindeckung und kundenorientierte Serviceleistung.
Im Laufe der Jahre wurde die Deckung der Rechtschutzversicherungsverträge immer mehr eingeschränkt, indem die „Spitzenrisiken“ aus dem Deckungskonzepten entnommen wurden.
Die Erweiterung der Ausschlüsse ist eine Konsequenz des Versicherungskonzepts per se, das Spitzenrisiken einer Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten sind. Ein gut beratender Versicherungsvermittler wird darauf achten, dass alte Verträge mit den alten Beitrittsbedingungen mit den erweiterten Konzepten aufrechterhalten bleiben.
Der Rechtsanwalt hat keinerlei Vorteil von versicherungstechnischen Gewinnen der Versicherer. Im Gegenteil: Bei seinem Bestreben, für den Mandanten Rechtsschutz zu erkämpfen, erschwert sich die Arbeit des Mandanten orientierten Rechtsanwalts durch die enger werdenden Deckungskonzepte.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein. Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. steht in Verbindung mit Prozesskostenfinanzieren, welche – durchaus sehr teuer werdende – Anlegerprozesse finanzieren.
Können die Opfer von Anlegerbetrug ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und mit CFD Trading wurde, ist zu 100 % berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen und CFD Trading stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom Anlegerschutzverein HELP e.V. initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein, welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die FMA setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Aufgrund der EWR-Mitgliedschaft gelten in Liechtenstein für die Finanzmarktteilnehmer dieselben gesetzlichen Anforderungen wie in den EU-Ländern. Durch eine zeitnahe und marktgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien fördert Liechtenstein die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes. Liechtenstein verfügt über hohe Standards und ein effektives System in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Liechtenstein setzt zudem die durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen um.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Anlage vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Anlage prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Verein im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren:
www.anlegerschutz.li/mitgliedschaft
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.li
www.anlegerschutz.li
Die Vielzahl der Kontaktaufnahmen, die beim Anlegerschutzverein HELP e.V. Tag für Tag eingehen, sprechen eine deutliche Sprache und lassen das Ausmaß des Betrugs mit vielen Opfern auf der ganzen Welt erahnen.
Ein großer Teil des Marktes für binäre Optionen wird von Kriminellen außerhalb Deutschlands, Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz über nicht regulierte betrügerische Websites betrieben. Die Täter hinter vielen Websites mit binären Optionen sind hauptsächlich Kriminelle mit Sitz im Ausland, die nur an einer Sache interessiert sind, das Geld der Anleger zu rauben
Anleger berichten dem Verein von Verweigerung der Gutschriften und der Erstattung von Geldern.
Konten wurden eingefroren. Telefonanrufe und E-Mails wurden ignoriert. Einige Anleger wurden sogar selbst des Betrugs beschuldigt. Einige dieser Internet-Handelsplattformen manipulieren die Handelssoftware, um absichtlich Verluste zu generieren. In aller Regel sind die Online-Trading-Plattformen gar ein „Fake“.
Betrügerische Website-Betreiber von binären Optionen unternehmen große Anstrengungen, um Investoren zu rekrutieren. Social-Media-Beiträge, Anzeigen oder Online-Videos, die für nicht registrierte Handelsplattformen für binäre Optionen werben. Potenzielle Investoren werden oft aus Call-Centern angerufen, wo Hochdruckverkäufer über Telefondatenbanken so viele Anrufe wie möglich tätigen, um ihre einmaligen Gelegenheiten anzupreisen.
Investoren sollten sich nicht durch professionell aussehende Websites, die legitimen Handelsplattformen ähneln, täuschen lassen.
Oft ist hier die Handelssoftware gefälscht und täuscht dem Anleger erzielte Gewinne vor. Schon mit kleinen Summen kann man ein Konto zum Ausprobieren eröffnen. Sobald ein scheinbarer Gewinn angezeigt wird oder der Anleger versucht Geld abzuheben, beginnt der eigentliche Betrug. Mit einer ausgebufften Salamitaktik, werden die ahnungslosen Kunden zu immer weiteren Investitionen aufgefordert.
Die Betrüger versuchen ihrem Opfer ein „Double Down“ zu verkaufen. Es wird dem Investor versprochen, dass er gegen eine Gebühr „alles zurückbekommen“ könne. Da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen hier leider viele Anleger ein weiteres Mal Geld in den Sand.
Das investierte Geld füllt jedoch nur die Taschen der Betrüger.
Wird dem Anleger klar, dass sein Geld weg ist, laufen seine Anfragen jetzt ins Leere. Der Zugriff auf das eigene Konto ist nicht mehr möglich, der „persönliche Betreuer“ ist nicht mehr erreichbar. Es herrscht Funkstille.
So manch betrogener Anleger erzählt dem Anlegerschutzverein HELP e.V., dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der Anlegerschutzverein e.V. immer wieder.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und mit CFD Trading wurde, ist zu 100 % berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen und CFD Trading stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom Anlegerschutzverein HELP e.V. initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein, welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die FMA setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Aufgrund der EWR-Mitgliedschaft gelten in Liechtenstein für die Finanzmarktteilnehmer dieselben gesetzlichen Anforderungen wie in den EU-Ländern. Durch eine zeitnahe und marktgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien fördert Liechtenstein die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes. Liechtenstein verfügt über hohe Standards und ein effektives System in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Liechtenstein setzt zudem die durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen um.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Anlage vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Anlage prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Verein im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren:
www.anlegerschutz.li/mitgliedschaft
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.li
www.anlegerschutz.li
Viele dieser Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der Anlegerschutzverein HELP e.V. mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein informiert auf seiner Internetseite www.anlegerschutz.li ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten.
Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. In der Vergangenheit hatten der Verein es neben vielen anderen auch mit folgender Online-Trading-Plattform zu tun: 24option.
Die hinter 24option (www.24option.com) stehende Firma ist das zypriotische Unternehmen Rodeler Ltd. 24option war bislang der bekannteste Händler für binäres Trading. Aktuell werden von diesem Unternehmen verstärkt Produkte aus den Bereichen Differenzgeschäfte und Forex angeboten, da nun strengere Regelungen bei binären Optionen in Zypern eingeführt wurden.
Die Finanzaufsichtsbehörden „Financial Services and Markets Authority in Belgien“ und „Ontario Securities Commission in Kanada“ haben den Betreiber von 24Option auf Ihren Warnlisten hinzugefügt.
Die französische Finanzaufsichtsbehörde „Autorité des Marchés Financiers“ hat beschlossen, dem Unternehmen die Erbringung von Dienstleistungen für neue und bestehende Kunden in Frankreich zu untersagen.
Obwohl die Rodeler Ltd. eine zypriotische Bewilligung besitzt, erzielten Anleger nie einen Gewinn. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden ermitteln bereits gegen 24option und Rodeler Ltd. Aus ermittlungstaktischen Gründen können wir zum Strafverfahren leider noch keine weiteren Auskünfte geben.
Ungeachtet dessen, hat ein Vertrauensrechtsanwalt des Anlegerschutzvereins HELP e.V. für betroffene Anleger bereits die erste Klage gegen die Rodeler Ltd. in Deutschland vor dem LG Freiburg im Breisgau eingebracht. Wir erwarten in nächster Zeit die Bekanntgabe des ersten Verhandlungstermins.
Protokoll eines Anlegers zum Ablauf der Beratungsgespräche bei 24option:
Ende Februar/Anfang März 2020 habe ich durch verschiedene Mails von der Möglichkeit erfahren, durch automatisches Trading Geld zu verdienen (Höhle der Löwen). Ich habe daraufhin im Internet recherchiert und bin auf verschiedene Anbieter gestoßen.
Da ich testen wollte, ob die Methode wirklich funktioniert, habe ich bei mehreren Brokern Konten eröffnet, da dies Voraussetzung war, um das automatische Trading anzuwenden. Eine dieser Broker war 24Option. Am --- meldete sich telefonisch ein Mitarbeiter von 24Option. Er stellte sich als Elias Adaoui vor und teilte mir mit, er sei mein Account Manager. Nach kurzem Gespräch teilte er mir mit, dass es bessere Möglichkeiten gäbe, und man mit Trading mehr Geld verdienen könne.
Ich sagte ihm sofort, dass ich erst einmal nicht viel Geld einsetzen und kein großes Risiko eingehen wollte.
Er sagte, dass dies kein Problem sei und, als ich grundsätzliches Interesse bekundete, reichte er mich an seine Gruppenleiterin, eine Frau Jasmin (Nachname weiß ich nicht), weiter. Sie erklärte mir ein paar grundsätzlich Dinge zum Ablauf des Tradings. Ich sagte auch ihr, dass ich Anfänger sei und noch keine Ahnung vom Trading habe. Daraufhin, sagte sie mir zu, mir zu helfen und genau zu sagen, wie ich dabei vorgehen muss. Ich sagte auch ihr, dass ich erst einmal nicht viel Geld einsetzen und kein großes Risiko eingehen wollte. Sie sagte, dies sei kein Problem.
Es kam dann zu weiteren Telefongesprächen.
Dabei verwies sie auf die Möglichkeiten, bessere Konditionen zu bekommen, wenn ich einmalig 25.000 EUR einzahle. Dafür bekäme ich dann den Gold-Status. Sie versicherte mir, dass das Geld nur als Sicherheit diene und einmal kurzfristig auf dem Konto sein müsse und ich es dann jederzeit wieder abheben könne. Das stellte sich anschließend dann sehr schnell als unwahr heraus, was ich bei meiner damaligen Unkenntnis nicht einschätzen konnte.
Vom Risiko von Verlusten oder gar der Möglichkeit des Totalverlustes war nie die Rede.
Ich habe die grundsätzlichen Warnhinweis zwar gelesen, aber bei meinen Gesprächspersonen wähnte ich mich in guten und kompetenten Händen. Das Geld schien mir so verhältnismäßig sicher.
Am --- 2020 machte ich dann die Einzahlung. Als das Geld auf dem Konto war übernahm wieder Herr Adaoui das Gespräch. Ich dachte nun, dass er mir eine grundsätzliche Einführung ins Trading geben würde und mich Schritt für Schritt in das Vorgehen einführen würde. Stattdessen schlug er mir sofort vor, eine Reihe von Trades zu eröffnen. Dass ich dabei mein ganzes Geld riskieren würde war mir da nicht bewusst und wurde mir auch nicht gesagt.
Bei den Trades handelte es sich um verschiedene Positionen, die, so Herr Adaoui, momentan Gewinn versprachen.
Was ich bis heute nicht verstehe ist, dass mich Herr A. zu jeder Position sofort eine entgegen gerichtete Hedge-Position im gleichen Asset eröffnen ließ, so dass eine Position gleich in den Gewinn lief, die andere aber ins Minus, unterm Strich also erst einmal ein Nullsummenspiel. Sobald die Gewinnposition eine gewisse Höhe (etwa 1.000 EUR) erreicht hätte, sollte ich diese schließen, aber anschließend gleich wieder einen neuen gleichen Trade eröffnen. Mein Kontostand stieg so sehr schnell auf ca. 38.000 EUR, während mein Kapital aber ungefähr gleichblieb.
Der Sinn der Vorgehensweise ist mir auch bei meinem heutigen Wissensstand unklar.
Vielleicht wollte man mir zeigen, wie schnell man Gewinne erzielen kann, ich weiß es nicht. Als ich Herrn A. auf die Trades hinwies, die immer größere Verlust auswiesen, erklärte mir Herr A., dass dies kein Problem sei, da diese Positionen später auch in den Gewinn laufen würden. Auch zu diesem Zeitpunkt verließ ich mich noch auf die Fachkompetenz meines Gesprächspartners und glaubte, er wisse was er tue. Bei diesem Gespräch am -- April sagte mir Herr A. es liefe alles hervorragend und ich könne mich nun erst einmal anderen Dingen widmen und er habe mein Konto im Auge. Diesen Satz hörte ich wortwörtlich später auch von anderen Mitarbeitern der 24Option, sodass ich glaube, dass dieser ihnen in Schulungen beigebracht wurde. Dass dies aber überhaupt nicht den Tatsachen entsprach, merkte ich bald. Ich schaute in den folgenden Minuten immer mal wieder ins Konto und bemerkte, dass mein Kapital langsam immer mehr abnahm, was mich zunehmend nervös machte.
Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt weder, wie ich Herrn A. erreichen konnte, noch was ich selbst unternehmen kann, ohne Schaden anzurichten.
Am späten Nachmittag rief mich Frau Jasmin endlich an, das Kapital war inzwischen schon auf unter 1.000 EUR abgesunken. Sie erklärte mir, dass das Palladium unerwartet schnell gestiegen war und wir schnell handeln müssten. Noch während des Gesprächs und noch bevor ein Eingriff stattfand wurden plötzlich alle Trades geschlossen und der Kontostand war 0. Nach einem kurzen Moment der Stille, teilte mir Frau Jasmin mit, dass das Geld nun im Kapitalmarkt sei, wir es uns aber wieder zurückholen könnten. Ich solle mir keine Gedanken machen, sie würde mit ihrem Chef besprechen, was wir für Möglichkeiten haben und wieder zurückrufen. Damit wurde das Gespräch beendet.
Mir dämmerte, dass irgendetwas gewaltig schiefgelaufen war.
Einige Zeit später am gleichen Tag meldete sich ein weiterer Mitarbeiter der 24Option, dessen Namen ich mir nicht gemerkt habe. Er teilte mir mit, er sei der Vorgesetzte von Frau Jasmin und ich solle mir keine Gedanken machen, sie hätten die ideale Lösung für mich gefunden, Frau Jasmin würde mich am folgenden Tag anrufen und alles mit mir besprechen. Am nächsten Tag, dem --.04.2020, rief mich Frau Jasmin um ca. 13 Uhr an und machte mir folgenden Vorschlag. Wir könnten mit einer anderen Strategie problemlos das verlorene Geld wieder zurückholen, ich müsste dafür aber nochmals 10.000 EUR investieren.
Von einem etwaigen Risiko war dabei auch hier nicht die Rede.
Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass mir 24Option einen Schadenersatz gewähren würde oder mir wenigstens das notwendige Kapital für eine gewisse Zeit zinslos zur Verfügung stellen würde, denn ich wollte eigentlich keinesfalls noch mehr Geld investieren. Aber nichts dergleichen. Da ich aber das verlorene Geld unbedingt zurückhaben musste, es war ja meine Altersvorsorge, und mir Frau Jasmin das neue Vorgehen als sichere Sache darstellte, ging ich notgedrungen aber sehr ungern auf den Vorschlag ein. Da ich das Geld erst flüssig machen musste, konnte ich die Summe erst am --.042020 einzahlen. Nachdem das Geld eingezahlt war rief mich Frau Jasmin am --.04.20 gegen 17 Uhr an und sagte mir, dass ich ab sofort nur noch mit ihr zu tun haben würde, also nicht mehr mit Herrn A. Darauf schloss ich, dass Herr A. den oder die Fehler zu verantworten haben musste.
Frau Jasmin machte mir den Vorschlag, nun in den NASDAQ zu investieren, da zu dieser Zeit besonders gut lief.
Ich sollte sofort einen Trade starten. Ich sah jedoch, dass der NASDAQ-Kurs in gerade in freiem Fall war. Als ich Frau Jasmin darauf hinwies und fragte, ob man nicht etwas warten sollte, bis sich der Kurs gefangen hat, antwortete sie, es sei doch gut, wenn der Kurs niedriger sei. Mir schien als hätte sie die Situation überhaupt nichtüberschaut. Da ich aber immer noch davon ausging, dass ich mit einer kompetenten Mitarbeiterin von 24Option sprach, dachte ich, sie müsse ja wissen, was richtig ist. Ich startete also den vorgeschlagenen Trade. Der Trade lief, wie von mir erwartet, sofort deutlich in den Verlust, was mir schon ein ungutes Gefühl bereitete. Frau Jasmin beruhigte mich mit der Aussage, dass alles schon seinen positiven Verlauf nehmen würde, sie würde mich später am Tag nochmals anrufen und wieder der Spruch, sie habe mein Konto im Auge. Frau Jasmin rief an diesem Tag nicht mehr an.
Ich beobachtete mein Konto intensiv und sah, wie das Kapital wieder rapide abnahm.
In den Tagen davor hatte ich mich im Internet über Schulungsmaterial und Videos weitergebildet, sodass ich nun etwas mehr Hintergrundwissen hatte und ungefähr wusste, wie ich eingreifen konnte. Letztendlich sah ich mich gezwungen, Hedge-Trades zu starten, um die Verluste zu begrenzen. Mein Kapital war schon weit abgesunken. Ich habe dann noch weiter versucht, mit meinem begrenzten Wissen, das Konto wieder ins Lot zu bringen, Unterstützung hatte ich ja nicht. Dies ist mir schließlich gerade so gelungen. Am nächsten Tag wartete ich auf einen Anruf von Frau Jasmin. Als bis 16:00 Uhr immer noch kein Anruf kam bat ich Herrn Aouam mehrmals per E-Mail dringend um Rückruf (16:03, 16:34, 16:59). Der Anruf erfolgte dann erst gegen 17:30 Uhr. Angeblich konnte Sie mich nicht erreichen, dies ist möglich, da ich am Vormittag einen Arzttermin hatte. Nachmittags war ich allerdings zu Hause. Meine Festnetznummer war ihr auch bekannt.
Frau Jasmin lobte mich, dass ich das Konto gerettet hätte.
Das machte die Verluste allerdings nicht wett. Sie sagte mir, dass sie sich wegen der knappen Zeit erst am nächsten Tag um mein Konto kümmern könnte und sagte, auf meine Nachfrage, dass ich die Trades bis zum nächsten Tag gefahrlos so laufen lassen könnte, wie sie in diesem Moment waren. Ich wies sie darauf hin, dass das Konto in diesem Moment im Ungleichgewicht war, und zwar mit 0,1 Lot im NASDAQ in Richtung long. Sie meinte, das würde kein Problem sein. Von Swap-Kosten hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Ahnung, Frau Jasmin sollte dies aber gewusst haben. In der Nacht wurde das Konto bei einem Kontostand von, wenn ich mich recht erinnere, ca. 12.000 EUR wegen Kapitalmangel erneut ausgestoppt. Damit waren jetzt 35.000 EUR einsetzt und die bis dahin erzielten Gewinn von diesmal mindestens 15.000 EUR verloren.
Am --.04.2020 meldete sich dann ein weiterer Mitarbeiter von 24Option bei mir. Er stellte sich als Mohamed Kochih vor. Er räumte ein, dass bei der Betreuung bisher einiges falsch gelaufen sei, er aber ein anderes Konzept habe und wir damit erfolgreich sein würden. Ich solle vergessen, was war und mit ihm neu beginnen. Es wäre dafür aber nötig, weitere 10.000 EUR als Startkapital einzusetzen.
Es folgten die bekannten Argumente, das Kapital diene nur als Sicherheit und würde nur teilweise eingesetzt.
Das Risiko wäre bei seinem Vorschlag klein. Ich sagte ihm, dass ich wegen der gemachten Erfahrungen eigentlich kein weiteres Kapital bei 24Option investieren wollte. Er redete dann so lange auf mich ein, bis ich doch bereit war, nochmals zu investieren. Im Nachhinein betrachtet scheint es mir, dass das erste Ziel der Account Manager war, ihre Kunden zu neuen Investitionen zu animieren. In dem Fall könnte man die Beratung natürlich auch in einem ganz anderen Licht betrachten. Dies soll aber keine Unterstellung sein. Jedenfalls zahlte ich die 10.000 EUR dann am -- April 2020 auf meinen Account ein. Herr Kochih schlug mir dann vor, wieder in den NASDAQ zu investieren, jedoch nur mit 0,25 Lot, damit wir einen größeren Puffer bei etwaigen Kursschwankungen haben würden.
Dies schien mir ein guter Plan zu sein, da der NASDAQ nach wie vor im Aufwärtstrend war.
Er wies jedoch eine hohe Volatilität aus. Außerdem schlug mir Herr Koch vor in Palladium zu investieren. Es sah am Anfang ganz gut aus, aber es kam beim NASDAQ immer wieder zu heftigen Rücksetzern. Als ich Herrn Koch daraufhin ansprach, meinte er nur, Herr ---, Sie haben doch einen Puffer. Diesen Satz hörte ich von ihm mehrmals. Zu meinem Vorschlag, die Strategie etwas anzupassen, um auch von den Rücksetzern zu profitieren, meinte er nur. Herr ---, wollen Sie ein großes oder ein kleines Risiko? Daraufhin ließ ich es sein. Ich wies Herrn Koch dann telefonisch und per E-Mail mehrfach darauf hin, dass mein Kapital immer mehr abnahm. Die Antwort darauf lautete immer wieder: Herr ---, Sie haben doch einen Puffer. Auf meine Kritik hin fragte er mich: Wollen Sie wieder von Herrn A. betreut werden? Das wollte ich nicht. Am Abend des --.04.20 wurde die Situation immer kritischer. Ich zog dann die Notbremse und schloss einige Positionen, um mein Restkapital zu schützen. Vorher und am folgenden Tag, versuchte ich mehrmals wieder in den Markt zu kommen und mein Kapital durch Hedging zu schützen. Von Herrn Koch bekam ich zu dem Zeitpunkt keine Unterstützung.
Um mein Konto zu retten, musste ich nach und nach nochmals insgesamt 5.000 EUR einzahlen.
Am --.04.2020 sah ich dann abends keine andere Möglichkeit mehr, als alle Positionen zu schließen. Mein Kapital betrug zu dem Zeitpunkt nur noch ca. 2.300 EUR, der Verlust unter der Betreuung von Herrn Koch: rund 12.700 EUR. Am --.04.2020 bekam ich erneut einen Anruf von 24Option. Diesmal meldete sich ein Mitarbeiter, der sich mir als Akram Tissaoui (?) vorstellte. Er sagte mir, er sei sonst nur für die Betreuung von guten Bestandskunden zuständig, aber angesichts der bisherigen Misere wolle er sich nun um mein Konto kümmern und mit mir den Verlust wieder hereinholen. Ich sagte ihm, dass ich eigentlich kein weiteres Interesse an einer Zusammenarbeit mit 24Option hätte und mich erst einmal mit einem Rechtsanwalt beraten wolle. Daraufhin redete er längere Zeit mit allen möglichen Argumenten auf mich ein, bis ich entnervt zusagte, über den Vorschlag nachzudenken.
Natürlich war es wieder nötig, das Konto auf 10.000 EUR aufzustocken, also habe ich weitere 7.700 EUR einbezahlt.
Am --.04.20 rief mich Herr T. gegen 16 Uhr ganz aufgeregt an und teilte mir mit, es gäbe die Möglichkeit mit einem Schlag in kurzer Zeit mehrere 10.000 EUR zu verdienen, das l stünde vor einem Kurssprung. Ich sollte 10 Lots auf kaufen in Cruide Oil setzen. Ich war skeptisch, aber Herr T. redete intensiv auf mich ein, den Trade zu machen bis ich einwilligte. Da mir der Einsatz und das Risiko mit 10 Lots sehr hoch schien, steig ich nur mit 5 Lots ein. Kurz nachdem ich den Trade eröffnet hatte, fiel der l-Kurs stark. Da mein Kapital stark abnahm, schloss ich den Trade dann nach ca. einer halben Stunde mit ca. 2.500 EUR Verlust. Herr T. kritisierte mich im folgenden Telefongespräch heftig, weil ich den Trade geschlossen hatte. Er war überzeugt, dass wir noch in den Gewinn gelaufen wären. Als ich dann später nachrechnete, musste ich feststellen, dass, wenn ich den Trade nicht geschlossen hätte, nach kurzer Zeit mein Kapital aufgebraucht gewesen wäre. Der Tipp von Herrn T. hätte mich also ein weiteres Mal mein ganzes Kapital gekostet.
Herr T. drängte mich danach weiterhin immer wieder dazu, in l zu investieren, was ich dann auch tat.
Das Ergebnis waren weitere 1.548 EUR Verlust. Insgesamt hat mich die Beratung von Herrn T. also rund 4.000 EUR gekostet. Insgesamt hat mich die Betreuung durch die 24Option-Mitarbeiter rund 53.740 EUR gekostet. Dazu kamen die verlorenen Gewinne.
Zusammenfassend muss ich folgendes feststellen:-
Bei der Betreuung durch die Accountmanager/-innen wurden meine Wünsche und Vorstellungen völlig ignoriert. Insbesondere wurden bei den Trades extreme Risiken in Kauf genommen, obwohl ich jeden ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass ich nur kleine Risiken eingehen möchte. Durch meine anfänglich fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse konnte ich dies nicht erkennen. Diese Tatsache war den Accountmanagern/-innen ebenfalls bekannt.
Stopp-Loss, Take-Profit, u.a. schienen meinen Beratern bei 24option unbekannt zu sein. Die Einstiegszeitpunkte für die Trades wurden meist so gewählt, dass zum Einstiegszeitpunkt der Kurs gerade mehr oder weniger stark am Fallen war, ob zufällig oder absichtlich, weiß ich nicht. Jedenfalls war es der ungünstigste Zeitpunkt.
Grundsätzliche Regeln des Tradens wurden völlig außer Acht gelassen, so z.B. das Chancen-Risiko-Management, das Money-Management, die 2%-Regel etc.- Weitergehende Informationen zum Vorgehen oder gar grundlegende Kenntnisse wurden mir nur widerwillig und auf energisches Nachfragen meinerseits mitgeteilt. Meist wurden die Fragen mit Formulierungen wie „Das besprechen wir, wenn es so weit ist.“, oder: „Wir müssen uns jetzt erst auf den anderen Punkt konzentrieren.“ abgetan.
Ausnahmslos alle Anlagetipps, die ich von meinen verschiedenen Accountmanagern/-innen bekommen habe, führten (oder hätten geführt) zu teils eklatanten Verlusten bis hin zum Totalverlust.
Da stellt sich mir die Frage, ob da ein System dahintersteckt, den so inkompetent können die Mitarbeiter von 24Option doch wohl nicht sein, oder etwa doch? Man könnte fast annehmen, dass es das Ziel der Betreuung sei, die Kunden so in finanzielle Bedrängnis zu bringen, dass sie Kapital nachschießen müssen. Überhaupt scheint mir bei der Betreuung das Ziel im Mittelpunkt zu stehen, dass von den Kunden möglichst viel Geld eingezahlt wird. Vielleicht täusche ich mich auch, aber es sieht sehr danach aus. Jedenfalls musste ich jedes Mal erst größere Summen nachschießen, bevor man bereit war, mir zu helfen.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und mit CFD Trading wurde, ist zu 100 % berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen und CFD Trading stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom Anlegerschutzverein HELP e.V. initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein, welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die FMA setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Aufgrund der EWR-Mitgliedschaft gelten in Liechtenstein für die Finanzmarktteilnehmer dieselben gesetzlichen Anforderungen wie in den EU-Ländern. Durch eine zeitnahe und marktgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien fördert Liechtenstein die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes. Liechtenstein verfügt über hohe Standards und ein effektives System in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Liechtenstein setzt zudem die durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen um.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Anlage vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Anlage prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Verein im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren:
www.anlegerschutz.li/mitgliedschaft
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
verein@anlegerschutz.li
www.anlegerschutz.li
In den sozialen Medien verbreiten sich immer wieder Nachrichten vom schnellen Reichtum durch eine neue automatische Anlage-und-Handelsstrategie mittels „geheimer“ Softwareprogramme. Hinter diesen Lügengeschichten verbergen sich die hochkriminellen Strippenzieher betrügerischer Online-Handelsplattformen. Wer eine dieser Internetseiten besucht hat schon verloren.
Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele. Diese systematische Geldvernichtung durch betrügerische Online-Handelsplattformen ist jedoch Teil einer wie geschmiert laufenden Parallel-Finanzindustrie. Die Zahlen der Opfer sind verblüffend hoch. Anhand aggressiver Vermarktungspraktiken und irreführender Werbung wird den Anlegern ihr Geld regelrecht geraubt.
Die Anleger stellen sich dann immer öfter die Frage, ob sie sich verspekuliert haben, oder einem Betrug aufgesessen sind. Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei einmal der Betrüger habhaft werden, sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können sich die Täter aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.
Das Geld der geprellten Anleger ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet.
Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. In dem weltumspannenden Netzwerk der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Hier verliert sich dann oft die Spur des Geldes.
Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger, weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.
Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht, sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran Schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung durch manche Anwaltskanzlei, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Da lohnt es sich dann schon, wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar mit gemindertem eignem finanziellem Risiko!
Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kapitalanlegern selbst erledigen.
95 % der abgezockten Anleger wehren sich nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Betrüger, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die gierigen Deppen dastehen, die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!
Die Täter hinter der glänzenden Fassade betrügerischer Online-Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf der Internetseite des Anlegerschutzverein HELP e.V. www.anlegerschutz.li kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos durch Online-Handelsplattformen geschärft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Anleger ihre notwendigen Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.
Wer Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt, ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen, welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der Anlegerschutzverein e.V. (www.anlegerschutz.li) unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz des Vereins profitieren.
Der HELP e.V. betreut Sie in Ihren Anliegen und steht Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Durch die ständige Berichterstattung auf der Webseite des Vereins, www.anlegerschutz.li, melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.
Es wird dringend empfohlen, schon beim geringsten Betrugsverdacht mit dem Anlegerschutzverein HELP e.V. Kontakt aufzunehmen. Alle von Anlegern angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Anleger eine Anfrage beim Anlegerschutzverein HELP e.V. einreichen sollte, zum Beispiel:
- Man ist Opfer eines Investitionsbetrugs geworden.
- Man befürchtet einem Betrug aufgesessen zu sein.
- Die Anlage wurde bei einem nicht lizenzierten Unternehmen getätigt.
- Es werden rechtliche Ansprüche wie Kontoauszüge, Bestätigungen von Geschäften oder die angemessene Behandlung personenbezogener Daten verweigert.
- Man erhielt irreführende oder falsche Anlageinformationen.
- Man erhält nicht rechtzeitig wesentliche Informationen über eine Investition.
- Bargeld oder andere Vermögenswerte fehlen auf einem Konto.
- Es werden Nachzahlungen verlangt.
- Es ist niemand mehr zu erreichen.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und mit CFD Trading wurde, ist zu 100 % berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen und CFD Trading stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom Anlegerschutzverein HELP e.V. initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Die Mitglieder des Anlegerschutzvereins HELP e.V. profitieren vom Sitz des Vereins im Fürstentum Liechtenstein, welches über einen spezialisierten, international stark vernetzten und stabilen Finanzplatz verfügt. Liechtenstein gehört seit 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR und unterhält enge nachbarschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz was einen privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum bedeutet.
Liechtenstein verfügt über eine starke, international anerkannte Finanzmarktaufsicht.
Die FMA setzt die internationalen Standards in der Beaufsichtigung der Finanzmarktakteure durch. Die FMA ist in allen europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und wichtigen globalen Organisationen, die sich mit Fragen der Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte befassen, vertreten.
Aufgrund der EWR-Mitgliedschaft gelten in Liechtenstein für die Finanzmarktteilnehmer dieselben gesetzlichen Anforderungen wie in den EU-Ländern. Durch eine zeitnahe und marktgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien fördert Liechtenstein die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes. Liechtenstein verfügt über hohe Standards und ein effektives System in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Liechtenstein setzt zudem die durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen um.
Viele Betroffene nutzen bereits die Erfahrung des Vereins auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Es lohnt sich deshalb eine Prüfung der jeweiligen Anlage vornehmen zu lassen.
Es bestehen also gute Gründe dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beizutreten und die Anlage prüfen zu lassen.
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Verein im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren:
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Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
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Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Instantsecure GmbH
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
EMATIC GmbH
Mikka Consult GmbH i.G.
Pure GNE Consulting GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
Queen World GmbH
Centegic GmbH
Pesso Consult GmbH
World-Systems-Consult GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Besber SL GmbH
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Semjo Consult GmbH i.G.
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Davis Consulting and more GmbH
FinTechServices GmbH
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
Intersafety GmbH
Hrondotto UG
Digiteck UG
P & B Modern Management GmbH
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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"Schnelles Geld" ist leider eine Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese Erfahrung sind viele Kapitalanleger durch dubiose Angebote auf Online-Trading-Plattformen reicher und auf Ihrem Konto ärmer geworden.
Der Traum vom Reichtum über Nacht lässt bei vielen Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem "Kapitalmarkt" leicht macht, bei Anlegern viel Geld einzusammeln.
Binäre Optionen und CFD Trading versprechen schnelle und hohe Renditen.
Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.
Diese Online-Trading-Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Oft tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht.
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert.
Wenn es darum geht, sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte, berichtet der Anlegerschutzverein HELP e.V. aus Liechtenstein. Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Anrufers reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Oft sitzen Hunderttausende von Anlegern auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.
Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter.
Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.
Binäre Optionen und CFD, Forex und Crypto Produkte sind eine risikoreiche, unvorhersehbare Investition, die eigentlich nur ein Glücksspiel ist.
Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer von Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in manchen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Durch die ständige Berichterstattung auf der Anlegerschutzverein HELP e.V. Internetseite (www.anlegerschutz.com) melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.
Es wird dringend empfohlen, schon beim geringsten Betrugsverdacht mit dem Anlegerschutzverein HELP e.V. Kontakt aufzunehmen. Alle von Anlegern angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Anleger eine Anfrage beim Anlegerschutzverein HELP e.V. einreichen sollte, zum Beispiel:
- Man ist Opfer eines Investitionsbetrugs geworden.
- Man befürchtet einem Betrug aufgesessen zu sein.
- Die Anlage wurde bei einem nicht lizenzierten Unternehmen getätigt.
- Es werden rechtliche Ansprüche wie Kontoauszüge, Bestätigungen von Geschäften oder die angemessene Behandlung personenbezogener Daten verweigert.
- Man erhielt irreführende oder falsche Anlageinformationen.
- Man erhält nicht rechtzeitig wesentliche Informationen über eine Investition.
- Bargeld oder andere Vermögenswerte fehlen auf einem Konto.
- Es werden Nachzahlungen verlangt.
- Es ist niemand mehr zu erreichen.
Der BaFin werden nach wie vor Fälle bekannt, bei denen Verbraucher im Internet auf vorgeblich seriösen Online-Plattformen dazu veranlasst werden, zum Teil hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen (Forex) oder Kryptowährungen zu investieren.
Die Verbraucher werden von Mitarbeitern der Online-Plattform angerufen und aggressiv dazu aufgefordert, immer höhere Summen zu investieren. Einmal investiert, versuchen die Verbraucher in der Folge vergeblich, das Geld wieder zurück zu erhalten.
Die BaFin warnt bereits seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und mehreren Landeskriminalämtern vor betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen. Auch zu den im Auftrag dieser Plattformen handelnden Geldsammelstellen wurde 2019 eine Warnung veröffentlicht.
Die BaFin nimmt die erneuten Eingaben zum Anlass, nochmals auf diese Warnungen hinzuweisen.
Was können Sie tun, um sich zu schützen?
- Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne und/oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.
- Bevor Sie Gelder investieren oder eine Anlage tätigen, ist zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, ggfs auch bei unabhängigen Organisationen wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale.
- Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?
- Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EWR-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin oder über entsprechende Seiten ausländischer Aufsichtsbehörden abfragen. Außerdem veröffentlicht die BaFin Unternehmen, denen das Geschäft bereits untersagt wurde, auf ihrer Internetseite.
- Achten Sie bei Ihrer Internetrecherche zu der konkreten Handelsplattform auch auf Warnhinweise ausländischer Behörden. Misstrauen Sie unbedingt sehr positiven Erfahrungsberichten, insbesondere auch von prominenten Geldanlegern. Diese sind häufig von den Handelsplattformen selbst verfasst oder in Auftrag gegeben.
- Seien Sie bei unaufgeforderten Anrufen im Zusammenhang mit Anlageangeboten skeptisch! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.
- Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als Samariter aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.
- Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/oder die BaFin!
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen, die über eine hoch interessante, lukrative, oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt, hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf der Internetseite des Vereins, www.anlegerschutz.li, wird das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos zum Beispiel bei Websites für binäre Optionen und CFDs geschärft. Nur so kann sichergestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht
Der Finanzbetrug im Internet hat in den letzten drei Jahren stetig zugenommen. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) und Differenzgeschäfte (CDSs) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle
Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behauptet, dass dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind viele Anleger nicht vorbereitet
Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
In vielen Fällen wird versucht, das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen
Als Geldwäsche wird bezeichnet, wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum,
entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren. Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:
- Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt es eine Person, die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
- Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat die Bank Maßnahmen ergriffen, sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
- Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
- Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
- Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
- Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
- Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Viele betroffene Anleger geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust
Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Die sich im Netzwerk des Vereins befindlichen Rechtsanwaltskanzleien haben bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen und CFDs gemacht. Betroffene Anleger, die Verluste durch Binary Options und CFDs erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Diese Rechtsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
- Banküberweisungen stoppen
- Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen stoppen
- Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
- Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem Anlegerschutzvereim HELP e.V. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Team zur Verfügung.
Der Anlegerschutzvereim HELP e.V. arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich dem Verein anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch den Verein hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Der Anlegerschutzverein organisiert über seine Webseite die Fälle von geschädigten Kapitalanlegern. Er bietet auch die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eventuell Sammelverfahren möglich sind und sinnvoll erscheinen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
- Mitgliedschaft
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Verein im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
„Deutschland ist ein sicheres Land, in dem wir gut und gerne leben“, sagt die deutsche Bundeskanzlerin. Das man hier gut, sicher und ohne nennenswerte Störung Beute machen kann, das haben viele Kriminelle auch verstanden. Viele Bürger bei denen eingebrochen wurde auch!
Wie sicher Deutschland wirklich ist, haben uns Diebe in Dresden mit ihrem Einbruch in das Grüne Gewölbe demonstriert. Sie haben in der Schatzkammer, die gesichert sein soll „wie Fort Knox“, Diamantenschmuck aus der Sammlung von Kurfürst August dem Starken geklaut und sich damit ungehindert aus dem Staub gemacht. Die Sachsen haben sich ihren Staatsschatz von unschätzbarem kulturellem Wert ohne Gegenwehr einfach klauen lassen.
In Deutschland werden aber nicht nur Schätze geklaut, sondern auch Geld
Der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist unter dem Begriff Cum-Ex-Geschäfte bekannt. Bei diesen Geschäften lassen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach zurückerstatten. Dadurch wurde der Staat um viele Milliarden Euro Steuergeld betrogen.
Dieser Diebstahl von Steuergeld geht nicht auf das Konto von Berufseinbrechern, sondern von „honorigen“ Steuerkanzleien und Banken. Die Steueranwälte, man will es nicht glauben, sollen es für rechtens gehalten haben, dass man einmal gezahlte Steuern sich mehrmals vom Finanzamt zurückholen kann. Selbst, wenn es eine „Steuerlücke“ gegeben haben sollte, nutzen auch keine juristischen oder steuerrechtlichen Klimmzüge, daraus ein legales Geschäftsmodell konstruieren zu wollen. Der Tatvorwurf der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung in vielen Fällen wird Bestand haben.
Diese Steuerdiebe haben ihr Unwesen nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa getrieben. Dabei soll Deutschland die Partnerländer viel zu spät gewarnt haben, so dass ein Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstanden sein soll.
Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar.
Das weckt auch bei Anlagebetrügern Begehrlichkeiten. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.
Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten.
Es hat schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage.
Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“ unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35 %. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65 %. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3 % weit vor den bescheidenen 50 % vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem beispielsweise Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist!
Gigantische Anlegerverluste durch betrügerische Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen und CFDs gekauft und gehandelt werden.
Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.
Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.
Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in manchen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurückgeholt werden kann.
Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.
Dass er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminellen Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Es gibt Trading-Plattformen, die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland aus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen! Zahlreiche Anleger wurden und werden mit „Binären Optionen“ und „CFDs“ um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser Betrügereien ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Jedoch gibt es nun einen Hoffnungsschimmer!
Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstoßen haben.
Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten Rechtsanwälten stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem Anlegerschutzvereim HELP e.V. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Team zur Verfügung.
Der Anlegerschutzvereim HELP e.V arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich dem Verein anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch den Verein hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Der Anlegerschutzverein organisiert über seine Webseite die Fälle von geschädigten Kapitalanlegern. Er bietet auch die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eventuell Sammelverfahren möglich sind und sinnvoll erscheinen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein erhalten Geschädigte das was Sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
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- Mitgliedschaft
Durch einen Beitritt zum ASH Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ASH im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe von „Sammelverfahren“ bereits Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Sachverständige, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für uns ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und effizienter wird.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage, informiert Anleger, bündelt die Stimme der Anleger, organisiert „Sammelverfahren“, führt aber keine Rechtsberatung durch; dies bleibt den Rechtsanwälten vorbehalten.
Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterherwerfen?
Welche der zahlreichen „Hilfsangebote“ sind seriös, welche sind es nicht?
Vergleichsweisen gehen bei deutschen Gerichten völlig ungeordnet Tag für Tag die verschiedensten Klagen und Fälle ein. Für die Parteien bedeutet das: Es dauert, es kostet, der Ausgang ist ungewiss. Dabei kommt es zwangsläufig dazu, dass zufällig an ein und dem gleichen Tag vor verschiedenen Gerichten quer durch die Lande immer wieder die gleichen oder sehr ähnliche Fälle zur Verhandlung stehen, ohne dass die Parteien, Richter und sonstige Beteiligten beim Gericht ahnen, dass ziemlich exakt ihr Fall ziemlich gleichzeitig vor ein paar Dutzend anderen Gerichten verhandelt wird.
Die Justiz fabriziert somit aus einer an sich identischen Sache mit lediglich vielen Klägern und Beklagten so viele Einzelklagen, wie es Kläger gibt (bzw Beklagte). Damit werden mit der Sache statt eines Richters viele Richter beschäftigt. Das Resultat: Der eine Richter weist ab, der zweite gibt statt, der nächste entscheidet „Halbe-Halbe“ usw.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. ist zur Bildung von Klagsgemeinschaften bestens geeignet und gerüstet. Das Angebot an die geschädigte Kapitalanleger lautet: Sammeln Sie sich unter dem Dach des Anlegerschutzverein HELP e.V., um Prozessrisiko und Kosten drastisch zu mindern.
Diese Idee dient der Prozessökonomie: Es sollen eine Vielzahl von Verfahren nicht bei verschiedenen Gerichten zersplittert abgehandelt werden, sondern ein Gericht (ein Richter / Senat) soll über alle gesammelten Fälle gleichzeitig Recht sprechen. Dabei können gemeinsame Tat- und Rechtsfragen für alle Fälle gemeinsam beantwortet werden. Man braucht etwa nur einen Sachverständigen und es besteht auch nicht die Gefahr, dass verschiedene Gerichte die Rechtsfragen verschieden beantworten. Es ist also das Ziel, dass alle Verfahren vor einen Richter kommen und dass für die gemeinsamen Fragen jedenfalls auch ein Rechtszug zur nächsten Instanz möglich wird.
Diese Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere in dem Bereich der Kapitalanlage, dem Erwerb von Aktienanteilen, Immobilienfonds und Versicherungsprodukten. Denn trotz bestehender Anleger- und Verbraucherschutzgesetze kommt es immer wieder zur Verletzung solcher Verhaltensnormen, die dem Schutz der Kapitalanleger dienen sollen und häufig dann auch eine große Anzahl von ihnen schädigen, zB durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit dieser Strategie werden hier die Einzelinteressen geschädigter Kapitalanleger effektiv gebündelt.
Durch den Anlegerschutzverein HELP e.V. bekommen geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon die Einleitung außergerichtlicher Aktivitäten die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V.v handelt nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker!“
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein HELP e.V. im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren.
Anlegerschutzverein HELP e.V.
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Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des „Anlegerschutzverein HELP e.V.“ zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.
Zwar hat beispielsweise das deutsche Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.
Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung und hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leerausgehen, wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.
Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche, kritisiert man bei dem Anlegerschutzverein HELP e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.
Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht ist vor Anbietern geboten, die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten ihre Dienste offerieren: „Alles kostenlos und ohne Risiko!“
Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird und die Anleger für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der Anlegerschutzverein HELP e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Mit dem Anlegerschutzverein HELP e.V steht betroffenen Anlegern nun ein schlagkräftiger Partner für geschädigte Kapitalanleger zur Verfügung! Der Verein beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und öffentlich bestellter Sachverständiger werden die Rechte der Anleger innerhalb des Anlegerschutzverein HELP e.V. wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des Vereins, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.
Unter der Webseite www.anlegerschutz.li steht geschädigten Anlegern ab sofort eine Plattform für Anlegerrechtsfälle, bei denen nicht nur ein einzelner Geschädigter, sondern Hunderte oder gar Tausende betroffen sind, zur Verfügung. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Der Anlegerschutzverein organisiert über diese Webseite die Fälle von geschädigten Kapitalanlegern. Er bietet auch die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eventuell Sammelverfahren möglich sind und sinnvoll erscheinen.
Durch den Beitritt zum Anlegerschutzverein erhalten Geschädigte das was sie in dieser Situation am Nötigsten brauchen:
- Kostenlose Orientierungsberatung
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
- Mitgliedschaft
Durch einen Beitritt zum Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Verein im Sinne der Anleger.
Betroffene Kapitalanleger können sich online als außerordentliches Vereinsmitglied anmelden und von den vielen Unterstützungsleistungen des Vereins profitieren.
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Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und der CFD, Crypto und Forex Handel betrieben wird, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden.
Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.
Die Betrüger gehen dem Geld entgegen.
„Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger“, warnt der Anlegerschutzverein HELP e.V. (www.anlegerschutz.li). Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen, die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt, hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Im Gegensatz zum klassischen Raubüberfall,
bei dem das Risiko, schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden, extrem hoch ist, geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Europa fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading operiert größtenteils außerhalb von Europa über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.
Binäre Optionen sind eine betrügerische Industrie,
die in Israel über 10 Jahre lang florierte und Tausende von Israelis beschäftigte. The Times of Israel und das amerikanische FBI haben dieses Treiben beendet. Viele israelische Unternehmen für binäre Optionen haben ihre Callcenter inzwischen ins Ausland verlegt, während einige Callcenter und Online-Handelsplattformen weiterhin von Israel aus betrieben werden. Anstelle von binären Optionen werden nunmehr auch Forex, CFDs, Kryptowährungen oder andere Finanzprodukte angeboten.
Wie berichtet wird, hat ein großer Teil dieser Betrugsbranche so viel Angst vor dem langen Arm der amerikanischen Strafverfolgung, dass keine US-Kunden mehr angeworben werden. Dass die wichtigsten Maßnahmen gegen diese betrügerischen Anlagebetrüger vom FBI ergriffen wurden, zeigt wieder einmal sehr eindrucksvoll, wie es um den europäischen Anlegerschutz bestellt ist.
Betrogene Kunden, die zum Beispiel in Deutschland bei der Polizei Anzeige erstatten, bekommen dort von den Beamten wenig Hoffnung gemacht.
Die Ermittlungsbereitschaft hält sich da oft in überschaubaren Grenzen. Selbst wenn es den Ermittlungsbehörden einmal gelingt, einen der Betrüger zu fassen und vielleicht auch einen Teil der Beute sicherzustellen, haben die Opfer damit ihr Geld noch nicht zurück. Sie müssen auf zivilrechtlichem Wege klagen.
Vielfach werden Binäre Optionen angeboten, die regelrecht einen Totalverlust garantieren.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Bis dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch angeblich plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Wir warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren.
Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.
Dass er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern ist er Opfer von höchst kriminellen Machenschaften der Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Geschädigte berichten demAnlegerschutzverein HELP e.V. von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.
Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurückgeholt werden kann.
Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der Anleger glaubt, mit einem erfahrenen Makler in London zu telefonieren. In Wirklichkeit spricht er mit einem ausgebufften Betrüger, der in irgendeinem Callcenter irgendwo auf der Welt sitzt und Telefonbuchseiten abtelefoniert. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.
Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
In vielen Fällen wird versucht, das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet, wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden, umso angesehener werden sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten, ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.
Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:
- Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt es eine Person, die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
- Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat die Bank Maßnahmen ergriffen, sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
- Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
- Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
- Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
- Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
- Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Es fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Mitunter haben die Banken sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach Einschätzung der Rechtsbeiräte des Anlegerschutzvereins HELP e.V. stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzuerhalten, was gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, kann man mit professioneller Hilfe versuchen, sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.
Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder durch Mitgliedschaft im Anlegerschutzverein HELP e.V. anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können vom Erfahrungsschatz des Vereins profitieren.
Fazit
Wer dem Anlegerschutzverein HELP e.V. beitritt, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V.unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Anlegerschutzverein HELP e.V.
Wuhrstrasse 14
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Schnelles Geld, höchste Rendite, kein Risiko, erstklassiger Kundenservice, Tausende zufriedene Kunden. Mit solch großen Versprechungen werben betrügerische Betreiber von Websites für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading um neue Anleger.
Geworben wird bevorzugt auf den Seiten sozialer Netzwerke und diverser Handelswebsites. In letzter Zeit sind auch verstärkt Spam-E-Mails zu verzeichnen. Mit Telefonanrufen, bei denen Hochdruckverkäufer die „einmalige Gelegenheit für einen ganz kleinen Kreis von Anlegern“ dem Angerufenen schmackhaft machen, werden neue Opfer geködert.
Der vermeintlich „einmalige Gelegenheit“ und der schnelle Gewinn durch die Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird jedoch schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die Überraschung bei dem Anleger groß. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind.
- Wenn es zum Totalverlust kommt ist das für den Kleinanleger oft ein wirtschaftliches Desaster. Der Anleger ist geschockt und gibt sich in vielen Fällen selbst die Schuld an dem Verlust. Er läuft jetzt Gefahr endgültig zum Opfer zu werden.
Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte Anleger wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker, ihr mieses Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.
Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Beim Anlegerschutzverein HELP e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch nicht mehr wissen, wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegenbringen können.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V.unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der Anlegerschutzverein HELP e.V. betroffenen Anlegern, die Vereinsmitglieder werden nachstehende kostenlose Prüfungsdienstleistungen an:
- Prüfung, ob Beteiligung an einem Sammelverfahren möglich ist
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, um einen Anspruch durchzusetzen
- Prüfung, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Ermittlung der Kosten, mit welchen zu rechnen ist
- Prüfung, ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind
Für viele Anleger, die bereits Vereinsmitglieder geworden sind, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt.
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Beim Anlegerschutzverein gehen täglich Anfragen von Betroffenen ein, denen telefonisch attraktive Kapitalanlage-Angebote unterbreitet wurde.
Die Frage ist stets: „Ist das Angebot seriös“?
Die Antwort lautet immer: Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten.
Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Wer einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, läuft Gefahr ein zweites Mal betrogen zu werden.
Die geprellten Anleger verlieren mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot und anschließend einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben. Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.
Betrüger haben ihre Bemühungen verstärkt besonders in Deutschland Investoren abzuzocken, insbesondere auch Menschen die bei einer Investition über betrügerische Online-Handelsplattformen bereits Geld verloren haben. Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der Anlegerschutzverein HELP e.V. die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.
Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre „wertlosen Tauschgeschäfte“ durchzuführen. Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Betroffene Anleger, die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der Vertrauensanwälte des Anlegerschutzvereins profitieren.
Die Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurückbekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwendig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen.
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Mit betrügerischen Online-Handelsplattformen sind im Internet binnen weniger Jahre tausende Anleger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz angelockt und viele davon betrogen worden. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Diese unregulierten Online-Handelsplattformen dienen lediglich dazu, den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Handelssystemen oder Billigaktien die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen Anleger ins Verderben gestürzt.
Manche Betrugsfirmen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen.
Da werden Milliarden von Euro eingesammelt. Ohne „schützende Hand“ von „mächtiger Seite“ ist so etwas nicht möglich. Es ist eine richtige Industrie entstanden. Es soll sogar ein Franchise-Modell geben, bei dem das kriminelle Konzept als Geschäftsmodell weiterverbreitet wird. Die Franchisenehmer werden sogar entsprechend trainiert und mit dem notwendigen Betrugs-Know-How versorgt.
Dass der Forex-, Crypto- und CFD-Handel in vielen Staaten mittlerweile verboten und damit illegal ist, ficht die Betrüger aber nicht an, sie verlegen ihre Standorte einfach in andere Länder. Die eingesammelten Gelder werden über meist 3- 4 verschiedene Länder transferiert und landen schlussendlich auf den privaten Bankkonten der Bosse. Es wurde nie investiert. Es war einfach nur Beute.
Amerika als Standort ist für die Betrüger nicht attraktiv, da die amerikanischen Finanzaufsichtsbehörden, gegen Firmen die gegen die sehr strengen Regeln für Online-Trading verstoßen, unnachsichtig verfolgen und mit sehr hohen Strafen belegen. In Europa dagegen geben die Aufsichtsbehörden lediglich eine Warnung heraus.
Anlagebetrüger verlassen sich darauf, dass Anleger einer seriösen Bankadresse schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen um ihre Brieftaschen weit zu öffnen.
Das handhaben auch die Verantwortlichen, die hinter den betrügerischen Handelsplattformen stehen so.
Bei jedem Kapitalanlagegeschäft sind Banken beteiligt.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank, um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten, um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten. Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten. Tut sie das nicht, kann sich die Bank schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Offensichtlich werden die Banken in ihrer Arbeitsweise bei einer Kontoeröffnung von den Aufsichtsbehörden in manchen Ländern kaum belästigt oder gestört. Die Banken trifft ein erhebliches Mitverschulden für den eingetretenen Schaden der Anleger. Ihr Verhalten ist sicherlich als grob fahrlässig zu bezeichnen, denn auch im Rahmen der Vorschriften zur Geldwäsche stellt dies eine Obliegenheit der Banken dar.
FinTech minimiert das Geldwäscherisiko auf nahezu null.
Die Online-Broker-Industrie soll zu 90% auf Betrug beruhen. Da ist so unvorstellbar viel Geld im Spiel, dass es sich von selbst erklärt, warum Banken keine Skrupel haben, Konten für solche Firmen zu eröffnen, und Experten und Fachmedien auf Facebook, Twitter & Co. Werbung für diese Online-Broker machen. Die wirtschaftlichen Interessen der Fin-Tech-Industrie sind in einem Beziehungsgeflecht eingebunden, die es den betrogenen Anlegern sehr schwer macht ihr investiertes Geld zurückzuholen.
Bei Verlusten durch Optionshandel ist äußerste Vorsicht geboten.
Denn hinter so manch verlockendem Angebot zum Verlustausgleich, stecken die gleichen Finanzbetrüger und wollen zum zweiten Mal abkassieren.
Nichts unternehmen ist die schlechteste Lösung, abgesehen davon, dass dies den Betrügern in die Karten spielt, ist es einfach wichtig, den Kriminellen das Handwerk zu legen. Auch die Banken müssen erkennen, dass es sich nicht lohnt mit solchen Betrugs-Firmen Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Mit ständiger Berichterstattung über diese Finanz-Mafia und ihre Helfer, können die Geschäfte der Betrüger empfindlich gestört und die Verluste der Anleger minimiert werden.
Oft gibt es doch Chancen das Investment zurückzuholen.
Eine mit dem Anlegerschutzverein HELP e.V. operierende Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Geschädigten von Online-Handelsplattformen gemacht. Sie kennt viele Fälle, in denen Anleger auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben. Betroffene Anleger die Verluste durch diese Betrugsmasche erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
- Banküberweisungen stoppen
- Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden.
- Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen stoppen
- Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
- Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurückbekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwendig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
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Viele Anleger glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben. Dass sie vielleicht Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht.
In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder eventuell gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. In so manchen Fällen haben sich die Anleger nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit nicht regulierte Online-Handelsplattformen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurückgeholt werden kann.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Der Anlegerschutzverein HELP e.V. wird von fachkundigen Rechtsanwaltskanzleien betreut.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen.
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Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen kann schnell zur Verlustfalle werden. Zahlreiche Anleger wurden und werden von betrügerischen Online Handelsplattformen um ihr Erspartes gebracht.
Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser Betrügereien ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Jedoch gibt es nun einen Hoffnungsschimmer! Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstoßen haben.
Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu verklagen.
Vielfach werden Anlagen angeboten, die regelrecht einen Totalverlust garantieren. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Bis dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch angeblich plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Wir warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer und gehen die Schadensvolumina in die hunderten Millionen Euro.
Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.
Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Die Opfer fragen sich, ob sie ihr Geld jemals wiedersehen werden?
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.
Öffentlichkeit herstellen
Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem Anlegerschutzverein HELP e.V. steht Geschädigten ein schlagkräftiges Team zur Verfügung. Das Ziel ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Vertrauensrechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite. Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurückbekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwendig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen.
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Wer über unregulierte Online-Handelsplattformen in eigener Verantwortung Investition tätigt um sein Geld zu vermehren, erleidet in der Regel einen Totalverlust. Diesen Geschäften liegen oft keine tatsächlichen Transaktionen zu Grunde. Es handelt sich meist nur um Scheingewinne, deren Ergebnisse manipuliert werden, um Kundenverluste zu erzwingen.
Der Handel mit binären Optionen oder Forex, Crypto, CFD wird Verbrauchern, häufig von unbekannten ausländischen Unternehmen am Telefon angeboten. Diese Produkte sind äußerst spekulative und besonders riskante Produkte. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.
Anbieter, die diese Produkte anbieten, versprechen den Anlegern, mit Leichtigkeit Geld zu verdienen.
Dies ist jedoch ein riskantes Finanzprodukt, und die Chance, die gesamte Investition zu verlieren, ist größer als die Aussicht, Geld zu verdienen. Es ist daher gefährlich, in solche Produkte zu investieren. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Viele dieser Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Dort verliert jeder Investor mit absoluter Sicherheit sein Geld.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.
Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behauptet, dass dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Die Software ist so manipuliert, dass am Ende immer die Kunden die Verlierer sind.
Ist der Kunde restlos ausgenommen und sein Geld vom Konto verschwunden, kann er die Betrüger telefonisch nicht mehr erreichen. Die haben einfach seine Nummer in ihrem System blockiert. Die Betrüger bleiben aber mit dem Kunden solange in Kontakt, bis sie ihn restlos ausgenommen haben. Danach gibt es für den Betrogenen keine Kontaktmöglichkeiten mehr. Angst vor Entdeckung müssen die Finanz-Gangster nicht haben. Die abgezockten Anleger verfügen nämlich nur über aus völlig aus der Luft gegriffene wertlose Daten.
FinTech minimiert das Geldwäscherisiko auf nahezu null.
Die Online-Broker Industrie soll zu 90% auf Betrug beruhen. Da ist so unvorstellbar viel Geld im Spiel, dass es sich von selbst erklärt, warum Banken keine Skrupel haben Konten für solche Firmen zu eröffnen, und Experten und Fachmedien auf Facebook, Twitter & Co. Werbung für diese Online-Broker machen. Die wirtschaftlichen Interessen der Fin-Tech Industrie sind in einem Beziehungsgeflecht eingebunden, die es den betrogenen Anlegern sehr schwer macht ihr investiertes Geld zurückzuholen.
Beachten Sie: Wer bei Betrügern sein Geld abliefert, kann davon ausgehen, dass sein Geld weg ist.
Einige Geschädigte suchen dann jemanden der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass Sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden. Diese Leute landen sehr oft wieder bei den gleichen Betrügern die sie nun ein zweites Mal abzocken.
Die Opfer fragen sich, ob sie ihr Geld jemals wiedersehen werden?
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten. Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten Vertrauensanwälten stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Öffentlichkeit herstellen
Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen.
Geldwäsche schafft organisierte Kriminalität.
Wenn das Geld erfolgreich gewaschen wurde, kann es an die kriminelle Organisation zurückgespeist werden, die damit ein Unternehmen gründen kann, das die Entdeckung weiter verhindert. Dies kann auch zu einer illegalen Untergrundwirtschaft führen, die nicht reguliert und steuerfrei ist.
Banken laufen die Gefahr, angeklagt zu werden, weil sie die verbindlichen Standards nicht einhalten und ihre Kunden und deren Unternehmen nicht ausreichend identifizieren. Dies kann zur Schadensersatzpflicht und auch zu strafrechtlichen Verantwortlichkeiten führen.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem Anlegerschutzverein HELP e.V. steht Geschädigten ein schlagkräftiges Team zur Verfügung. Das Ziel ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurückbekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwendig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen.
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LIECHTENSTEIN
